PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nominierungsverfahren für die Wahlen auf der JHV 2021


Alemannia Wahlausschuss
25.03.2021, 16:52
Liebe Mitglieder,
gemäß gemeinsamen Beschluss des Vorstands und des Verwaltungsrates soll am 12.06.2021 die JHV stattfinden:
https://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/abteilungen/Jahreshauptversammlung-am-12-6-2021-437H/?fbclid=IwAR1VlVP7x-2Yiyq2nUj46hHfCMwF1rOSFGLi5VmSguO87lOntxjrWuevjW8

Wir weisen darauf hin, dass alle Kandidaten-Nominierungen bis zum 23.04.2021 schriftlich auf der Geschäftsstelle der Alemannia (Krefelder Str. 205, 52070 Aachen) nachweislich eingegangen sein müssen.
Dies gilt für Nominierungen der Gremien, der Abteilungen sowie der Mitglieder.

- Gremien: Der Vorsitzende des jeweiligen Gremiums sendet ein Schreiben an die Geschäftsstelle mit Auflistung der Kandidaten sowie Mitteilung über Art (z. B. Umlaufbeschluss) und Datum des Beschlusses.

- Die Abteilungen senden bis zum o. g. Fristende eine Kopie des Protokolls der Abteilungsversammlung mit Datum der Veranstaltung sowie die Abstimmungsergebnisse der Abteilungskandidaten.

- Mitgliedervertreter reichen die notwendigen Unterschriftenlisten (50 Unterschriften von Mitgliedern, die nicht für das gleiche Amt kandidieren) im Original bei der Geschäftsstelle ein.

Mitglieder, die aufgrund der Corona-Situation Probleme haben die notwendigen 50 Unterschriften beizubringen, mögen sich am 19.04.2021 an den Wahlausschuss unter wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.
Die bereits gesammelten Unterschriften bitten wir in der E-Mail bereits beizufügen. Diese Möglichkeit gilt für Nominierungen zum Präsidium, Aufsichtsrat und Ehrenrat.

Beim Verwaltungsrat gibt es 3 Kategorien (gem. Satzung § 15.10):
1 Mitglieder (50 Unterschriften)
2 Abteilungen (Wahl in der Abteilung)
3 Gremien (Beschluss / Wahl im jeweiligen Gremium)
Hier können die Kandidaten ausschließlich unter vorgenannten Regeln nominiert werden.

Seien Sie versichert, dass der Wahlausschuss nur solche Wahlen durchführen wird, die folgende Kriterien erfüllen:
- Demokratisch vertretbarer Zugang der Kandidaten auf die Nominierungsliste
- Sicherer Zugang der Mitglieder / Wähler*innen zum Veranstaltungsort / Wahlgang ohne Gesundheitsgefährdung
- Gesundheitsschutz der Wahlhelfenden bei den Wahlgängen und bei der Stimmauszählung

Der guten Ordnung halber weisen wir daraufhin, dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, damit die Wahlen zum Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH durchgeführt werden können.
Der Vorstand hat angekündigt dies sicherzustellen.

Der Wahlausschuss
Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V.

tivolino
25.03.2021, 20:55
Liebe Mitglieder,
gemäß gemeinsamen Beschluss des Vorstands und des Verwaltungsrates soll am 12.06.2021 die JHV stattfinden:
https://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/abteilungen/Jahreshauptversammlung-am-12-6-2021-437H/?fbclid=IwAR1VlVP7x-2Yiyq2nUj46hHfCMwF1rOSFGLi5VmSguO87lOntxjrWuevjW8

Wir weisen darauf hin, dass alle Kandidaten-Nominierungen bis zum 23.04.2021 schriftlich auf der Geschäftsstelle der Alemannia (Krefelder Str. 205, 52070 Aachen) nachweislich eingegangen sein müssen.
Dies gilt für Nominierungen der Gremien, der Abteilungen sowie der Mitglieder.

