06.06.2018, 20:27 | #41 | |
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Fest zugesagt?
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Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Wahrnehmung von Menschen ist!
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06.06.2018, 22:27 | #42 | |
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Mindestens ebenso wichtig wäre es gewesen, diese neue Gesellschaft und beispielsweise die Voraussetzungen, unter denen Anteile verkauft werden dürfen, überhaupt mal in der Vereinssatzung zu verankern. In unserer Satzung und auf unserer Homepage ist diese neue Gesellschaft aber noch gar nicht existent, und es ist offenbar auch nicht vorgesehen, sie beizeiten, also am 12.6., zu verankern. Hat ja alles noch ein Jährchen Zeit. Der Aufsichtsrat der neuen TSV-GmbH ist allerdings schon seit vier Monaten notariell beurkundet mit den Herren Fröhlich, Delheid und Gronen besetzt. Neben den "geborenen" auch die von den Mitgliedern zu wählenden AR-Mitglieder ordnungsgemäß reinzuholen, ist offenbar nicht so dringlich. Aber das wird sicher alles seine Richtigkeit haben. Wir haben schließlich nicht umsonst drei Volljuristen in unserem fünfköpfigen Präsidium sitzen. Ich vertraue voll darauf, dass die Herren wissen, was sie tun.
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06.06.2018, 23:35 | #43 | |
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Das ist mir eher suspekt. Volljuristen weden überbewertet.
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu a.tetzlaff für den nützlichen Beitrag: |
07.06.2018, 00:04 | #44 |
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Genau, beim nächsten Mal wählen wir Oberstudienräte...
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07.06.2018, 00:33 | #45 |
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Hauptsache volle Akademiker.
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07.06.2018, 09:02 | #46 |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Mausi für den nützlichen Beitrag: | Einzelkind (07.06.2018) |
07.06.2018, 11:32 | #47 | |
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( und nicht aus den Gremien ) vorgeschlagene Kandidaten. Insoweit wüsste ich nicht, wer was angekündigt haben könnte. Oder hat etwa ein Kanidat versprochen, für Transparenz zu sorgen, wenn er gewählt wird. Ausserdem gibt es wie immer Mitläufer und Mächtige. Seit Jahrzehnten wird bei Alemannia vom Präsidium der VR- Vorsitzende in alle Handlungen des Präsidiums einbezogen. und ihm obliegt die Information seines Gremiums. Warum soll das jetzt andes sein? Ausserdem ist nächste Woche MV. Da kann jeder alle Fragen stellen.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (07.06.2018 um 11:40 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu a.tetzlaff für den nützlichen Beitrag: | Aix-la-Chapelle (07.06.2018) |
07.06.2018, 12:06 | #48 |
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07.06.2018, 12:29 | #49 | |
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Was bitte ist denn ein Mitgliedervertreter? Von einer solchen Person/Position im Verein habe ich noch nie etwas gehört. Oder meintest du den Vertreter einer bestimmten Abteilung oder eines bestimmten Organs des Vereins, eines Gremiums oder aber, so etwas gibt es in bestimmten Vereinen tatsächlich, einen Vertreter der Selbsthilfegruppen? Wobei es dann noch zu klären gälte, welche Selbsthilfegruppe bei der Alemannia im Speziellen damit gemeint sein sollte.................
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07.06.2018, 12:46 | #50 | |
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Zitat:
Noch mehr. Alle Kandidaten müssen normalerweise Mitglieder sein, und werden, falls sie es noch nicht waren, durch ihre Wahl zum aktiven Mitglied. Die Aufgaben und Funktionen, die sie mit der Annahme der Wahl z.B. in den Vorstand eines Vereins übernehmen, sind in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt. Dies ist der Maßstab und nicht unbedingt das, was sich einzelne Mitglieder wünschen oder darunter vorstellen. Bei Mißfallen können u. müssen die Mitglieder gegebenenfalls notwendige Mehrheiten organisieren, um entweder die Besetzung der satzungsgemäßen Gremien oder gar die jeweilige Satzung selbst zu ändern. Zum großen Teil geregelt und festgelegt im Deutschen Vereinsrecht.
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07.06.2018, 18:13 | #51 |
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Eine Wahl kann auf dieser JHV nicht stattfinden. Die Einhaltung der 90-Tages-Frist war nicht möglich. Nun wird die Satzung beachtet ... und es ist auch nicht richtig/gut. Verstehe das, wer will.
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07.06.2018, 18:47 | #52 |
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Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
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Geändert von tivolino (07.06.2018 um 22:35 Uhr) |
08.06.2018, 00:39 | #53 | |
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08.06.2018, 11:00 | #54 | |
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ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr. |
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08.06.2018, 11:51 | #55 | |
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Zitat:
Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann. Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr? Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
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08.06.2018, 12:22 | #56 | |
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Zitat:
oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen. für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten. Geändert von twickenham (08.06.2018 um 12:26 Uhr) |
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08.06.2018, 12:32 | #57 | |
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
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08.06.2018, 13:45 | #58 | |
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu twickenham für den nützlichen Beitrag: | greeny (08.06.2018), Hawk-Eye (09.06.2018), Heinsberger LandEi (08.06.2018), Mott (08.06.2018), Tommytb (09.06.2018) |
08.06.2018, 16:20 | #59 | |
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Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns. Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän. Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung. |
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08.06.2018, 17:05 | #60 | |
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Das macht auch keinen Sinn, denn die beiden sind die "Fachleute", während Fröhlich, Delheid, Gronen quasi Laien sind. Waren nicht Kall und Scleiden sogar von den Gremien vorgeschlagen worden?
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