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Alt 13.10.2009, 22:11
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Korrekt!

Mitgliedschaft (gültige, also Beiträge bezahlt und nachgewiesen) reicht. Das Ankommen der Einladung ist nicht Teilnahmevoraussetzung.

Netter ist es aber doch, wenn sie ankommt.

klööss
Das nachweisbare ordnungsgemäße Verschicken seitens der Alemannia ist allerdings Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse der JHV.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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