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Alt 13.08.2009, 09:11
Edigidius Edigidius ist offline
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Definition Versandkosten

lt Wikipedia:
Versandkosten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Zu den Versandkosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Versand anfallen. Meistens gehen diese Kosten nicht in die Kalkulation des Produktpreises ein, sondern werden dem Käufer im Versandhandel gesondert in Rechnung gestellt. Dieses erfolgt vielfach durch die Berechnung einer Versandkostenpauschale.

Umfang der Versandkosten [Bearbeiten]

Unter Versandkosten werden üblicherweise die folgenden Kosten zusammengefasst:
  • das Porto, das an das Versandunternehmen zu entrichten ist
  • das Verpackungsmaterial
  • die Personalkosten, welche im Zusammenhang mit dem Versand anfallen (Zusammenstellen der zu versendenden Teile, Schriftsachen wie z. B. Frachtpapiere, das Verpacken der Ware selbst, die Abwicklung mit dem Paketdienst usw.)
  • Versicherungskosten, oft pauschal oder als Prozentanteil des Warenwerts
  • Kosten für die Zahlungsabwicklung

Steuerliche Behandlung in Deutschland [Bearbeiten]

Die dem Kunden in Rechnung gestellten Versandkosten sind mit dem für die versandten Gegenstände gültigen Mehrwertsteuersatz zu versteuern (d.h. bei ermäßigten Waren gilt auch der ermäßigte Satz für die Versandkosten; vgl. § 12 (2) Nr. 1 UstG). Dieses gilt auch für dem Kunden weiterbelastete Gebühren der Deutschen Post AG, die gemäß § 4 Nr. 11b UstG selbst von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist.

Versandkosten und e-commerce [Bearbeiten]

Die Höhe der Versandkosten sind ein wesentliches Element im Versandhandel und im elektronischen Handel. Die Höhe der Versandkosten entscheidet über die Eignung des Vertriebskanals Internet. Produkte mit einem schlechten Verhältnis von Vertriebskosten zu Kaufpreis bzw. Warenwert (z. B. Pfennigartikel) gelten als ungeeignet für den elektronischen Handel, wogegen Produkte mit günstigen Vertriebskosten (verglichen mit dem Kaufpreis) höhere Marktanteile im Internethandel erwarten lassen. Zur Erhöhung des Umsatzes werden von verschiedenen Internetanbietern häufig Aktionen mit versandkostenfreier Lieferung angeboten. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten, die in der Preiskalkulation berücksichtigt werden und durch die höhere Umsatzerwartung abgedeckt sein sollten.


P.S. Die Dingens kommen von einem Dienstleister, der damit seine Brötchen verdient. Hierdurch wäre die richtige Bezeichnung "Dienstleistungskosten"
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