- Gremien: Der Vorsitzende des jeweiligen Gremiums sendet ein Schreiben an die Geschäftsstelle mit Auflistung der Kandidaten sowie Mitteilung über Art (z. B. Umlaufbeschluss) und Datum des Beschlusses.

- Die Abteilungen senden bis zum o. g. Fristende eine Kopie des Protokolls der Abteilungsversammlung mit Datum der Veranstaltung sowie die Abstimmungsergebnisse der Abteilungskandidaten.

- Mitgliedervertreter reichen die notwendigen Unterschriftenlisten (50 Unterschriften von Mitgliedern, die nicht für das gleiche Amt kandidieren) im Original bei der Geschäftsstelle ein.

Mitglieder, die aufgrund der Corona-Situation Probleme haben die notwendigen 50 Unterschriften beizubringen, mögen sich am 19.04.2021 an den Wahlausschuss unter wahlausschuss@alemannia-aachen.de wenden.
Die bereits gesammelten Unterschriften bitten wir in der E-Mail bereits beizufügen. Diese Möglichkeit gilt für Nominierungen zum Präsidium, Aufsichtsrat und Ehrenrat.

Beim Verwaltungsrat gibt es 3 Kategorien (gem. Satzung § 15.10):
1 Mitglieder (50 Unterschriften)
2 Abteilungen (Wahl in der Abteilung)
3 Gremien (Beschluss / Wahl im jeweiligen Gremium)
Hier können die Kandidaten ausschließlich unter vorgenannten Regeln nominiert werden.

Seien Sie versichert, dass der Wahlausschuss nur solche Wahlen durchführen wird, die folgende Kriterien erfüllen:
- Demokratisch vertretbarer Zugang der Kandidaten auf die Nominierungsliste
- Sicherer Zugang der Mitglieder / Wähler*innen zum Veranstaltungsort / Wahlgang ohne Gesundheitsgefährdung
- Gesundheitsschutz der Wahlhelfenden bei den Wahlgängen und bei der Stimmauszählung

Der guten Ordnung halber weisen wir daraufhin, dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, damit die Wahlen zum Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH durchgeführt werden können.
Der Vorstand hat angekündigt dies sicherzustellen.

Der Wahlausschuss
Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V.

Was für eine Satzungsänderung ist denn für die AR-Wahl notwendig? Und was für eine Corona-Sonderregel wurde da für die Unterschriften ausgeheckt?? Und weshalb gilt diese Sonderregel offenbar für alle anderen Gremien, nicht aber für die VR-Wahl???

a.tetzlaff
25.03.2021, 21:10
Was für eine Satzungsänderung ist denn für die AR-Wahl notwendig? Und was für eine Corona-Sonderregel wurde da für die Unterschriften ausgeheckt?? Und weshalb gilt diese Sonderregel offenbar für alle anderen Gremien, nicht aber für die VR-Wahl???


Gute und berechtigte Fragen!

Es gibt genug Juristen in den Gremien, die diese Fragen rechtzeitig beantworten müssen.
Sonst kann man doch die JHV anfechten , oder ?
Muss man geimpft sein, um an der JHV teilnehmen zu können .?
Ich bin Mitte April geimpft, weil ich in Belgien wohne.
Muss man die Impfbescheinigung vorzeigen?
Oder ein Testergebnis ?

Ich als geimpfter möchte nicht auch auf dem Tivoli mit nicht geimpften
oder nicht getesten zusamen kommen und trotzdem meine Wahlrechte ausüben.

Schwierige Fragen für Alemannia.

tivolino
25.03.2021, 21:21
Gute und berechtigte Fragen!

Es gibt genug Juristen in den Gremien, die diese Fragen rechtzeitig beantworten müssen.
Sonst kann man doch die JHV anfechten , oder ?
Muss man geimpft sein, um an der JHV teilnehmen zu können .?
Ich bin Mitte April geimpft, weil ich in Belgien wohne.
Muss man die Impfbescheinigung vorzeigen?
Oder ein Testergebnis ?

