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IG
01.12.2009, 15:05
Zusammenfassung des offenen Satzungstreffens der IG (Sammelrunde)

Vorbemerkungen: Dies ist kein ausformulierter Katalog, sondern lediglich ein erstes, noch zu ergänzendes und zu präzisierendes Ergebnisprotokoll ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Anspruch auf juristisch korrekte Formulierungen. Diese Zusammenfassung dient zuerst einmal der Information der Interessierten und soll Grundlage der weiteren Gespräche innerhalb der IG und mit den Gesprächspartnern der Gremien sein.


Am 19.11.2009 sind insgesamt 27 Interessierte im Fanhaus anwesend, um in einer weiteren Sammelrunde seitens der „Interessengemeinschaft der Alemannia-Fans und Fanclubs e.V.“ Anstöße in Richtung einer weiteren Verbesserung und Präzisierung der Satzung des TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. zu geben. Die Anmerkungen und Vorschläge des Abends lassen sich grob in folgende Punkte gliedern:

1. Wählen und Zählen
2. Nominieren und Qualifizieren
3. Direktere Einflussnahme der Mitglieder
4. Verhältnis zwischen GmbH und TSV
5. Sonstiges

Die Sitzung wird nach einer kurzen Begrüßung und einigen persönlichen Worten um 19:10 Uhr eröffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Vorschläge per E-Mail an die Interessengemeinschaft geschickt wurden. Auch für die Zukunft erbittet die IG weitere Anmerkungen und Vorschläge, gerne per E-Mail.

Die Überarbeitung der Alemannia-Satzung soll vor allem der weiteren Demokratisierung und Transparenz dienen. Unter diesen Maßgaben wird die Arbeit an den einzelnen Punkten aufgenommen.

1. Wählen und Zählen
Für Missverständnisse und Unstimmigkeiten sorgte anlässlich der vergangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung die Vorgehensweise bei der Stimmenauszählung. Probleme werden hierbei an drei Stellen verortet:

o Erstens sind bei den offenen Wahlen Schwierigkeiten bezüglich der Zählbarkeit aufgetreten, da eine genaue Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht festgestellt wurde.

o Zweitens wurden ausschließlich Neinstimmen und Enthaltungen gezählt, so dass die tatsächliche Anzahl der Ja-Stimmen unklar bleibt. Bei einer der Wahlen schien das Abstimmungsergebnis nicht eindeutig genug, um eine solche Zählung zu erlauben.

o Drittens wurde die Auszählung von Mitgliedern der Gremien selbst vorgenommen, anstatt auf die anwesenden Zählhelfer zurückzugreifen.

Zum Punkt der Nachzählbarkeit wird vorgeschlagen, geheime Wahlen für alle Vereinsgremien künftig verbindlich zu machen. Dazu werden seitens der Anwesenden Anmerkungen über den Aufwand einer echten geheimen Wahl gemacht, ein seriös ausgezähltes Handzeichensystem sei unter Umständen besser. Ein Kompromissvorschlag besteht darin, die Wahlen nicht geheim, aber „schriftlich, nachvollziehbar und präzise“ durchzuführen, wie es beispielsweise auf Parteitagen passiert. Zu unterscheiden sei dabei auch zwischen „Sachabstimmungen“ und „Personenwahlen“. Bei Sachabstimmungen reiche es, die eindeutige Tendenz festzustellen, Personenwahlen müssen „bis auf die letzte Stimme präzise“ ausgezählt werden.

Es sollen möglichst viele Sicherungen eingebaut werden, um auch den „Druck durch Gruppenzwang“ möglichst niedrig zu halten.

Dagegen besteht der Einwand, dass eine nicht geheime schriftliche Wahl durch uneinheitliche Stimmzettel und anonyme Abgabe ebenso zu manipulieren sei wie eine offene Wahl.

Zu diesem Themenbereich entwickelt sich eine längere Diskussion. Details zur Durchführung einer korrekten Wahl seien aber ohnehin nicht durch die Satzung abzudecken, sondern eine reine Organisationssache als Konsequenz einer präzisen Satzungsformulierung.

