Einzelnen Beitrag anzeigen
  #24  
Alt 05.12.2007, 15:31
Benutzerbild von Klööss_vom_Driesch
Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.706
Abgegebene Danke: 407
Erhielt 1.364 Danke für 267 Beiträge
Verstehe ich das richtig?

Zitat:
Zitat von adler Beitrag anzeigen
Wird ja oft gesagt, dass bei uns englischer Flair und südländische Atmosphere aufeinander treffen. Damit kann man den Becherwurf dann ja auch ruhig entschuldigen.
Wollt nur damit sagen, er/man muss sich nicht wundern. Es ist eine Kurzschlussreaktion, welche nicht gutzuheißen ist, aber fast schon verständlich.
Es ging dem Diskussionseröffner gar nicht um fliegende Becher und Phantommaskenfeiern, sondern um die Frage, wie das Ordnerverhalten eingeschätzt wird, wenn ich das recht verstanden habe.

Also Ordner, die die Einhaltung der Stadionordnung nicht garantieren - egal ob bei fliegenden Bechern oder rassistischen Rufen, wie in der Vergangenheit hier schon diskutiert - und diese de facto so außer Kraft und Vollzug setzen, die sollten sich nicht wundern, wenn sich dann auch künftig niemand daran hält.

So provozieren sie nach fliegenden Bechern und Wolfabtreffspielchen Netzspannschreier unmittelbar mit.

Vielleicht sollte man diese Damen und Herren Ordner doch ein wenig mehr schulen, damit sie zwischen Stadionfolklore (durchaus erwünscht: Konfetti, Schmähungen, Gesänge gegen die gegnerische Mannschaft und deren Fans, Schiri"kritik", etc.) und echte Ungezogenheiten (unerwünscht: Beckerwürfe, fliegende Feuerzeuge o.ä., rassistische Dreckigkeiten,...) unterscheiden und entsprechende Konsequenzen ergreifen lernen.

Im ersten Fall sollten sie einfach gar nix machen, im zweiten die Verursacher - so erkannt wie in dem beschreibenen Fall - höflich, aber bestimmt zu einem länger andauernden Gespräch vor die Tore des Stadions bitten mit der Option auf Verlängerung über den Tag hinaus.

Klööss
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
Mit Zitat antworten