Ich als geimpfter möchte nicht auch auf dem Tivoli mit nicht geimpften
oder nicht getesten zusamen kommen und trotzdem meine Wahlrechte ausüben.

Schwierige Fragen für Alemannia.

Es ist ja ohnehin alles auf dem Prinzip Hoffnung aufgebaut. Nach der jetzigen Verordnungslage könnte die Versammlung meiner Meinung nach im Moment als Open-Air-Präsenzveranstaltung mit theoretisch bis zu 5500 Gästen gar nicht stattfinden. Wir müssen hoffen, dass es bis Mitte Juni bzw. bis zum Einladungsdatum Ende Mai die nötigen Lockerungen gibt. Eine JHV nur für Geimpfte ist für mich undenkbar. Nur für Getestete? Keine Ahnung, ob das rechtlich geht.

Alemannia Wahlausschuss
25.03.2021, 21:22
In der Satzung steht die Alemannia Aachen GmbH.
Gewählt werden kann aber nur der Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH. Keine Satzungsänderung = keine Wahl des AR der TSV Alemannia Aachen GmbH.

Dies ist keine Corona-Sonderregel. Neben Unterschriften können Kandidaten auch durch Gremien nominiert werden.

Beim VR lässt dies die Satzung ausdrücklich nur in der Kategorie Gremien zu. In der Kategorie Mitglieder und Abteilungen ist das nicht möglich. Dies wird in der Veröffentlichung explizit beschrieben.

Was für eine Satzungsänderung ist denn für die AR-Wahl notwendig? Und was für eine Corona-Sonderregel wurde da für die Unterschriften ausgeheckt?? Und weshalb gilt diese Sonderregel offenbar für alle anderen Gremien, nicht aber für die VR-Wahl???

tivolino
25.03.2021, 21:28
In der Satzung steht die Alemannia Aachen GmbH.
Gewählt werden kann aber nur der Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH. Keine Satzungsänderung = keine Wahl des AR der TSV Alemannia Aachen GmbH.

Dies ist keine Corona-Sonderregel. Neben Unterschriften können Kandidaten auch durch Gremien nominiert werden.

Beim VR lässt dies die Satzung ausdrücklich nur in der Kategorie Gremien zu. In der Kategorie Mitglieder und Abteilungen ist das nicht möglich. Dies wird in der Veröffentlichung explizit beschrieben.

Der erste Absatz eurer Antwort bestätigt meine damals geäußerte Auffassung, dass es nicht zulässig war, Schleidens und Kalls Wahl in den AR der alten Alemannia Aachen GmbH einfach auf die neue TSV Alemannia Aachen GmbH zu übertragen.

greeny
26.03.2021, 17:46
In der Satzung steht die Alemannia Aachen GmbH.
Gewählt werden kann aber nur der Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH. Keine Satzungsänderung = keine Wahl des AR der TSV Alemannia Aachen GmbH. ...



Hätte der Vorstand – wie von der Mitgliederversammlung 2017 beschlossen – die Änderungsvorschläge der Satzungskommission der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet, bräuchte man jetzt keine „Teil"-Satzungsänderung.

Aber nein … die Herren wollten sich mit dieser Satzungsänderung nicht beschäftigen. Man hat immer neue Gründe gefunden, warum es nicht passte.

Den Mitgliedern die „große“ Satzungsänderung vorenthalten … aber eine dem Vorstand genehme Satzungsänderung herbeiführen. Nö, da gibt es von mir ein Nein.

easy
26.03.2021, 22:01
Hätte der Vorstand – wie von der Mitgliederversammlung 2017 beschlossen – die Änderungsvorschläge der Satzungskommission der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung zugeleitet, bräuchte man jetzt keine „Teil"-Satzungsänderung.

