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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : aleminis.de - Mit Kleinigkeiten großzügig sein


Klaus
12.11.2007, 18:51
... nur mal so am Rande, weil es mir auf dem Herzen liegt:

Im vergangenen Sommer ging immer wieder mal der Begriff Aleminis durch die lokale Presse. Als Person mit affinität zum Internet wunderte mich, dass die entsprechende Domain (aleminis.de) immer noch verfügbar war, also registrierte ich sie am 30.07.2007 einfach mal und wartete darauf was denn so passieren würde.

Zwei Wochen später erhielt ich einen Anruf aus der Alemannia-Geschäftstelle; eine junge Damenstimme sprach mich freundlich darauf an. Noch bevor sie weit ausholen mußte räumte ich ihr unaufgefordert ein, die Domain bedingungslos zu überschreiben da dieses ohnehin meine Absicht gewesen sei.

Was mich ein wenig verärgerte war der Umstand, dass die Dame es nicht lassen konnte, im weiteren Verlauf des Telefonats souverän belehrend darauf hinzuweisen, dass laut Aussage eines Alemannia-Anwalts der Verein (oops, meine natürlich die Gmbh) ein Anrecht auf diese Domain habe. Ich verhielt mich ebenfalls souverän und re-belehrte die junge Dame in aller Schlichtheit dahingehend, dass der Anwalt mit seiner Aussage vielleicht teuer bezahlt wurde, inhaltlich aber mit seiner Einschätzung daneben lag.

Einen Tag später kam der KK-Antrag (ein Antrag zur Übertragung einer Domain auf einen anderen Provider) dem ich umgehend wie zugesagt, aber jetzt doch ein wenig angesäuert entsprach.

Leider hat kein Vertreter der Alemannia es infolge für nötig befunden in Form eines Briefes oder einer E-Mail, ein Dankeschön an mich zu richten. Und das obwohl die Aleminis ein Marketing-Produkt der Alemannia sind und ich durchaus auch eine 'finanzielle Entschädigung' hätte verlangen können.

Mein Fazit: Schlechte Werbung für die Marketingabteilung.

Der Klaus

Odin
12.11.2007, 19:10
Wenn die Webadresse privat, also nicht gewerblich, genutzt wird und eine Firma mit dieser Adresse gewerblich tätig werden möchte, muss die Adresse abgegeben werden.

Eine Firma (glaube VW oder wars doch Bayer) hat einem Besitzer viel Geld für eine Adresse geboten. Der Besitzer hat abgelehnt. Die Firma zog vor Gericht und bekam Recht. Er musste die Adresse kostenlos abgeben. Gewerbe geht vor privaten Interessen.

Klaus
12.11.2007, 19:14
Das ist nicht richtig Odin, glaube es mir.

Kleeblatt4TSV
12.11.2007, 19:27
Das ist nicht richtig Odin, glaube es mir.


Ich glaube eher, dass Odin Recht hat. Schau Dir mal die Urteile an:

http://www.domain-recht.de/recht/regel1.php

Odin
12.11.2007, 19:33
Auch wenn ich unrecht haben sollte, ist es ein Armutszeugnis von der GmbH so zu reagieren.
Man kann ja auch erstmal freundlich nachfragen und nicht direkt mit dem Anwalt drohen. Ziemlich amateurhaft.

webwolf
12.11.2007, 19:50
Auch wenn ich unrecht haben sollte, ist es ein Armutszeugnis von der GmbH so zu reagieren.
Man kann ja auch erstmal freundlich nachfragen und nicht direkt mit dem Anwalt drohen. Ziemlich amateurhaft.

Die neuen Leute bei der GmbH nenen das professionell. :kopfschuettel:

Marino
13.11.2007, 11:20
Die neuen Leute bei der GmbH nenen das professionell. :kopfschuettel:

Für mich ist das nur ein weiteres Indiz, daß sich die Alemannia immer weiter von ihren Fans wegbewegt. Das ist ja nun schon seit Jahren zu beobachten. Allerdings sind diese "Bayern-Allüren" neu.

AndreAC
13.11.2007, 12:13
*kopfkratz* Ihr verwirrt mich. Wenn ich das oben richtig lese, wurde nur (korrekterweise) darauf hingewiesen, dass die Alemannia (auch laut Anwalt) ein Anrecht auf diese Domain hat. Wo steht dann da irgendwo was von einer Drohung mit Anwalt? :nixweiss:

Und ein Dankeschön würde ich auch nicht verschicken, wenn mir jemand mehr Arbeit verursacht.

oecher
13.11.2007, 14:10
gib mir deine Kohle denn die knarre die ich in der Hand halten ist geladen

Sorry das ist absoluter ASI-Stil vom Verein - Seelenloser Dreckshaufen !:kopfschuettel:

AndreAC
13.11.2007, 14:44
gib mir deine Kohle denn die knarre die ich in der Hand halten ist geladen

Sorry das ist absoluter ASI-Stil vom Verein - Seelenloser Dreckshaufen !:kopfschuettel:

Damit dein Vergleich passt, müsste aber eine Drohung vorhanden sein und die sehe ich in Klaus eigener Schilderung nicht. Um dein Bild anzupassen:

Er findet Geld auf der Straße und hebt es auf, obwohl er weiß, von wem es ist. Darauf meldet sich jemand und sagt: "'Tschuldigung, das ist meins. Und ich habe ein Recht darauf, es zurückzubekommen."

