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Alt 15.10.2009, 20:22
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derBodo derBodo ist offline
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Ok. Da ich andere Informationen habe und meine Quelle zuverlässig ist (wovon du bei deiner Quelle mit Sicherheit auch ausgehst), wird diese Diskussion auf nichts hinauslaufen.

Dennoch zeigt es, wie ungenau die der Öffentlichkeit bekannten Vorschriften in diesem Fall sind. Und allein dies könnte dem jeweiligen Polizisten schon ausreichen um eine Nachfrage abzulehnen. Und da dies mE ein Unding ist -> Pro Kennzeichnungspflicht.

Mittlerweile habe ich allerdings das Gefühl, dass wir uns schon stark im OT-Bereich befinden.

Ich hoffe, dass Gardien hier noch das weitere Vorgehen von beiden Seiten reinstellt - soweit dies möglich ist. Denn wer schon länger bei Auswärtsfahrten dabei ist, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. gehört, dass Freunde/Bekannte diese erleiden mussten.

Grüße,
derBodo.
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