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  #41  
Alt 10.06.2013, 21:50
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Nun ja, aber wenn ich so ein Amt bekleide, dann mache ich das mit allem, was da zugehört. Viele ehemalige Gremiker beschwer(t)en sich ja im Nachhinein, dass sie Information, die man zwingend benötigt habe, um die Tätigkeit adäquat auszuüben auch auf vermehrte Nachfrage nicht erhalten zu haben.

Erhalte ich diese Infos dann tatsächlich zu keinem Zeitpunkt, trete ich entweder zurück oder fordere diese Infos energisch ein (notfalls rechtlich, siehe GmbH-Gesetz i.V.m. HGB). Einfach dann aber da sitzen zu bleiben, egebnislos zu opponieren oder konfuse Mails zu verfassen; damit ist doch tatsächlich keinem geholfen. Der entsprechenden GmbH gar am wenigsten. Ein Stück weit ist man da doch nur (latenter) Erfüllungsgehilfe der/des Geheimniskraemer.

Ich bin nicht so firm im GmbH-Gesetz :-), aber steht das Informationsrecht nicht dem Aufsichtsgremium als Gesamtes zu, aber nicht jedem einzelnen Mitglied des Rates? Herr Kraemer hat ja kolportiert, dass er Herrn Heyen als AR-Vorsitzenden immer infomiert hat. Konnte/Musste er davon ausgehen, dass Heyen den AR entsprechend infornierte? Ganz ehrlich, in "meiner" GmbH kommunziere ich als GF auch vorrangig mit dem Vorsitzenden. Inwieweit diese Informationen dann weitergegeben werden mussten? Und ob Rambau dann "einfach sitzen geblieben" ist, kann ich nicht beurteilen. Zumindest scheint die Mail meiner Meinung doch zu dokumentieren, dass er mehr getan hat.

Zum Thema Rückritt: s.o.

Gruß
Aix&Hopp
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein)
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  #42  
Alt 10.06.2013, 22:00
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Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Ich bin nicht so firm im GmbH-Gesetz :-), aber steht das Informationsrecht nicht dem Aufsichtsgremium als Gesamtes zu, aber nicht jedem einzelnen Mitglied des Rates? Herr Kraemer hat ja kolportiert, dass er Herrn Heyen als AR-Vorsitzenden immer infomiert hat. Konnte/Musste er davon ausgehen, dass Heyen den AR entsprechend infornierte? Ganz ehrlich, in "meiner" GmbH kommunziere ich als GF auch vorrangig mit dem Vorsitzenden. Inwieweit diese Informationen dann weitergegeben werden mussten? Und ob Rambau dann "einfach sitzen geblieben" ist, kann ich nicht beurteilen. Zumindest scheint die Mail meiner Meinung doch zu dokumentieren, dass er mehr getan hat.

Zum Thema Rückritt: s.o.

Gruß
Aix&Hopp
Dazu habe ich mich an dieser Stelle schon mal geäußert.

Du hast natürlich Recht; gem. § 52 GmbHG gilt § 111 AktG. analog. Und demnach ist der der Aufsichtsrat als Organ bzw. Gremium zu informieren und keine Einzelpersonen. Allerdings müsste die Geschäftsordnung explizit regeln, inwieweit eine Informationverbreitung vorgegeben ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es statthaft ist, dass der AR-Vorsitzende Infos vom GF sammelt und diese dann nur selektiv weitergibt oder gar (und selbst bei Nachfrage oder auf Aufforderung anderer AR-Mitglieder) vorenthält.

Das würde keiner juristischen Prüfung standhalten.
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  #43  
Alt 10.06.2013, 22:13
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Dazu habe ich mich an dieser Stelle schon mal geäußert.

Du hast natürlich Recht; gem. § 52 GmbHG gilt § 111 AktG. analog. Und demnach ist der der Aufsichtsrat als Organ bzw. Gremium zu informieren und keine Einzelpersonen. Allerdings müsste die Geschäftsordnung explizit regeln, inwieweit eine Informationverbreitung vorgegeben ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es statthaft ist, dass der AR-Vorsitzende Infos vom GF sammelt und diese dann nur selektiv weitergibt oder gar (und selbst bei Nachfrage oder auf Aufforderung anderer AR-Mitglieder) vorenthält.

Das würde keiner juristischen Prüfung standhalten.
Jetzt hat aber der AR-Vorsitzende die A-Karte, wenn er die Informationen nicht weiter gegeben hat, oder?

Ich kann mir das im Gegensatz zu Dir leider schon vorstellen.

Gruß
Aix&Hopp
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  #44  
Alt 10.06.2013, 22:16
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Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Jetzt hat aber der AR-Vorsitzende die A-Karte, wenn er die Informationen nicht weiter gegeben hat, oder?