Aber nein … die Herren wollten sich mit dieser Satzungsänderung nicht beschäftigen. Man hat immer neue Gründe gefunden, warum es nicht passte.

Den Mitgliedern die „große“ Satzungsänderung vorenthalten … aber eine dem Vorstand genehme Satzungsänderung herbeiführen. Nö, da gibt es von mir ein Nein.

Wer etwas will, sucht Wege - wer etwas nicht will, sucht Gründe. ;)

Franz Wirtz
27.03.2021, 13:00
Es ist ja ohnehin alles auf dem Prinzip Hoffnung aufgebaut. Nach der jetzigen Verordnungslage könnte die Versammlung meiner Meinung nach im Moment als Open-Air-Präsenzveranstaltung mit theoretisch bis zu 5.500 Gästen gar nicht stattfinden. Wir müssen hoffen, dass es bis Mitte Juni bzw. bis zum Einladungsdatum Ende Mai die nötigen Lockerungen gibt. Eine JHV nur für Geimpfte ist für mich undenkbar. Nur für Getestete? Keine Ahnung, ob das rechtlich geht.
„Die Durchführung der Jahreshauptversammlung steht unter dem Vorbehalt, dass das Pandemiegeschehen die Durchführung zulässt.“ ...

Kann mir nicht vorstellen, dass Irgendwer Vereinsmitglieder vom Besuch der Mitgliederversammlung - sofern diese stattfindet - abhalten darf. Jedenfalls solange nicht, wie gleichwertige alternative Formen der Teilhabe fehlen. Immerhin wären Ausgeschlossene daran gehindert, ihre satzungsgemäß verankerten Rechte wahrzunehmen.

Im Umkehrschluss leitet sich (nach meinem Verständnis) daraus ab, dass ein negatives Testergebnis als Zugangshürde inakzeptabel erscheint. Testen ließen sich ohnehin nur diejenigen, die sich gegebenenfalls auch ein überraschendes Positiv-Ergebnis leisten könnten. Für manch' anderen dürfte selbst ein gering eingeschätztes Restrisiko bereits eine abschreckende Wirkung haben.

Bei der Planung/Anmeldung einer solchen Veranstaltung erscheint es naheliegend, sich an einer realistischen Teilnehmerzahl zu orientieren.

PS:
„Überall geht ein früheres Ahnen dem späteren Wissen voraus.“ - Alexander von Humboldt
.

Heinsberger LandEi
27.03.2021, 17:33
Kann mir nicht vorstellen, dass Irgendwer Vereinsmitglieder vom Besuch der Mitgliederversammlung - sofern diese stattfindet - abhalten darf. Jedenfalls solange nicht, wie gleichwertige alternative Formen der Teilhabe fehlen. Immerhin wären Ausgeschlossene daran gehindert, ihre satzungsgemäß verankerten Rechte wahrzunehmen.

Ich habe so den leisen Verdacht, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz über der privatrechtlichen Satzung eines Sportvereines steht.



Im Umkehrschluss leitet sich (nach meinem Verständnis) daraus ab, dass ein negatives Testergebnis als Zugangshürde inakzeptabel erscheint.


Ich vermute eher, dass dies die einzige Voraussetzung sein kann, unter der eine Veranstaltung mit dreistelliger Teilnehmerzahl zulässig sein wird. Ein Impfpass scheidet aus, solange nicht das Gros der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit erhalten hat.



Testen ließen sich ohnehin nur diejenigen, die sich gegebenenfalls auch ein überraschendes Positiv-Ergebnis leisten könnten. Für manch' anderen dürfte selbst ein gering eingeschätztes Restrisiko bereits eine abschreckende Wirkung haben.