Ein asozialer Stil wäre es gewesen, wäre direkt ein Schreiben vom Anwalt gekommen. Oder wenn man am Telefon gesagt hätte: "Gib die Domain her, oder wir schalten unseren Anwalt ein."

PS: Mit solchen Sichtweisen muss so mancher sich ja den ganzen Tag bedroht vorkommen... stelle ich mir recht unangenehm vor.

printenduevel
14.11.2007, 07:24
Das ist nicht richtig Odin, glaube es mir.

Hallo Klaus,

kannst du mir bitte erklären, wieso Du zu dieser Ausage kommst? Die Beispielsurteile deuten da doch auf eine andere Rechtsauslegung hin.

Gruß und Danke
Printenduevel

wampie
14.11.2007, 07:43
Hi

ich weiss ja nicht wie die Rechtslage ist, aber heisst die GmbH nicht Alemannia Aachen Gmbh? Aleminis ist doch kein patentiertes Wort bzw keine eingetrage Firma oder Produkt? Oder sehe ich das jetzt falsch?

dizoe
14.11.2007, 09:10
Hi

ich weiss ja nicht wie die Rechtslage ist, aber heisst die GmbH nicht Alemannia Aachen Gmbh? Aleminis ist doch kein patentiertes Wort bzw keine eingetrage Firma oder Produkt? Oder sehe ich das jetzt falsch?

Das sehe ich ähnlich. Da wurde einfach einmal mit einem Anwalt gedroht und sein Gegenüber einzuschüchtern.

Solange es kein Markenrecht oder Patent auf Aleminis seitens der Alemannia gibt, hat die Alemannia kein Recht auf die Domäne.

Ich glaube, ich hätte mir den Spaß erlaubt und zunächst einmal auf Stur geschaltet :aetsch:

AndreAC
14.11.2007, 12:24
Hi

ich weiss ja nicht wie die Rechtslage ist, aber heisst die GmbH nicht Alemannia Aachen Gmbh? Aleminis ist doch kein patentiertes Wort bzw keine eingetrage Firma oder Produkt? Oder sehe ich das jetzt falsch?


Das siehst du falsch. Zwar ist Aleminis (zumindest nach meiner kurzen Recherche) keine eingetragene Marke, aber wohl ein Kennzeichen.


Von den Marken, deren Schutz eine entsprechende Eintragung beim Dt. Patentamt voraussetzt, sind die geschäftlichen Kennzeichen (und Titel) zu unterscheiden. Erfüllen sie bestimmte Voraussetzungen, so entsteht ihr Schutz bereits mit der tatsächlichen Ingebrauchnahme, ohne daß es einer Anmeldung oder sonstigen Formalität bedarf.

Beispiel: Die Firma Müller Milch hätte gegenüber Herrn Müller keinen Anspruch auf Löschung von "mueller.de", weil dadurch das vorrangige Namensrecht von Herrn Müller verletzt würde. Ein Anspruch bestünde aber gegenüber der Domain "muellers-milchprodukte", weil zum einen der Name "Müller Milch" Verkehrsgeltung besitzt und zum anderen "muellers-milchprodukte" schon von Begriff her nicht nur Firmenname ist, sondern auch als Kennzeichen für Produkte benutzt wird (s. o.).Ausführlicher Text in der Quelle: http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/1996/5.htm (inkl. Verweise auf §)

Da wurde einfach einmal mit einem Anwalt gedroht und sein Gegenüber einzuschüchtern.Die Drohung suche ich immer noch. Oder habt ihr Informationen von Klaus, die ich nicht habe, d.h. die nicht im Posting oben stehen?

Klaus
02.12.2007, 22:22
Hallo Klaus,

kannst du mir bitte erklären, wieso Du zu dieser Ausage kommst? Die Beispielsurteile deuten da doch auf eine andere Rechtsauslegung hin.

Gruß und Danke
Printenduevel
Ein wenig spät, aber... :

Ein Rechtsanspruch seitens der Alemannia hätte nur dann Bestand, wenn ich unter dem Namen 'Aleminis' etwas der Art gleiches oder ähnliches benannt hätte. Dieses war aber nicht der Fall; die Domain hatte eine abweichende Sinnesbestimmung.

Vergleichsbeispiel: Die Zeitschrift 'Focus' hat sich den Namen 'Focus' schützen lassen zur Verwendung in Bezug auf Druckerzeugnisse und Ähnlichem; Ford hat sich den gleichen Namen schützen lassen für ein Fahrzeug. So es keine Überschneidungen bei den 'Klassen' (so nennt man das im Markenregister) gibt, gibt es auch nicht zwingend eine Rechtsverletzung.

Ich habe aus beruflichen Gründen in der Vergangenheit über unseren Firmenanwalt immer wieder exkursionen in Sachen Marken- und Medienrecht erfahren (müssen); daher glaube ich mich ein wenig über den Sachverhalt im vorliegenden Fall auszukennen.

Der Klaus