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  #81  
Alt 25.05.2008, 13:08
Bucki Bucki ist offline
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
  • damit sind 3 neue AR-Mitglieder ebenfalls "automatisch" neu gewählt,
  • Herr Nosch aus dem AR ist vor einiger Zeit schon zurückgetreten, also nicht mehr im AR,
  • der AR besteht zur Zeit also nur aus 8 Mitgliedern,
  • der Verwaltungsrat des TSV "kann" nach "Anhörung des AR ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen", in diesem Fall also einen Ersatz für Herrn Nosch,
  • ob das geschehen ist, das entzieht sich meiner Kenntnis, mein unverbindlicher Wissensstand lautet in Bezug auf eine Ersatzbenennung "Nein", denn dann hätte die Wahl eines 9. AR-Mitgliedes auf der TO der Mitgliederversammlung erscheinen müssen...
Klööss
Ja ist das denn überhaupt in unserem Sinne, daß der AR plötzlich eine gerade Zahl an Mitgliedern hat? Es gibt doch sicherlich auch in diesem Gremium Situationen, die eine Abstimmung nach sich ziehen könnte. Was ist bei einer Stimmengleichheit? Hat da das letzte Wort der AR-Vorsitzende? Das würde mir persönlich nicht so gefallen.

Gruß

Bucki
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Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfählbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver, immerhin su dunn als ob, weil op Fassade, do stonnn se halt drop. (BAP)
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  #82  
Alt 25.05.2008, 18:52
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Ich bin nicht so sicher...

Zitat:
Zitat von Bucki Beitrag anzeigen
Ja ist das denn überhaupt in unserem Sinne, daß der AR plötzlich eine gerade Zahl an Mitgliedern hat?
In unserem Sinne und im Sinne des Gesetzgebers sicherlich nicht: da sollte die Zahl immer "krumm" und durch 3 teilbar sein (9, 15,...) oder bei geraden Zahlen, die durch 3 teilbar sind (6, 12,...) hat der AR-Vorsitzende 2 Stimmen, das ist so.

Die jetztige Konstellation ist gesetzlich nicht vorgesehen... Der AR-Vorsitzende hat aber trotzdem dann das Ausschlagsrecht, also 2 Stimmen, glaub ich jedenfalls...

Aus diesem Grunde kann ein AR-Mitglied lt. GmbH-Vertrag eigentlich auch nur schriftlich und in einer Frist von einem Monat zurücktreten, damit der Verwaltungsrat die Zeit findet, einen Nachfolger zu benennen, der dann auf der nächsten Mitgliederversammlung (nach-)gewählt werden muss/ bestätigt werden muss.

Bin mal gespannt, ob das passieren wird...

Zitat:
Es gibt doch sicherlich auch in diesem Gremium Situationen, die eine Abstimmung nach sich ziehen könnte.
Das soll vorkommen, ja...

Zitat:
Was ist bei einer Stimmengleichheit? Hat da das letzte Wort der AR-Vorsitzende? Das würde mir persönlich nicht so gefallen.
Ob es gefällt oder nicht, diese Regelung ist legal. Zumindest wie oben beschrieben. Aber eigentlich muss bei uns der AR "aufgefüllt" werden.

Klööss
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  #83  
Alt 26.05.2008, 23:54
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Wir haben fertig...

Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Dienstag ist "Letzte Ergebnisseveröffentlichungstag". Hier. Klööss
@ alle, Grüße.

Geschafft!

Am heutigen Abend wurde in einer abschließenden Gesprächsrunde im Aachener Rathaus mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Linden, dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Soiron, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates Herrn Herwartz, dem Mitglied des Ältestenrates Herrn Reinartz sowie Dirk und mir Übereinkunft in den noch offenen Punkten erzielt!

Dabei konnten sich alle Beteilgten auf ein gemeinsames Vorgehen beim künftigen Wahlprozedere zum Verwaltungsrat und zum Aufsichtsrat der GmbH sowie auf Qualifizierungskriterien für künftige Kandidaten verständigen.

Nun müssen diese Ergebnisse am Dienstag noch formuliert zu Papier gebracht und bis zum Wochenende gegengelesen werden.

Im Anschluss werden Dirk und ich diese dann als "Änderungsantrag zum Antrag auf Satzungsänderung" zur Mitgliederversammlung am 09.06.2008 einreichen.

Dort wird das gesamte "Gebilde" dann von allen Gremien und den Vertretern der organisierten Mitglieder als gemeinsamer Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden.


