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  #381  
Alt 15.06.2013, 19:56
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Dauni himself? Gut dass Du das mal richtigstellst und Dich wehrst. Warum hat nicht viel früher jemand den Mund aufgemacht? Selbst Heini und Schubert haben geschwiegen, als sie von Scherr runtergemacht wurden. Gut, dass der nun weg ist und unsere Alemannia einen Neuanfang machen kann. Nur schade, dass Du nicht mit dabei an Bord bist. Aber man sieht sich immer zweimal im Leben.....

Alles Gute für Deine Zukunft......auch wenn's bei den Ziegen in Köln ist
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  #382  
Alt 15.06.2013, 22:45
Wayne Thomas Revival
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Zitat von Aachener Alemanne Beitrag anzeigen
Halt die Fresse, Lutscher!! Schluss Ende Ansonsten setzt et wat! Dat dat mal klar is!!! HURRAA HURRA die Alemannia ist da!!!
...prosit mein Freund....
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  #383  
Alt 16.06.2013, 20:48
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Zitat von Markus Daun Beitrag anzeigen
Zum Thema "Darlehen" möchte ich folgendes festhalten :

- die Zahllast der Lohnsteuer ist schriftlich fixiert und geklärt. Mein Steuerberater ist über alles informiert und somit auch das Finanzamt. Vorwürfe hinsichtlich Steuerhinterziehung oder sonstigem Betrug weise ich ausdrücklich von mir!

- nochmals weise ich darauf hin, dass der Vertrag seit Unterzeichnung in meiner Personalakte einsehbar lag.

- sollte es seitens der Alemannia Unklarheiten zu Verträgen geben, kann man jederzeit gerne auf mich zukommen. Dies ist durch M&M bis heute nicht geschehen, daher hier meine größte Verwunderung.
Hallo zusammen,

bezüglich des Darlehens hatte Markus uns ebenfalls kontaktiert, nachdem diese Information ohne genauere Details über die Zeitung bekannt wurde. Ihm liegt sehr viel daran, den Fans die genauen Umstände dazulegen, damit kein falscher Eindruck von ihm haften bleibt.

Mit seinem eigenen Beitrag ist er auch auf dieses Darlehen schon ausführlich eingegangen. Unterstützend möchten wir hier ergänzen, dass er uns die zugehörigen Dokumente vorgelegt hat. Darin wird ihm am 26.10.2011 explizit in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die Alemannia Aachen GmbH die Zahllast der Lohnsteuer übernimmt.

Demnach konnte er aus unserer Sicht durchaus davon ausgehen, dass es sich um einen offiziellen Vorgang mit einer korrekten Versteuerung handelt.

Schwarz-gelbe Grüße
Eure Fan-IG
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Jonas (16.06.2013)
  #384  
Alt 16.06.2013, 20:54
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Zitat von IG Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bezüglich des Darlehens hatte Markus uns ebenfalls kontaktiert, nachdem diese Information ohne genauere Details über die Zeitung bekannt wurde. Ihm liegt sehr viel daran, den Fans die genauen Umstände dazulegen, damit kein falscher Eindruck von ihm haften bleibt.

Mit seinem eigenen Beitrag ist er auch auf dieses Darlehen schon ausführlich eingegangen. Unterstützend möchten wir hier ergänzen, dass er uns die zugehörigen Dokumente vorgelegt hat. Darin wird ihm am 26.10.2011 explizit in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die Alemannia Aachen GmbH die Zahllast der Lohnsteuer übernimmt.

Demnach konnte er aus unserer Sicht durchaus davon ausgehen, dass es sich um einen offiziellen Vorgang mit einer korrekten Versteuerung handelt.

