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  #21  
Alt 14.03.2008, 14:29
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Oecher in OWL Oecher in OWL ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen

So, jetzt hol ich mir zum Frühstück im Edeka ein "Paderborner" Brot
zur Einstimmung auf unser Auswärtsspiel heute abend.

Macht et jut, und brettert nicht zu sehr über die Bahn - wir sehen
uns um 18 Uhr beim Spiel.
Bis dann
Euer
Willi
Himmel, hast Du mich erschreckt! Hatte ich doch glatt in der Hektik "Paderborner Bier" statt "Brot" gelesen, was gleich mehrere Fragen aufwarf:

- Ist er akut suizidgefährtdet?
- Will er das Spiel nicht sehen?
- Ekelt er sich vor gar nichts???

Und brettern muss ich gleich nicht - die 15 km´chen packe ich locker!

Auf einen besseren Ausgang als zuletzt!

Rolf
__________________
Für den Oecher an sich ist OWL die Vorhölle... die bezeichnen <censored> tatsächlich als Bier und deklarieren es als trinkbar!
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  #22  
Alt 14.03.2008, 22:04
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Das ist mal ein Wort!

Zitat:
Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
Das war eine klasse Veranstaltung! Wenn das Gesagte umgesetzt werden kann, gebe ich meine Mitgliedschaft doch nicht auf. Bin mal gespannt auf das Protokoll.
Dann hätten sich die vielen Abende in den Gremien und die ganze Arbeit schon alleine deswegen gelohnt...

Ernsthaft: Dass alles "1:1" umgesetzt wird, wie es gestern als Ideallösung kommuniziert wurde, das ist eher unwahrscheinlich.

Und ganz bewusst wurden ja auch unsere Kompromisse und Lösungsvorschläge, die wir gegebenenfalls in der "Kleinen Satzungskommission" am kommenden Dienstag vorlegen wollen, gestern noch nicht öffentlich diskutiert, bestenfalls angedeutet, aber glaube mir: wir haben noch einiges im Köcher...

In jedem Fall wird und muss es ganz deutliche Veränderung der inneren Struktur des TSV geben, diese Uhr lässt sich nicht mehr zurückdrehen, die Mindestforderungen der organisierten Fans und Mitglieder sollten schon zum Tragen kommen:

* ein allgemeines Kandidaten-Vorschlagsrecht nach satzungsgemäß formulierten Kriterien für jedes Mitglied ohne weiteres "Aussortieren" vor dem Wahlgang durch welche Gremien auch immer - da drunter geht nix!

* ein interpretationsfreies, klares und nachvollziehbares Wahlprozedere bei Wahlen zu den diversen Gremien des TSV und der GmbH - Abstimmungen nach Gutsherrenart wird es dann nicht mehr geben.

* Ein satzungsfixiertes Teilnahmrecht (ohne Stimmrecht) für 2 Vertreter des Verwaltungsrates bei den Sitzungen des Aufsichtsrates der Gmbh - huldvolle Duldung wie zur Zeit ist eindeutig zu wenig!

* Eine Ausweitung der Verpflichtung des Vorstandes des TSV, die Mitglieder bei diversen grundsätzlichen Änderungen im Gesellschaftervertrag befragen zu müssen auch auf Untergliederungen der GmbH - zum Beispiel auf die Stadion GmbH, einer Tochter der Alemannia Aachen GmbH.

Knackpunkt für alles aber ist und bleibt das (ja auch schon in der gemeinsamen Satzungskommission der Vereinsgremien und Mitgliedervertreter akzeptierte) Öffnen der Kandidatenvorschlagsverfahren zu den Gremien ds TSV. Das ist unverzichtbar.

Wir arbeiten daran, wir sind zäh.

Demnächst hier mehr.

Klööss,

mit Grüßen an alle
__________________
"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."
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  #23  
Alt 17.03.2008, 08:32
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Willi Willi ist offline
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Zitat:
Zitat von Oecher in OWL Beitrag anzeigen
Himmel, hast Du mich erschreckt! Hatte ich doch glatt in der Hektik "Paderborner Bier" statt "Brot" gelesen, was gleich mehrere Fragen aufwarf:

- Ist er akut suizidgefährtdet?
- Will er das Spiel nicht sehen?
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Auf einen besseren Ausgang als zuletzt!

