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Zitat von petrocelli
Bis zum heutigen Tag ist es ja scheinbar unklar, wer die Bilanzen zurückhält. Oder anders gefragt: Wem sind sie bekannt? Kennt JL diese? Da ist der AR als Gremium gefragt. Wenn diese nach mehrmaliger Aufforderung nicht allen AR-Mitgliedern publiziert wird, muss notfalls der Rechtsweg eingeschlagen werden.
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Verantwortlich für die Veröffentlichung der Bilanzen ist unzweifelhaft die Geschäftsführung. Sie darf hier auch nicht einem gegenteiligen AR-Beschluss folgen, da der gegen das Gesetz verstösst.
Vielleicht wollte der Aufsichtsrat die Bilanzen überhaupt nicht sehen. Ich kann mich an Situationen in paritätisch besetzten Aufsichtsräten erinnern, bei der die Arbeitnehmerseite im AR gerne Informationen gehabt hätte, der Aufsichtsrat als Ganzes (mit dem Doppelstimmrecht des Vorsitzenden, der immer zur Arbeitgeberseite gehört) aber dann beschlossen hat, diese Informationen nicht haben zu wollen.