Das ist ja eine rein private Entscheidung; wer die Bedingungen für den Besuch einer Veranstaltung nicht erfüllen möchte, kann halt nicht da hin. Wenn ich keinen Helm anziehen möchte, darf ich nicht Motorrad fahren. Und es wäre auch kein besonders verantwortliches Verhalten, lieber unwissend infiziert und infektiös durch die Welt zu spazieren als durch einen simplen Test mit der einzigen Gefahr eines zweiwöchigen Balkonien-Urlaubs das Gesundheitsrisiko für sich selbst und seine Mitmenschen zu reduzieren.


Mal kurz ein Wattestäbchen in die Nase oder in einen Becher spucken ist ja auch nichts, was ich für unzumutbar oder gefährlich halten würde.

Braveheart
27.03.2021, 20:03
Angesichts der galoppierenden Pandemie wird die JHV im Juni, wenn überhaupt, digital stattfinden. Alles andere ist weltfremd.

a.tetzlaff
27.03.2021, 21:24
Angesichts der galoppierenden Pandemie wird die JHV im Juni, wenn überhaupt, digital stattfinden. Alles andere ist weltfremd.

Eher garnicht.

Digital würde bedeuten, dass Mitglieder , die nicht entsprechend ausgestattet sind, nicht teilnehmen können.

Luntenpaul
27.03.2021, 21:28
Eher garnicht.

Digital würde bedeuten, dass Mitglieder , die nicht entsprechend ausgestattet sind, nicht teilnehmen können.

Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.

chris2010
27.03.2021, 21:34
...Mal kurz ein Wattestäbchen in die Nase oder in einen Becher spucken ist ja auch nichts, was ich für unzumutbar oder gefährlich halten würde.
Aber weisst Du denn, was die Reptiloiden dann mit Deiner DNA machen?

Heinsberger LandEi
27.03.2021, 22:34
Aber weisst Du denn, was die Reptiloiden dann mit Deiner DNA machen?


Einen neuen Mensch-Alien-Hybriden schaffen, der neben seinen außerirdischen Fähigkeiten dank meiner DNA auch nachts den Kühlschrank findet und tiefe Löcher in ein Sofa sitzen kann.

Michi Müller
27.03.2021, 22:39
Einen neuen Mensch-Alien-Hybriden schaffen, der neben seinen außerirdischen Fähigkeiten dank meiner DNA auch nachts den Kühlschrank findet und tiefe Löcher in ein Sofa sitzen kann.Reptiloide... Kennt Sido sich mit aus [emoji41]

Öcher Wellenbrecher
27.03.2021, 23:04
Einen neuen Mensch-Alien-Hybriden schaffen, der neben seinen außerirdischen Fähigkeiten dank meiner DNA auch nachts den Kühlschrank findet und tiefe Löcher in ein Sofa sitzen kann.


Hört sich stark nach Hämorrhoiden / Klabusterbeeren an.


Aber hier gehts um Nominierungen zur JHV Wahl 2021
Hoffe das das nicht ins Anforderungsprofil gehört.

tivolino
27.03.2021, 23:30
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.

Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?

Luntenpaul
28.03.2021, 10:09
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?

Diese Detailfragen solltest Du nicht mir, sondern den Verantwortlichen stellen. Fakt ist: Die JHV darf digital durchgeführt werden. Alles, was darüber hinaus geht, ist ein Präzedenzfall und sollte natürlich vorab (!) juristisch abgeklopft werden, ohne Zweifel.

a.tetzlaff
28.03.2021, 12:44
Das wäre kein triftiger Grund. Wenn das Präsidium die JHV digital durchführen möchte, ist das sehr wohl möglich sowie juristisch einwandfrei - legitimiert durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“.

Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.

Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.

Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.

Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.

easy
28.03.2021, 13:03
Richtig.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.

Ich bin mir sicher, dass - sofern vonnöten - der Vorstand die langjährige Praxis fortsetzen wird und ein "Gutachten" einer befreundeten Kanzlei aus dem Hut zaubert, die sein Handeln legitimiert.

Bucki
28.03.2021, 17:25
Richtig.
Habe ich gerade mal überflogen.

