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Alt 02.11.2010, 10:55
gizemoAC gizemoAC ist offline
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Zitat von Guevara1983 Beitrag anzeigen
Würde mich freuen, wenn du auf deine Beschwerde bei der Alemannia eine Reaktion bekommst. Ich ja leider nicht...! Halt mich mal bitte auf dem Laufenden! Dubbelde Merci!
vielleicht schriebst du auch noch mal ne mail... je mehr desto besser


@ dizoe: wir werden sehen!

außerdem auf der seite steht nicht das der reichsadler nicht verbote steht.. jedoch folgendes was ich interessan finde:

Durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 wurden den aufgeführten Kennzeichen solche gleichgestellt, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (Abs. 2 S. 2). Neonazis waren zunehmend mit leicht abgewandelten Zeichen wie spiegelverkehrten oder invertierten Hakenkreuzen aufgefallen. Nach der ständigen Rechtsprechung bedeutet „zum Verwechseln ähnlich“, dass ein „nicht besonders sachkundiger und nicht genau prüfender“ Betrachter die typischen Merkmale eines Originalsymbols erkennt.[1] Dabei ist unerheblich, ob das fragliche Symbol bekannt oder unbekannt ist.

Geändert von gizemoAC (02.11.2010 um 11:00 Uhr)