Alemannia Fan-Forum WFB anschlusstor  

Zurück   Alemannia Fan-Forum WFB > Alemannia > Fan-Forum

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 15.06.2013, 18:53
Benutzerbild von Mittelstürmer
Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 2.659
Abgegebene Danke: 1.023
Erhielt 1.209 Danke für 591 Beiträge
Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Nö. Ein Nichtreagieren auf das Schreiben von Mönning könnte man i.S.d. Privatrechts als konkludente Zustimmung auslegen. Von daher ist ein schriftl. Widerspruch juristisch jedenfalls ratsam, um für evtl. Rechtsfolgen gewappnet zu sein.
Wenn Du überweist und Dir nachher auffällt, dass die Forderung unberechtigt war, ok.

Aber nur, weil Du eine Rechnung erhältst und ignorierst? Das ist schon weit hergeholt. Dann sollte Mönning schnell Rechnung mit siebenstelliger Höhe an alle Aachener schicken und hoffen, dass einer im Urlaub ist oder nicht-schriftlich reagiert.
Mit Zitat antworten
Werbung
  #22  
Alt 15.06.2013, 19:07
Benutzerbild von petrocelli
petrocelli petrocelli ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.462
Abgegebene Danke: 1.662
Erhielt 3.194 Danke für 1.144 Beiträge
Zitat:
Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Wenn Du überweist und Dir nachher auffällt, dass die Forderung unberechtigt war, ok.

Aber nur, weil Du eine Rechnung erhältst und ignorierst? Das ist schon weit hergeholt. Dann sollte Mönning schnell Rechnung mit siebenstelliger Höhe an alle Aachener schicken und hoffen, dass einer im Urlaub ist oder nicht-schriftlich reagiert.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Sollte die Mönning-Forderung tatsächlich unberechtigt sein und er aber weiterhin davon ausgeht, diese Forderung bestünde zurecht, wird er ja auf kurz oder lang das Mahnverfahren mit Mahnbescheid und evtl. Vollstreckung (sollte kein Widerspruch bzgl. des Mahnbescheides erfolgen) einleiten.

Wird dem folgenden Mahnbescheid dann widersprochen und es kommt zu einer gerichtlichen Klärung, könnte ein ursprünglicher, schriftlicher Widerspruch vor Gericht durchaus Beweiskraft haben. Vor allem, da ja lt. eigener Aussage des Users keine anderweitigen Unterlagen mehr vorliegen. Mönning dagegen wird durch Lieferschein o.ä. sicherlich die Auslieferung bzw. den Versand (also die Leistungserbringung) belegen können.

Von daher ist es in diesem Fall aus juristischer Sicht auf jeden Fall ratsam, der Forderung bereits im Vorfeld einer eventuellen gerichtlichen Klärung zu widersprechen.

Macht man das nicht, könnte der Richter dieses Verhalten (neben den nicht vorhandenen Entlastungsbeweisen) tatsächlich als konkludente Zustimmung werten.
__________________
In der Krise beweist sich der Charakter.

Geändert von petrocelli (16.06.2013 um 08:44 Uhr)
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu petrocelli für den nützlichen Beitrag:
Max (16.06.2013)
  #23  
Alt 15.06.2013, 22:29
Benutzerbild von Dr.Zoidberg
Dr.Zoidberg Dr.Zoidberg ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 339
Abgegebene Danke: 53
Erhielt 32 Danke für 14 Beiträge
Zitat:
Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Wo habt Ihr das denn her?! Das ist in meinen Augen grober Unfug.

Ein Brief kann einiges einfacher machen, z. B. weil die Sekretärin von Mönning dann unter den vielen Anrufen nicht vergessen kann, das aufzuschreiben und zu den Akten zu nehmen. Grundsätzlich ist es auch sinnvoll, Mönning überhaupt von dem Fehler wissen zu lassen.

Juristisch notwendig ist meines Wissens nichts davon. Wenn Mönning versuchen sollte, die Forderung einzuklagen, dann muss er nachweisen, dass er eine berechtigte Forderung hat.

Habe leider täglich genau mit so etwas zu tun.
Somit würde ICH schriftlich darauf reagieren und widersprechen, egal was man mir erzählt...
__________________
"Es gibt nur zwei Dinge die unendlich sind: das Universum und die Dummheit der Menschen... beim Universum bin ich mir da aber noch nicht so ganz sicher." (Albert Einstein)
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 15.06.2013, 22:37
Benutzerbild von Dr.Zoidberg
Dr.Zoidberg Dr.Zoidberg ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 339
Abgegebene Danke: 53
Erhielt 32 Danke für 14 Beiträge
Zitat:
Zitat von Mittelstürmer Beitrag anzeigen
Wenn Du überweist und Dir nachher auffällt, dass die Forderung unberechtigt war, ok.

Aber nur, weil Du eine Rechnung erhältst und ignorierst? Das ist schon weit hergeholt. Dann sollte Mönning schnell Rechnung mit siebenstelliger Höhe an alle Aachener schicken und hoffen, dass einer im Urlaub ist oder nicht-schriftlich reagiert.
Dann sollte jeder Aachener der aus dem Urlaub kommt und den Brief vorfindet, DANN sofort reagieren. Den Urlaub kann man ja beweisen und eine Reaktion sollte direkt nach Erhalt oder Kenntnisnahme des Briefes erfolgen.
Brauchen darüber aber doch gar nicht weiter zu diskutieren. War ja nur ein Rat an die Betreffenden.
Falls Du jetzt von dem Thema betroffen sein solltest, probiere es doch mal aus. Reagiere nicht und gib mir in einem Jahr bescheid was draus geworden ist
Hast Du eigentlich ne Rechtsschutzversicherung?
__________________
"Es gibt nur zwei Dinge die unendlich sind: das Universum und die Dummheit der Menschen... beim Universum bin ich mir da aber noch nicht so ganz sicher." (Albert Einstein)
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 16.06.2013, 11:34
Benutzerbild von Hawk-Eye
Hawk-Eye Hawk-Eye ist offline
Vielschreiber
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 217
Abgegebene Danke: 1.733
Erhielt 288 Danke für 85 Beiträge
An die Experten bezüglich Insolvenz (haben wir überhaupt welche? WOT?):

Gibt es einen Unterschied in der Verwendung des Geldes und auch des Anteils den M&M daran verdienen im Unterschied Dezember 2012 und Juni 2013?