Jetzt bin ich müde, mehr Informationen zu den zusätzlichen Ergebnissen dann ab Morgen hier.

Klööss
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  #84  
Alt 26.05.2008, 23:56
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
@ alle, Grüße.

Geschafft!

Am heutigen Abend wurde in einer abschließenden Gesprächsrunde im Aachener Rathaus mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Jürgen Linden, dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Soiron, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates Herrn Herwartz, dem Mitglied des Ältestenrates Herrn Reinartz sowie Dirk und mir Übereinkunft in den noch offenen Punkten erzielt!

Dabei konnten sich alle Beteilgten auf ein gemeinsames Vorgehen beim künftigen Wahlprozedere zum Verwaltungsrat und zum Aufsichtsrat der GmbH sowie auf Qualifizierungskriterien für künftige Kandidaten verständigen.

Nun müssen diese Ergebnisse am Dienstag noch formuliert zu Papier gebracht und bis zum Wochenende gegengelesen werden.

Im Anschluss werden Dirk und ich diese dann als "Änderungsantrag zum Antrag auf Satzungsänderung" zur Mitgliederversammlung am 09.06.2008 einreichen.

Dort wird das gesamte "Gebilde" dann von allen Gremien und den Vertretern der organisierten Mitglieder als gemeinsamer Satzungsänderungsantrag zur Abstimmung gestellt werden.


Jetzt bin ich müde, mehr Informationen zu den zusätzlichen Ergebnissen dann ab Morgen hier.

Klööss
Geh schlafen, Ihr habt Großes geleistet.
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem,
der Normale aus seinen Erfahrungen und
der Dumme weiß alles besser. (Sokrates)
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  #85  
Alt 27.05.2008, 00:10
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Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
Geh schlafen, Ihr habt Großes geleistet.
Prima,

aber lasst uns mal die Formulierungen und die dabei ausgehandelten Kompromisse oder Änderungen / Ergänzungen abwarten.
Es geht ja um das WAHLPROCEDERE und die QUALIFIZIERUNGSKRITERIEN für die Gremien.
Ich bin gespannt, was man sich da hat einfallen lassen.
Die Vertretung der Gremien bei dem heutigen Meeting scheint mir nicht ausgewogen.
Ich traue seit den letzten 3 Versammlungen keinem da oben auf dem Podium mehr.

Übrigens: Wo war denn der Präsident?

Grüße
rolf
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (27.05.2008 um 00:23 Uhr)
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  #86  
Alt 27.05.2008, 09:17
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Klare Frage, klare Antwort:

Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Übrigens: Wo war denn der Präsident?
Im wohlverdienten Urlaub in der Sonne Italiens...

Klööss
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  #87  
Alt 27.05.2008, 10:00
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Überblick über die Ergebnisse und Ergänzungen

Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Prima, aber lasst uns mal die Formulierungen und die dabei ausgehandelten Kompromisse oder Änderungen / Ergänzungen abwarten.
Es geht ja um das WAHLPROCEDERE und die QUALIFIZIERUNGSKRITERIEN für die Gremien.
Guten Morgen, Rolf. Ich grüße dich und alle Interessierten .

Wie bekannt, ist und war das allermeiste Erreichte schon klar, da musst du lediglich in den dir vorliegenden Satzungsentwurf schauen.

Bei Abgabe dieses Entwurfes waren noch einige Punkte offen, es stand nun zur Debatte, alles um Monate zu verschieben oder den eingereichten Entwurf nach seiner Abgabe noch zu ergänzen und dann mit Änderungsantrag zu einem gemeinsamen Antrag zu erheben. Exakt dazu haben wir uns entschlossen, und das wurde auch einvernehmlich erreicht. Klar, dass auch wir in all den Gesprächsrunden - also auch gestern Abend - von Idealpositionen abrücken mussten, wer anderes erwartete, der lag schon mit dieser Erwartung falsch.

Die Zusammensetzung der gestrigen Runde ergab sich aus der Tatsache, dass es dort im Kern um das Prozedere rund um die Besetzung des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates der GmbH und um die Qualifizierungskriterien dazu ging.

