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Alt 30.10.2009, 14:49
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Zitat von Asterix und Obelix Beitrag anzeigen
Na, ich weiß nicht so recht, ob man das gut finden sollte. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sehe ich hier ganz und gar nicht gewahrt. Im Bereich der Prävention bzw. Verhinderung von Straftaten oder Gefahrensituationen sind bestimmte Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Einzelner im Interesse der Allgemeinheit sicherlich rechtlich legitim und mitunter notwendig. Die Begründung des BGH im vorliegenden Fall halte ich aber besonders an einer Stelle für äußerst wackelig. So lautete die Begründung:

"..Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Stadionverbote auf Verdacht für zulässig erklärt. Mitglieder randalierender Fangruppen können auch dann bundesweit für alle Fußballstadien gesperrt werden, wenn ihre konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Nach einem Urteil vom Freitag genügt es bereits, dass der Fan Teil einer Gruppe war, die durch Randale aufgefallen ist. «Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an», entschied der BGH...."

Nun stellt sich hier die Frage, woran man im Einzelnen zweifelsfrei feststellen kann, dass jemand Mitglied einer randalierenden Fangruppe ist, oder ob er nun gerade nicht zu der "Gruppe der Gewalttätigkeiten begehenden" gehört. Genau hier sehe ich dann der Willkür Tür und Tor geöffnet. Gehöre ich bereits zu solch einer Gruppe, nur weil ich vielleicht im "falschen" Zug sitze, auf der "falschen" Straßenseite gehe oder z.b. einen Alemanniaschal trage? Oder aber in meinem Pass als Wohnort Aachen stehen habe? Spätestens hier wir deutlich, dass die Begriffsdefinition des BGH viel zu schwammig und beliebig ausdehnbar ist. In Wahrheit bedeutet dies nämlich, dass grundsätzlich jeder, der als Gast zu Auswärtsspielen fährt, ohne sein eigenes zutun unter Verdacht geraten kann und präventiv bestraft werden kann. Und zumindest dies halte ich rein rechtlich für äußerst bedenklich.

Abschließend muß man dann allerdings auch noch festhalten, dass die ganze Situation letztlich durch die Idioten verursacht wird, die meinen, sich beim Fußball rumprügeln oder sonstige Straftaten begehen zu müssen.
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