Alemannia Fan-Forum WFB anschlusstor  

Zurück   Alemannia Fan-Forum WFB > Fußball allgemein > 1. Bundesliga

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 07.04.2011, 22:42
Benutzerbild von a.tetzlaff
a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
Foren-Inventar
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 19.395
Abgegebene Danke: 4.145
Erhielt 7.277 Danke für 3.252 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich versuch's mal als juristischer Laie:

Zwischen dem DFB und dem Becherwerfer besteht keinerlei Vertragsverhältnis, aus dem sich eine Sanktion direkt gegen den Becherwerfer für ein Fehlverhalten herleiten ließe. Eine solche vertragliche Vereinbarung besteht aber zwischen dem DFB und den Fußballvereinen, so dass der DFB den Verein St. Pauli sanktionieren kann.

Dem Verein St. Pauli ist dadurch wiederum ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden, der sich eindeutig aus dem Fehlverhalten des Becherwerfers herleiten lässt. Zivilrechtlich muss derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Also wird der Verein St. Pauli versuchen, mit einer Schadensersatzklage den durch das Geisterspiel entgangenen Gewinn beim Becherwerfer geltend zu machen.

Völlig unabhängig von dieser zivilrechtlichen Ebene ist die strafrechtliche. Hier wird vermutlich der Schiedsrichterassistent Strafanzeige stellen bzw. schon gestellt haben (z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder was auch immer).

Warum haben wir denn ein Geisterspiel bekommen ?

Bei uns hat man aber keinen Werfer gefangen.
Kann man es denn dem werfer in St.Pauli nachweisen?
__________________
"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
Mit Zitat antworten
Werbung
  #22  
Alt 07.04.2011, 22:45
Benutzerbild von Ruhrpott Alemanne
Ruhrpott Alemanne Ruhrpott Alemanne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 15.06.2009
Beiträge: 8.026
Abgegebene Danke: 881
Erhielt 506 Danke für 376 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Warum haben wir denn ein Geisterspiel bekommen ?

Bei uns hat man aber keinen Werfer gefangen.
Kann man es denn dem werfer in St.Pauli nachweisen?
Durch Videoüberwachung,wie es in vielen Stadien praktiziert wird.Weiß nicht in wie weit Pauli darüber verfügt oder es dort zum Einsatz kommt...........
__________________
Verlass Dich in deinem Leben nur auf deinen eigenen Arsh,denn er ist der einzige der immer hinter dir stehen wird!!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 07.04.2011, 22:54
Benutzerbild von Blackthorne
Blackthorne Blackthorne ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 07.08.2007
Beiträge: 6.593
Abgegebene Danke: 1.045
Erhielt 3.112 Danke für 1.106 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Kann man es denn dem werfer in St.Pauli nachweisen?
Nach dem, was ich bisher dazu gelesen habe, hat man den Werfer, es soll sich um einen 43-jährigen Mann handeln.

__________________
Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 07.04.2011, 22:58
Benutzerbild von Michi Müller
Michi Müller Michi Müller ist offline
Foren-Urgestein
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 13.642
Abgegebene Danke: 7.819
Erhielt 5.780 Danke für 2.791 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich versuch's mal als juristischer Laie:

Zwischen dem DFB und dem Becherwerfer besteht keinerlei Vertragsverhältnis, aus dem sich eine Sanktion direkt gegen den Becherwerfer für ein Fehlverhalten herleiten ließe. Eine solche vertragliche Vereinbarung besteht aber zwischen dem DFB und den Fußballvereinen, so dass der DFB den Verein St. Pauli sanktionieren kann.

Dem Verein St. Pauli ist dadurch wiederum ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden, der sich eindeutig aus dem Fehlverhalten des Becherwerfers herleiten lässt. Zivilrechtlich muss derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Also wird der Verein St. Pauli versuchen, mit einer Schadensersatzklage den durch das Geisterspiel entgangenen Gewinn beim Becherwerfer geltend zu machen.

