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Alt 19.02.2011, 17:23
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petrocelli petrocelli ist offline
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Zitat von easy Beitrag anzeigen
.. m.E. besser.

Wenn Du Strafanzeige stellst, wird die Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des laufenden Strafverfahrens erstmal zurückgestellt und ruht.

Zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim MIK NRW einzureichen und sich eventuelle strafrechtliche Schritte vorbehalten erscheint mir sinnvoller.
Nicht unbedingt. Selbst die ruhende Dienstaufsichtsbeschwerde würde ihr Ziel nicht verfehlen. Nämlich Druck auf den Einsatzleiter ausüben. Ruhend heisst ja nicht, dass die Sache aus der Welt ist. Der Dienstherr muss der Dienstaufsichtsbeschwerde nachgehen, sobald die strafrechtliche Relevanz geklärt ist. Insofern würde der nette Herr Einsatzleiter einigen Stress haben. Das Beamtenrecht kann auch sehr fies sein.

Selbst wenn er heil aus der Sache rauskommt, wäre er beförderungstechnisch erstmal auf Eis geelegt.
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In der Krise beweist sich der Charakter.

Geändert von petrocelli (19.02.2011 um 17:33 Uhr)