Zitat:
Zitat von nilson
Soweit ich weiß, darf die Privatinsolvenz nicht bei Verschuldung durch eine Straftat angewendet werden...
Also nix mit Schuldenfrei nach 6 Jahren...
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Das ist richtig mit der Straftat. Nur die Frage, ob der Becherwurf als Straftat gewertet wird. Vorsatz besteht ja auf jeden Fall.