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Alt 05.09.2013, 17:21   #11
Heinsberger LandEi
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Zitat:
Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
In dem Fall wird dann die Differenz (15%) als eine (Darlehens-)Forderung gegenüber dem TSV ausgewiesen. Wichtig ist aber, die GmbH muss 100% als Ertrag ausweisen und den Rest versteuern, wenn positive Ergebnisse anfallen etc..
Ich kenne mich steuerrechtlich bei so nem Konstrukt ja nicht aus, aber wäre es nicht denkbar, dass der TSV diese 15% als eine Art "Lizenznutzungsentgelt" oder "Markennutzungsentgelt" an die GmbH berechnet?
Somit könnte die GmbH diese 15% als Kosten steuerlich geltend machen.
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