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Alt 07.04.2011, 22:34
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Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Das Geisterspiel wäre, wenn es denn überhaupt so kommt, doch eine Strafe vom DFB gegen den Verein. Vom DFB wird doch damit keineswegs der Becherwerfer bestraft für sein Fehlverhalten, sondern der Fußballverein St. Pauli für dessen Fehlverhalten, welcher Art auch immer das nun genau sein mag (hier offenbar mangelnder Schutz des Schiedrichterassistenten).

Wie kann ein Verein dann diese Strafe auf eine Einzelperson abwälzen
Ich versuch's mal als juristischer Laie:

Zwischen dem DFB und dem Becherwerfer besteht keinerlei Vertragsverhältnis, aus dem sich eine Sanktion direkt gegen den Becherwerfer für ein Fehlverhalten herleiten ließe. Eine solche vertragliche Vereinbarung besteht aber zwischen dem DFB und den Fußballvereinen, so dass der DFB den Verein St. Pauli sanktionieren kann.

Dem Verein St. Pauli ist dadurch wiederum ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden, der sich eindeutig aus dem Fehlverhalten des Becherwerfers herleiten lässt. Zivilrechtlich muss derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Also wird der Verein St. Pauli versuchen, mit einer Schadensersatzklage den durch das Geisterspiel entgangenen Gewinn beim Becherwerfer geltend zu machen.

Völlig unabhängig von dieser zivilrechtlichen Ebene ist die strafrechtliche. Hier wird vermutlich der Schiedsrichterassistent Strafanzeige stellen bzw. schon gestellt haben (z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder was auch immer).

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