|
07.06.2013, 10:13 | #1 |
Foren-Guru
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 2.358
Abgegebene Danke: 933
Erhielt 2.056 Danke für 736 Beiträge
|
Wir müssen/dürfen also nur vermuten und hoffen. Mir wird übel. Ich sehe gerade ziemlich schwarz.
- via Tapatalk - |
07.06.2013, 12:19 | #2 |
Foren-Legende
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.346
Abgegebene Danke: 979
Erhielt 2.687 Danke für 1.007 Beiträge
|
Hast du denn was anderes erwartet? Der Samariter auf dem weissen Pferd ist nicht gekommen. Die nun durchgeführte Planinsolvenz bringt das nun noch offene Risiko mit sich. Das ist doch klar und keine Überraschung.
Wie oben jemand schrieb, M&M werden sich vorher mit den Gläubigern abgestimmt haben ob dies überhaupt Sinn macht. Denn sonst hätte man sich das alles sparen können und hätte den Verein direkt liquidiert.
__________________
Nur der TSV 🖤💛 |
07.06.2013, 12:58 | #3 | |
Stammposter
Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 447
Abgegebene Danke: 828
Erhielt 120 Danke für 75 Beiträge
|
Zitat:
|
|
07.06.2013, 13:21 | #4 | |
Foren-Ikone
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 2.659
Abgegebene Danke: 1.023
Erhielt 1.209 Danke für 591 Beiträge
|
Zitat:
|
|
07.06.2013, 12:41 | #5 | |
Stammposter
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 521
Abgegebene Danke: 83
Erhielt 456 Danke für 149 Beiträge
|
Regel Nummer 1: Ruhe bewahren
Zitat:
Die "Kleingläubiger", das sind diejenigen z.B. die die Anteile haben, sind hoffentlich auch alle so Alemannia-vernünftig, das sie nicht ihr Veto einlegen. Andere wie Lieferanten, Handwerker u.ä. werden ein geschäftliches Interesse haben, das es die Alemannia weiter gibt, um evtl. auch wieder in Zukunft mit ihr Geschäfte zu machen und noch ein restgeld zu bekommen. Sagt mir mein Bauch. Sicher gibt es ein Restrisiko, aber wo sollte das Interesse der Gläubiger sein, nicht den Vorschlägen zuzustimmen? Udo
__________________
Alemannia Aachen ist, wenn man trotzdem lacht :clown: |
|
07.06.2013, 12:50 | #6 |
Experte
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 12
Erhielt 76 Danke für 27 Beiträge
|
Formfehler
Geschäftszweig: Pflege des Fußballsportes unter dem Traditionsnamen "TSV Alemmania Aachen 1900" m. d. schwarz-gelben Alemannia Logo |
07.06.2013, 15:10 | #7 |
Foren-Guru
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.341
Abgegebene Danke: 1.611
Erhielt 599 Danke für 232 Beiträge
|
Das ist quasi wie vorm Spiel, ist das nicht reizvoll? Ernsthaft, es ist halt so. "Wir" haben kapital vergeigt und müssen jetzt betteln. Dazu paßt doch vermuten und hoffen.Mir nicht einmal. Die letzten Parties sind noch längst nicht bezahlt, da kann mich nicht einfach wieder "Freibier" brüllen. Dann würde mir übel. Ich meine, es ist völlig selbstverständlich, daß die Gläubiger entscheiden. Und ich wünschte mir ernsthaft, daß die Stimme derer, die durch ihre Verluste persönlich verhältnismäßig viel härter getroffen sind als Stadt, Land, Versicherung einerseits und die Masse der Kleingläubiger andererseits, die ausschlaggebenden Stimmen hätten. Würden _die_ die Schuld vergeben (also Forderung teilweise erlassen und sich das auch leisten können), wäre mir bei dem Neuanfang weit wohler.
