17.06.2009, 22:51
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Zitat:
Zitat von Aixla
Hi
Nach Rücksprache mit dem Vereinsjustiziar kommt es nicht zu einem zweiten Wahlgang, erhält der Bewerber im ersten Wahlgang mehr NEIN als JA Stimmen.
Beispiele 1. Wahlgang (immer 400 Anwesende):
201 Ja, 199 Nein oder Enthaltung = im ersten Wahlgang gewählt
200 Ja, 200 Nein oder Enthaltung = 2. Wahlgang
190 Ja, 189 Nein, 21 Enthaltung = 2. Wahlgang
199 Ja, 201 Enthaltungen = 2. Wahlgang
199 Ja, 201 Nein = nicht gewählt
190 Ja, 191 Nein, 19 Enthaltung = nicht gewählt
2. Wahlgang
201 Ja, 199 Nein oder Enthaltung = gewählt
200 Ja, 200 Nein = nicht gewählt, evtl. dritter Wahlgang
180 Ja, 180 Nein, 40 Enthaltung = nicht gewählt, evtl. dritter Wahlgang
190 Ja, 189 Nein, 21 Enthaltung = gewählt
199 Ja, 201 Enthaltungen = gewählt
199 Ja, 201 Nein = nicht gewählt
190 Ja, 191 Nein, 19 Enthaltung = nicht gewählt
Eine geheime Wahl ist in der Tat nach § 10 Abs. 12 Satz 3 ausgeschlossen.
Gruß Dirk
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Danke für die Aufklärung, wie für eure ganze Arbeit und die Organisation der Kandidatenveranstaltungen. (:
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