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Dann hoffen wir mal, dass dem FA die Sache auch als Darlehen kommuniziert wurde (und nicht als Erwerbsentgelt für eine Leistungserbringung).
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  #385  
Alt 16.06.2013, 20:57
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Dann hoffen wir mal, dass dem FA die Sache auch als Darlehen kommuniziert wurde (und nicht als Erwerbsentgelt für eine Leistungserbringung).
Gibt es denn einen Lohnsteuersatz für Darlehen?
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  #386  
Alt 16.06.2013, 21:01
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Zitat von DerLängsteFan Beitrag anzeigen
Gibt es denn einen Lohnsteuersatz für Darlehen?
Ne, aber bei einem Volumen von 40.000 € für Werkvertrags- oder Honorarleistungen ist USt fällig. Und dieses wären dann steuerrechtlich vom Leistungserbringer abzuwickeln, da im konkreten Fall kaum die Elemente des Reverse-Charge-Verfahrens greifen.

Deswegen hoffe ich ja, dass dem FA die Geschichte auch als Darlehen kommuniziert wurde.
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Geändert von petrocelli (16.06.2013 um 21:04 Uhr)
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  #387  
Alt 16.06.2013, 21:14
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ne, aber bei einem Volumen von 40.000 € für Werkvertrags- oder Honorarleistungen ist USt fällig. Und dieses wären dann steuerrechtlich vom Leistungserbringer abzuwickeln, da im konkreten Fall kaum die Elemente des Reverse-Charge-Verfahrens greifen.

Deswegen hoffe ich ja, dass dem FA die Geschichte auch als Darlehen kommuniziert wurde.
Ist es nicht so, dass nachgangig ein Darlehen an Angestellte, oder in diesem Fall an einen Praktikanten, es sind ja 25.000,- € geflossen, bei Verzicht oder Uneinbringlichkeit, als Endgeltzahlung zu verbuchen, und daher die Lohnsteuerleistung vom Arbeitgeber zu erbringen ist?
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  #388  
Alt 16.06.2013, 21:30
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Hallo zusammen,

bezüglich des Darlehens hatte Markus uns ebenfalls kontaktiert, nachdem diese Information ohne genauere Details über die Zeitung bekannt wurde. Ihm liegt sehr viel daran, den Fans die genauen Umstände dazulegen, damit kein falscher Eindruck von ihm haften bleibt.

Mit seinem eigenen Beitrag ist er auch auf dieses Darlehen schon ausführlich eingegangen. Unterstützend möchten wir hier ergänzen, dass er uns die zugehörigen Dokumente vorgelegt hat. Darin wird ihm am 26.10.2011 explizit in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die Alemannia Aachen GmbH die Zahllast der Lohnsteuer übernimmt.

Demnach konnte er aus unserer Sicht durchaus davon ausgehen, dass es sich um einen offiziellen Vorgang mit einer korrekten Versteuerung handelt.

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Liebe IG, lieber Markus Daun (Dauni),