Große Einigkeit besteht darüber, dass in jedem Fall die Zählung durch eine unabhängige Instanz, zum Beispiel eine vor der Veranstaltung gewählte Zählkommission vorgenommen werden muss. Gegebenenfalls ist auch eine Wahlkommission zur Durchführung und Auszählung sämtlicher Wahlen in die Satzung aufzunehmen. In jedem Fall muss dafür Sorge getragen werden, dass für die korrekte Zählung Vertreter aus Gremien und Personen aus der Mitgliederschaft verantwortlich sind. Auch bei möglichen offenen Wahlen (die bei satzungsmäßiger Verankerung von schriftlichen Wahlen mittels eines Mehrheitsvotums, etwa von 75%, beantragt werden müssten), müssen alle Ja- und Neinstimmen sowie die Enthaltungen genau und von unabhängigen Zählhelfern gezählt werden.

2. Nominieren und Qualifizieren
Bezüglich der Nominierungsmöglichkeiten zu den Vereinsgremien soll eine Präzisierung und stärkere Objektivierung der Zulassungskriterien vorgenommen werden. Dabei stellen die Nominierungen bzw. Qualifikationen zur Wahl zum Präsidium eine Sonderrolle dar, da „jedes Mitglied des e.V. zumindest theoretisch die Möglichkeit haben soll, Mitglied im Präsidium zu werden, wenn die Mitglieder es wollen“. Deshalb sollte hier auf die Festlegung von engen Qualifizierungskriterien verzichtet werden.

Bei den Wahlen zum Präsidium besteht der starke Wunsch nach einer „echten Auswahl“. Es soll möglichst mehr als nur je ein satzungsgemäß vorgeschlagener Kandidat für ein Amt zur Wahl stehen. Nach einem Vorschlag sollte sich die Filterfunktion des Verwaltungsrats auf rein formale Kriterien beschränken. Gegen diesen Vorschlag besteht der Einwand, dass die Filterfunktion einen chaotischen Ablauf der Wahlen (wie etwa in Karlsruhe 2009) verhindert und die Arbeitsfähigkeit der Gremien gewährleistet. Eine Lösung für diesen Widerspruch soll überlegt und ausgearbeitet werden.

Die Kriterien zur Nominierung zur Wahl in den AR der GmbH und den VR werden diskutiert.

Ein Vorschlag, über den aus inhaltlichen Gründen (etwa bzgl. größerer sportlicher Kompetenz im Aufsichtsrat) viel diskutiert wird, lautet, als Qualifikationsmerkmal zur Nominierung zum AR auch die Qualifikation „ehemalige Profifußballer“ zu ergänzen.

Allerdings sind die bestehenden Kriterien teilweise zu unpräzise in der Formulierung und daher zu unterschiedlich auszulegen. Ziel muss es sein, „harte“ Kriterien zu formulieren, um eine Zulassung oder einen Ausschluss nach subjektiven Kriterien unmöglich zu machen.

Darüber hinaus wird der Vorschlag gemacht, dass auch Mitglieder des AR Mitglieder des Vereins sein müssen. Bisher wird darauf verzichtet, um potenzielle, kompetente Kandidaten nicht unnötig und vorne herein auszuschließen.

Allerdings sind sich die Anwesenden einig, dass das Thema recht theoretisch ist, da ohnehin eine Mitgliedschaft im TSV unter den AR-Mitgliedern für eine Wahl sehr förderlich ist und keine große Hürde darstellt.

Weiterhin wird gewünscht, die Zahl der Vorschläge für AR und VR nicht mehr auf die Zahl der tatsächlich zu Wählenden zu begrenzen, um der MV künftig hier eine echte Auswahl zu ermöglichen. Nach jetzigem Verfahrensstand werden vom jeweiligen Auswahlgremium nur so viele Kandidaten vorgeschlagen, wie Plätze zu besetzen sind. Dadurch könnten weitere, eigentlich satzungskonforme Vorschläge im ungünstigsten Fall komplett wegfallen. Ein Gegenargument lautete, dass es für eventuelle Bewerber abschreckend wirken könnte, dass sie nur „Auffüllkandidaten“ im Falle der Nichtwahl eines anderen Kandidaten sind.