Alle noch offenen Fragen konnten geklärt werden, wir haben eine guten und für alle Seiten (Gremien, DFL/DFB, Sponsoren, Mitglieder, etc.) tragbaren Entwurf zustande gebracht und sind nun allseits sicher, dass es eine ganz breite Zustimmung zum Erreichten geben wird.
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Um gemeinsam Erreichtes wirklich beurteilen zu können, dazu reicht ein vergleichender Blick in die alte Satzung...
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Die gestern erzielten Ergebnisse im Einzelnen:

* Kandidaten zu Gremien des TSV müssen nun auch explizit Mitglieder des Vereins sein,

* Stehen bei einer Mitgliederversammlung Wahlen an, werden die Mitglieder spätestens 90 Tage vor der Mitgliederversammlung hierauf unter Nennung des Termins der Versammlung schriftlich unter Mitteilung der Möglichkeit zur Unterbreitung eigener Kandidatenvorschläge hingewiesen.

* Die Kandidatenvorschläge zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH sollen zumindest eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

- Zugehörigkeit zu einem Vereinsgremium des TSV von mindestens einer Amtszeit,
- Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in einem für die Aufsichtsratstätigkeit förderlichen Beruf (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Jurist),
- Beendete operativer Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem anderen Sportverein/ einer Sportgesellschaft mit professionellen Strukturen innerhalb oder außerhalb des Fußballs,
- Aufsichtsratserfahrung von mindestens 3 Jahren mit vollständiger Entlastung unabhängig von der bisherigen geschäftlichen Thematik,
- Vorstandserfahrung in einer Aktiengesellschaft oder einem anderen Unternehmen von mindestens 3 Jahren mit vollständiger Entlastung unabhängig von der bisherigen geschäftlichen Thematik.

* Kandidaten zum AR müssen darüber hinaus jünger als 70, sollten aber älter als 30 Jahre sein. Eine Mitgliedschaft im TSV Alemannia Aachen ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

* Die Anzahl der AR-Mitglieder wird ab der nächsten Amtszeit auf 11 erhöht (3 Vorstand= geborene, 8 zu wählende)

* Der Verwaltungsrat benennt zur Wahl des Aufsichtsrates der Alemannia Aachen GmbH nach Prüfung der eingegangenen Vorschläge aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl durch die Mitgliederversammlung. Er empfiehlt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 Kandidaten aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge zur Wahl.

* Mit einer Mehrheit von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass Wahlen geheim stattfinden.

* Der Verwaltungsrat besteht künftig immer aus 11 Mitgliedern (und nicht mehr aus 7 bis 11).

* Der Ältestenrat benennt zur Wahl des Verwaltungsrates aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 aus den Abteilungen benannte Kandidaten zur Wahl vor. Der Ältestenrat spricht außerdem der Mitgliederversammlung aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge seine Empfehlung zur Wahl von 3 weiteren Kandidaten aus.

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Diese Ergebnisse werden - in noch sauber ausformulierter Form - als Änderungsantrag in den eingereichten Antrag eingebaut und dann als Gesamtpaket beschlossen...

So, ab jetzt gibt es in den Kommissionen inhaltlich nix mehr auszudiskutieren.

Das Diskutieren muss jetzt ergebnisorientiert, aber kritisch-fair hier erfolgen. Also haut uns oder stäubt uns mit Puderzucker ein...

Klööss/Dirk
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (27.05.2008 um 10:17 Uhr) Grund: ...immer diese Tuppfehler...
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  #88  
Alt 27.05.2008, 10:33
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Nachfrage

Ich hätte da einmal eine kurze Nachfrage zum §8 Absatz 2 Punkt "C"

Zitat:
c) wenn ein Mitglied sich innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alemannia rassistisch äußert oder anderweitig sich rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert.
Wer überwacht diesen Punkt, bzw. wer entscheidet, was rassistisch oder extremistisch ist?
Das können ja dehnbare Begriffe sein.

Wann werden die zuständigen Stellen hier tätig? Wenn Ermittlungen z.B. seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden oder auch nach Hinweisen z.B. anderer Mitglieder?
__________________
Take 'em to Missouri, Matt
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  #89  
Alt 27.05.2008, 11:11
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen

* Der Ältestenrat benennt zur Wahl des Verwaltungsrates aus seinen eigenen Vorschlägen und aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder 6 Kandidaten zur Wahl des Verwaltungsrates durch die Mitgliederversammlung. Er schlägt der Mitgliederversammlung weiterhin 2 aus den Abteilungen benannte Kandidaten zur Wahl vor. Der Ältestenrat spricht außerdem der Mitgliederversammlung aus der Gesamtheit der satzungsgemäß eingegangenen Kandidatenvorschläge seine Empfehlung zur Wahl von 3 weiteren Kandidaten aus.

