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#1
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Zitat:
Zum Strafenkatalog: Eben diesen von dir wortreich für schwierig erachteten pauschalen Strafenkatalog hat zumindest der DFB aber eingeführt. Wenn ich es richtig verstehe, kostet jedes Feuerzeug und jeder Becher in der 3. Liga genau 300 Euro pro Stück. Der für die RL West zuständige WDFV scheint da aber noch nach eigenem Gutdünken zu urteilen. Die unverschämt hohen 5000 Euro für RWO sind vermutlich nicht zuletzt eine Retourkutsche für Bonn, wo sie als Ausrichter sich offenbar nicht trauen, Strafen auszusprechen. Oder hat man in Oberhausen alles aufgesammelt und analog zu den Drittligavorschriften genau 16,66 Gegenstände in Rechnung gestellt? http://www.kicker.de/news/fussball/b...1000-euro.html Zum "guten Zweck": Genau so ist es, so sieht es zumindest auch der DFB: https://www.sueddeutsche.de/news/spo...0120-99-955983 Da wird auf den Euro genau transparent aufgezählt, welchen guten gemeinnützigen Zwecken die Gelder zufließen. Und es würde ja wohl kein Fußballsachverständiger auf die Idee kommen, die Gemeinnützigkeit dieser hehren wohltätigen Institution in Frage zu stellen, oder? Nun gut, bei ein paar anderen Millionensummen ging es manchmal nicht ganz so transparent zu. Da könnte die Gemeinnützigkeit vielleicht doch noch teilweise flöten gehen. Aber wegen so was und ein paar anderen kleinen Ausrutschern gleich von "Fußball-Mafia" sprechen? Auf so eine Schnapsidee kommen ja wohl nur die blöden Ultras. Und bei unserem putzigen kleinen WDFV ist die Welt ja sowieso noch in Ordnung.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu tivolino für den nützlichen Beitrag: | ||
Michi Müller (07.09.2018), Wissquass (07.09.2018) |
#2
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Zitat:
Das ist ein Leitfaden zur Aburteilung "geringfügiger" Vergehen, erlaubt es dem DFB also z.B. auch den Wurf einzelner Becher zu sanktionieren, was sich vorher im Verhältnis zu den Prozesskosten niemals gerechnet hätte. In der Tabelle ist weder berücksichtigt, wie größere Vergehen geahndet werden, noch wie z.B. mit "Wiederholungstätern" zu verfahren ist. Vielmehr hat sich der DFB hier die bereits bestehende Einzelfallbeurteilung vorbehalten. Auch ist nicht festgehalten (zumindest kenne ich entsprechende Angaben nicht), was im Sinne das Leitfadens ein Gegenstand ist... gilt da schon das geknüllte Choreopapier? Feuerzeuge? Becher? Wird ein im Stadion erhältlicher Becher aus leichtem Plastik wirklich genauso betrachtet, wie ein eigens zum Werfen hineingeschmuggelter Golfball? Der Sinn einer Strafe wird hier auch ganz außer Acht gelassen. Es geht um Abschreckung bzw. in diesem Fall dazu, vorbeugende Maßnahmen zu motivieren. Ist das gegeben, wenn der SC Freiburg auf den Cent die gleiche Strafen erwarten muss, wie der FC Bayern? Oder mag es sich für den FC Bayern sogar lohnen, die Rechnung aufzumachen, ob nicht die zu erwartenden Strafen geringer ausfallen, als eine entsprechende Absicherung einer ausverkauften Allianz Arena? An dem Versuch sehe ich nur ein Gutes: Die Würdigung der Identifikation der Täter, die festgeschrieben wird. Jedoch hoffe ich, dass man im Gegenzug dann auch die Täter angemessen zur Rechenschaft zieht. Zitat:
Bitte nimm aber dennoch zwei Dinge in deine Überlegungen auf: 1. Die Verbände sind die Zusammenschlüsse ihrer Mitglieder, u.a. auch der Alemannia. Die dort handelnden Personen sind ebenso wie z.B. die gehasste Aufstiegsregelung nicht von einem elitären Kreis eingesetzt, sondern von ihren Mitgliedern gewählt bzw. beschlossen worden. 2. Wenn du mit deiner generellen Abneigung gegenüber Funktionären den gesamten Verband in Sippenhaft nimmst, vergiss bitte nicht, dass sich nicht nur in den Vereinen, sondern auch in den Verbänden Woche für Woche unzählige Ehrenamtler für den Fußball den A*sch aufreißen ohne sich was in die Taschen zu stecken. |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu AndreAC für den nützlichen Beitrag: | ||
a.tetzlaff (07.09.2018), AlemanniaOche (07.09.2018), josef heiter (07.09.2018), printenduevel (07.09.2018) |
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