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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [2] Aufnahme des aktuellen Wappens in die Vereinssatzung


Andreas
03.03.2011, 16:17
Nachdem in den letzten Jahren und Jahrzehnten das Vereinswappen unseres Turn- und Sportvereins so häufig geändert wurde, von kleinen Änderungen bis hin zum vergangenen letzten Wappen, wurde auf der letzten Jahreshauptversammlung erneut ein neues Vereinswappen vorgestellt. Dieses wurde inspiriert, bzw. entstand nach der Vorlage eines alten Wappens, zeigt dieses also in klassischer Form. Um diesen Zustand zu wahren, muss dieses Wappen in seiner Ausführung in unsere Satzung aufgenommen werden. Hier sind §1(6) und §10(2) h) zu nennen, durch die es möglich gemacht wird, das aktuelle Wappen in die Satzung zu integrieren und die Entscheidungskraft über das Vereinswappen in die Hand der Mitglieder zu legen. So soll eine so starke Fluktuation an Wappen, wie sie in unserem Verein vorherrschte, in Zukunft vermieden und sich klar zur Geschichte unseres Vereins bekannt werden.

Unser Vorschlag:

1) § 1 erhält folgenden neuen Absatz 6:

„(6) Der Verein führt das in Anlage 1 hinterlegte Vereinswappen, das beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer
eingetragen ist.“

* Hier ist die Registernummer, unter der das derzeitige Vereinswappen beim Patent- und Markenamt eingetragen ist, einzufügen, sobald diese vorliegt.

2) § 10 Absatz 2 erhält folgenden neuen Buchstaben h):

„h) Die Änderung des Vereinswappens aus Anlage 1 bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.“

3) Die Vereinssatzung wird gem. § 1 Absatz 6 neu durch folgende Anlage ergänzt:

„Anlage 1 zur Satzung des „Aachener Turn- und Sportvereins Alemannia 1900 e.V.
Bezug nehmend auf § 1 (6) der Vereinssatzung führt der „Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V.“ das folgende Vereinswappen:“

Anschließend ist das derzeitige Vereinswappen gemäß der o.g. Registernummer als Bild in die Anlage einzufügen.