Ich weiss, Verschwörungstheorie, aber:

Könnten die verspäteten Forderungen Methode haben?
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 16.06.2013, 11:43
Kiki13 Kiki13 ist offline
Stammposter
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 636
Abgegebene Danke: 1.355
Erhielt 734 Danke für 260 Beiträge
Zitat:
Zitat von Hawk-Eye Beitrag anzeigen
An die Experten bezüglich Insolvenz (haben wir überhaupt welche? WOT?):

Gibt es einen Unterschied in der Verwendung des Geldes und auch des Anteils den M&M daran verdienen im Unterschied Dezember 2012 und Juni 2013?

Ich weiss, Verschwörungstheorie, aber:

Könnten die verspäteten Forderungen Methode haben?
Bei alles Skepsis, welcher dieser Tage angebracht ist, nein.
Es ist normal, dass erstmal die wichtigsten Dinge angegangen werden. Große Forderungen treibt man auch schon seit längerer Zeit ein.
Hier beweist sich vielmehr, dass man schon ziemlich weit ist in der Aufarbeitung, da man nunmehr beim Online-Shop angekommen ist, und auch hier vermeintliche Forderungen einbringt. Sollten welche unberechtigt sein, schriftlich widersprechen, und gut ist.
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 16.06.2013, 11:52
Benutzerbild von hemingway
hemingway hemingway ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 4.887
Abgegebene Danke: 5.178
Erhielt 6.662 Danke für 1.911 Beiträge
Sollte man an mich eine Forderung richten, werde ich diese mit meinen eigenen Forderungen (z.B. der Betrag auf meiner Geldkarte) einfach verrechnen. Hat Alemannia beim DFB doch auch gemacht.
__________________
"Keine Angst, das wird schon!"
Heiner Backhaus, 1. Pressekonferenz
Mit Zitat antworten
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu hemingway für den nützlichen Beitrag:
Anderl (18.06.2013), Dr.Zoidberg (16.06.2013), Kiki13 (16.06.2013), petrocelli (16.06.2013)
  #28  
Alt 16.06.2013, 13:01
Benutzerbild von petrocelli
petrocelli petrocelli ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.462
Abgegebene Danke: 1.662
Erhielt 3.194 Danke für 1.144 Beiträge
Zitat:
Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Sollte man an mich eine Forderung richten, werde ich diese mit meinen eigenen Forderungen (z.B. der Betrag auf meiner Geldkarte) einfach verrechnen. Hat Alemannia beim DFB doch auch gemacht.
Absolut legitim, solange Du die Verrechnung beim gleichen Gläubiger/Schuldner (e.V., GmbH, Stadion-GmbH) belässt und dabei nicht zwischen den Rechtsformen springst.
__________________
In der Krise beweist sich der Charakter.
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 16.06.2013, 14:03
Benutzerbild von Mittelstürmer
Mittelstürmer Mittelstürmer ist offline
Foren-Ikone
 
Registriert seit: 25.09.2011
Beiträge: 2.659
Abgegebene Danke: 1.023
Erhielt 1.209 Danke für 591 Beiträge
Zitat:
Zitat von Hawk-Eye Beitrag anzeigen
An die Experten bezüglich Insolvenz (haben wir überhaupt welche? WOT?):

Gibt es einen Unterschied in der Verwendung des Geldes und auch des Anteils den M&M daran verdienen im Unterschied Dezember 2012 und Juni 2013?

Ich weiss, Verschwörungstheorie, aber:

Könnten die verspäteten Forderungen Methode haben?
Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass die betreffenden Mitarbeiter schlichtweg damit überfordert waren, sich von jetzt auf gleich perfekt auf alle Veränderungen der Insolvenz einzustellen. Die Tatsache, dass man das Rettergeld monatelang nicht annimmt, hat eine eher etwas peinliche Außenwirkung für die Insolvenzexperten.


Zitat:
Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Sollte man an mich eine Forderung richten, werde ich diese mit meinen eigenen Forderungen (z.B. der Betrag auf meiner Geldkarte) einfach verrechnen. Hat Alemannia beim DFB doch auch gemacht.
Zitat:
Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Absolut legitim, solange Du die Verrechnung beim gleichen Gläubiger/Schuldner (e.V., GmbH, Stadion-GmbH) belässt und dabei nicht zwischen den Rechtsformen springst.
... und solange Du Deine Forderung fristgerecht auch angemeldet hast. Hier ein Verzicht in der Tat eine konkludente Zustimmung.
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 16.06.2013, 14:19
Wunderkerze
Gast
 
Beiträge: n/a
@Mittelstürmer: Als einfacher Fußballproll solltest du mir mal das Wort "konkludent" erklären !

"konkludent" versuche ich das nächste mal zu gröhlen
Mit Zitat antworten
Antwort

Werbung



Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
2007 - 2023 aachen arena
Impressum

Werbung