Entscheidend ist in allen Bereichen die Frage, welche Präferenz in der Satzung verankert sein soll: Reicht eine hohe Unterstützung für eine freie Auswahl aus, oder muss es eine Quotierungsmöglichkeit seitens der Gremien geben, um etwa Sponsorensitze in den Gremien zu ermöglichen? Diese Frage und die damit verbundenen Konsequenzen in Richtung einer möglichen Auswahl sollen noch ausgearbeitet werden.

3. Direktere Einflussnahme der Mitglieder
Es wird die Frage diskutiert, ob es möglich sei, von Seiten der Mitgliederversammlung etwa über ein Misstrauensvotum eine stärkere Einflussnahme auf die Gremien auch in den Jahren ohne Wahlen zu ermöglichen.

Als Gegenargument wird eingebracht, dass auch hier eine Abwählbarkeit abschreckend auf Bewerber wirken könnte. Dagegen wird wiederum eingewendet, dass auch der Präsident bzw. die Mitglieder des Präsidiums mit der Möglichkeit einer Abwahl durch den Verwaltungsrat leben müssen.

4. Verhältnis zwischen GmbH und TSV
Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass der Kernverein als Eigentümer der GmbH künftig eine stärkere Kontrollfunktion und größeren Einfluss gegenüber der GmbH ausüben muss.

Ein Mittel dazu wäre es, den Präsidenten qua Satzung des TSV und im Gesellschaftervertrag der GmbH automatisch zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu machen. Änderungen dieses Regelwerkes sind der Gesellschafterversammlung, in der der Verein die weit überwiegende Mehrheit besitzt, möglich.

Die Regelung im Gesellschaftervertrag der GmbH, dass der AR der GmbH weitergehende Rechte hat als die Gesellschafterversammlung, scheint rechtswidrig und müsse geändert werden. Es wird eingewendet, dass der Präsident jedoch auch die Möglichkeit haben soll, das Amt des AR-Vorsitzenden nicht auszuüben.
Es wäre etwa möglich, den Vorsitzenden des AR durch die Mitgliederversammlung wählen zu lassen. Rechtliche Möglichkeiten einer neuen Strukturierung werden noch ausgearbeitet.

5. Sonstiges
Mit großer Einigkeit wird beschlossen, sexistisches, rassistisches und homophobes Verhalten eines Mitgliedes ergänzend ebenfalls als Ausschlussgrund in den § 8, c der Satzung aufzunehmen. Stadionverbote sollen aufgrund der unklaren Regelungen, die zu ihrem Aussprechen führen, aber nicht automatisch zum Vereinsausschluss führen können.

Die Sitzung wird mit der Aussicht beschlossen, dass alle angeregten Änderungen mit den Verantwortlichen im neuen Präsidium besprochen werden. Die Anwesenden zeigen sich zuversichtlich, mit weiten Teilen der Anregungen auf offene Ohren zu stoßen.


In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der IG-Vorstand auf seiner Sitzung am 26. Dezember einstimmig beschlossen hat, Maximilian Baur, gem. § 14 Absatz 1e Vereinssatzung, zu kooptieren, damit dieser die anstehenden Satzungsarbeiten intensiv begleiten kann.

Erste Gespräche mit dem Vorstand der Alemannia finden bereits im Dezember statt.

Max
16.12.2009, 22:49
Ein erster Zwischenstand: Heute fand ein erstes Treffen mit den Herren Dr. Nachtsheim und Dr. Terbrack sowie Klaus, Dirk und mir für die IG-Satzungsgruppe statt. Das Gespräch fand in harmonischer Atmosphäre statt, erste Übereinstimmungen und Differenzen wurden ausgelotet. Bemerkenswert war, wie gut die quasi frisch gewählten Präsidiumsmitglieder bereits in die Thematik eingearbeitet sind. Weitere Informationen folgen.

