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  #201  
Alt 05.02.2013, 16:13
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Heinsberger LandEi Heinsberger LandEi ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ganz wichtig ein dritter Punkt: Wer auf die Anleihenrückzahlung jetzt verzichtet, hilft nicht der Alemannia, sondern nur den Gläubigern. Für den Insolvenzplan wird aber eine Mehrheit benötigt - daher: Ansprüche anmelden, um bei der Insolvenz mitreden (und zustimmen) zu können!
Gäbe es eventuell auch eine Möglichkeit, die Ansprüche aus den Anleihen abzutreten zum Beispiel an den e.V.?
Das würde das bürokratische Verfahren bestimmt erleichtern und trotzdem für das richtige Abstimmverhalten sorgen.
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  #202  
Alt 05.02.2013, 16:14
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Die Frage war darauf gerichtet, ob der Verein mit in die Insolvenz geht. Das scheint so zu sein. Ich glaube aber nicht, dass das so dramatisch ist; der Verein ist ja eine Personengesellschaft und dürfte weiterbestehen.
Ich bekomme gerade Schnappatmung! Kann mich mal jemand mit tieferem juristischen Wissen beruhigen?

Zitat:
§ 42 [BGB]
Insolvenz

(1) Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen. Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Verein im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als nicht rechtsfähiger Verein fortbesteht; auch in diesem Falle kann unter den Voraussetzungen des Satzes 2 die Fortsetzung als rechtsfähiger Verein beschlossen werden.
(2) Der Vorstand hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung des Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner.
__________________
"Nach dem Skandal ist hier immer vor dem Skandal", sagt Christoph Pauli, der als Sportchef der Aachener Zeitung in den letzten Jahren etliche davon hat aufschreiben müssen. [DIE ZEIT No. 06/2004 v. 29.01.2004]
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WoT (06.02.2013)
  #203  
Alt 05.02.2013, 16:23
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Ich bekomme gerade Schnappatmung! Kann mich mal jemand mit tieferem juristischen Wissen beruhigen?


Zitat:
§ 42 [BGB]
Insolvenz

(1) Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschließen.
Ich glaube, du hast nur die falschen Abschnitte herausgepickt. Eine Abweisung Mangels Masse wird es nach aktuellem Stand nicht geben.
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  #204  
Alt 05.02.2013, 16:31
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Zitat von Max Beitrag anzeigen
Ganz wichtig ein dritter Punkt: Wer auf die Anleihenrückzahlung jetzt verzichtet, hilft nicht der Alemannia, sondern nur den Gläubigern. Für den Insolvenzplan wird aber eine Mehrheit benötigt - daher: Ansprüche anmelden, um bei der Insolvenz mitreden (und zustimmen) zu können!
Es geht bei der Mehrheit aber nicht nach der Kopfzahl, sondern nach den Forderungsbeträgen. Es kommt also ausschließlich auf die Stadt Aachen und die AM an, die anderen spielen keine Rolle.

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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
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  #205  
Alt 05.02.2013, 16:34
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Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen




Ich glaube, du hast nur die falschen Abschnitte herausgepickt. Eine Abweisung Mangels Masse wird es nach aktuellem Stand nicht geben.
Ich sehe im ersten Satz zwei Alternativen. Der zweite Satz birgt m.E. eine Gefahr, denn dort steht, dass die Mitglieder die Fortführung beschließen konnen und zwar, wenn einer von zwei Alternativen zur Aufhebung geführt hat. Das ist dann anscheinend dieser enge Zeithorizont, der hier von gestern wiedergegeben wurde.

Schließlich stellt sich doch insgesamt dann die Frage an welchen Stellen die Gläubiger verzichten müssen und ob sie dies auch an den erforderlichen Stellen in dem erforderlichen Maße machen werden.
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  #206  
Alt 05.02.2013, 16:43
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es geht bei der Mehrheit aber nicht nach der Kopfzahl, sondern nach den Forderungsbeträgen. Es kommt also ausschließlich auf die Stadt Aachen und die AM an, die anderen spielen keine Rolle.