Ich kann mir das im Gegensatz zu Dir leider schon vorstellen.

Gruß
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Vorstellen kann ich mir das auch, besser macht es das aber nicht. Ich bleibe dabei: Sollte der AR-Vorsitzende selektiert haben (und diese Haltung auch auf vermehrte Nachfrage nicht aufgegeben haben), hat er entgegen der Zulässigkeit gehandelt.
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  #45  
Alt 10.06.2013, 22:21
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Vorstellen kann ich mir das auch, besser macht es das aber nicht. Ich bleibe dabei: Sollte der AR-Vorsitzende selektiert haben (und diese Haltung auch auf vermehrte Nachfrage nicht aufgegeben haben), hat er entgegen der Zulässigkeit gehandelt.

D'accord.

Und das gilt auch für die Aufsichtsräte der Vergangenheit.

Gruß
Aix&Hopp
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Kiki13 (11.06.2013), petrocelli (10.06.2013)
  #46  
Alt 10.06.2013, 22:49
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Dass die Mail exakt die tatsächlich eingetretenen Umstände prognostizierte, behaupte ich auch nicht. Aber immerhin hat Horst Rambau doch offensichtlich den Finger in die offene Wunde gelegt.



Das mit dem Zurücktreten ist so eine Sache. Wenn ich aufgrund mangelnder Mehrheit in einem Gremium diese Konsequenz ziehe, überlasse ich den Anderen das Feld. Da darf man sich schon noch fragen, wie man besser agieren kann: Soll ich versuchen, weiterhin - als Opposition - Einfluss zu nehmen, oder wähle ich den Weg des Rücktritts? Die Situation ist mir leider nicht unbekannt. Und frag' mal Klööss dazu, der kann bestimmt auch Einiges dazu erzählen, wenn er denn das Forum noch liest.
Einfacher ist der Rücktritt, aber den einfachen Weg hat Horst Rambau scheinbar nicht gewählt. Was man macht, nachher war es immer verkehrt.

Gruß
Aix&Hopp
Das sollte man alles vorher bedenken, wenn man sich im Glanze eines solchen Amtes wie Aufsichtsrat der Alemannia in Zeiten de sErfolgs sonnen wollte.

Es hat ja keiner sich in den Aufsichtsrat aus rein altruistischen Motiven
gedrängt .
Die wollten ja alle mit den großen Hunden in Oche pinkeln , egal ob der aus Titz , der von der ASEAG oder der Bankfuzzi.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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Oswald Pfau (11.06.2013)
  #47  
Alt 10.06.2013, 22:52
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Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Das sollte man alles vorher bedenken, wenn man sich im Glanze eines solchen Amtes wie Aufsichtsrat der Alemannia in Zeiten de sErfolgs sonnen wollte.

Es hat ja keiner sich in den Aufsichtsrat aus rein altruistischen Motiven
gedrängt .
Die wollten ja alle mit den großen Hunden in Oche pinkeln , egal ob der aus Titz , der von der ASEAG oder der Bankfuzzi.
Welche Zeiten in der Amtszeit Rambaus sind denn diese "Zeiten des Erfolgs" gewesen?
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  #48  
Alt 10.06.2013, 23:08
Wayne Thomas Revival
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Welche Zeiten in der Amtszeit Rambaus sind denn diese "Zeiten des Erfolgs" gewesen?
...."Zeiten des Erfolgs"....echt süße Aussage...
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  #49  
Alt 10.06.2013, 23:16
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Aachener Alemanne Aachener Alemanne ist offline
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Zitat:
Zitat von Wayne Thomas Revival Beitrag anzeigen
...."Zeiten des Erfolgs"....echt süße Aussage...
Ich will f,icken oder was...!
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  #50  
Alt 10.06.2013, 23:28
Wayne Thomas Revival
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
Ich will f,icken oder was...!
...schicken ist fön...
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  #51  
Alt 11.06.2013, 00:01
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Welche Zeiten in der Amtszeit Rambaus sind denn diese "Zeiten des Erfolgs" gewesen?
Klar , der hat sich geopfert.
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Rudolf Servatius
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  #52  
Alt 11.06.2013, 06:22
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Dazu habe ich mich an dieser Stelle schon mal geäußert.

Du hast natürlich Recht; gem. § 52 GmbHG gilt § 111 AktG. analog. Und demnach ist der der Aufsichtsrat als Organ bzw. Gremium zu informieren und keine Einzelpersonen. Allerdings müsste die Geschäftsordnung explizit regeln, inwieweit eine Informationverbreitung vorgegeben ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es statthaft ist, dass der AR-Vorsitzende Infos vom GF sammelt und diese dann nur selektiv weitergibt oder gar (und selbst bei Nachfrage oder auf Aufforderung anderer AR-Mitglieder) vorenthält.