Rolf
Hallo Rolf,
diesen Erwin Kuhn hätte ich ja erwürgen können.
So ein Sausack.
Der Dennis hätte ganz klar einen Elfer kriegen müssen -
der Schiri hätte viel stärker durchgreifen müssen.
Es hat gereicht - nur die Punkte zählen.
Ich wünsch Dir noch ne schöne Woche.
Willi
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  #24  
Alt 17.03.2008, 09:10
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AndreAC AndreAC ist offline
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Moin zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für eure Arbeit - sowas ist nicht ohne und kostet sicherlich viel Zeit & Nerven. Leider kann ich bei den Donnerstags-Terminen der IG nicht teilnehmen, da ich Donnerstags fast immer eine andere Veranstaltung zu besuchen habe (und auch möchte).

Eure Konzepte gefallen mir ganz gut, auch wenn sie wirklich nach "Idealen" klingen... klar, eine Gewerkschaft fordert ja auch mehr, um sich dann beim Kompromiss innerlich grinsend über das gewünschte Ergebnis zu freuen.

Wichtig ist, dass ihr die Beweglichkeit der GmbH genauso berücksichtigt, wie die Interessen der Fans, d.h. das bei schnell zu treffenenden Entscheidungen die GmbH nicht an Ketten gelegt wird, bis eine Mitgliederversammlung einberufen wurde - also eine Handlungsunfähigkeit der GmbH zum Alltag wird. Nur habe ich den Eindruck, dass ihr mit dem nötigen Sachverstand an die Geschichte herangeht, und dass im Dialog mit der "anderen Seite" wirklich konstruktive Ergebnisse erzielt werden können.

Nur eine Frage habe ich:

Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
* ein allgemeines Kandidaten-Vorschlagsrecht nach satzungsgemäß formulierten Kriterien für jedes Mitglied ohne weiteres "Aussortieren" vor dem Wahlgang durch welche Gremien auch immer - da drunter geht nix!
Wie sollen solche "satzungsgemäß formulierte Kriterien" denn aussehen? Auch wenn das "freie Vorschlagsrecht" eine tolle Sache ist, läuft die Sache ja Gefahr, dass wir uns vor jeder Wahl 3 Stunden anhören müssen, wie jeder Hinz den Kunz (und vermutlich auch jeder Kunz seinen Hinz) vorstellt, da ja alle vorgeschlagen wurden. Deswegen sind die erwähnten Kriterien für mich enorm wichtig - darf man da ein paar Details hören?

Danke nochmal!
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  #25  
Alt 17.03.2008, 11:33
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AndreAC AndreAC ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
Wie sollen solche "satzungsgemäß formulierte Kriterien" denn aussehen? Auch wenn das "freie Vorschlagsrecht" eine tolle Sache ist, läuft die Sache ja Gefahr, dass wir uns vor jeder Wahl 3 Stunden anhören müssen, wie jeder Hinz den Kunz (und vermutlich auch jeder Kunz seinen Hinz) vorstellt, da ja alle vorgeschlagen wurden. Deswegen sind die erwähnten Kriterien für mich enorm wichtig - darf man da ein paar Details hören?
Hab schon was gefunden

Zitat:
Zitat von AN
Für alle Wahlvorschläge etwa müsse gelten, dass sie 40 Tage vor einer Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle angemeldet werden.

Mitglieder, so die Vorstellungen der Fans, müssten sich für einen Wahlvorschlag - egal ob für das Präsidentenamt oder andere Posten - mindestens 51 Gleichgesinnte suchen, um einen Vorschlag machen zu dürfen. Eine Stimm- und Zählkommission müsse dann die Abstimmung auf der Versammlung begleiten.
Link zur Quelle: Klick mich, Baby!
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  #26  
Alt 17.03.2008, 17:34
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Paar Infos? Bitte!