Hi Klöös,

der erzielte Kompromiss lehnt sich ja an eine Quotenregelung an.

Was geschieht denn, wenn
1) aus den Abteilungen weniger als 2 und
2) weniger als 3 weitere Kandidaten überhaupt vorgeschlagen sind oder die formalen Kriterien erfüllen?

Wird dann unabhängig von der Quote vorgeschlagen?

[[]]
Gruß
Aix&Hopp
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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  #90  
Alt 27.05.2008, 11:12
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Zitat:
Zitat von dizoe Beitrag anzeigen
Ich hätte da einmal eine kurze Nachfrage zum §8 Absatz 2 Punkt "C". Wer überwacht diesen Punkt, bzw. wer entscheidet, was rassistisch oder extremistisch ist?
Das können ja dehnbare Begriffe sein.
Wann werden die zuständigen Stellen hier tätig? Wenn Ermittlungen z.B. seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen werden oder auch nach Hinweisen z.B. anderer Mitglieder?
Ich grüße dich.

Dieser Punkt

Zitat:
Ausschluss aus dem Verein ...
Zitat:
c) wenn ein Mitglied sich innerhalb oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alemannia rassistisch äußert oder anderweitig sich rassistisch oder politisch-religiös extremistisch verhält, äußert oder sich zu erkennen gibt oder einer von den staatlichen Organen beobachteten Gruppierung angehört oder mit ihr sympathisiert)
ist auch und vor allem ein Signal "nach draußen", er zielt auf Mitglieder des TSV, die sich im formulierten Sinne "auffällig" machen. Wie die Zuständigen Kenntnis erlangen, das ist (bewusst) nicht gesagt. Insofern ist jede Form der Kenntnisnahme/-gewinnung möglich.

Entscheiden muss der Vorstand (Satzung §8,1,3).

Dagegen kann das betroffene Mitglied dann noch Schritte unternehmen (Satzung §8,(3): Der Ausschluss mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen, über die der Ältestenrat sodann unanfechtbar entscheidet.


Die gesamte neue Passage soll auch als Ergänzung der Stadionordnung verstanden wissen, die ebenfalls zu diesem Bereich eindeutige Aussagen beinhaltet, aber nicht nur Mitglieder, sondern alle Besucher erfasst.

Klööss
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  #91  
Alt 27.05.2008, 11:17
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Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Ich grüße dich.

Die gesamte neue Passage soll auch als Ergänzung der Stadionordnung verstanden wissen, die ebenfalls zu diesem Bereich eindeutige Aussagen beinhaltet, aber nicht nur Mitglieder, sondern alle Besucher erfasst.

Klööss
Jetzt könnte man natürlich fragen, ob der TSV überhaupt eine Rechtsgrundlage hat, eine Stadionordnung für ein Stadion zu erlassen, das einer von ihm völlig unabhängigen Rechtsperson (GmbH) gehört - das lassen wir jetzt aber lieber bis nach der EM...

[[]]
Gruß
Aix&Hopp
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  #92  
Alt 27.05.2008, 11:29
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Quotenregelung...

Hallo Aix&Hopp, Grüße...

Zitat:
Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
der erzielte Kompromiss lehnt sich ja an eine Quotenregelung an.
Es ist eine Quotenregelung.

Zitat:
Was geschieht denn, wenn
1) aus den Abteilungen weniger als 2 und
2) weniger als 3 weitere Kandidaten überhaupt vorgeschlagen sind oder die formalen Kriterien erfüllen?
Wird dann unabhängig von der Quote vorgeschlagen?
Ich gehe davon aus, dass die Abteilungen - es sind ja mehr als 2 - gerne zwei Kandidaten benennen werden. Jetzt gibt es ja auch einen Vertreter des Volleyball und der Leichtathletik im VR. Das ist auch gut so!

Hier sind die Abteilungen - und bei den 3 Kandidaten auf der "aus der Gesamtheit der Mitgliedervorschläge erstellten Liste" auch die Mitglieder - künftig in der Pflicht.

Bitte verdeutliche dir aber auch noch einmal, dass die vom ÄR benannten 6 Kandidaten ebenfalls aus den Vorschlägen aus der Mitgliedschaft rekrutiert werden können, da ist der Ältestenrat in seiner Entscheidung frei, er wird nach sachlichen Gesichtspunkten auswählen.

