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19.07.2017, 09:56 | #1 | ||||
Vielschreiber
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Ich habe das Gefühl, dass es hie rein paar juristische Missverständnisse zur Funktion des Insolvenzverwalters gibt
Zitat:
Der Insolvenzverwalter ist primär den Gläubigern verpflichtet und nicht dem e.V. Wenn er aus sachlichen Gründen der Meinung ist, dass es aus wirtschaftlicher Sicht für die GmbH und damit auch für die Gläubiger in der Insolvenz besser ist, dass bestimmte Leute Aufgaben wahrnehmen, ist es nicht nur sein Recht sondern sogar seine Pflicht sich dazu zu äußern. Zitat:
Das wäre nur der Fall, wenn es falsch wäre. Es gibt objektive Indizien in der Causa Goy, die in diese Richtung deuten. Das hatte ich ja bereits einmal ausführlich mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen analysiert. Darüber hinaus dürfte Herr Niering sicherlich auch eine CreFo über die GmbH und deren Führung eingeholt haben, die ihn dieser Meinung vermutlich bestätigt. Zitat:
Natürlich muss er das sagen, er ist der Anwalt der Gläubiger, die gerne etwas von dem Geld sehen würden, das die Gewinner, die alles checken, bis heute nicht bezahlt haben. Zitat:
Dafür fallen mir eine Menge Gründe ein, begonnen damit, dass man zunächst die wirtschaftliche Entwicklung der nächsten Wochen abwarten muss, um den Schaden exakt beziffern zu können. Abgesehen davon wird er sicherlich genau abwägen, ob sich eine langwierige Klage mit einigen 10T€ Kosten lohnt, wenn man Ende beim Beklagten sowieso nicht zu holen ist. |
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19.07.2017, 10:04 | #2 | |
Foren-Legende
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Zitat:
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