Gläubigerversammlung ist aber kein Wunschkonzert. Ich geh da auch nicht hin.Ich bin mir nahezu sicher (siehe Vorposting), daß Alemannia Aachen GmbH in die Saison 2013/14 der RL West starten wird. Und wenn das gelingt, sollte man bitte nicht maulen, daß es nicht unter CL-Bedingungen läuft, sondern wahrscheinlich nur unter knapp konkurrenzfähigen RL-Bedingungen. "Verdient", richtig von Grund auf verdient wäre Kreisliga. Das ist nun einmal so. Und gemessen daran ist RL großartig und jeder ein Held, der sie zu ermöglichen mitwirkt. Allen voran die, die mitwirken, indem sie auf Geld verzichten, obwohl sie beschissen wurden und es sich richtig hart absparen müssen. Und die, die wie die Stadt noch Geld nachschießen. Das mag jetzt alles sehr bitter und hart klingen, ich will aber natürlich niemanden angreifen oder auch nur verunsichern. Die Lage ist trist und die verbleibende Restunsicherheit natürlich zudem quälend. Bei allem gibt es aber welche, die es noch härter getroffen hat und trifft, als Honoratioren, Mitarbeiter und Fans der Alemannia Aachen GmbH. Beide Punkte kann ich nicht ändern. |
Folgende 11 Benutzer sagen Danke zu WoT für den nützlichen Beitrag: | a.tetzlaff (07.06.2013), Achim F. (07.06.2013), Black-Postit (08.06.2013), Kiki13 (07.06.2013), mise (07.06.2013), oranje-ac (07.06.2013), Pratsch-Gelb (07.06.2013), Theo (08.06.2013), Turbopaul (08.06.2013), Yogibär (07.06.2013), ZappelPhilipp (08.06.2013) |
08.06.2013, 11:10 | #8 | |
Stammposter
Registriert seit: 10.10.2012
Beiträge: 797
Abgegebene Danke: 344
Erhielt 1.022 Danke für 361 Beiträge
|
Gläubigerausschuss
Fakt ist, dass folgenden Personen dem vorläufigen Gläubigerausschuss angehören werden:
- Martin Heinrichs (Vertreter der Bundesagentur für Arbeit) - Monika Kuckelkorn - RA Johannes Klefisch Frau Kuckelkorn könnte eine Mitarbeiterin der Alemannia sein. Vielleicht vertritt sie die Arbeitnehmer der GmbH. http://www.alemannia-aachen.de/archi...rreicht-4427n/ Herr Rechtsanwalt Klefisch ist selbst Fachanwalt für Insolvenzrecht und wird vermutlich das Mandat für die Stadt oder einen oder mehrere große unternehmerischen Gläubiger haben. http://www.kanzlei-klefisch.de/defau...ageId=199&la=1 Irgendwann wird dann ein endgültiger Gläubigerausschuss bestehen, der dann die Interessen aller Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten hat. Wenn der Gläubigerausschuss dann in dieser Konstellation auch bestehen würde, würde der gemeine Fan (Dauerkarten- und/oder Anleihe-Gläubiger) dann etwas erfahren? Vermutlich weniger. Was kann denn überhaupt so interessant sein? Nach meinem Kenntnisstand gibt es in solchen Verfahren immer wieder gerne Vergleiche. So wäre es denkbar, dass dem Insolvenzverwalter von einem Rechtsanwalt angetragen wird, dass Herr X, als früherer Aufsichtsrat, vielleicht seinen Job nicht ganz so gut gemacht hat. Man könne gegen ihn klagen und eine Summe A einfordern. Dies ist aber alles sehr riskant und wird sehr lange dauern. Statt dessen bietet Herr X nun an, dass er mit Zahlung einer Summe B sich vergleicht. Der Insolvenzverwalter nimmt dies zu Kenntnis und informiert den Gläubigerausschuss. Dort wird beraten, evtl. wird ein Gegenvorschlag gemacht und schließlich wird dann eine Summe C zu zahlen sein. Wenn dann mehrere