Völlig unabhängig von dieser zivilrechtlichen Ebene ist die strafrechtliche. Hier wird vermutlich der Schiedsrichterassistent Strafanzeige stellen bzw. schon gestellt haben (z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder was auch immer).

wenn Du mich auf Deine Party einlädst und mir einer Deiner Gäste eine klatscht, kann ich dann Dich verklagen???

Ich bin gegen solche Strafen, aber WENN dann sollte man nicht mit zweierlei Maß messen!
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 07.04.2011, 23:29
Benutzerbild von Odin
Odin Odin ist offline
Experte
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 967
Abgegebene Danke: 1.239
Erhielt 856 Danke für 274 Beiträge
Die Presse redet immer nur von dem Becherwerfer bzw der Verein kann doch nichts gegen einen Idioten machen.
Bei dem Spiel sind aber unmengen an Sachen geworfen worfen. Davon redet aber komischerweise keiner mehr.
Es kamen nicht umsonst vorher die Durchsagen, dies zu unterlassen.
__________________

Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 07.04.2011, 23:44
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.668
Abgegebene Danke: 5.155
Erhielt 5.466 Danke für 2.257 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Ich versuch's mal als juristischer Laie:

Zwischen dem DFB und dem Becherwerfer besteht keinerlei Vertragsverhältnis, aus dem sich eine Sanktion direkt gegen den Becherwerfer für ein Fehlverhalten herleiten ließe. Eine solche vertragliche Vereinbarung besteht aber zwischen dem DFB und den Fußballvereinen, so dass der DFB den Verein St. Pauli sanktionieren kann.

Dem Verein St. Pauli ist dadurch wiederum ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt worden, der sich eindeutig aus dem Fehlverhalten des Becherwerfers herleiten lässt. Zivilrechtlich muss derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen. Also wird der Verein St. Pauli versuchen, mit einer Schadensersatzklage den durch das Geisterspiel entgangenen Gewinn beim Becherwerfer geltend zu machen.

Völlig unabhängig von dieser zivilrechtlichen Ebene ist die strafrechtliche. Hier wird vermutlich der Schiedsrichterassistent Strafanzeige stellen bzw. schon gestellt haben (z.B. wegen vorsätzlicher Körperverletzung oder was auch immer).

Ja aber der DFB kann doch den Verein St. Pauli nicht für das Werfen des Bechers Sanktionieren, sondern nur deswegen, weil der Schiedsrichterassistent vom Verein angeblich nicht ausreichend geschützt wurde.
Und Dafür dass der Schiedrichterassistent vom Verein St. Pauli nicht ausreichend geschützt wurde, dafür kann doch aber der Becherwerfer wiederum nichts.
So bekloppt das jetzt auch klingen mag, aber genau
das ist im Grunde das Problem welches ich rein vom Verständnis her habe wenn die Strafe auf den Becherwerfer abgewälzt werden soll, auch wenn dem Verein natürlich durch die Strafe finanzielle Einbuße enstehen. Aber es ist und bleibt doch eine "Strafe für Fehlverhalten des Vereins" und ist kein "Schaden" als Folge des Becherwurfs.

Offenbar habe ich da aber irgendwo noch einen Denkfehler drin, weil sonst würde das ja vermutlich nicht ständig überall so in der Presse stehen, wenn Vereine Geldstrafen aufgebrummt bekommen die sich die Vereine ihrerseits dann von den Tätern wiederholen wollen.
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 07.04.2011, 23:49
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.668
Abgegebene Danke: 5.155
Erhielt 5.466 Danke für 2.257 Beiträge
Zitat:
Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Warum haben wir denn ein Geisterspiel bekommen ?