Die Qualifizierungskriterien bei der Wahl zum Verwaltungsrat sind nun nicht so unbedingt die dicken Hemmnisse: §14,1 (Der VR besteht aus Mitgliedern,) "...die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten haben. (...) Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates soll die Befähigung zum Richteramt besitzen."

Grundsätzlich: die stärkere Beteiligung der Mitglieder an der Besetzung der Gremein ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Verpflichtung und "bürdet" den Mitgliedern auch eine dicke Portion gewollter Mitverantwortung auf...

Und auch das ist gut so!

Klööss
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  #93  
Alt 27.05.2008, 11:32
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Zitat:
Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Jetzt könnte man natürlich fragen, ob der TSV überhaupt eine Rechtsgrundlage hat, eine Stadionordnung für ein Stadion zu erlassen, das einer von ihm völlig unabhängigen Rechtsperson (GmbH) gehört - das lassen wir jetzt aber lieber bis nach der EM...

[[]]
Gruß
Aix&Hopp
Ist die Stadionordnung nicht automatisch auf die GmbH als Betreiberin des Stadions ebenso wie alle Rechtsgebilde rund um das ganze juristische Gebilde übergegangen...?

Ich weiß et nit...

Klööss
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  #94  
Alt 27.05.2008, 12:00
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Hi Klööss,

jetzt fehlt nur noch die Antwort auf meine Frage: Was ist, wenn?
Das gleiche Procedere gilt ja auch für den "höherqualifizierten" AR.

[[]]
Gruß
Aix&Hopp
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  #95  
Alt 27.05.2008, 12:24
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Ich sag mal,...

Zitat:
Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Hi Klööss, jetzt fehlt nur noch die Antwort auf meine Frage: Was ist, wenn? Das gleiche Procedere gilt ja auch für den "höherqualifizierten" AR.
[[]]
Gruß
Aix&Hopp
...dann fallen die Benennungs-/Quotierungsrechte an das Vorschlagsgremium zurück.

Beispiel AR (künftig 11 Mitglieder):

3 Mitglieder sind sogenannte "geborene", das sind die (bis zu) 3 Mitglieder des Vorstandes des TSV,

bleiben 8 zu wählende Mitglieder, die vom Verwaltungsrat auf 2 separaten Listen benannt bzw. empfohlen werden

6 Kandidaten benennt der VR aus den 40 (!) Tage vorab spätestens gegenüber dem VR zu benennenden Kandidaten aus der Mitgliedschaft und aus seinen eigenen Kandidaten, in der Praxis werden das aber die von ihm selber ausgesuchten Kandidaten sein,

spätestens dann - also 40 Tage vor der Wahl - ist demnach klar, ob eine genügende Anzahl satzungsgemäßer und qualifizierter Kandidaturen auch aus der Mitgliedschaft für die zweite Liste mit maximal 2 zu wählenden Vertretern vorliegt,

sind es - sagen wir mal - 5 Kandidaten,

dann muss der VR diese in die zweiten Liste aufnehmen, aus der dann 2 nach Empfehlung durch den VR gewählt werden (natürlich können die Miglieder auch die nicht Empfohlenen wählen...),

der VR kann aber auch beispielsweise 2 Mitgliedervorschläge zu den insgesamt 6 hinzunehmen, die er benennt und aus den restlichen dann eine Dreierliste erstellen, aus der dann die 2 gewählt werden,

theoretisch kann er auch alle 5 auf die Liste der Benannten nehmen, dann bleibt niemand mehr auf Liste 2, erscheint aber ein wenig unrealistisch...

Wird nun gar kein Kandidat aus den Mitgliedsreihen vorgeschlagen oder nur maximal ein Bewerber, so hat der VR das Recht, diese fehlenden Plätze mit eigenen Benennungen zu füllen.

Und das wäre auch völlig in Ordnung, haben die Mitglieder keine geeigneten Vorschläge, so haben sie auch ihr "Motzrecht" für diese Plätze verloren.

Wie gesagt, alles rein theoretisch. In der Praxis wird das ganz normal ablaufen.

OK?

Klööss
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  #96  
Alt 27.05.2008, 17:31
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Viele gute Fragen...

Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
(...)der VR benennt also aus seinen und aus den Vorschlägen der Mitglieder die Kandidaten für die Wahl des AR und empfiehlt daraus 2 Kandidaten zur Wahl.
Falsch und richtig. Der VR benennt 6 Kandidaten aus allen eingegangenen und seinen eigenen Kandidaten und stellt diese 6 für 6 Plätze auf einer Liste zur Wahl. In der Regel ist dann, wer benannt ist, gewählt, da es nur so viele Kandidaten wie Plätze gibt, es sei denn, er/sie bekommt weniger als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Negativwahlmöglichkeit bleibt also bestehen.

In einem zweiten Wahlgang werden alle nicht im ersten Wahlgang erschienenen Vorschläge aus der Mitgliedschaft auf einer zweiten Liste zur Wahl der restlichen beiden zu wählenden Mitglieder vorgelegt mit der Empfehlung, welche der dort zu findenden 2,3,4,9... Namen der VR zur Wahl vorschlägt.

Zitat:
Was heisst in diesem Fall "Empfehlung"? Sie müssen doch noch gewählt werden.
Siehe vorherige Antwort, die Mitglieder können der Empfehlung folgen oder es lassen. In jedem Fall sind dann Vertreter aus der Gruppe der aus der Mitgliedschaft vorgeschlagenen Kandidaten gewählt, wenn sie eine entsprechende Mehrheit erhalten.

Zitat:
Aber warum muss dann der AR so sehr aufgebläht werden?
Gute Frage, es war nicht unser Wunsch, wurde aber mit Mehrarbeit begründet. Es ist insofern "kostenneutral", als die AR-Mitglieder ehrenamtlich arbeiten.

Zitat:
Es würde doch auch die bisherige Zahl von 9 ausreichen.
Siehe Antwort vorher.

Zitat:
Dann wären immer noch 6 zu wählen.
Jetzt sind 8 zu wählen, siehe oben.

Zitat:
Ist denn ein AR mit 11 Mitgliedern noch arbeitsfähig?
Ich denke ja, denn andere Unternehmen haben noch größere AR, es ist eine Frage der internen Arbeitsaufteilung und Spezialisierung.

Zitat:
Wird über die Kandidaten einzeln abgestimmt oder en bloc?
Ich zitiere aus dem Entwurf:

" Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt, die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 66% der anwesenden Mitglieder dies wünschen.Mit einem Stimmenanteil von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Wahlen geheim stattfinden."

Das ist nunmehr gegenüber der alten Satzung eindeutig geregelt. Wahlliste ist nicht Block, sondern Liste zum Ankreuzen der einzelnen Namen.

Zitat:
Meineserachtens auf Antrag einzeln.
Nein, umgekehrt. Auf Antrag per Liste.

Zitat:
Dann ist jedes Ergebnis theoretisch möglich.
Logo!

Zitat:
Welchen Wert haben dann vorherige Empfehlungen?
Die Unentschlossenen können sich daran orientieren, da der VR sich an den Qualifizierungskriterien orientieren wird, also nicht nach "Nasenfaktor".

Es sei denn, die vorschlagenden Mitglieder geben während er Versammlung (das ist ihr gutes Recht) eine andere Empfehlung. Dann müssen alle wieder selber denken.

Grüße
rolf

Grüße, Klööss
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  #97  
Alt 27.05.2008, 19:02
Benutzerbild von Wolfgang
Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat:
Zitat von Tante Käthe Beitrag anzeigen
Ich lese gerade die vorgeschlagene Satzungsänderung durch. Da fällt mir der Passus auf:

- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder - (4) Mitglieder erhalten nach Erreichen des 16. Lebensjahres das aktive, mit erreichen des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht.

Ist das nicht umgekehrt ... ?? Mit 16 passiv - mit 18 aktiv ... !!??
aktiv heißt "kann wählen"
passiv heißt "kann gewählt werden"
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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  #98  
Alt 27.05.2008, 20:07
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Mitgliederquote und Gremienquote

Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Falsch und richtig. Der VR benennt 6 Kandidaten aus allen eingegangenen und seinen eigenen Kandidaten und stellt diese 6 für 6 Plätze auf einer Liste zur Wahl. In der Regel ist dann, wer benannt ist, gewählt, da es nur so viele Kandidaten wie Plätze gibt, es sei denn, er/sie bekommt weniger als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Negativwahlmöglichkeit bleibt also bestehen.

In einem zweiten Wahlgang werden alle nicht im ersten Wahlgang erschienenen Vorschläge aus der Mitgliedschaft auf einer zweiten Liste zur Wahl der restlichen beiden zu wählenden Mitglieder vorgelegt mit der Empfehlung, welche der dort zu findenden 2,3,4,9... Namen der VR zur Wahl vorschlägt.