Das würde keiner juristischen Prüfung standhalten.
Man hörte ja immer, dass Kraemer bei den Aufsichtsratssitzungen dabei war. Er hätte also Gelegenheit genug gehabt, die Informationen an die versammelte Mannschaft zu bringen. Dennoch sollen sehr viele Informationen ausschließlich an Heyen gegangen sein.
Ich denke Kraemer kommt aus der Nummer nicht mehr raus. Wenn er alle hätte informieren müssen, dann hätte er seine Anwesenheit bei den Sitzungen nutzen müssen, und Bericht erstatten.
Wäre er eigentlich verpflichtet gewesen, abwesende Mitglieder seperat zu informieren? Es soll ja vorgekommen sein, dass schonmal vergessen wurde, den ein oder Anderen zu Sitzungen einzuladen...
Tja, bei Heyen weiß ich gar nicht. Er hing ja dauernd am Kraemer oder war es andersrum?
Selbst wenn er Heyen rundum informiert hätte, entbindet ihn das ja nicht von der Pflicht, alle zu informieren.
Sowas kann doch auch keine Geschäftsordnung aushebeln, oder?
Die des Aufsichtsrats kennt man ja nun nicht. Die gibts sich der AR ebenso selbst, wie der VR.
Ich gehe aber davon aus, dass diese weder von Gesetzen, noch von der Satzung abweichen dürfen.
Wie muss ich denn vorgehen, wenn ich als AR merke, dass ich ausgebootet werde? Mit nem Rücktritt allein, kann es doch nicht getan sein, oder?
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  #53  
Alt 11.06.2013, 08:46
Meister Lampe Meister Lampe ist offline
Vielschreiber
 
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Interessant auch die Höhe des Honorars für das Gutachten.Der Notar und der Gutachter von SINA MAASSEN sind im selben Rotary-Klub.Das hat alles ein Geschmäckle. War das schon immer so oder gab es auch mal Zeiten,
in denen Gremienjuristen die Rechtslage ehrenamtlich selbst beurteilten,ohne teure Gutachten einzuholen?Hier sind doch noch welche,die die früheren Zeiten kennen.
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  #54  
Alt 11.06.2013, 08:53
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AxelG AxelG ist offline
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Zitat von Aix&Hopp Beitrag anzeigen
Ich bin nicht so firm im GmbH-Gesetz :-), aber steht das Informationsrecht nicht dem Aufsichtsgremium als Gesamtes zu, aber nicht jedem einzelnen Mitglied des Rates? Herr Kraemer hat ja kolportiert, dass er Herrn Heyen als AR-Vorsitzenden immer infomiert hat. Konnte/Musste er davon ausgehen, dass Heyen den AR entsprechend infornierte? Ganz ehrlich, in "meiner" GmbH kommunziere ich als GF auch vorrangig mit dem Vorsitzenden. Inwieweit diese Informationen dann weitergegeben werden mussten? Und ob Rambau dann "einfach sitzen geblieben" ist, kann ich nicht beurteilen. Zumindest scheint die Mail meiner Meinung doch zu dokumentieren, dass er mehr getan hat.

Zum Thema Rückritt: s.o.

Gruß
Aix&Hopp
Im Prinzip ist das ganz einfach: Der GF hat eine Berichtspflicht (wenn es ein Aufsichtsgremium gibt) und in dieser Berichtspflicht kann für jedes Unternehmen festgelegt werden wie die Berichtspflicht laufen muss.
Gibt es keine Festlegung gilt dass der GF "sicherstellen" muss dass das Aufsichtsgremium (und nicht nur der Vorsitzende) umfassend informiert ist. Gleichwohl gilt dass die Mitglieder des Aufsichtsgremiums ihrer Aufsichtspflicht nachkommen MÜSSEN! Wird also jemand nicht informiert und meint es fehlen Informationen muss er diese einfordern - notfalls auf dem "Rechtsweg".

Ich denke mal nichts von all dem ist so gelaufen wie es hätte laufen müssen. Aber es ist ja immer so: In guten Zeiten kümmert es keine Sau, in schlechten will es niemand gewesen sein bzw. immer die anderen...
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Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. (Albert Einstein)
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  #55  
Alt 11.06.2013, 09:20
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Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
Im Prinzip ist das ganz einfach: Der GF hat eine Berichtspflicht (wenn es ein Aufsichtsgremium gibt) und in dieser Berichtspflicht kann für jedes Unternehmen festgelegt werden wie die Berichtspflicht laufen muss.
Gibt es keine Festlegung gilt dass der GF "sicherstellen" muss dass das Aufsichtsgremium (und nicht nur der Vorsitzende) umfassend informiert ist. Gleichwohl gilt dass die Mitglieder des Aufsichtsgremiums ihrer Aufsichtspflicht nachkommen MÜSSEN! Wird also jemand nicht informiert und meint es fehlen Informationen muss er diese einfordern - notfalls auf dem "Rechtsweg".
Ein Richter hat neben der reinen Rechtslage auch das zu berücksichtigen, was allgemein üblich ist.