Bei uns hat man aber keinen Werfer gefangen.
Kann man es denn dem werfer in St.Pauli nachweisen?
Das Geisterspiel bei uns war keine Strafe sondern ein Widerholungsspiel.
Und wenn das mit Zuschauern gelaufen wäre, dann hätte der Verein doch durch Mehreinnahmen von diesem "Bonusspiel" sogar auch noch einen Vorteil gegenüber anderen in der Liga gehabt.

Die Strafe war in unserem Fall also eine ganz andere als dieses Geisterspiel mit dem Zuschauerausschluß, ich glaube das war "nur" eine Geldstrafe.
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 07.04.2011, 23:57
Benutzerbild von BigBandi
BigBandi BigBandi ist offline
Veteran
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.501
Abgegebene Danke: 2.431
Erhielt 683 Danke für 226 Beiträge
Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Komisch, zu Beginn der Woche wollte St. Pauli "jede Strafe akzeptieren"...

Schwachköpfe!
Genau das habe ich auch gedacht.
__________________
Wir kommen wieder, keine Frage. Stellt sich allerdings die Frage, wohin. :lechz:
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 08.04.2011, 00:10
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.668
Abgegebene Danke: 5.155
Erhielt 5.466 Danke für 2.257 Beiträge
Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Deine Argumentation (zugunsten des Becherwerfers) erinnert an die Argumentation der Ultras nachdem sie in der Halle damals die Sitze beschädigt haben.
Hätte der Veranstalter die Sitze entfernt, hätten wir diese gar nicht kaputt machen können....

Hätte St. Pauli also Netze gespannt hätte er den Bierbecher nicht werfen können...
Ich kann mich doch nicht meinen Fehler (Becherwurf) mit dem Versagen eines Anderen (keine Netze und hier ist die Frage, ob das wirklich als Versagen gewertet werden kann) begründen.

Ich denke mal, dass auch in den AGB des Stadions, die jeder mit dem Kauf der Karte akzeptiert, dafür entsprechende Regelungen vorhanden sind.

Es geht hier ja nicht nur um den Schaden gegenüber St. Pauli. Das war Körperverletzung (wird der Becher sogar als Waffe gewertet, ist es sogar gefährliche Körperverletzung), das ist kein Bagatelldelikt.

Ich freue mich sogar, wenn mal jemand richtig dafür zur Kasse gebeten wird. Genauso, wie die ganzen Pyros den Tag verfluchen sollen, an dem sie das Zeug zwischen ihren Ar.chbacken ins Stadion geschmuggelt haben.


Gruss

svenc
Ich freue mich ja auch durchaus wenn jemand für sowas kräftig zur Kasse gebeten wird, aber irgendwo wiederstrebt es halt auch meinem Rechtsempfinden, wenn jemand (hier ein Verein) der für ein eigenes Fehlverhalten bestraft wird, dann anschließend seine Strafe auf einen anderen abwälzen können sollte. Eine Strafe ist eben eine Strafe und kein Schaden.
Einerseits ist da doch der Aspket vom Beispiel von Michi Müller und der Party, wo der Verein demzufolge dann vielleicht irgendwo auch zu unrecht bestraft werden würde.

Andererseitsm, als das ein anderes (hoffentlich vergleichbares) Beispiel zu meinem Verständnisproblem is da folgendes:

Wenn mir ein kumpel sein illegal getuntes Auto leiht und die Polizei erwischt mich damit, weil ich zu schnell gefahren bin.
Und dann stellt die Polizei in der Kontrolle fest, dass am Auto diverse illegale Modifikationen dran gemacht wurden.

Dann ist dass illegale Autotuning aber doch auch noch nicht meine Schuld als Fahrer sondern die des Farhzeughalters.

Das Ticket für die Geschwindigkeitsübertretung müsste ich dann natürlich zahlen, die Strafe für das illegale Autotuning müsste aber dann doch immer noch der Autoschrauber Kumpel als Autobesitzer selber zahlen.

