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  #821  
Alt 24.07.2013, 22:16
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FeiK FeiK ist offline
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Hast du für all das was du da unten schreibst Quellen ?

Die Infos die ich bekommen habe - sagen alle das sobald das Urteil gesprochen worden ist (gegen uns) wir in die Bilanz die Rückstellung eintragen müssen und dadurch direkt Überschuldet sind und die Insolvenz anmelden müssen. Des Weiteren ist genau dieses Urteil als Zahlungsaufforderung zu verstehen und muss falls möglich beglichen werden. Und nen Passus Planinsolvenz bei nem ev finde ich auch nirgends - geht das ?

Wie gesagt wenn du Quellen hast bitte her damit - alles was ich gegooglet und persönlich erfragt habe geht genau in die andere Richtung.


Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Entschuldigung aber das ist so auch nicht ganz richtig.

Der TSV müsste nicht zwingend unmittelbar Insolvenz anmelden, sondern könnte ebenso wie die GmbH ein Planinsolvenzverfahren beantragen, bei dem als Ausgang dann möglicherweise der Insolvenzantrag zurückgezogen werden könnte. Allerdings ginge das natürlich wiederum nur mit Zustimmung der Gläubiger/Kölmel.
Die DFB Statuten sind bekanntermaßen auf das moderne Insolvenzrecht und die Möglichkeit von Planinsolvenzverfahren schlicht nicht ausgelegt.
Es ist aber zu bezweifeln ob der Verband oder DFB den TSV "streichen" müsste sobald eine Planinsolvenz beginnt, vermutlich gilt dass doch erst bei Eröffnung eines entgültigen Insolvenzverfahrens, was ja aus einer Planinsolvenz keineswegs zwingend als Schritt folgen muss, möglicherweise greift der Passus aber sogar auch erst bei Insolvenzen mit dem Ziel der Liquidierung und nicht bein solchen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs/Vereinsbetriebs. Da dürften Die Juristenmeinungen vermutlich durchaus auseinander gehen, da ja eine Sanierung mit Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nach diesem Passus gar nicht möglich wäre. Der Passus könnte also möglicherweise durchaus im Wiederspruch und im Konflikt zur übergeordneten allgemeinen Deutschen Gesetzgebung stehen und folglich für unwirksam und ungültig erklärt werden.

Ausserdem müsste eine Insolvenz, soweit ich es verstanden habe, auch nicht in jedem Fall gleich zwingend angemeldet werden, solange noch in Verhandlungen mit dem Gläubiger/den Gläubigern berechtigte und realistische Hoffnungen auf eine gütliche Einigung mit dem Gläubiger/den Gläubigern bestehen mit der dann eine Insolvenz abgewendet werden kann, auch noch nach einer gerichtlichen Urteilsverkündung, das hast du ja auch schon Ansatzweise selber angerissen die Möglichkeiten. Aber dazu können die Juraexperten hier sicherlich mehr aufklärend Beitragen unter wechen Vorraussetzungen und Bedingungen genau Insolvenz angemeldet werden müsste und wann noch nicht, sprich ab wann es mit dem Thema Insolvenzverschleppung beginnt und wann noch nicht.

Mit einer Urteilsverkündung wird jedenfalls nur über einen Rechtsanspruch geurteilt, damit ist aber (im Falle einer Niederlage der Alemannia und eines Sieges von Kölmel) keineswegs automatisch gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung von Seiten Kölmels verbunden, darauf muss Kölmel schließlich trotz Urteil keineswegs unbedingt bestehen. Kölmel wäre da gänzlich frei und könnte ganz nach Belieben auf Forderungen verzichten oder sie stunden oder mit dem Schuldner (TSV) weiter über seine Ansprüche verhandeln und darüber wie und nach welchen Modalitäten er sie denn am besten befriedigt bekommen könnte.
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  #822  
Alt 24.07.2013, 22:36
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat:
Zitat von FeiK Beitrag anzeigen
Hast du für all das was du da unten schreibst Quellen ?