ich habe absolut vollstes Verständnis, dass sich Dauni zu den Vorwürfen äussert. Insbesondere, dass er sich hier im Forum der fans äussert gebührt meinen vollen Respekt.
Aber: Ich habe jeglichen Respekt vor jemandem der vehement seine Unschuld verteidigt. Das ist gut so!. Nur? Brauchen wir das im Moment? Markus, wir wissen was Du für ein Typ bist. Ein Abzocker bist Du schon mal gar nicht! WIR wissen das! Ich kann verstehen, dass Du hier nicht als Buh-Mann weg gehen möchtest. Auch das zahlt Dich aus. Ich verstehe Deine Rechtfertigungen. War aber nicht nötig, Aue!
Was bleibt mir zu sagen: Viel Erfolg für Dich bei Sülz 07 und wenn Du wirklich mal wieder bei uns vorbei schauen würdest, Du bist bei uns JEDERZEIT herzlichst Wilkommen!!!
Dauni, wir warten und werden da sein!
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  #389  
Alt 16.06.2013, 21:30
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, dass nachgangig ein Darlehen an Angestellte, oder in diesem Fall an einen Praktikanten, es sind ja 25.000,- € geflossen, bei Verzicht oder Uneinbringlichkeit, als Endgeltzahlung zu verbuchen, und daher die Lohnsteuerleistung vom Arbeitgeber zu erbringen ist?
Ich bin eher im UStG bzw. der UStDV zu Hause und weniger im EStG.
Unabhängig davon stoße ich mich ein wenig an den Definition. Als Praktikant, der grundsätzlich unabhängig agiert, dürfte er nicht als lohnsteuerpflichtiger AN gelten; auch im Darlehensfalle nicht, da dieses Darlehen ja keiner Arbeitsleistung geschuldet ist (also kein Arbeitgeberdarlehen analog zur Arbeitsvergütung) sondern vielmehr ein schuldrechtlicher Vertrag nach §§ 488 - 490 BGB.
Durch den späteren Erlass müsste man wohl eher über eine Besteuerung der Schenkung nachdenken. Und da ist der Erwerber, also der Beschenkte binnen dreier Monate, anzeigepflichtig (vgl. § 30 ErbStG).
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  #390  
Alt 16.06.2013, 21:37
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ich bin eher im UStG bzw. der UStDV zu Hause und weniger im EStG.
Unabhängig davon stoße ich mich ein wenig an den Definition. Als Praktikant, der grundsätzlich unabhängig agiert, dürfte er nicht als lohnsteuerpflichtiger AN gelten; auch im Darlehensfalle nicht, da dieses Darlehen ja keiner Arbeitsleistung geschuldet ist (also kein Arbeitgeberdarlehen analog zur Arbeitsvergütung) sondern vielmehr ein schuldrechtlicher Vertrag nach §§ 488 - 490 BGB.
Durch den späteren Erlass müsste man wohl eher über eine Besteuerung der Schenkung nachdenken. Und da ist der Erwerber, also der Beschenkte binnen dreier Monate, anzeigepflichtig (vgl. § 30 ErbStG).
Also, ich frage mich ja immer noch, wie die Alemannia und/oder Herr Daun das auflösen wollen, ohne daß eine der beiden Parteien gegen irgendeine Pflicht verstoßen hätte.
Gut, wir kennen nicht wirklich die Papiere, die diesem Vorgang zugrunde liegen, aber was man so liest .. irgendwie schräg.
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  #391  
Alt 16.06.2013, 21:38
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ich bin eher im UStG bzw. der UStDV zu Hause und weniger im EStG.
Unabhängig davon stoße ich mich ein wenig an den Definition. Als Praktikant, der grundsätzlich unabhängig agiert, dürfte er nicht als lohnsteuerpflichtiger AN gelten; auch im Darlehensfalle nicht, da dieses Darlehen ja keiner Arbeitsleistung geschuldet ist (also kein Arbeitgeberdarlehen analog zur Arbeitsvergütung) sondern vielmehr ein schuldrechtlicher Vertrag nach §§ 488 - 490 BGB.
Durch den späteren Erlass müsste man wohl eher über eine Besteuerung der Schenkung nachdenken. Und da ist der Erwerber, also der Beschenkte binnen dreier Monate, anzeigepflichtig (vgl. § 30 ErbStG).
Ja, zu dem Ergebnis der Schenkung bin ich auch erstmal gekommen.
Das mit der Praktikantenvergütung war ja wohl in diesem Fall relativ einfach. Es gab nichts...
Lag aber wohl daran, dass er über die BG gelaufen sein soll. Hab ich irgendwo gelesen, weiß dies also nicht sicher.
Also in Verbindung mit einer Arbeitsvergütung kann es demnach ja nicht gestanden haben.
Kraemer muss ihm ja aber die Abführung der Lohnsteuer bestätigt haben. Nur dies muss ja nichts heißen...
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  #392  
Alt 16.06.2013, 21:38
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Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Also, ich frage mich ja immer noch, wie die Alemannia und/oder Herr Daun das auflösen wollen, ohne daß eine der beiden Parteien gegen irgendeine Pflicht verstoßen hätte.
Gut, wir kennen nicht wirklich die Papiere, die diesem Vorgang zugrunde liegen, aber was man so liest .. irgendwie schräg.
Denke ich auch. Ohne die Papiere zu kennen: (mindestens) eine Partei bekommt richtig Streß mit dem FA.
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Kiki13 (16.06.2013)
  #393  
Alt 16.06.2013, 21:45
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Ja, zu dem Ergebnis der Schenkung bin ich auch erstmal gekommen.
Das mit der Praktikantenvergütung war ja wohl in diesem Fall relativ einfach. Es gab nichts...
Lag aber wohl daran, dass er über die BG gelaufen sein soll. Hab ich irgendwo gelesen, weiß dies also nicht sicher.
Also in Verbindung mit einer Arbeitsvergütung kann es demnach ja nicht gestanden haben.
Kraemer muss ihm ja aber die Abführung der Lohnsteuer bestätigt haben. Nur dies muss ja nichts heißen...
Ich hoffe, dass Daun die schriftl. Bestätigung bzgl. der steuerlichen Geltendmachung von Kraemer/der GmbH hat. Ansonsten wird man wohl nach Aktenlage (also ausschließlich nach rechtlichen Vorgaben und keiner vermeintlichen Nebenabrede) den Erwerber (= der Beschenkte) veranschlagen. Und da die 3 Monate weit überschritten sind, könnte die Steuerstraftat u.U. nicht mehr weit sein.