Nur weil ich mit seinem Auto zu schnell gefahren bin kann er doch dann nicht anschließend sagen, er hätte seine Strafe für das illegale Autotuning aber gar nicht bekommen, wenn die Polizei mich nicht wegen dem zu schnellen Fahren angehalten hätte.
Die Strafe für sein illegales Autotuning kann er doch dann auch nicht auf mich abwälzen.
Auf seiner Strafe beibt er dann doch auch selber und ganz zu recht sitzen.

Oder etwa nicht?
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...

Geändert von Aix Trawurst (08.04.2011 um 00:15 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 08.04.2011, 00:15
svenc
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Ich freue mich ja auch durchaus wenn jemand für sowas kräftig zur Kasse gebeten wird, aber irgendwo wiederstrebt es halt auch meinem Rechtsempfinden, wenn jemand (hier ein Verein) der für ein eigenes Fehlverhalten bestraft wird, dann anschließend seine Strafe auf einen anderen abwälzen können sollte. Eine Strafe ist eben eine Strafe und kein Schaden.
Einerseits ist da doch der Aspket vom Beispiel von Michi Müller und der Party, wo der Verein demzufolge dann vielleicht irgendwo auch zu unrecht bestraft werden würde.

Andererseitsm, als das ein anderes (hoffentlich vergleichbares) Beispiel zu meinem Verständnisproblem is da folgendes:

Wenn mir ein kumpel sein illegal getuntes Auto leiht und die Polizei erwischt mich damit, weil ich zu schnell gefahren bin.
Und dann stellt die Polizei in der Kontrolle fest, dass am Auto diverse illegale Modifikationen dran gemacht wurden.

Dann ist dass Illegale Tuning aber doch auch nicht meine Schuld als Fahrer.

Das Ticket für die Geschwindigkeitsübertretung müsste ich dann natürlich zahlen, die Strafe für das illegale Autotuning müsste aber doch immer noch der Autoschrauber Kumpel als Autobesitzer zahlen.

Nur weil ich mit seinem Auto zu schnell gefahren bin kann er doch dann nicht anschließend sagen, er hätte seine Strafe für das illegale Autotuning aber gar nicht bekommen, wenn die Polizei mich nicht wegen dem zu schnellen Fahren angehalten hätte.
Die Strafe für sein illegales Autotuning kann er doch dann auch nicht auf mich abwälzen.
Auf seiner Strafe beibt er dann doch auch selber und ganz zu recht sitzen.

Oder etwa nicht?
Nein.
Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, denn Du musst eigentlich vor der Fahrt prüfen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist...

Gruss

svenc
Mit Zitat antworten
  #31  
Alt 08.04.2011, 00:23
Benutzerbild von AIXtremist
AIXtremist AIXtremist ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 9.027
Abgegebene Danke: 4.132
Erhielt 1.777 Danke für 854 Beiträge
Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Nein.
Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, denn Du musst eigentlich vor der Fahrt prüfen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist...

Gruss

svenc
Auch wenn das jetzt hier OT klingt (und ist), aber genau so schaut es aus!
Genau so wie die Fernfahrer zuständig sind für die Ladung, die sie drauf haben, auch wenn ihre Ladung durch die Spedition aufgeladen wurde.

Intern kann man das dann regeln, aber das interessiert erstmal nicht. Derjenige, der dabei "erwischt" wird, hat dafür gerade zu stehen, ganz gleich, wer es letztendlich verschuldet hat.

Zwar ist nicht immer Verkehrsrecht mit Strafrecht zu vergleichen, aber manchmal sind schon gleiche Züge zu erkennen.
Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 08.04.2011, 00:25
Benutzerbild von Aix Trawurst
Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 8.668
Abgegebene Danke: 5.155
Erhielt 5.466 Danke für 2.257 Beiträge
Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Nein.
Du als Fahrer bist dafür verantwortlich, denn Du musst eigentlich vor der Fahrt prüfen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher ist...