Klööss_vom_Driesch
28.12.2009, 12:01
Tach @ all.
Zur Info die derzeitigen "Wasserstandsmeldungen" zur Satzungsarbeit. Bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen, es handelt sich überwiegend um informelle Formulierungen. klööss

Gespräch Dr. Nachtsheim, Dr. Terbrack, Dirk Heinhuis, Maximilian Baur, Klaus Offergeld, 16.12.09

Ziel des Treffens und informellen Gespräches: Klären der Übereinstimmungen, Klären unterschiedlicher Standpunkte, Festlegen der Prozedere, Überlegungen zur „Zeitschiene“, Vorgehensweisen

Übereinstimmung: Wahlen finden künftig grundsätzlich nachprüfbar und per Stimmzettel wegen der Notwendigkeit der exakten Auszählung statt! Unabdingbar! In dieser Frage besteht ausdrücklich vollkommene Übereinstimmung. Es ist offen, wie die organisatorische Umsetzung erfolgen wird, jedoch bestehen keinerlei Unterschiede bei den Gesprächsteilnehmern in der Frage der Notwendigkeit der 100%-igen Umsetzung dieser Absicht.

Zur Frage der Wahlen „geheim“ oder „offen“: Stand: Die Frage der „Umkehrung“ der bestehenden Regelung (= Wahlen grundsätzlich offen) in die Absicht „Wahlen erfolgen grundsätzlich geheim…“ wurde nicht abschließend besprochen.

Konsens bei allen Gesprächsteilnehmern:es wird künftig stets und ohne Ausnahme bei Personenwahlen schriftlich, präzise und nachvollziehbar gewählt. Ob dieser Grundsatz ausdrücklich in der Satzung geregelt werden soll oder in Form einer Wahlordnung ist offen, bei der Frage der Notwendigkeit: Konsens. Bei Sachabstimmung genügt die Feststellung einer eindeutigen Tendenz.

Zählkommission: künftig keine Mitglieder aus Gremien. Stattdessen sollte sie aus am Abend (per Akklamation?) benannten Mitgliedern aus der Mitte der JHV gebildet werden. Stand: nicht explizit besprochen, noch zu regeln.

Qualifizierungskriterien angleichen und ergänzen, z.B. AR = Einfügen Kriterium „Sportliche Qualifikation“. Konsens:in der Frage der Notwendigkeit der Ergänzung. Kriterium muss noch präzise formuliert werden.

VR = Eindeutige Formulierung der bestehenden Quali-Regelung, Ergänzungen. Ziel: „Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten“ sollte künftig nur noch ein Qualifizierungsmerkmal unter mehreren sein, dazu wie bisher ein Kandidat mit Kriterium „Volljurist“, 2 Kandidaten aus Abteilungen, alle anderen nach weiteren Kriterien oder ohne explizite Qualifizierung. Hier besteht prinzipielle Einigkeit, dass es nach der Ausgliederung der GmbH keine Notwendigkeit mehr gibt, dass alle 10 (+ 1 = Volljurist) Mitglieder des VR nach dem Kriterium „Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten auf Grund der beruflichen Tätigkeit“ nominiert werden müssen / sollen. Andere Kriterien wie angedacht sind denkbar. Es ist ebenso denkbar, dass formuliert werden könnte, lediglich noch die Hälfte der zu Wählenden = 5 nach dem gültigen, aber eindeutiger formulierten Satzungskriterium zu nominieren, die restlichen ohne ausdrückliche Anforderung an spezifische Qualifikationen (ähnlich Präsidium). Endgültige Festlegung erfolgt noch.

Nominierungsungleichgewicht beseitigen: Ziel: Alle satzungsgemäß aus der Mitgliedschaft Nominierten müssen auf die jeweilige Liste AR, VR und ÄR gesetzt werden. Klare Formulierungen in die Satzung aufnehmen: Alle satzungsgemäß Vorgeschlagenen werden künftig nur noch formal geprüft und dann auf Liste gesetzt, das ist künftig ein Muss. Auswahl trifft dann der Souverän.