Aber wie gesagt, alles Spekulation. Wenn er alles hat schriftlich fixieren lassen, ist er aus dem Schneider und alles ist gut für Markus Daun.
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  #394  
Alt 16.06.2013, 21:49
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Ich hoffe, dass Daun die schriftl. Bestätigung bzgl. der steuerlichen Geltendmachung von Kraemer/der GmbH hat. Ansonsten wird man wohl nach Aktenlage (also ausschließlich nach rechtlichen Vorgaben und keiner vermeintlichen Nebenabrede) den Erwerber (= der Beschenkte) veranschlagen. Und da die 3 Monate weit überschritten sind, könnte die Steuerstraftat u.U. nicht mehr weit sein.

Aber wie gesagt, alles Spekulation. Wenn er alles hat schriftlich fixieren lassen, ist er aus dem Schneider und alles ist gut für Markus Daun.
Schrieb die IG ja hier in ihrem Zusatz.
Daun liegt eine schriftliche Bestätigung Kraemers vor, wonach die Alemannia die Lohnsteuer abführen würde.
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petrocelli (16.06.2013)
  #395  
Alt 16.06.2013, 21:52
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Schrieb die IG ja hier in ihrem Zusatz.
Daun liegt eine schriftliche Bestätigung Kraemers vor, wonach die Alemannia die Lohnsteuer abführen würde.
Ok.

Mag jetzt sehr ins Detail gehen, aber ich finde immer noch keine Lohnsteuerpflicht. Bestenfalls USt oder SchenkSt., da er zu diesem Zeitpunkt ja kein AN war, welcher der Lohnsteuerpflicht unterlag sondern nur ein Praktikant, der ohne Vergütung hospitierte.
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  #396  
Alt 16.06.2013, 21:56
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Zitat von IG Beitrag anzeigen
[...]Unterstützend möchten wir hier ergänzen, dass er uns die zugehörigen Dokumente vorgelegt hat. Darin wird ihm am 26.10.2011 explizit in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt, dass die Alemannia Aachen GmbH die Zahllast der Lohnsteuer übernimmt.[...]
Demnach konnte er aus unserer Sicht durchaus davon ausgehen, dass es sich um einen offiziellen Vorgang mit einer korrekten Versteuerung handelt.
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Also ich verstehe immer noch nicht so ganz genau was geschehen ist, weil hier Begrifflichkeiten verwendet werden, die nicht zusammen passen.

Wenn es sich um ein Darlehen handelt, muss ja keine Lohnsteuer vom "Arbeitgeber" einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden.
Dann allerdings muss der Kapitalertrag durch den Darlehensgeber versteuert werden, es sei denn, es gibt glaubhafte Umstände, die ein zinsloses Darlehen ermöglichen.
Dann muss aber auch eine Rückführung des Darlehens vereinbart worden sein (ansonsten Schenkung).

