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Zitat:
Für die Zulassung von Kapitalgesellschaften (Tochtergesellschaften) gilt § 12 des DFB-Statuts für die 3. Liga und Regionalliga (ab 2012:/2013: 3. Liga) entsprechend. Rückfall, Verlust und Rückübertragung des Antragsrechts regeln sich entsprechend § 13 des DFB-Statuts für die 3. Liga und Regionalliga (ab 2012:/2013: 3. Liga). "Regeln sich entsprechend" verstehe ich so, dass sich der neue Verein nicht nur für die 3.Liga, sondern auch für die Regionalliga "mit einer eigenen Vereinsmannschaft" qualifiziert haben muss. So leicht werden wir Kölmel dann wohl doch nicht los. |
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