Siehe vorherige Antwort, die Mitglieder können der Empfehlung folgen oder es lassen. In jedem Fall sind dann Vertreter aus der Gruppe der aus der Mitgliedschaft vorgeschlagenen Kandidaten gewählt, wenn sie eine entsprechende Mehrheit erhalten.

Gute Frage, es war nicht unser Wunsch, wurde aber mit Mehrarbeit begründet. Es ist insofern "kostenneutral", als die AR-Mitglieder ehrenamtlich arbeiten.
Jetzt sind 8 zu wählen, siehe oben.

Ich denke ja, denn andere Unternehmen haben noch größere AR, es ist eine Frage der internen Arbeitsaufteilung und Spezialisierung.

Ich zitiere aus dem Entwurf:

" Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt, die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 66% der anwesenden Mitglieder dies wünschen.Mit einem Stimmenanteil von 25% kann die Mitgliederversammlung beschließen, dass die Wahlen geheim stattfinden."

Das ist nunmehr gegenüber der alten Satzung eindeutig geregelt. Wahlliste ist nicht Block, sondern Liste zum Ankreuzen der einzelnen Namen.

Nein, umgekehrt. Auf Antrag per Liste.

Logo!

Die Unentschlossenen können sich daran orientieren, da der VR sich an den Qualifizierungskriterien orientieren wird, also nicht nach "Nasenfaktor".

Es sei denn, die vorschlagenden Mitglieder geben während er Versammlung (das ist ihr gutes Recht) eine andere Empfehlung. Dann müssen alle wieder selber denken.
Hallo nochmal,

Natürlich ist die Satzungsänderung auch mit diesen Ergänzungen und Kompromissen ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand.

Trotzdem gefallen mir 2 Dinge nicht:

-die Quotenregelung
-der zu große Aufsichtsrat

Quotenregelungen führen ja allgemein dazu, dass zwar die Quoten erfüllt, aber nicht unbedingt insgesamt die besten Bewerber gewählt werden.
Hier gibt es ja in Zukunft die Mitgliederquote und die Gremienquote.

Wenn sich der AR der GmbH als Aufsichts- und nicht Arbeitsgremium
(" Kompetenzausschuss") versteht, ist die Vergrößerung von 9 auf 11 auch nicht mit Arbeitsumfang zu begründen. Dann müsste man ja auch die Arbeitsfelder benennen, die zu besetzen sind.
Es liegt einfach, so wie man die Herren aus den letzten Wahlen kennt, der Verdacht nah, dass man einfach nur den Status Quo beim Anteil der Gremienvertreter erhalten will, d. h. es sollen soviele der bisherigen Mandatsträger wie möglich weiter in den Gremien bleiben.

Wie immer hängt es aber jetzt davon ab, was daraus gemacht wird und davon, welche Personen bei der nächsten Gelegenheit bei der Mitgliederquote und der Gremienquote vorgeschlagen werden.

Aber es dauert ja noch, bis es soweit ist.
Man wird ja bis 2010 sicher nichts ändern wollen.
Oder wird doch der AR auf 9 aufgefüllt?
Logisch wäre es ja.
Es ist nämlich ein klarer Widerspruch, den AR in Zukunft auf 11 Personen vergrössern zu wollen und jetzt aber es bis 2010 bei nur 8 zu belassen. Dann müssten auch 9 ausreichen.
Aber man dreht es ja immer so, wie es passt.

Grüße
rolf
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (28.05.2008 um 09:52 Uhr)
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  #99  
Alt 27.05.2008, 21:41
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von schorschknöpfle Beitrag anzeigen
Natürlich ist die Satzungsänderung auch mit diesen Ergänzungen und Kompromissen ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem Ist-Zustand.[
Das will ich wohl meinen, das ist nicht nur eine Verbesserung, das ist eine fundamental andere Grundlage im innervereinlichen Umgang.

Zitat:
Trotzdem gefallen mir 2 Dinge nicht:

-die Quotenregelung
Ich weiß was du meinst. Aber das hatten wir bisher auch:

Zum Verwaltungsrat: Vorschlagsquote Gremium: 7 bis 11, Mitglieder:0
Zum Ältestenrat: Vorschlagquote Gremium: 8, Mitglieder: 0
Zum Vorstand: Vorschlagsquote Gremium: 5, Mitglieder: 0
Zum Aufsichtsrat: Vorschlagsquote Gremium: 6, Mitglieder: 0

Jetzt: Vorschlagquote Mitglieder: zu jedem Gremium "beliebig" viele mit zum Teil Quotengarantie bei den Gewählten.