Noch keine ausdrückliche Einigung bei diesem Punkt. Zwar wurde diese Frage intensiv diskutiert, es wurden verschiedene Standpunkte verdeutlicht. Die Meinung nicht nur der Fanvertreter ist tendenziell die, dass jeder Nominierte, der die satzungsgemäß vorgegebenen Kriterien erfüllt auch auf die Wahlliste zur Wahl in das jeweilige Gremium gesetzt werden muss auch über die Zahl der tatsächlich zu Wählenden hinaus.


Bei Wahlen zum VR und (ÄR) und AR sollte so eine echte Auswahl innerhalb der „Quasiquotierung“ (sollte diese Quotierung bestehen bleiben, bei Aufhebung gilt Entsprechendes auch) ermöglicht werden, gegebenenfalls auch (nur) innerhalb der „Nominierungsblöcke“. Dabei ist in diesem Fall noch zu prüfen und dann in der Satzung sicherzustellen, dass bei „Fehlwahl“ in einem Nominierungsblock bei gegebener Möglichkeit „aufgefüllt“ wird aus der Liste „anderer“ Nominierungsblöcke“.

Offen bzw. noch nicht besprochen ist die Frage der Aufhebung der Quotierungen bei VR, AR (zu wählende Mitglieder), eine Liste mit allen Kandidaten aller Vorschlagsebenen und Gruppierungen.

Heute noch keine ausdrückliche Einigung bei diesem Themenkomplex möglich, u. a. auch wegen fehlender juristischer Sicherheit bei diesen Fragen. Das wird geprüft. Weitere Gespräche müssen hier folgen.


Präsident sollte Vorsitzender des AR sein. Erörterung des Für und Wider. Allseits werden Argumente Pro und Contra gesehen und akzeptiert. Es wird die Frage besprochen, ob die „Erste Zugriffsmöglichkeit“ für einen Präsidenten geschaffen werden solle und kann. Keine ausdrückliche Einigung bei diesem Satzungsproblem. Zwar wurde dieser Punkt explizit besprochen, jedoch ergebnislos und vorerst offen gelassen. Weitere Prüfung und weitere Gespräche folgen.


Alternatividee: Wahl Präsidium I. Bei der Nominierung der Präsidiumskandidaten sollten weiterhin mehrere Nominierungen ermöglicht sein, aber gleichzeitig die Filterfunktion des VR prinzipiell erhalten bleiben.

Stand und Konsens: Filterfunktion bleibt prinzipiell erhalten. Weitere Prüfung und weitere Gespräche folgen.

Alternatividee: Wahl Präsidium II: Bei der Nominierung der Präsidiumskandidaten sollten weiterhin mehrere Nominierungen ermöglicht sein: im Prozedere ansetzen, z.B.: Im Vorfeld alle Nominierten an einen Tisch holen, um gemeinsam mit den gewählten Vertretern des VR ein Präsidium zu finden. Stand: Heute lediglich ein erster, informeller Gedankenaustausch ohne explizite Einigung auf ein Verfahren oder einen präzisen Vorschlag.

Alternatividee: Wahl Präsidium II: prüfen denkbarer Kompromiss-Vorschläge/Alternativer Vorschläge, z. B. ob Präsident und Schatzmeister „gesetzt“, aber alle Beisitzer aus „allen satzungsgemäß eingegangenen Vorschlägen“ gewählt werden können, d.h. wenn 3 gewählt werden sollen und 5, 6, 9, sind nominiert, dann „Pool“ und Auswahl durch Souverän. Stand: Informeller Gedankenaustausch ohne explizite Einigung auf ein Verfahren oder einen präzisen Vorschlag.

Alle 18 Satzungs-§§ durchsehen wegen „kleiner“ Änderungen und Ergänzungen. Stand: Noch zu erledigen.