Wenn keine JHV stattfindet, bleibt Fröhlich im Amt.

Der Vorstand kann festlegen , eine digitale JHV durchzuführen oder den Mitgliedern gestatten, ihre Stimmen schriftlich abzugen, quasi eine Briefwahl.

Ungeklärt ist bisher die Frage, ob bei einem Verein, bei dem eine nennenswerte Zahl von Mitgliedern nicht über die Voraussetzungen für eine digitale Teilnahme verfügen, die Wahl anfechtbar ist.

1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.

2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.

Franz Wirtz
28.03.2021, 20:20
Ich habe so den leisen Verdacht, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz über der privatrechtlichen Satzung eines Sportvereines steht.
Trau Dich ruhig, diesen verwegenen Gedanken laut auszusprechen. Dürfte eh unstrittig sein, allerdings nicht automatisch zielführend. Interessanter, aber auch schwieriger erscheint die Frage, was sich für den Vereinsvorstand daraus ableitet? :confused:

Ein Vorstand möchte vermutlich, trotz veränderter Gesetzeslage, die Erwartungen der Vereinsmitglieder erfüllen und die Teilnahme aller ermöglichen. Die Abwägung zwischen denkbaren Alternativen wie Verschieben, Absagen, 'digital online' oder in bewährter Manier mit (oder ohne) negativem Testergebnis, dürfte sich angesichts unterschiedlicher Begleitumstände recht schwierig darstellen.

Ich vermute eher, dass dies die einzige Voraussetzung sein kann, unter der eine Veranstaltung mit dreistelliger Teilnehmerzahl zulässig sein wird. Ein Impfpass scheidet aus, solange nicht das Gros der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit erhalten hat.
Weiterhin kein Land in Sicht
Aktuelle Prognosen verantwortlich tätiger Politiker stellen eine große Spannbreite denkbarer Szenarien in Aussicht, leider kein herausragendes, dem man bevorzugt vertrauen möchte. Im Laufe der letzten zwölf Monate ist diese Krise nicht 'mal ansatzweise kalkulierbarer geworden, was man durchaus hätte erwarten dürfen, sondern umgekehrt immer unberechenbarer. Die Rat- und Hilflosigkeit der PolitikerInnen wird Tag für Tag immer deutlicher. Die Ankündigung einer vorgezogenen Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wird mittlerweile von der Bevölkerung als Bedrohung wahrgenommen.
.

tivolino
28.03.2021, 21:06
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.

2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.

Wen interessiert die Satzung? Laut Satzung MUSS die Mitgliederversammlung (hier 2020) im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden. Sie mit zwei Homepage-Dreizeilern erst zu verschieben und dann ganz abzusagen, war - Corona hin oder her - schon grenzwertig. Dies sollte und darf 2021 nicht nochmal passieren, zumal es die ausdrückliche gesetzliche Genehmigung für Digitalversammlungen gibt.
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können. Dieses Präsidium jedoch arbeitet nach Gutsherrenart, und der Verwaltungsrat gibt seinen Segen.

a.tetzlaff
29.03.2021, 09:34
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.

2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.


Die Satzung mag in normalen Zeiten eine persönliche Anwesenheit vorsehen.
Wir haben aber keine normalen Zeiten, sodass auch das Mitglied mit Corona-Risiko Gelegenheit bekommen müsste, seine Mitgliedrrechte wahrzunehmen.
Für Mitglieder ohne Internet ginge das nur über Briefwahl oder wie man es sonst nennt.

Dann sollte der Wahlausschuss baldmöglich festlegen, ob und wie Wahlen stattfinden.

