Zitat:
Zitat von Oche_Alaaf_1958
Du hast da etwas vergessen:
Über 18 Jahre: Ableistung von Sozialstunden
Unter 18 Jahre: Mama und Papa
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Dann können also die Erzeihungsberechtigten die Ansprüche der Alemannia gegenüber ihrem Sohn durch die
stellvertretende Ableistung von Sozialstunden begleichen ?