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Alt 07.09.2018, 10:46
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
Nunja, das sind ja erstmal drei verschiedene Dinge.

Einen pauschalen Strafenkatalog halte ich für schwierig. Da fließt ja nicht nur ein, welches Vergehen es war, sondern auch z.B. die finanziellen Mittel des Vereins und dessen Ligazugehörigkeit, handelt es sich um Wiederholungsfälle, welchen Ausmaß hatte der Vorfall (1 Becher bis hin zum gesamten Bechervorrat der Tribüne), waren es Heim- oder Auswärtsfans (bzw. ein neutraler Block), wurde das Spiel dadurch unterbrochen usw. usf.

Ein Strafenkatalog wäre dann ja irgendwas wie "Erstmaliges Vergehen je Becher 27,-, ab 10 Becher 30,-, bei Hartplastik zzgl. 5 Euro; zweitmaliges Vergehen...; Feuerzeug erstmalig, Stk. ... usw.", vll. sogar noch in % der Zuschauereinnahmen des Spiels.

Das würde es sicher nicht nachvollziehbarer machen, also orientiert sich die Sportgerichtsbarkeit an der "realen" Gerichtsbarkeit und trifft die Urteile als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle, der Verein kann durch die Instanzen in Berufung gehen, bis die höchste Instanz entscheidet oder ein vorheriges Urteil dem Gerechtigskeitsempfinden aller Beteiligten entspricht (Wodurch Alemannia ja jetzt auch von 8.000 auf 5.000 senken konnte.)

Punkt zwei ist, wieso Pyro geringer bestraft wird. Auch hier liegt es sicher wieder am Einzelfall, z.B. musste wegen Pyro das Spiel unterbrochen werden, gingen die Becher gezielt auf einen Gegenspieler usw.

Juristen würden jetzt vielleicht noch so oder ähnlich argumentieren, dass bei Pyrotechnik zunächst "nur" eine (grob) fahrlässige Gefährdung unterstellt wird. Sprich: Man sollte wissen, dass es gefährlich ist, wenn man so ein Zeug in einem voll besetzten Block zündet. Man unterstellt dem Zündler aber nicht die Absicht, dadurch seine Mitmenschen verletzen zu wollen.

Werfe ich aber einen Gegenstand gezielt Richtung Spielfeld, führe also eine direkt gegen eine oder mehrere Personen gerichtete Aktion aus, dann liegt hier ein Vorsatz vor. Es werden Gegenstände bewusst Richtung Menschen geworfen.

Aber wie gesagt, da sind so viele Bausteine zu berücksichtigen... zum Verständnis könnte es hilfreich sein, wenn die Urteilsbegründungen einsehbar wären. Oder bei Gelegenheit Lutz mal ansprechen, er ist ja bei den Verhandlungen dabei und kann vielleicht was zur Argumentation der Richter sagen.

Und, last but not least, der Verband macht sich die Taschen voll: Was soll das denn genau bedeuten? Der WDFV ist ein gemeinnütziger Verband, kein kommerziell ausgerichtetes Unternehmen. Sicher gibt es hauptamtliche Mitarbeiter bei der Geschäftsstelle, aber keine Aktionäre oder sonstige Eigentümer, die z.B. von einer Dividende durch hohe Gewinne profitieren. Stattdessen fließen diese Gelder wieder in den Breiten-/Amateursport, Nachwuchsförderung, Spielbetrieb, Fortbildung, ... Ob die Gelder da immer genau richtig eingesetzt werden, mag man im Einzelfall diskutieren können, aber wo sich da jemand die Taschen voll macht (ein Vorwurf, mit dem man heute schnell um die Ecke kommt), sich also persönlich bereichert, kann ich nicht erkennen. Sogesehen kommen die Strafen ja so einem guten Zweck zugute.

Zum Strafenkatalog: Eben diesen von dir wortreich für schwierig erachteten pauschalen Strafenkatalog hat zumindest der DFB aber eingeführt. Wenn ich es richtig verstehe, kostet jedes Feuerzeug und jeder Becher in der 3. Liga genau 300 Euro pro Stück. Der für die RL West zuständige WDFV scheint da aber noch nach eigenem Gutdünken zu urteilen. Die unverschämt hohen 5000 Euro für RWO sind vermutlich nicht zuletzt eine Retourkutsche für Bonn, wo sie als Ausrichter sich offenbar nicht trauen, Strafen auszusprechen. Oder hat man in Oberhausen alles aufgesammelt und analog zu den Drittligavorschriften genau 16,66 Gegenstände in Rechnung gestellt?
http://www.kicker.de/news/fussball/b...1000-euro.html

Zum "guten Zweck": Genau so ist es, so sieht es zumindest auch der DFB:
https://www.sueddeutsche.de/news/spo...0120-99-955983