Zitat:
Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen
1.) Wichtig ist, dass ihr die Beweglichkeit der GmbH genauso berücksichtigt, wie die Interessen der Fans, d.h. das bei schnell zu treffenenden Entscheidungen die GmbH nicht an Ketten gelegt wird, bis eine Mitgliederversammlung einberufen wurde - also eine Handlungsunfähigkeit der GmbH zum Alltag wird.
2.) Wie sollen solche "satzungsgemäß formulierte Kriterien" denn aussehen? Auch wenn das "freie Vorschlagsrecht" eine tolle Sache ist, läuft die Sache ja Gefahr, dass wir uns vor jeder Wahl 3 Stunden anhören müssen, wie jeder Hinz den Kunz (und vermutlich auch jeder Kunz seinen Hinz) vorstellt, da ja alle vorgeschlagen wurden. Deswegen sind die erwähnten Kriterien für mich enorm wichtig - darf man da ein paar Details hören? Danke nochmal!
Tachen auch.

Ich danke für deinen Beitrag und will dir gerne die gewünschten Infos geben (allerdings nur soweit sie schon jetzt für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einiges wird noch zu verhandeln sein...).

zu 1.) Richtig! Die Handlungsfähigkeit der GmbH muss gewahrt bleiben, und das wird sie auch. Das "operative Geschäft" wird durch unseren Antrag gar nicht berührt.

Bereits jetzt heißt es in der gültigen Satzung (schwarze Farbe!):

"(4) Der Vorstand (Anm: des TSV!) hat im Innenverhältnis die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen:

a)zu jedem Gesellschafterbeschluss der Alemannia Aachen GmbH und ihrer Untergliederungen sowie aller Tochtergesellschaften des Vereins und deren Untergliederungen, der das Stammkapital der Alemannia Aachen GmbH erhöht und zur Übernahme der durch die Kapitalerhöhung entstehenden neuen Stammeinlagen andere Gesellschafter als der Verein zugelassen werden oder
b) wenn der Verein seine Geschäftsanteile an der Alemannia Aachen GmbH ganz oder teilweise überträgt oder belastet.
c) bei jeder Änderung der Gesellschafterverträge von Tochtergesellschaften sowie deren Untergliederungen.
Der Zustimmungsbeschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen."


Du siehst, wir möchten erreichen, dass die bestehenden Regelungen auch auf die Töchter (grüne Passagen!) der Alemannia Aachen GmbH angewendet werden sollen, z.B. auf die Stadionbau GmbH, die ja bereits als Tochter der Alemannia Aachen GmbH existiert.

Durch diese Ausdehnung des bestehenden Paragraphen soll - zum Beispiel - verhindert werden, dass beliebig viele Töchter ohne vorherige Zustimmung des Souveräns, der Mitgliederversammlung, gegründet und deren Gewinne extern abgeschöpft werden bzw. zu viel "fremder" Einfluss ausgeübt werden kann (das ist nämlich durchaus rechtlich möglich) und dass sich - nur mal so als Beispiel - GAZPROM, red bull oder wer auch immer "einkauft", ohne dass die Mitgliederversammlung des TSV dem mit 75% zustimmt bzw. das verhindern kann.

Also eine reine Schutzklausel vor völliger Kommerzialisierung und unkontollierten Alleingängen der GmbH. Das Alltagsgeschäft der Alemannia Aachen GmbH ist dadurch vollkommen unberührt.


zu 2.) Kriterien, satzungsgemäße...

Eine Geschichte zum Lachen, wäre sie nicht so ernst, auch ich kann mich an für mich gar nicht so ferne Zeiten erinnern, als ich annahm, dass die Führungspersonen des TSV satzungsgefordert exorbitant hohe Qualifizierungskriterien erfüllen müssten...


