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Alt 28.06.2009, 22:21
Aixla Aixla ist offline
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Registriert seit: 01.08.2007
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Hallöchen

Punkt Verein und Termine: Sehe ich immer noch nicht so. Ich denke, dass die Formulierung eindeutig ist.

Punkt Klausel: Hast mich überzeugt! Werde sie wie folgt ändern:

Salvatorische Vereinsklausel

  1. Sollten Satzungsbestimmungen den gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, gelten die Normen des BGB, der Abgabenordnung und der Gemeinnützigkeitsverordnung der zuständigen Steuerbehörde.

  2. An die Stelle einer sich als nicht gesetzeskonform erwiesenen oder aus anderen Gründen undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gemeint war.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Satzung nicht.
Gruß Dirk
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