Einzelnen Beitrag anzeigen
  #26  
Alt 14.03.2010, 13:00
WoT WoT ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.341
Abgegebene Danke: 1.611
Erhielt 599 Danke für 232 Beiträge
Zitat:
Zitat von sensimilia Beitrag anzeigen
ohne jetzt gleich wieder verharmlosen und mich damit auf eine stufe mit randalierern stellen zu wollen: um welche "schwere, kollektiv begangene Straftaten" handelt es sich dabei? und das wichtigste: wurden bei der geschichte menschen verletzt? kam es zu sachschaden?
Es geht je nach Einzelfall zB um Landfriedensbruch, ggf schweren Landfriedensbruch, ggf Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, gelegentlich aber auch um Körperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung ... Das kommt -wie gesagt- auf den Einzelfall an. Im konkreten Berliner Fall, den Du offenbar vor Augen hast und den ich nur aus Presseberichten kenne, kam es wohl glücklicherweise nicht zu Körperschäden, es ereigneten sich "nur" Sachbeschädigungen etc.. Ich glaube aber auch, daß die Debatte, ob das nun schwere oder leichte Straftaten sind, in diesem Kontext nicht geführt werden sollte, da sie bereits den Blickwinkel vollkommen unangemessen verschöbe.

Und weil Du ja freundlicherweise nicht verharmlosen willst, will ich auch nicht polemisieren, ob man den jemnaden denn wohl noch ein Denkmal setzen müßte, wenn er zwar ("leichte") Straftaten begeht, aber engelsgleich davon absieht, jemanden totzuschlagen.

Gruß
Mit Zitat antworten