Sonst bleibt Fröhlich Präsident und das will er wohl nicht.

a.tetzlaff
29.03.2021, 09:37
Wen interessiert die Satzung? Laut Satzung MUSS die Mitgliederversammlung (hier 2020) im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden. Sie mit zwei Homepage-Dreizeilern erst zu verschieben und dann ganz abzusagen, war - Corona hin oder her - schon grenzwertig. Dies sollte und darf 2021 nicht nochmal passieren, zumal es die ausdrückliche gesetzliche Genehmigung für Digitalversammlungen gibt.
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können. Dieses Präsidium jedoch arbeitet nach Gutsherrenart, und der Verwaltungsrat gibt seinen Segen.

Es ist seit 20 Jahren bei Alemannia so , dass das Präsidium arbeitet, wie es will und sich das vom Verwaltungsrat absegnen lässt.
Fröhlich hat so weiter gemacht, wie es immer war.

twickenham
29.03.2021, 12:31
Gibt es die Sondergesetzgebung denn auch her, Mitgliederversammlungen - wie unsere JHV 2020, bei der eigentlich eine neue Satzung beschlossen werden sollte - einfach ausfallen zu lassen? Und was wäre mit der geplanten Satzungsänderung für die AR-Wahl? Wie ich es verstanden habe, müsste sie schriftlich in einer Art Briefwahl beschlossen werden. Und mindestens die Hälfte unserer ca. 5000 Mitglieder müsste dabei mitmachen. Und wie würden die neuen Gremien gewählt? Das sind auch alles nur zeitlich befristete Notlösungen. Fachleute empfehlen dringend, Digitalversammlungen, geänderte Wahlverfahren etc. für den Pandemiefall dauerhaft in der Vereinssatzung abzusichern. Ist das geplant?
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (https://www.buzer.de/36_BGB.htm) ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.


aber sicher hat das präsidium diese regel böswillig durch den bundestag geschmuggelt um einen deiner glanzvollen auftritte zu unterbinden

twickenham
29.03.2021, 12:31
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können.
da hast du allerdings recht

Heinsberger LandEi
29.03.2021, 18:03
(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (https://www.buzer.de/36_BGB.htm) ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.


aber sicher hat das präsidium diese regel böswillig durch den bundestag geschmuggelt um einen deiner glanzvollen auftritte zu unterbinden


Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?

twickenham
30.03.2021, 08:43
Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?
ist es dem verein denn zumutbar? ich hab keine ahnung, ob man eine videokonferenz mit mehr als 5000 teilnehmern vernünftig organisieren kann.


die bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03/verschiebung-der-jahreshauptversammlung-2020


und der fc ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news/sport/1-fc-koeln/konkretere-plaene-fc-mitgliederversammlung-soll-im-maerz-nachgeholt-werden-37864312?cb=1617086897683


st. pauli hat wohl eine versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.

Franz Wirtz
30.03.2021, 16:16
Ist es dem Verein denn zumutbar? ich hab keine Ahnung, ob man eine Videokonferenz mit mehr als 5000 Teilnehmern vernünftig organisieren kann?
Die Bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03/verschiebung-der-jahreshauptversammlung-2020
Und der FC ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news/sport/1-fc-koeln/konkretere-plaene-fc-mitgliederversammlung-soll-im-maerz-nachgeholt-werden-37864312?cb=1617086897683
St. Pauli hat wohl eine Versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.
DER FC ST. PAULI VERSCHIEBT SEINE AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Freitag, 26. März 2021, 16:00 Uhr
https://www.fcstpauli.com/news/verschiebung-der-ausserordentlichen-mitgliederversammlung-des-fc-st-pauli/

Die für Sonntag (2.5.) geplante außerordentliche Mitgliederversammlung im Millerntor-Stadion wird verschoben. Ein neues Datum steht noch nicht fest. Das hat das Präsidium des FC St. Pauli mit Blick auf pandemische Lage entschieden.
Nachdem die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 nur als digitale Versammlung stattfinden konnte, wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung geplant, um eine direkte Aussprache und Diskussion zu gestellten Anträgen zu ermöglichen. Diese war als Präsenzveranstaltung im Millerntor-Stadion angedacht.