Gruss

svenc
Ok, das mag natürlich sein, daran hab ich jetzt nicht gedacht.

Und wenn er nun stattes es illegal zu tunen geklaut und die Fahrzeugpapiere gefälscht hätte?

...Ach, Jura ist manchmal aber auch echt schwierig....
__________________
Spielt am Sonntag unser Fußballklub...
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 08.04.2011, 00:34
Benutzerbild von AIXtremist
AIXtremist AIXtremist ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 9.027
Abgegebene Danke: 4.132
Erhielt 1.777 Danke für 854 Beiträge
Zitat:
Zitat von Aix Trawurst Beitrag anzeigen
Ok, das mag natürlich sein, daran hab ich jetzt nicht gedacht.

Und wenn er nun stattes es illegal zu tunen geklaut und die Fahrzeugpapiere gefälscht hätte?

...Ach, Jura ist manchmal aber auch echt schwierig....
Besser back to Topic.
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 08.04.2011, 09:02
Benutzerbild von Michi Müller
Michi Müller Michi Müller ist offline
Foren-Urgestein
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 13.642
Abgegebene Danke: 7.819
Erhielt 5.780 Danke für 2.791 Beiträge
Zitat:
Zitat von AIXtremist Beitrag anzeigen
Auch wenn das jetzt hier OT klingt (und ist), aber genau so schaut es aus!
Genau so wie die Fernfahrer zuständig sind für die Ladung, die sie drauf haben, auch wenn ihre Ladung durch die Spedition aufgeladen wurde.

Intern kann man das dann regeln, aber das interessiert erstmal nicht. Derjenige, der dabei "erwischt" wird, hat dafür gerade zu stehen, ganz gleich, wer es letztendlich verschuldet hat.

Zwar ist nicht immer Verkehrsrecht mit Strafrecht zu vergleichen, aber manchmal sind schon gleiche Züge zu erkennen.
Da mach ich aber auch wieder nen Unterschied! Der Brummi-Fahrer hat ja schliesslich Einfluss auf seine Ladun. Er kann sie sich angucken und sehen ob der Hänger zu einseitig Beladen ist, ob sie evtl. nicht ausreichend gesichert ist, usw.
Ein Verein kann aber ja wohl niemandem ansehen ob er nen Becher schmeisst... oder?
Jetzt könnte man in Zukunft ja jeden am Eingang fragen "Werfen Sie Becher?" - aber ich wette das kommt zu 100% NEIN raus
Lässt man es sich dann auch noch unterschreiben, so wäre der Verein doch tatsächlich fein raus...
Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 08.04.2011, 10:12
svenc
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Da mach ich aber auch wieder nen Unterschied! Der Brummi-Fahrer hat ja schliesslich Einfluss auf seine Ladun. Er kann sie sich angucken und sehen ob der Hänger zu einseitig Beladen ist, ob sie evtl. nicht ausreichend gesichert ist, usw.
Ein Verein kann aber ja wohl niemandem ansehen ob er nen Becher schmeisst... oder?
Jetzt könnte man in Zukunft ja jeden am Eingang fragen "Werfen Sie Becher?" - aber ich wette das kommt zu 100% NEIN raus
Lässt man es sich dann auch noch unterschreiben, so wäre der Verein doch tatsächlich fein raus...
noch einmal:
Der DFB/die DFL wirft dem Verein vor, den Schiedsrichter nicht ausreichend geschützt zu haben. Bei uns würden z. B. die Becher gar nicht so weit fliegen, da wir nicht mehr diese starren Becher haben, die bei St. Pauli noch in Verwendung sind.

Da auch schon vorher Gegenstände geworfen worden sind, hätte der DFB/die DFL wohl erwartet, dass man z. B. Ordner vor den betroffenen Tribünen aufmarschieren lässt, die den Schiedsrichter schützen sollen.
Der DFB/die DFL fordert klar den Schutz des Schiedsrichtergespanns. Wie das zu erfolgen hat, wird offen gelassen, meist heisst es dort "geeignete Maßnahmen". Das könnten z. B. lange Stangen mit Netzen sein, die die Ordner bei Bedarf dann vor den Tribünen aufstellen.