Wenn es sich nicht um ein Darlehen gehandelt hat, war es entweder eine Schenkung mit entsprechender Steuerpflicht für den Beschenkten oder ein Entgelt für das Praktikum.
Dann ist die Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben und der Einbehalt der Lohnsteuer der "Arbeitgeber" zuständig, und der Empfänger des Geldes ist aus dem Schneider (Unabhängig davon, ob er selbst zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist).
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  #397  
Alt 16.06.2013, 21:59
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Also ich verstehe immer noch nicht so ganz genau was geschehen ist, weil hier Begrifflichkeiten verwendet werden, die nicht zusammen passen.

Wenn es sich um ein Darlehen handelt, muss ja keine Lohnsteuer vom "Arbeitgeber" einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden.
Dann allerdings muss der Kapitalertrag durch den Darlehensgeber versteuert werden, es sei denn, es gibt glaubhafte Umstände, die ein zinsloses Darlehen ermöglichen.
Dann muss aber auch eine Rückführung des Darlehens vereinbart worden sein (ansonsten Schenkung).

Wenn es sich nicht um ein Darlehen gehandelt hat, war es entweder eine Schenkung mit entsprechender Steuerpflicht für den Beschenkten oder ein Entgelt für das Praktikum.
Dann ist die Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben und der Einbehalt der Lohnsteuer der "Arbeitgeber" zuständig, und der Empfänger des Geldes ist aus dem Schneider (Unabhängig davon, ob er selbst zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist).
Weitere Variante: Hat er auf Honorarvertrags- oder Werkvertragsbasis gearbeitet, wäre USt. fällig.

Aber es stimmt schon, irgendwas ist da seltsam...
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blue_lagoon (16.06.2013)
  #398  
Alt 16.06.2013, 22:01
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Zitat von blue_lagoon Beitrag anzeigen
Also ich verstehe immer noch nicht so ganz genau was geschehen ist, weil hier Begrifflichkeiten verwendet werden, die nicht zusammen passen.

Wenn es sich um ein Darlehen handelt, muss ja keine Lohnsteuer vom "Arbeitgeber" einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden.
Dann allerdings muss der Kapitalertrag durch den Darlehensgeber versteuert werden, es sei denn, es gibt glaubhafte Umstände, die ein zinsloses Darlehen ermöglichen.
Dann muss aber auch eine Rückführung des Darlehens vereinbart worden sein (ansonsten Schenkung).

Wenn es sich nicht um ein Darlehen gehandelt hat, war es entweder eine Schenkung mit entsprechender Steuerpflicht für den Beschenkten oder ein Entgelt für das Praktikum.
Dann ist die Pflicht zur Abführung der Sozialabgaben und der Einbehalt der Lohnsteuer der "Arbeitgeber" zuständig, und der Empfänger des Geldes ist aus dem Schneider (Unabhängig davon, ob er selbst zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist).
Da bist Du nicht der Einzige, der darüber stolpert...
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petrocelli (16.06.2013)
  #399  
Alt 16.06.2013, 22:10
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Weitere Variante: Hat er auf Honorarvertrags- oder Werkvertragsbasis gearbeitet, wäre USt. fällig.
Wenn keine Umstände vorliegen, die der Honorarkraft die Möglichkeit der Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ermöglichen, und man tatsächlich als Honorarkraft gearbeitet hat, ja. Das wird aber ja aller Orten verneint.
Auch im IG-Beitrag ist wieder explizit von Darlehen die Rede. Aber da passt wie gesagt der Begriff Lohnsteuer nicht rein.

Zitat:
Aber es stimmt schon, irgendwas ist da seltsam...
Irgendwie schon ...
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petrocelli (16.06.2013)
  #400  
Alt 16.06.2013, 22:22
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Aber es stimmt schon, irgendwas ist da seltsam...


Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass alles, was Kraemer gemacht hat, irgendwie seltsam war, oder?
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