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  #1  
Alt 27.05.2018, 22:25
chris2010 chris2010 ist offline
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Zitat von Gorgar Beitrag anzeigen
Waldhof fällt immer wieder auf.

Dieser Verein gehört verboten und aufgelöst.
...

Auszug aus dem Vereinsrecht:
(1) 1Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot).


Willkürliche Verbote von Vereinen gab es in Deutschland zum Glück schon lange nicht mehr.
Hier scheinen bei Einigen in letzter Zeit etwas die Pferde durchzugehen.
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Go (28.05.2018), Michi Müller (28.05.2018)
  #2  
Alt 28.05.2018, 11:00
tivolino tivolino ist offline
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Zitat:
Zitat von chris2010 Beitrag anzeigen
Auszug aus dem Vereinsrecht:
(1) 1Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot).


Willkürliche Verbote von Vereinen gab es in Deutschland zum Glück schon lange nicht mehr.
Hier scheinen bei Einigen in letzter Zeit etwas die Pferde durchzugehen.
Im Prinzip richtig. Allerdings sind die Ultras kein e.V. im Sinne des Vereinsrechts, sondern eine mehr oder weniger kriminelle Vereinigung, die anonym aus dem Halbdunkel agiert. In einer Polizeistellungnahme habe ich mal gelesen, dass Pyro rechtlich immerhin als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu werten sei. Komisch, dass die Polizei trotzdem fast nie einschreitet.
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  #3  
Alt 28.05.2018, 11:48
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Im Prinzip richtig. Allerdings sind die Ultras kein e.V. im Sinne des Vereinsrechts, sondern eine mehr oder weniger kriminelle Vereinigung, die anonym aus dem Halbdunkel agiert. In einer Polizeistellungnahme habe ich mal gelesen, dass Pyro rechtlich immerhin als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu werten sei. Komisch, dass die Polizei trotzdem fast nie einschreitet.

Ich meine das Chris2010 Vereine, im Sinne von Fussballvereinen, z.B. Waldhof oder Alemannia meinte, nicht die Ultras als Verein.
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chris2010 (28.05.2018)
  #4  
Alt 28.05.2018, 12:11
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Michi Müller Michi Müller ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Im Prinzip richtig. Allerdings sind die Ultras kein e.V. im Sinne des Vereinsrechts, sondern eine mehr oder weniger kriminelle Vereinigung, die anonym aus dem Halbdunkel agiert. In einer Polizeistellungnahme habe ich mal gelesen, dass Pyro rechtlich immerhin als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu werten sei. Komisch, dass die Polizei trotzdem fast nie einschreitet.
Richtig, kann ich so bestätigen da ich wegen genau diesem Vergehen 1998 eine Geldstrafe zahlen musste... ich habe es gewagt mit einem Kumpel im Stadion (wir hatten uns extra auf die leere Seite des Gästeblocks gestellt) zwei Fackeln zu zünden

Ein paar Wochen später kam Post vom Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, ich hätte gegen die Sprengstoffverordnung verstoßen und müsse eine Geldstrafe zahlen.

Die Vereine hatte damals noch keiner bestraft und alles hielt sich im angemessenen Rahmen!

"Fan macht Mist"... "Fan zahlt"... "Verein macht nix"... "Verein zahlt nix"...

heute ist alles genau umgekehrt...
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Pandaman SchwarzGelb (28.05.2018)
  #5  
Alt 28.05.2018, 12:28
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Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Richtig, kann ich so bestätigen da ich wegen genau diesem Vergehen 1998 eine Geldstrafe zahlen musste... ich habe es gewagt mit einem Kumpel im Stadion (wir hatten uns extra auf die leere Seite des Gästeblocks gestellt) zwei Fackeln zu zünden

Ein paar Wochen später kam Post vom Oberbürgermeister der Stadt Remscheid, ich hätte gegen die Sprengstoffverordnung verstoßen und müsse eine Geldstrafe zahlen.

Die Vereine hatte damals noch keiner bestraft und alles hielt sich im angemessenen Rahmen!

"Fan macht Mist"... "Fan zahlt"... "Verein macht nix"... "Verein zahlt nix"...

heute ist alles genau umgekehrt...



Ich nehme an, dass ihr euch zu diesem Zweck nicht vermummt hattet, richtig ?
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  #6  
Alt 28.05.2018, 17:35
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Kommt drauf an, was man als vermummen bezeichnet...

Wurde z.B. Rauch gezündet, dann hat man sich nen Schal über Nase und Mund gezogen.

Vermummen war nicht nötig, weil die Strafen ganz anders waren. Haben sich Leute bekloppt, dann gab's eine mim Knüppel und gut ist. Hat man Pyro gezündet, dann flog man je nach dem für das Spiel aus dem Stadion und gut ist.

Jahrelange Stadionverbote und hohe Geldstrafen gab es nicht!

Wäre vielleicht eine interessante Frage, ob es ohne die strengere Hand heute schlimmer oder besser wäre!?

Weil es viele ja gerade reizt, etwas verbotenes zu tun.
Zitat:
Zitat von Kaiser Wilhelm Beitrag anzeigen
Ich nehme an, dass ihr euch zu diesem Zweck nicht vermummt hattet, richtig ?
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  #7  
Alt 28.05.2018, 19:12
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Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Wäre vielleicht eine interessante Frage, ob es ohne die strengere Hand heute schlimmer oder besser wäre!?

Sagen wir einmal, dass es früher anders war.

Früher war nicht alles besser, heute ist nicht alles schlechter.

Früher gab es mehrheitlich Hooligans, heute mehrheitlich Ultras.

Früher war man (ich) jung, heute eher mittel, Alter.


Aus Lebenserfahrung lernt man und man schaut die Welt mit anderen Augen an.

Ist halt so.
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Michi Müller (28.05.2018)
  #8  
Alt 28.05.2018, 14:48
chris2010 chris2010 ist offline
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Im Prinzip richtig. Allerdings sind die Ultras kein e.V. im Sinne des Vereinsrechts, sondern eine mehr oder weniger kriminelle Vereinigung, die anonym aus dem Halbdunkel agiert. In einer Polizeistellungnahme habe ich mal gelesen, dass Pyro rechtlich immerhin als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu werten sei. Komisch, dass die Polizei trotzdem fast nie einschreitet.

Ich hatte mich nur auf den Wunsch nach Auflösung des Vereins Waldhof-Mannheim bezogen.
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tivolino (28.05.2018)
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