Zitat:
-der zu große Aufsichtsrat
9 oder 11, das macht nicht den qualitativen Unterschied. Dafür haben wir jetzt richtig gute Qualität bei den Qualifizierungskriterien, bisher reichte es aus, "unter 70 Jahre" alt zu sein...

Zitat:
Quotenregelungen führen ja allgemein dazu, dass die Quoten erfüllt, aber nicht unbedingt die besten Bewerber gewählt werden.
Hier gibt es ja in Zukunft die Mitgliederquote und die Gremienquote.
Ohne die Erfüllung der Qualifizierungskriterien gibt es auch keine Wahl bzw. ist eine Kandidatur gar nicht möglich. Beides wird größer: die Zahl der Mitglieder und die Qualität.

Zitat:
Wenn sich der AR der GmbH als Aufsichts- und nicht Arbeitsgremium (" Kompetenzausschuss") versteht, ist die Vergrößerung von 9 auf 11 auch nicht mit Arbeitsumfang zu begründen. Dann müsste man ja auch die Arbeitsfelder benennen, die zu besetzen sind.
Es liegt einfach, so wie man die Herren aus den letzten Wahlen kennt, der Verdacht nah, dass man einfach nur den Status Quo beim Anteil der Gremienvertreter erhalten will, d. h. es sollen soviele der bisherigen Mandatsträger wie möglich weiter in den Gremien bleiben.
Wie immer hängt es aber jetzt davon ab, was daraus gemacht wird und davon, welche Personen bei der nächsten Gelegenheit bei der Mitgliederquote und der Gremienquote vorgeschlagen werden.
Ganz klare Antwort: vorgeschlagen - egal in welcher Vorschlagsstufe, benannt oder empfohlen, vorgeschlagen ist noch lange nicht gewählt. Hier müssen sich künftig alle Kandidaten um Akzeptanz beim Souverän bemühen. Die relative Mehrheit muss erreicht werden, sonst ist ein Bewerber nicht im AR!

Zitat:
Aber es dauert ja noch, bis es soweit ist.
Man wird ja bis 2010 sicher nichts ändern wollen.
Oder wird doch der AR auf 9 aufgefüllt? Logissch wäre es ja.
Es ist nämlich ein klarer Widerspruch, den AR in Zukunft auf 11 Personen vergrössern zu wollen und jetzt aber es bis 2010 bei nur 8 zu belassen. Dann müssten auch 9 ausreichen.
Da bin ich überfragt. Das Vorschlagsrecht bzw. das Recht Ersatzkandidaten zu benennen liegt beim Verwaltungsrat nach gültiger Satzung/GmbH-Vertrag.

Zitat:
Aber man dreht es ja immer so, wie es passt.

Auch wenn ich mich wiederhole: das ist ja ein Ziel der neuen Satzung, hier klarere Verhältnisse zu etablieren. Allheilmittel ist aber auch das neue Gebilde nicht.

Klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
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  #100  
Alt 28.05.2008, 09:45
JEF
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Beiträge: n/a
Merci!

Lieber Klaus,
lieber Dirk,

ihr habt viel erreicht! Sicher stellt das nun erzielte Ergebnis nicht die vollumfängliche Umsetzung des ursprünglichen "Wunschzettels" dar; ich denke aber, dass das nun auch realistisch nicht wirklich zu erwarten war. Beharrlichkeit und Stehvermögen, Sachkenntnis sowie die innere Überzeugung, sich für eine gute Sache einzusetzen: Dies sind aus meiner Sicht (und auch nach den Erfahrungen, die ich selbst in den beiden letzten Jahren gemacht habe) die richtigen "basics", um ein pragmatisches und vertretbares Ergebnis zu erzielen.

Das, was nun herausgekommen ist, ist eine neue Satzung, die in Sachen Basisnähe einen Quantensprung gegenüber dem Status quo darstellt. Deshalb ist das Ergebnis auch ein Erfolg. Und es spaltet die Alemannia nicht. Es ist - zusammengefasst - ein guter Kompromiss, kein fauler!

Ich danke euch sehr für euren Einsatz!

Viele Grüße
Jürgen
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