Aufgrund der aktuellen pandemischen Entwicklungen in Deutschland hat der FC St. Pauli entschieden, seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitgliedern gerecht zu werden und die außerordentliche Mitgliederversammlung zu verschieben. Weitere Informationen folgen zeitnah.

Und die Ergänzung zur Ergänzung
MITGLIEDERVERSAMMLUNG ENTLASTET PRÄSIDIUM UND AMATEURVORSTAND
Donnerstag, 17. Dezember 2020, 21:35 Uhr
https://www.fcstpauli.com/news/mitgliederversammlung-entlastet-prasidium-und-amateurvorstand/
.

Heinsberger LandEi
30.03.2021, 17:57
ist es dem verein denn zumutbar? ich hab keine ahnung, ob man eine videokonferenz mit mehr als 5000 teilnehmern vernünftig organisieren kann.


die bayern haben es auch nicht hinbekommen:
https://fcbayern.com/de/news/2021/03/verschiebung-der-jahreshauptversammlung-2020


und der fc ebenfalls nicht:
https://www.rundschau-online.de/news/sport/1-fc-koeln/konkretere-plaene-fc-mitgliederversammlung-soll-im-maerz-nachgeholt-werden-37864312?cb=1617086897683


st. pauli hat wohl eine versammlung durchgeführt. jedenfalls ist es nicht abwegig sie abzusagen.


In den Berichten steht aber nix davon, dass die Vereine das nicht digital machen könnten. Bei den Bayern steht, dass die Präsenzveranstaltung die gewünschte Form sei, beim FC hatte man im Dezember eine digitale JHV für März geplant.



Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sämtliche Mitglieder teilnehmen werden. Vielleicht wegen Corona etwas mehr als sonst. Bisher waren in Präsenz meist weniger als 10 % der Mitglieder anwesend. Auch digital werden wir vermutlich keine vierstellige Teilnehmerzahl erreichen.


Software- bzw. Plattform-Anbieter für solche Veranstaltungen gibt es einige, ich vermute, dass die Kosten im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung mit Saalmiete, Technik etc. auch nicht unzumutbar hoch wären.

Geheimniskremer
30.03.2021, 18:15
In den Berichten steht aber nix davon, dass die Vereine das nicht digital machen könnten. Bei den Bayern steht, dass die Präsenzveranstaltung die gewünschte Form sei, beim FC hatte man im Dezember eine digitale JHV für März geplant.



Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sämtliche Mitglieder teilnehmen werden. Vielleicht wegen Corona etwas mehr als sonst. Bisher waren in Präsenz meist weniger als 10 % der Mitglieder anwesend. Auch digital werden wir vermutlich keine vierstellige Teilnehmerzahl erreichen.


Software- bzw. Plattform-Anbieter für solche Veranstaltungen gibt es einige, ich vermute, dass die Kosten im Vergleich zu einer Präsenzveranstaltung mit Saalmiete, Technik etc. auch nicht unzumutbar hoch wären.

Viele Ideen scheitern am Horizont der Menschen, die sie umsetzen müssten.

Wissquass
30.03.2021, 22:30
Aber warum sollte eine digitale JHV nicht zumutbar sein? Auch für die Seniorengeneration ist das Internet heute kein Neuland mehr. Kann man sich darauf berufen, wenn nur ein kleinster Bruchteil aller Mitglieder das nicht beherrscht?



..hab in den letzten Monaten mit wachsender Abneigung an so viel Webinaren teilgenommen....
Wäre definitiv nicht dabei...

DerLängsteFan
15.04.2021, 19:37
https://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/abteilungen/Absage-der-Jahreshauptversammlung-am-12-6-21-438q/?fbclid=IwAR0X4El9qM1zJzRJQf7xDpvciLNyykiGpz4JmClD JuO9jUpvDA_Hy-OwvCg


JHV abgesagt.