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Alt 19.07.2017, 09:56   #1
Kimble
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Ich habe das Gefühl, dass es hie rein paar juristische Missverständnisse zur Funktion des Insolvenzverwalters gibt

Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Niering lehnt sich da in der Tat weit, meiner Meinung nach sogar in mehrfacher Hinsicht zu weit aus dem Fenster. In seiner exponierten Stellung als Insolvenzverwalter der GmbH eine so klare Wahlempfehlung für das Präsidium des Gesamtvereins abzugeben, ist schon anmaßend.

Der Insolvenzverwalter ist primär den Gläubigern verpflichtet und nicht dem e.V. Wenn er aus sachlichen Gründen der Meinung ist, dass es aus wirtschaftlicher Sicht für die GmbH und damit auch für die Gläubiger in der Insolvenz besser ist, dass bestimmte Leute Aufgaben wahrnehmen, ist es nicht nur sein Recht sondern sogar seine Pflicht sich dazu zu äußern.


Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Darüber hinaus nicht nur die Zahlungswilligkeit, sondern auch die Zahlungsfähigkeit von Goy öffentlich pauschal in Frage zu stellen, grenzt an üble Nachrede.

Das wäre nur der Fall, wenn es falsch wäre. Es gibt objektive Indizien in der Causa Goy, die in diese Richtung deuten. Das hatte ich ja bereits einmal ausführlich mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen analysiert. Darüber hinaus dürfte Herr Niering sicherlich auch eine CreFo über die GmbH und deren Führung eingeholt haben, die ihn dieser Meinung vermutlich bestätigt.


Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Und von einer "Schuldenlast" Goys gegenüber dem Verein zu sprechen und zu behaupten, Goy habe "rechtlich jedenfalls keinen Grund, den Sponsorenvertrag nicht zu erfüllen", klingt fast wie ein vorweggenommener Richterspruch in einem angeblich "eingefrorenen" Verfahren. So etwas tut man in einem schwebenden Verfahren eigentlich nicht.

Natürlich muss er das sagen, er ist der Anwalt der Gläubiger, die gerne etwas von dem Geld sehen würden, das die Gewinner, die alles checken, bis heute nicht bezahlt haben.

Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Und wenn die Sache rechtlich so klar ist wie er meint, dann frage ich mich, weshalb Niering die Schadenersatzklage anscheinend nicht längst erneuert hat.

Dafür fallen mir eine Menge Gründe ein, begonnen damit, dass man zunächst die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Wochen abwarten muss, um den Schaden exakt beziffern zu können. Abgesehen davon wird er sicherlich genau abwägen, ob sich eine langwierige Klage mit einigen 10T€ Kosten lohnt, wenn man Ende beim Beklagten sowieso nicht zu holen ist.
Kimble ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2017, 10:04   #2
tivolino
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Zitat:
Zitat von Kimble Beitrag anzeigen
Ich habe das Gefühl, dass es hie rein paar juristische Missverständnisse zur Funktion des Insolvenzverwalters gibt


Der Insolvenzverwalter ist primär den Gläubigern verpflichtet und nicht dem e.V. Wenn er aus sachlichen Gründen der Meinung ist, dass es aus wirtschaftlicher Sicht für die GmbH und damit auch für die Gläubiger in der Insolvenz besser ist, dass bestimmte Leute Aufgaben wahrnehmen, ist es nicht nur sein Recht sondern sogar seine Pflicht sich dazu zu äußern.



Das wäre nur der Fall, wenn es falsch wäre. Es gibt objektive Indizien in der Causa Goy, die in diese Richtung deuten. Das hatte ich ja bereits einmal ausführlich mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen analysiert. Darüber hinaus dürfte Herr Niering sicherlich auch eine CreFo über die GmbH und deren Führung eingeholt haben, die ihn dieser Meinung vermutlich bestätigt.



Natürlich muss er das sagen, er ist der Anwalt der Gläubiger, die gerne etwas von dem Geld sehen würden, das die Gewinner, die alles checken, bis heute nicht bezahlt haben.


Dafür fallen mir eine Menge Gründe ein, begonnen damit, dass man zunächst die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Wochen abwarten muss, um den Schaden exakt beziffern zu können. Abgesehen davon wird er sicherlich genau abwägen, ob sich eine langwierige Klage mit einigen 10T€ Kosten lohnt, wenn man Ende beim Beklagten sowieso nicht zu holen ist.
Nun ja, wenn Niering das alles für die Gläubiger tut, ist es ja gut. Allerdings hat er bereits öffentlich durchblicken lassen, dass die Gläubiger bei seinen Verfahren am Ende in der Regel mit null Prozent nach Hause gehen...
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