Offen ist die Frage nach dem Zeitpunkt der Einbringung des Satzungsänderungsantrages.

Präsidium befasst sich Anfang Januar mit dem obigen Stand,
IG-Abend 2 mit Dr. Terbrack und Dr. Nachtsheim zum obigen Stand plus Ergebnisse der Präsidiumsberatungen Ende Januar / Anfang Februar.

Anm: Am 26. Januar werden Dr. Terbrack und Dr. Nachtsheim wegen beruflicher bzw. familiärer Verpflichtungen beim 2. Satzungstreffen der IG-Arbeitsgruppe entschuldigt fehlen.

Anschließend 2. Treffen in der Gesprächsrunde Terbrack / Nachtsheim / Heinhuis / Baur / Offergeld – Februar (?)
Eventuell März/April 1. öffentliche Veranstaltung Presseclub (?)
Einbeziehen der übrigen Gremien, Abstimmung der Änderungen und Ergänzung in diesen Gremien
Eventuell(!) Darstellung der Zwischenergebnisse auf JHV falls nicht bis dahin ein Satzungsentwurf vorgelegt werden kann.
Eventuell(!) weitere Treffen und Arbeitstermine bis zum Jahresende.
Eventuell(!) 2. öffentliche Veranstaltung (Presseclub) im Herbst 2010.
Konsens besteht auch darin, dass Qualität vor Eile geht.
Sollte ein gemeinsamer Satzungsentwurf bis zur JHV im Juni 2010 rein zeitlich nicht zustande kommen, so muss den Mitgliedern durch transparentes und offenes Darstellen der Arbeitsvorgänge und – fortschritte der Stand verdeutlicht werden.

Das wird auch Aufgabe der IG-Arbeitsgruppe sein,wir sind 27 Teilnehmer, die authentisch berichten können.

Es sollte vorerst aber davon ausgegangen werden, dass alle Beteiligten den Versuch unternehmen, einen Satzungsänderungsentwurf bereits zur JHV 2010 im Einvernehmen mit allen Seiten vorzulegen und auf den Weg der Abstimmung zu bringen. Gehandelt werden kann zur JHV im Jahr 2010 ausschließlich nach der jetzt gültigen Satzung, unabhängig vom Stand der Änderungen.

Klööss_vom_Driesch
29.12.2009, 09:52
@ all.

Ich grüße euch herzlich.

Das angekündigte Satzungsgruppen-Treffen der Fan-IG findet nicht wie ursprünglich angekündigt am 26.1. statt, sondern erst eine Woche später.

Der neue Termin ist der

Dienstag, 2. Februar 2010,

19 Uhr im

Fanhaus an der Liebigstraße.

Dieser Termin bietet sich an, da dann auch der Präsident, Dr. Nachtsheim, und der Jurist und Satzungsfachmann des Präsidiums, Dr. Terbrack anwesend sein werden. Beide haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.

klööss

Max
01.02.2010, 14:34
@ all.

Ich grüße euch herzlich.

Das angekündigte Satzungsgruppen-Treffen der Fan-IG findet nicht wie ursprünglich angekündigt am 26.1. statt, sondern erst eine Woche später.

Der neue Termin ist der

Dienstag, 2. Februar 2010,

19 Uhr im

Fanhaus an der Liebigstraße.

Dieser Termin bietet sich an, da dann auch der Präsident, Dr. Nachtsheim, und der Jurist und Satzungsfachmann des Präsidiums, Dr. Terbrack anwesend sein werden. Beide haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.

klööss
Nur zu Erinnerung: Am morgigen Dienstag, 2. Februar, ab 19 Uhr im Fanhaus - kommt zahlreich und macht mit!

WoT
07.05.2010, 15:22
Präsidium regt Satzungsänderung an (http://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/details/Praesidium-regt-Satzungsaenderung-an-20686w/), TSV vom 07. Mai 2010

Das scheint mir die jüngste Faden der bedauerlicherweise an verschiedensten Stellen geführten Diskussion zu sein. Deswegen hole ich das mal hoch.

Gruß