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Alt 14.10.2009, 03:08
Aleminni Aleminni ist offline
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Zitat von Stachel Beitrag anzeigen
Ach so. Jetzt verstehe ich das. Weil ich in meinem Beitrag geschrieben habe "ACAB", durfte der Gardin nicht pinkeln. Dann werde ich mich am besten jetzt mal gaaaaanz schnell bei ihm entschuldigen.

Stell Dir vor, er hätte in die Hose gemacht. Dann müßte ich ja jetzt die Reinigung bezahlen

Und jetzt erkläre mir mal, warum ich weggesperrt werden gehöre?

Gehts noch? Wird jetzt mein nächstes Grundrecht (nämlich das auf freie Meinungsäußerung) mit den Füßen getreten? Oder habe ich Deiner Meinung nach mit der Buchstabenkombination gegen § 130 StGB verstoßen?
Hier ist im Übrigen der § 185 StGB (Beleidigung) zu zitieren. Aber:

Dein Recht auf freie Meinungsäußerung hört da auf, wo du das Grundrecht auf Unverletzlichkeit und Würde tangierst. Wir wissen ALLE was landläufig gesehen die Abkürzung ACAB bedeutet. Diese Generalisierung ist einfach nur schäbig und verunglimpft einen ganzen Berufsstand. Schäm Dich!

Geändert von Aleminni (14.10.2009 um 03:13 Uhr)
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