Da wird auf den Euro genau transparent aufgezählt, welchen guten gemeinnützigen Zwecken die Gelder zufließen. Und es würde ja wohl kein Fußballsachverständiger auf die Idee kommen, die Gemeinnützigkeit dieser hehren wohltätigen Institution in Frage zu stellen, oder?
Nun gut, bei ein paar anderen Millionensummen ging es manchmal nicht ganz so transparent zu. Da könnte die Gemeinnützigkeit vielleicht doch noch teilweise flöten gehen. Aber wegen so was und ein paar anderen kleinen Ausrutschern gleich von "Fußball-Mafia" sprechen? Auf so eine Schnapsidee kommen ja wohl nur die blöden Ultras.
Und bei unserem putzigen kleinen WDFV ist die Welt ja sowieso noch in Ordnung.
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Michi Müller (07.09.2018), Wissquass (07.09.2018)
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Alt 07.09.2018, 13:22
Benutzerbild von AndreAC
AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Zum Strafenkatalog: Eben diesen von dir wortreich für schwierig erachteten pauschalen Strafenkatalog hat zumindest der DFB aber eingeführt. Wenn ich es richtig verstehe, kostet jedes Feuerzeug und jeder Becher in der 3. Liga genau 300 Euro pro Stück.
Der "Leitfaden" des DFB ist mir bekannt, wobei ich immer noch darauf warte, dass hier noch der Postillon als Urheber identifiziert wird.

Das ist ein Leitfaden zur Aburteilung "geringfügiger" Vergehen, erlaubt es dem DFB also z.B. auch den Wurf einzelner Becher zu sanktionieren, was sich vorher im Verhältnis zu den Prozesskosten niemals gerechnet hätte. In der Tabelle ist weder berücksichtigt, wie größere Vergehen geahndet werden, noch wie z.B. mit "Wiederholungstätern" zu verfahren ist. Vielmehr hat sich der DFB hier die bereits bestehende Einzelfallbeurteilung vorbehalten.

Auch ist nicht festgehalten (zumindest kenne ich entsprechende Angaben nicht), was im Sinne das Leitfadens ein Gegenstand ist... gilt da schon das geknüllte Choreopapier? Feuerzeuge? Becher? Wird ein im Stadion erhältlicher Becher aus leichtem Plastik wirklich genauso betrachtet, wie ein eigens zum Werfen hineingeschmuggelter Golfball?

Der Sinn einer Strafe wird hier auch ganz außer Acht gelassen. Es geht um Abschreckung bzw. in diesem Fall dazu, vorbeugende Maßnahmen zu motivieren. Ist das gegeben, wenn der SC Freiburg auf den Cent die gleiche Strafen erwarten muss, wie der FC Bayern? Oder mag es sich für den FC Bayern sogar lohnen, die Rechnung aufzumachen, ob nicht die zu erwartenden Strafen geringer ausfallen, als eine entsprechende Absicherung einer ausverkauften Allianz Arena?

An dem Versuch sehe ich nur ein Gutes: Die Würdigung der Identifikation der Täter, die festgeschrieben wird. Jedoch hoffe ich, dass man im Gegenzug dann auch die Täter angemessen zur Rechenschaft zieht.

Zitat:
Nun gut, bei ein paar anderen Millionensummen ging es manchmal nicht ganz so transparent zu. Da könnte die Gemeinnützigkeit vielleicht doch noch teilweise flöten gehen. Aber wegen so was und ein paar anderen kleinen Ausrutschern gleich von "Fußball-Mafia" sprechen? Auf so eine Schnapsidee kommen ja wohl nur die blöden Ultras.
Und bei unserem putzigen kleinen WDFV ist die Welt ja sowieso noch in Ordnung.
Das schöne daran, sein Weltbild konsequent in schwarz und weiß aufzuteilen, ist natürlich, dass man einfach mit dem Finger auf jemanden zeigen kann und sich nicht kritisch mit den tatsächlichen, meist komplexen Ursachen auseinandersetzen und nachher sogar noch echte Position beziehen muss.

Bitte nimm aber dennoch zwei Dinge in deine Überlegungen auf:
1. Die Verbände sind die Zusammenschlüsse ihrer Mitglieder, u.a. auch der Alemannia. Die dort handelnden Personen sind ebenso wie z.B. die gehasste Aufstiegsregelung nicht von einem elitären Kreis eingesetzt, sondern von ihren Mitgliedern gewählt bzw. beschlossen worden.
2. Wenn du mit deiner generellen Abneigung gegenüber Funktionären den gesamten Verband in Sippenhaft nimmst, vergiss bitte nicht, dass sich nicht nur in den Vereinen, sondern auch in den Verbänden Woche für Woche unzählige Ehrenamtler für den Fußball den A*sch aufreißen ohne sich was in die Taschen zu stecken.
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a.tetzlaff (07.09.2018), AlemanniaOche (07.09.2018), josef heiter (07.09.2018), printenduevel (07.09.2018)
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