Beispiel: Dem Aufsichtsrat von Bayern München gehören folgende Mitglieder an:

Uli Hoeneß (Vorsitzender),
Herbert Hainer - Vorstandsvorsitzender Adidas,
Rupert Stadler - Vorstandsvorsitzender Audi,
Tim Höttges - Finanzvorstand Telekom,
Karl Hopfner - Vizepräsident Bayern München,
Helmut Markwort - Herausgeber FOCUS,
Dieter Rampl - Ehem. Verwaltungsratsvorsitzender der UniCredit Group,
Dr. Edmund Stoiber -Bayerischer Ministerpräsident a.D.,
Martin Winterkorn - Vorstandsvorsitzender VW und Porsche.

Wen wird der Vorstand (Rummenigge, Sammer & Co.) wohl informieren bzw. mit wem wird er das auch wichtige Tagesgeschäft besprechen?

Genau, mit dem AR-Vorsitzenden, also mit Uli Hoeneß. Die anderen werden die Informationen bekommen, die Hoeneß ihnen zukommen lassen will. Wenn er ein guter AR-Vorsitzender ist, werden das alle wichtigen Informationen sein, wenn er Politik machen will, lässt er das eine oder andere weg.

Auf uns bezogen bedeutet das: Wenn Kraemer nachweisen kann, dass er Dr. Heyen immer umfassend informiert hat, ist er aus dem Schneider und Dr. Heyen hat (zurecht) den schwarzen Peter.

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  #56  
Alt 11.06.2013, 09:55
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Ich sehe den Vergleich vor allem aus einem Grund positiv:
es wurde keine schmutzige Wäsche gewaschen, wodurch der Ruf der Alemannia noch mehr Schaden genommen hätte.
Rambau hätte möglicherweise mehr erreichen können, wenn er sich nicht verglichen hätte.
Es wäre ja so schön gewesen...

AN 11.06.2013
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Auch andere Vorwürfe wies der Steuerberater aus Eschweiler energisch zurück. Keineswegs habe eine Kollision zur beruflichen Tätigkeit bestanden, er habe keine Spieler des Klubs steuerlich beraten. Die Argumentation sei eher scheinheilig, vielmehr sah er ausreichend Anlass, dass die verbliebenen Aufsichtsratsmitglieder mal über eigene Interessenkonflikte nachdenken sollten. So nehme ein Aufsichtsrat ohne Genehmigung des Verwaltungsrats entgeltliche Beurkundungen vor (gemeint ist Christoph Terbrack), ein anderer habe entgeltliche Mietverträge abgeschlossen (Helmut Kutsch), der nächste unterhalte entgeltliche Lieferantenverträge (Michael Nobis), und der ehemalige Vorsitzende (Meino Heyen) habe entgeltliche Darlehensverträge und über seinen Sohn entgeltliche Mietverträge abgeschlossen. So steht es in den Prozessakten.
(Sorry, ich hatte nicht gesehen, dass Blackthorne diesen Absatz schon bei der Pressediskussion verwendet hatte, aber hier passt er eigentlich auch nochmal hin.)
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]

Geändert von Harvey Specter (11.06.2013 um 10:03 Uhr) Grund: Entschuldigung
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Harvey Specter für den nützlichen Beitrag:
Kiki13 (11.06.2013)
  #57  
Alt 11.06.2013, 10:01
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Auf uns bezogen bedeutet das: Wenn Kraemer nachweisen kann, dass er Dr. Heyen immer umfassend informiert hat, ist er aus dem Schneider und Dr. Heyen hat (zurecht) den schwarzen Peter.
Das ist nicht korrekt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
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  #58  
Alt 11.06.2013, 10:34
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Es wäre ja so schön gewesen...

AN 11.06.2013


(Sorry, ich hatte nicht gesehen, dass Blackthorne diesen Absatz schon bei der Pressediskussion verwendet hatte, aber hier passt er eigentlich auch nochmal hin.)
War das eine öffentliche Sitzung, und die AN saß im Zuschauerraum?
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  #59  
Alt 11.06.2013, 10:37
Benutzerbild von blue_lagoon
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Das ist nicht korrekt. Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung.
Das wäre schade, denn bei MH ist sicher mehr zu holen als bei Krämer.
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  #60  
Alt 28.02.2020, 19:34
Benutzerbild von Michi Müller
Michi Müller Michi Müller ist offline
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Rambau stellt Pläne für Hotel am Blausteinsee vor:

https://www.aachener-zeitung.de/loka...525?output=amp
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