#21
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Aber nur, weil Du eine Rechnung erhältst und ignorierst? Das ist schon weit hergeholt. Dann sollte Mönning schnell Rechnung mit siebenstelliger Höhe an alle Aachener schicken und hoffen, dass einer im Urlaub ist oder nicht-schriftlich reagiert. |
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#22
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Wird dem folgenden Mahnbescheid dann widersprochen und es kommt zu einer gerichtlichen Klärung, könnte ein ursprünglicher, schriftlicher Widerspruch vor Gericht durchaus Beweiskraft haben. Vor allem, da ja lt. eigener Aussage des Users keine anderweitigen Unterlagen mehr vorliegen. Mönning dagegen wird durch Lieferschein o.ä. sicherlich die Auslieferung bzw. den Versand (also die Leistungserbringung) belegen können. Von daher ist es in diesem Fall aus juristischer Sicht auf jeden Fall ratsam, der Forderung bereits im Vorfeld einer eventuellen gerichtlichen Klärung zu widersprechen. Macht man das nicht, könnte der Richter dieses Verhalten (neben den nicht vorhandenen Entlastungsbeweisen) tatsächlich als konkludente Zustimmung werten.
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In der Krise beweist sich der Charakter.
Geändert von petrocelli (16.06.2013 um 08:44 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu petrocelli für den nützlichen Beitrag: | ||
Max (16.06.2013) |
#23
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Habe leider täglich genau mit so etwas zu tun. Somit würde ICH schriftlich darauf reagieren und widersprechen, egal was man mir erzählt...
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"Es gibt nur zwei Dinge die unendlich sind: das Universum und die Dummheit der Menschen... beim Universum bin ich mir da aber noch nicht so ganz sicher." (Albert Einstein) |
#24
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Brauchen darüber aber doch gar nicht weiter zu diskutieren. War ja nur ein Rat an die Betreffenden. Falls Du jetzt von dem Thema betroffen sein solltest, probiere es doch mal aus. Reagiere nicht und gib mir in einem Jahr bescheid was draus geworden ist Hast Du eigentlich ne Rechtsschutzversicherung?
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"Es gibt nur zwei Dinge die unendlich sind: das Universum und die Dummheit der Menschen... beim Universum bin ich mir da aber noch nicht so ganz sicher." (Albert Einstein) |
#25
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An die Experten bezüglich Insolvenz (haben wir überhaupt welche? WOT?):
Gibt es einen Unterschied in der Verwendung des Geldes und auch des Anteils den M&M daran verdienen im Unterschied Dezember 2012 und Juni 2013? Ich weiss, Verschwörungstheorie, aber: Könnten die verspäteten Forderungen Methode haben? |
#26
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Zitat:
Es ist normal, dass erstmal die wichtigsten Dinge angegangen werden. Große Forderungen treibt man auch schon seit längerer Zeit ein. Hier beweist sich vielmehr, dass man schon ziemlich weit ist in der Aufarbeitung, da man nunmehr beim Online-Shop angekommen ist, und auch hier vermeintliche Forderungen einbringt. Sollten welche unberechtigt sein, schriftlich widersprechen, und gut ist. |
#27
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Sollte man an mich eine Forderung richten, werde ich diese mit meinen eigenen Forderungen (z.B. der Betrag auf meiner Geldkarte) einfach verrechnen. Hat Alemannia beim DFB doch auch gemacht.
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"Keine Angst, das wird schon!"
Heiner Backhaus, 1. Pressekonferenz |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu hemingway für den nützlichen Beitrag: | ||
#28
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Absolut legitim, solange Du die Verrechnung beim gleichen Gläubiger/Schuldner (e.V., GmbH, Stadion-GmbH) belässt und dabei nicht zwischen den Rechtsformen springst.
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In der Krise beweist sich der Charakter.
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#29
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#30
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@Mittelstürmer: Als einfacher Fußballproll solltest du mir mal das Wort "konkludent" erklären !
"konkludent" versuche ich das nächste mal zu gröhlen |
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