#121
|
|||
|
|||
Zitat:
|
Werbung
|
|
#122
|
||||
|
||||
In diesem Fall war er Mitglied einer Gruppierung. Ich verstehe Gruppe aber auch allgemein als Ansammlung von Menschen.
__________________
"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
#123
|
||||
|
||||
Zitat:
Optimisten sehen eventuell eine Gefahr, welche aber eher kaum zustande kommt, die Möglichkeit ist zu gering. Mag ja jeder so sehen wie er mag, aber die, die dieses Urteil für sich zu Gute machen, die haben damit jede Begründung schon in der Hand: "Wir haben Person X mit Leuten aus der Gruppe YZ reden sehen, Gruppe YZ ist bekannt und gewaltbereit, wir wollen vorbeugen..." Zack die Bohne, haste den Salat! |
#124
|
|||
|
|||
Die Vereine haben ja ein Hausrecht. Zwar nicht in der Art, wie Du und ich es in unseren Wohnungen haben. Aber sie haben eins.
Nach dem lassen sie keine Gewalttäter herein und auch keine Leute, die sich mit bekannten Gewalttätern einlassen. Was wie es aussieht ihr gutes Recht ist. Steinigt mich ruhig dafür, aber ich finde das auch okay so. Ich muss nicht umbedingt jemanden neben mir stehen haben, der sich mit gewaltbereiten Mitmenschen herumtreibt. |
#125
|
||||
|
||||
Zitat:
wird man oftmals oder immer mit dieser Gruppe gesehen, ist das was anderes, wenn ich aber bei einem Auswärtsspiel neben dieser Gruppe laufe, woher wollen die Polizisten das denn wissen, ob ich dazu gehöre? So viele sachkundige Beamte in Zivil sind ja nicht dabei, als das die die Gruppen auch nur als solche da Grüppchenweise irgendwo lang schleusen oder stehen lassen können! Eine Vermischung passiert so oder so und da wird sich niemand die Mühe vor Ort geben, das auseinander zu klamüsern... |
#126
|
|||
|
|||
Zitat:
Wo ist das Problem später aufzuklären, dass man nur zufällig dabei stand und mit der Gruppe nichts zu tun hat? Genau dies, scheint der Betroffene ja eben nicht gemacht zu haben. Als das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, hatte er ja die Möglichkeit sich zu äußern und die Sache evtl. aufzuklären. Was er ja scheinbar nicht genutzt/geschafft hat. |
#127
|
|||
|
|||
Zitat:
"[...]Der Kläger ist nicht zufällig in die Gruppe, aus der heraus Gewalttaten verübt worden sind, geraten, sondern war Teil dieser Gruppe. Die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe, mit der der Kläger in Gewahrsam genommen wurde, rechtfertigt die Annahme, dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt[...]" |
#128
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#129
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#130
|
|||
|
|||
Zitat:
In solchen Verfahren wird der Verteidiger seinem Mandanten ggfls. empfehlen eine Einstellung nach §153 anzunehmen, weil die Staatsanwaltschaft behauptet ihre Beweise wären ausreichend und der Verteidiger sich auch nicht sicher sein kann, ob der Richter diese "Beweise" nicht auch als ausreichend betrachtet (obwohl sein Mandant behauptet, an der ganzen Geschichte sei nix dran). Und "schwupps" ist der Mandant ein "bisschen schuldig" und das SV bleibt meist bestehen, bzw. es wird sehr sehr schwer den Verein davon zu überzeugen, dieses SV aufzuheben. Gruss svenc |
#131
|
||||
|
||||
Zitat:
Na DAS ist mal schön verallgemeinert, aber so kann man das eben auch lesen... |
#132
|
||||
|
||||
Wenn man schon wegen "Verdacht" auf Gewaltbereitschaft ein SV bekommen kann? Ich denke schon...
|
#133
|
|||
|
|||
Zitat:
Darum geht es doch gar nicht. Und ich hatte doch auch schon geschrieben, dass ich das definitiv nicht gut finde. Aber es wurde gefragt, ob der Betroffene einfach zufällig daneben stand oder nicht. Woraufhin ich belegen wollte, dass er eben nicht rein zufällig da stand. |
#134
|
||||
|
||||
Zitat:
Der Beklagte/Täter ist FCB-Fan und war auswärts in Duisburg... Daher gehe ich davon aus, das er in Duisburg unbekannt war, wie also kam es dazu, das die Duisburger Polizei festlegen konnte, wer zu der Gruppe gehört? Aber das ist jetzt auch Unsinn das aufzuklären, denn er hat ja den Verdacht nicht ausräumen können! Also hat er sich zu der Gruppe bekannt oder wurde auf Grund von "Uniform der Gruppe" dazu gewertet. Fakten, die im Urteil nicht erwähnt werden und irgendwo muss man auch mal Schluß machen, Spekulationen kann man genug anstellen, helfen aber auch nicht weiter hier... |
#135
|
|||
|
|||
Zitat:
Bisher hatte auch niemand Panik unverschuldet ein Stadionverbot zu bekommen und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass dies sehr häufig vorkommt oder vorkommen wird. Wenn allerdings jemand so paranoid ist und denkt, die Vereine reiben sich jetzt die Hände und fangen aufgrund des Urteils an mit Stadionverboten auf Verdacht umsichzuschmeissen nur weil den Verantwortlichen langweilig ist, dann kann demjenigen auch nicht mehr geholfen werden. |
#136
|
|||
|
|||
Zitat:
Vor Ort kann man natürlich durch Pech in soetwas hineingeraten. Das ist klar. Allerdings ist hier sicherlich auch die Frage wie man sich verhält. Wenn zwei Fangruppen aneinander geraten würde ich persönlich nicht direkt daneben stehen bleiben und mir das aus nächster Nähe angucken. Und ich denke nicht, dass der Betroffene mehrere hundert Meter entfernt festgenommen wurde. |
Werbung
|
|
|
|
Werbung
|
|