PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Wahlausschuss informiert - Nominierungen 2021


Alemannia Wahlausschuss
03.05.2021, 20:14
Nachdem die JHV am 12.06.21 vom Präsidium abgesagt wurde, ist die bisherige Eingangsfrist für die Nominierung von Gremien-Kandidaten (23.04.21) hinfällig. Wenn die JHV neu terminiert ist, ergibt sich aus dem dann festgesetzten Versammlungstermin auch das neue Fristende.

Alle bislang erfolgten Nominierungen sowie die eingereichten Unterschriftenlisten behalten ihre Gültigkeit.
Eine Prüfung der Listen erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht.

Besonderer Hinweis:
Beim Verwaltungsrat gibt es 3 Kategorien (gem. Satzung § 15.10):
1 Mitglieder (50 Unterschriften)
2 Abteilungen (Wahl in der Abteilung)
3 Gremien (Beschluss / Wahl im jeweiligen Gremium)
Hier können die Kandidaten ausschließlich unter vorgenannten Regeln nominiert werden.

Solange aber keine Heimspiele unter normalen / regulären Bedingungen (4.000-5.000 Zuschauern) auf dem Tivoli stattfinden können, ist die zwingend zu erfolgende Beibringung von 50 Unterschriften in der Kategorie 1 für viele Kandidat*innen unzumutbar bzw. unmöglich. Der WA vertritt deswegen die Auffassung, dass, solange kein fairer Zugang zur Wahlliste besteht, keine Wahl des VR stattfinden kann. Gem. § 14.3 der Alemannia-Satzung bliebe der Verwaltungsrat in diesem Fall bis zur Neuwahl im Amt.

Unabhängig hiervon bittet der Wahlausschuss die Abteilungen, auf ihren Sitzungen Wahlen zu Punkt 2 abzuhalten, selbst wenn noch nicht klar ist, ob bei der JHV die Wahlen des Verwaltungsrats tatsächlich stattfinden können. Die durch die Abteilungen nominierten Kandidaten behalten unabhängig vom Termin ihren Nominierungsstatus.

Mitglieder, die Fragen zum Nominierungsverfahren und/oder zu den Wahlen haben, können sich gern per E-Mail an
wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.

Der Wahlausschuss
Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V.

twickenham
04.05.2021, 08:27
"Solange aber keine Heimspiele unter normalen / regulären Bedingungen (4.000-5.000 Zuschauern) auf dem Tivoli stattfinden können, ist die zwingend zu erfolgende Beibringung von 50 Unterschriften in der Kategorie 1 für viele Kandidat*innen unzumutbar bzw. unmöglich. Der WA vertritt deswegen die Auffassung, dass, solange kein fairer Zugang zur Wahlliste besteht, keine Wahl des VR stattfinden kann. Gem. § 14.3 der Alemannia-Satzung bliebe der Verwaltungsrat in diesem Fall bis zur Neuwahl im Amt."


stimmt. aber könnte der wa die leute nicht dabei unterstützen? 50 leute kennt ihr doch

Heinsberger LandEi
04.05.2021, 17:30
...
stimmt. aber könnte der wa die leute nicht dabei unterstützen? 50 leute kennt ihr doch


Sollte ein offizielles Gremium der Alemannia hier einzelnen Kandidaten einen Vorteil verschaffen? Verstieße das nicht gegen die Neutralitätspflicht? Eigentlich ist es ja Sinn der Unterstützungsunterschriften, zu belegen, dass ein Teil der Mitglieder den Kandidaten ein entsprechendes Vertrauen entgegen bringt. Wenn jeder kandidieren kann, weil der WA für alle die Unterschriften besorgt, könnte man die Regel gleich ganz abschaffen.



Als Privatpersonen können WA-Mitglieder sicherlich Tipps geben und Kontakte herstellen, aber Aufgabe dieses Gremiums, das mehr noch als alle anderen zu Neutralität verpflichtet ist, kann und darf das eigentlich nicht sein.

twickenham
05.05.2021, 10:11
Sollte ein offizielles Gremium der Alemannia hier einzelnen Kandidaten einen Vorteil verschaffen? Verstieße das nicht gegen die Neutralitätspflicht? Eigentlich ist es ja Sinn der Unterstützungsunterschriften, zu belegen, dass ein Teil der Mitglieder den Kandidaten ein entsprechendes Vertrauen entgegen bringt. Wenn jeder kandidieren kann, weil der WA für alle die Unterschriften besorgt, könnte man die Regel gleich ganz abschaffen.



Als Privatpersonen können WA-Mitglieder sicherlich Tipps geben und Kontakte herstellen, aber Aufgabe dieses Gremiums, das mehr noch als alle anderen zu Neutralität verpflichtet ist, kann und darf das eigentlich nicht sein.
bei allen anderen gremien ohne quotierung hilft der wa ja auch:


Mitglieder, die aufgrund der Corona-Situation Probleme haben die notwendigen 50 Unterschriften beizubringen, mögen sich am 19.04.2021 an den Wahlausschuss unter wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.
Die bereits gesammelten Unterschriften bitten wir in der E-Mail bereits beizufügen. Diese Möglichkeit gilt für Nominierungen zum Präsidium, Aufsichtsrat und Ehrenrat.



ich habe das so verstanden dass der wa hier im zweifel selbst nominiert. finde ich auch ok in dieser lage. für den vr geht es aber wegen der quotierung nicht. wieso dann nicht helfen?
ausserdem wird ja niemand gezwungen zu unterschreiben. der wa könnte aber beim sammeln helfen.