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Zitat von easy
.. m.E. besser.
Wenn Du Strafanzeige stellst, wird die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des laufenden Strafverfahrens erstmal zurückgestellt und ruht.
Zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim MIK NRW einzureichen und sich eventuelle strafrechtliche Schritte vorbehalten erscheint mir sinnvoller.
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Nicht unbedingt. Selbst die ruhende Dienstaufsichtsbeschwerde würde ihr Ziel nicht verfehlen. Nämlich Druck auf den Einsatzleiter ausüben. Ruhend heisst ja nicht, dass die Sache aus der Welt ist. Der Dienstherr
muss der Dienstaufsichtsbeschwerde nachgehen, sobald die strafrechtliche Relevanz geklärt ist. Insofern würde der nette Herr Einsatzleiter einigen Stress haben. Das Beamtenrecht kann auch sehr fies sein.
Selbst wenn er heil aus der Sache rauskommt, wäre er beförderungstechnisch erstmal auf Eis geelegt.