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Alt 14.10.2009, 09:28
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derBodo derBodo ist offline
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Zitat von Aleminni Beitrag anzeigen
Ach ja...und noch eins am Rande. Hört auf, euch mit dem Nachfragen nach ner Dienstnummer lächerlich zu machen. Wundert euch nicht, wenn ihr dann so Antworten wie 4711 oder 08/15 bekommt. Pol.-Beamte haben zwar ne dienstliche Kennung, welche aber sicher nicht den Zweck erfüllt, sich dem Bürger gegenüber auszuweisen. Es ist eine interne Kennung. In Deutschland läuft es etwas anders ab, als in den den Staaten oder GB, wo jeder Cop seine Dienstnummer am Kragen, der Jacke oder seiner offen getragenen Dienstmarke trägt.

Deshalb PRO Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Hundertschaften! Keine Namen, Nummern reichen logischerweise vollkommen. Aber durch die Anonymität kann auch innerhalb der Hundertschaft eine Gruppendynamik entstehen. Man kann ja schließlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Meiner Meinung nach ist der vorliegende Fall sicherlich eine Bagatelle im Vergleich zu anderen Straftaten. Aber darum geht es hier ja nicht. Es ist ja eher das Prinzip von "wehret den Anfängen". Und ob die Verweigerung des Durchgangs rechtmäßig war oder nicht, würde die Dienstaufsicht beantworten.
Daher reicht die zweite Variante aus. Es geht ja im Endeffekt darum, dass Polizisten dies nicht wieder tun, bzw. mitbekommen, dass man sich auf Rechtsgrundlagen dagegen wehrt. Und da reicht ein Dienstaufsichtsverfahren aus. Der Betroffene wird es mitbekommen und seine Kollegen auch.

Ich würde aber auf jeden Fall (falls nicht schon geschehen) mit einem Anwalt sprechen, auch um herauszufinden, was die Konsequenzen für den Polizisten im Fall a) sein könnten. Ob er noch andere Verfahren gegen sich laufen hat, die ihm in der Summe den Job kosten könnten, wie hier jemand argumentierte, ist nicht dein Problem. Aber eine rechtliche Absicherung mit allen möglichen Konsequenzen würde ich schon in Anspruch nehmen.

Grüße,
derBodo.
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