Künftig sollen nach unserer Vorstellung (die inzwischen auch in der gemeinsamen Satzungskommission akzeptiert sind) Kandidaten auch aus den Reihen der Mitglieder (und aus den Gremien) vorgeschlagen werden können, wenn sie z. B. volljährig sind, Mitglied sind (war bisher nicht nötig...!) 50 Unterschriften anderer Mitglieder beibringen können, 40 Tage vor der Wahl (um eben das "Hinz und Kunz-Kandidieren" am Abend selber zu vermeiden...) der Geschäftsstelle benannt werden, diverse und unterschiedliche gremiengebundenen Kriterien erfüllen (Befähigung zum Richteramt oder 20 Jahre verdienstvolle Mitgliedschaft oder Kenntnisse von Zusammenhängen wirtschaftlichen Handelns besitzen oder usw).

Ein darüber hinausgehendes Sortieren nach "ungeschriebenen" Kriterien ("...dämm de sing Naas pass misch nit...") durch die Gremien des TSV darf es dann aber nicht mehr geben - deshalb der Begriff der "satzungsgemäßen" Kriterien.

Diese, und nur diese sind für eine Kandidatur maßgeblich, sonst nix!

Jede weitere Auswahl trifft der Souverän, also die Mitgliederversammlung bei der Wahl mit dem Wahl- und Stimmzettel.


Bitte selber einmal in die gültige Satzung schauen, es ist zum Teil recht lustig - wahlweise auch traurig -, was dort "gefordert" wird, vor allem dann, wenn du die Messlatte "Kriterien" an die geforderten Aufgaben des entsprechenden Satzungsorgans anlegst...


Ich hoffe, dich ein wenig schlauer gemacht zu haben. Ansonsten: nachfragen...

Grüße,

Klööss
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Geändert von Klööss_vom_Driesch (17.03.2008 um 17:39 Uhr) Grund: ...bissle was Grünes vergessen...
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  #27  
Alt 18.03.2008, 08:58
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Willi Willi ist offline
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Vereinssatzung

Morgen Klaus,
ich bin ja wirklich froh, das Du da mitwirkst.

Die Möglichkeiten der Veränderungen sind ja bereits in der Vereinsatzung
unter § 18 Inkrafttreten der Satzung und Übergangsbestimmungen
verankert.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
Der Vorstand ist ermächtigt Satzungsänderungen beim Registergericht
anzumelden. Jetzt kommts: Nach Anhörung des Ältestenrats und des
Verwaltungsrates - ist er erst Beschlußfähig.
Das heisst doch, das der Ältestenrat gemäß § 14 Absatz 2 die
Veränderungen bewilligen muss. Weil Sie besondere Verdienste haben ?
Was sind denn besondere Verdienste ?
Für mich sind Leute mit besonderen Verdiensten: z.B.
Jupp Martinelli, oder der Robert Moonen der seit 1971 Stadionsprecher
ist. Außer unseren Ehrenpräsidenten L. Führen sind die anderen
für mich nicht unbedingt verdienstvolle Ältestenratmitglieder.
Das Wort Ältestenrat sagt ja schon aus, das ein junger dynamischer
vereinstreuer Mitglied - der noch im Saft seiner geistigen Fähigkeiten
steht, da nicht reinkommt bzw. unerwünscht ist.
Gibt es eine festgesetzte Altersgrenze um in den Ältestenrat zu kommen.
Nicht das Du mich falsch verstehst, ich bin nicht interessiert, ich
habe mit 59 ja noch einen Volltimejob. Ich gehe erst 2014 nach 50 Jahren
maloche in Rente. Wenn es um Verdienste geht, hätte ich von 44 Jahren
Verdienstbescheinigungen vorzuweisen.
Scherz beiseite
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die komplette Vereinssatzung
von § 1 - bis 18 zu lesen. Da ist ja wirklich vieles Überholungsbedürftig.
Ich glaube auch, das an den Statuten seit Jahren nichts geändert
wurde.
Wenn ich Euch in irgendeiner Weise behilflich sein kann, mache ich das
gerne, sofern ich dazu in der Lage bin. Aber ich glaube unser Rolf
wäre dazu besser geeignet. Er konnte mich schon letzten Donnerstag
auf etliche Mißstände hinweisen.
Also den 9.6. sehe ich jetzt schon mit Interesse entgegen und wünsche
Euch (IG) bei all Euren Vorhaben stets "gutes Gelingen."