Vergleiche abschlossen sind, hat der Verwalter eine gewisse Quote und kann agieren. Diese Vorgehensweise ist nicht schändlich oder verwerflich. Interessant ist lediglich die Differenz zwischen A und C. Meine Frage ist: Können die Fans, wenn Sie ihre Ansprüche anmelden und sich organisieren einen eigenen Vertreter im Gläubigerausschuss integrieren? Dies wäre eine Frage an Juristen. Gesetzt den Fall, dies wäre theoretisch möglich, wer könnte dies organisatorisch realisieren? Vielleicht die IG, wenn Interesse bestehen würde? Was wäre dann zu tun? Aufruf an alle "Normalos", dass die Anleihen und Dauerkarten sowie Tivoli-Kartenguthaben doch angemeldet werden mit Bereitstellung von Anmeldungsformularen. Gleichzeitig wäre wohl eine Online-Vollmacht notwendig, dass die Interessenvertretung übertragen wird. [Und vielleicht noch im Einzelfall die Einverständniserklärung, dass es vor Auflösung des Gläubigerausschusses zu einem Totalverzicht kommen darf, aber dies sollte man nicht vorher erzählen - geheim!] Wichtig wäre aber, dass der Vertreter den Vertretenden zur Auskunft verpflichtet ist, denn dann erfährt man neben vielen bestimmt interessanten Dingen u.a. auch die Unterschiede zwischen A und C. Um es ganz deutlich zu machen: Es ginge nur darum, dass Informationen gewonnen werden. Wenn Alemannia-Fans dazu aufgerufen werden, zu verzichten, dann wäre dies vermutlich für den Verwalter schon einmal sehr angenehm, denn diese Gruppe wäre dann schon einmal weg - sie hätte sich selber sämtlicher Informationsquellen beraubt. Muss dies sein? Wäre dies im Interesse der Klein-Gläubiger? Zitat:
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] Geändert von Harvey Specter (08.06.2013 um 13:22 Uhr) Grund: Zusatz § 222 InsO zur Verdeutlichung |
|
08.06.2013, 11:42 | #9 | |
Foren-Legende
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 8.821
Abgegebene Danke: 3.269
Erhielt 3.699 Danke für 1.715 Beiträge
|
Zitat:
Nur, was ich mich jetzt frage, über welche Summen redet man da eigentlich? Frag mal die Stadt, wie gross deren Anteil ist |
|
08.06.2013, 11:55 | #10 | |
Stammposter
Registriert seit: 10.10.2012
Beiträge: 797
Abgegebene Danke: 344
Erhielt 1.022 Danke für 361 Beiträge
|
Zitat:
Eine Abtretung der Forderung an einen Rechtsanwalt ist m.E. etwas anderes, als die Vollmacht über die Interessenvertretung. Wenn ich ein Recht abtrete, habe ich vermutlich weniger Informationsrechte, denn es ist doch dann weg. Ich bin aber nur Laie im Recht!
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004] |
|
Folgender Benutzer sagt Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag: | blue_lagoon (08.06.2013) |
08.06.2013, 12:26 | #11 | |
Foren-Legende
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 8.821
Abgegebene Danke: 3.269
Erhielt 3.699 Danke für 1.715 Beiträge
|
Zitat:
Wenn jetzt jemand 100 Euro Forderung hat, kann der ja nicht so viel Wichtigkeit haben, als ein Gläuber, der 10 Mio kriegt. Aber ich kenne mich da wie gesagt kaum aus .. nur so eine Idee. Und diejenige Person, die die Forderung als Abtretung erhält ist natürlich die Person des Vertrauens und handelt im Interesse derjenigen, die die Forderung abgetreten haben .. so in meinem vielleicht etwas naiven Weltbild jetzt. |
|
Werbung
|
|
|
|
Werbung
|
|