Die Infos die ich bekommen habe - sagen alle das sobald das Urteil gesprochen worden ist (gegen uns) wir in die Bilanz die Rückstellung eintragen müssen und dadurch direkt Überschuldet sind und die Insolvenz anmelden müssen. Des Weiteren ist genau dieses Urteil als Zahlungsaufforderung zu verstehen und muss falls möglich beglichen werden. Und nen Passus Planinsolvenz bei nem ev finde ich auch nirgends - geht das ?

Wie gesagt wenn du Quellen hast bitte her damit - alles was ich gegooglet und persönlich erfragt habe geht genau in die andere Richtung.
Mit einer gerichtlichen Niederlage würde mit der Urteilsverkündung ein Anspruch rechtskräftig. Das heisst aber nicht gleich zwangsläufig auch, das Kölmel den auch wirklich weiterhin durchsetzen muss. Das ist natürlich irgendwie ziemlich absurd und paradox, aber das Gerichtsurteil wird ja gänzlich unabhängig von den Folgen getroffen und verkündet.
Wenn die Forderung Kölmels also einer insolvenz gleich kommen würde, dann müsste er sie auch Trotz Urteilsverkündung nicht zwangsläufig auch gleich so durchsetzen, sondern könnte darüber verhandeln wie der Schuldner TSV dem weitestgehend nachommen kann.

Was hätte Kölmel möglicherweise davon sich mit dem TSV erst nach einer Urteilsverkündung zu seinen Gunsten zu einigen?
- Er hätte mit einem Rechtskräftigen Urteil möglicherweise eine vielversprechende Basis für Verhandlungen mit anderen Schuldnern/Vereinen mit ähnlichen Verträgen und er hätte eine erheblich druckvollere Verhandlungsposition dem TSV gegenüber als bei einer aussergerichtlichen Einigung vor einem feststehenden Urteil.
Nach einem Urteilsspruch könnte er als (alleiniger?) Hauptgläubiger dessen Ansprüche bei durchsetzung einer Insolvenz gleich kämen nahezu gänzlich frei, quasi beinahe beliebige Forderungen stellen und knallhart auf ein Akzeptieren und Nachkommen des TSV pochen, da alles andere einer Insolvenz geich käme. Und im Besitz des TSV wäre möglicherweise doch etwas, was ihn durchaus sehr interessieren könnte. Vielleicht derzeit nominell auf Grund von Überschuldung noch relativ wertlos, dafür allerdings mit Perspektive einer potentiellen ganz erheblichen Wertsteigerung in nicht all zu ferner Zukunft und mit der Möglichkeit zur gewinnbringenden Weiterveräusserung jederzeit.
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Geändert von Aix Trawurst (24.07.2013 um 22:41 Uhr)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Aix Trawurst für den nützlichen Beitrag:
WoT (25.07.2013)
  #823  
Alt 24.07.2013, 23:18
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vieleicht gibts ja noch ne revision beim bgh.
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  #824  
Alt 24.07.2013, 23:36
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Vielleicht hat Kölmel seine Forderung gegenüber bereits an die Bodenseebank abgetreten und ein gewisser Herr F.K. vollstrecht dann demnächst gegen den e.V........
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  #825  
Alt 25.07.2013, 00:22
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Zitat:
Zitat von AlterFan Beitrag anzeigen
Vielleicht hat Kölmel seine Forderung gegenüber bereits an die Bodenseebank abgetreten und ein gewisser Herr F.K. vollstrecht dann demnächst gegen den e.V........
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AIXtremist (25.07.2013), carlos98 (25.07.2013), Max (25.07.2013), mise (25.07.2013), ZappelPhilipp (25.07.2013)
  #826  
Alt 25.07.2013, 08:46
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Und genau das meine ich - mein Halbwissen (gebe ich definitiv zu - wenn einer mehr Infos hat bitte verbessert mich) sagt aus das in dem Moment in dem das Urteil gesprochen wird genau dieser Betrag als Rückstellung in die Bilanz eingetragen werden muss - und dieser Schritt bricht uns das Genick. Was Kölmel durchsetzt oder nicht soll hier erstmal zweitrangig sein.


Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Mit einer gerichtlichen Niederlage würde mit der Urteilsverkündung ein Anspruch rechtskräftig. Das heisst aber nicht gleich zwangsläufig auch, das Kölmel den auch wirklich weiterhin durchsetzen muss.
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