Wir sehen uns
Willi
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  #28  
Alt 19.03.2008, 01:49
Aixla Aixla ist offline
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Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Die Möglichkeiten der Veränderungen sind ja bereits in der Vereinsatzung
unter § 18 Inkrafttreten der Satzung und Übergangsbestimmungen
verankert.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.
Der Vorstand ist ermächtigt Satzungsänderungen beim Registergericht
anzumelden. Jetzt kommts: Nach Anhörung des Ältestenrats und des
Verwaltungsrates - ist er erst Beschlußfähig.
Man, man, man - jetzt schafft es der Willi glatt, dass ich mich noch mal hier im Board anmelde ;-)

Hallo Willi

Deine Schlussfolgerung ist eine falsche, weil du einen wichtigen Teil vergessen hast. In § 18 heißt es: "Der Vorstand wird ermächtigt, die vom Registergericht im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzung verlangten Ergänzungen oder Änderungen nach Anhörung des Ältestenrates und mit Zustimmung des Verwaltungsrates zu beschließen und zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden."

Das bedeutet: Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass eine neue Satzung solche Fehler enthält, durch die gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden (das Vereinsrecht ist im BGB verankert), dann wird das Registergericht den Vorstand darüber in Kenntnis setzen, die geänderte Fassung nicht akzeptieren und Ergänzungen oder Änderungen verlangen. Diese müssen nun dem Ältestenrat gezeigt werden, was der dazu sagt ist gelinde gesagt s*cheißegal. Anders beim Verwaltungsrat, der muss zustimmen.

Wenn die Mitgliederversammlung es will, dann gibt es demnächst eine neue und wesentlich mitgliederfreundliche Satzung. Eine Satzung, die der TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. braucht und die ihm weiterhilft.

Gruß Dirk
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  #29  
Alt 19.03.2008, 08:30
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Willi Willi ist offline
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Hallo Neuling

Zitat:
Zitat von Aixla Beitrag anzeigen
Man, man, man - jetzt schafft es der Willi glatt, dass ich mich noch mal hier im Board anmelde ;-)

Hallo Willi

Deine Schlussfolgerung ist eine falsche, weil du einen wichtigen Teil vergessen hast. In § 18 heißt es: "Der Vorstand wird ermächtigt, die vom Registergericht im Zusammenhang mit der Neufassung der Satzung verlangten Ergänzungen oder Änderungen nach Anhörung des Ältestenrates und mit Zustimmung des Verwaltungsrates zu beschließen und zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden."

Das bedeutet: Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass eine neue Satzung solche Fehler enthält, durch die gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden (das Vereinsrecht ist im BGB verankert), dann wird das Registergericht den Vorstand darüber in Kenntnis setzen, die geänderte Fassung nicht akzeptieren und Ergänzungen oder Änderungen verlangen. Diese müssen nun dem Ältestenrat gezeigt werden, was der dazu sagt ist gelinde gesagt s*cheißegal. Anders beim Verwaltungsrat, der muss zustimmen.

Wenn die Mitgliederversammlung es will, dann gibt es demnächst eine neue und wesentlich mitgliederfreundliche Satzung. Eine Satzung, die der TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. braucht und die ihm weiterhilft.


Gruß Dirk

Morgen Dirk,
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
ich habs geschafft - es gibt immer ein zurück nach deinem "´Tschüss"

Gib zu, das hast jetzt aber abgeschrieben $ 18 Absatz 4
da steht aber auch zitiert in dem Zusammenhang nach
Anhörung des Ältestenrates -
aber Du hast recht, die braucht man wirklich dazu nicht (mehr ?)

Dirk, ich würde mich freuen, wenn Dein/Euer Einsatz zum gemeinsamen
Erfolg führen würde. Ich war und bin total auf Eurer Seite.
Und ich weiß, wenn der Klaus etwas in die Hände nimmt, das kann
nicht schief gehen -
Ich bin stolz auf Euch.

Kämpft weiter so, wir sind das Volk.

Liebe Grüße
Willi
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