Gruss

svenc
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 08.04.2011, 10:14
Benutzerbild von AIXtremist
AIXtremist AIXtremist ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 9.027
Abgegebene Danke: 4.132
Erhielt 1.777 Danke für 854 Beiträge
Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Da mach ich aber auch wieder nen Unterschied! Der Brummi-Fahrer hat ja schliesslich Einfluss auf seine Ladun. Er kann sie sich angucken und sehen ob der Hänger zu einseitig Beladen ist, ob sie evtl. nicht ausreichend gesichert ist, usw.
Ein Verein kann aber ja wohl niemandem ansehen ob er nen Becher schmeisst... oder?
Jetzt könnte man in Zukunft ja jeden am Eingang fragen "Werfen Sie Becher?" - aber ich wette das kommt zu 100% NEIN raus
Lässt man es sich dann auch noch unterschreiben, so wäre der Verein doch tatsächlich fein raus...

Michi... LESEN!!! Dann nachdenken und DANN verstehen, bevor du antwortest!

Wie ist mein letzter Satz, den du auch zitiert hast? Fällt dir was auf?
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 08.04.2011, 11:47
Benutzerbild von Erwin
Erwin Erwin ist offline
Experte
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 1.184
Abgegebene Danke: 335
Erhielt 815 Danke für 289 Beiträge
Klar dass die eine Geldstrafe wollen, die könnte man ja mit einem passenden T-Shirt Spruch wieder reinholen, evtl. sowas:

Trotzdurchbierbecherwerferverursachtervölligzuhohe rkollektivstrafeexmeisterunddfb/europapokal siegerbesieger
__________________
"Wenn du als Trainer Erfolg hast, kannst du die Spieler auch im Training Purzelbäume schlagen lassen und alle Experten stehen daneben und klatschen Applaus!" (Hans Meyer)
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 08.04.2011, 14:06
Benutzerbild von ZappelPhilipp
ZappelPhilipp ZappelPhilipp ist gerade online
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 9.088
Abgegebene Danke: 5.767
Erhielt 2.376 Danke für 1.123 Beiträge
Und sie haben ihr Geisterspiel gegen Werder Bremen bekommen.
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 08.04.2011, 14:49
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 6.773
Abgegebene Danke: 4.884
Erhielt 2.451 Danke für 975 Beiträge
Zitat:
Zitat von ZappelPhilipp Beitrag anzeigen
Und sie haben ihr Geisterspiel gegen Werder Bremen bekommen.
So wie es ausschaut, können wir dann in der kommenden Saison Revanche für die 0:5 Klatsche des Eröffnungsspiels nehmen. Ich freue mich auf die "kultigen" Hamburger in der zweiten Liga (auch wenn mir die Cölner lieber wären).
__________________
"Tradition ist die Bewahrung des Feuers – und nicht die Anbetung der Asche." Gustav Mahler
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 08.04.2011, 15:12
Benutzerbild von circo
circo circo ist offline
Foren-Guru
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 2.150
Abgegebene Danke: 350
Erhielt 307 Danke für 128 Beiträge
Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
So wie es ausschaut, können wir dann in der kommenden Saison Revanche für die 0:5 Klatsche des Eröffnungsspiels nehmen. Ich freue mich auf die "kultigen" Hamburger in der zweiten Liga (auch wenn mir die Cölner lieber wären).
Noch nicht zu früh freuen. Sie haben Einspruch eingelegt.

So oder so steigen sie ab, bei dem Restprogramm.
Mit Zitat antworten
Antwort

Werbung



Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:32 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
2007 - 2023 aachen arena
Impressum

Werbung