Du wirst Dich da besser auskennen als ich. Herr Mönig sprach gestern von Gläubigergruppen, in denen man jeweils eine Mehrheit bräuchte...
__________________
"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden
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  #207  
Alt 05.02.2013, 16:49
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Hintergrund: Der AR der GmbH wird vom eV bestimmt, damit wäre eine "klassische Konzernstruktur" gegeben. O-Ton Mönning.
Damit ist wahrscheinlich die "Durchgriffshaftung" gemein. Dank der Kraemer'schen Kreativ-Buchhaltung haben wir vermutlich nur wenig Gegenargumente.

Zitat:
1. Einführung

Für Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, § 13 Abs. 2 GmbHG. Im Falle der Liquidation wird die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht und die Schulden verfallen.
Dennoch hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit eine persönliche Haftung der Gesellschafter einer GmbH anerkannt. Diese als Durchgriffshaftung bezeichnete Haftung kommt in Betracht, wenn es der Schutz des redlichen Geschäftsverkehrs verbietet, dass sich die im Hintergrund stehenden Gesellschafter auf den Einwand mangelnder Identität mit der GmbH berufen können.[...]

2. Voraussetzungen der Durchgriffshaftung

Für den Durchgriff auf die Gesellschafter gibt es keine generell gültigen Voraussetzungen. Vielmehr verwendet die Rechtsprechung fallbezogene Haftungstatbestände. Es bleibt der Grundsatz, dass über die Rechtsform der juristischen Person nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden darf (BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55; BGH 22.10.1987- VII ZR 12/87). Entscheidender Maßstab der Rechtsprechung für die Durchgriffshaftung ist dabei die Beurteilung des konkreten Sachverhalts nach den Grundsätzen von Treu und Glauben i.S. des § 242 BGB.



Folgende Haftungsinstitute sind herausgearbeitet worden:
  • Existenzvernichtender Eingriff
  • Vermögensmischung / Sphärenvermischung
  • Unterkapitalisierung
  • Missbrauch der Gesellschaftsform
Die Durchgriffhaftung wird allein dadurch ausgelöst, das ein Missbrauchstatbestand objektiv erfüllt wird, das Vorliegen einer Missbrauchs- bzw. Gläubigerbenachteiligungsabsicht ist nicht erforderlich.
3. Die einzelnen Haftungstatbestände

3.1 Existenzvernichtender Eingriff
[...]

3.2 Vermögensmischung / Sphärenvermischung

Ferner liegt ein Fall der Durchgriffshaftung vor, wenn eine Vermögensmischung vorliegt. So haftet der Alleingesellschafter, wenn er sein Privat- mit dem Gesellschaftsvermögen mischt, insbesondere wenn eine mangelnde oder undurchsichtige Buchführung die Vermögenstrennung verschleiert. Entsprechend können auch Sphären von Gesellschaft und Alleingesellschafter organisatorisch so vermischt sein, dass die rechtliche Trennung von natürlicher und juristischer Person verdeckt wird. Darunter sind die Fälle zu fassen, in denen die betreffende Gesellschaft eine ähnliche Firma, den gleichen Sitz, die gleichen Geschäftsräume, den gleichen Telefonanschluss und gleiche Bedienstete hat, also die rechtliche Trennung zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern nach außen überspielt wird. Gegenüber ihren Gläubigern können sich die Gesellschafter nicht auf ihr Eigentum an Gegenständen berufen, die sie selbst mal als zum Vermögen der Gesellschaft und mal als zum privaten Vermögen gehörend bezeichnen.

3.3 Unterkapitalisierung
[...]

3.4 Missbrauch der Gesellschaftsform
[...]

3.5 Qualifiziert faktischer Konzern
Ein mittlerweile wieder aufgegebenes Haftungsmodell stellte die faktische Beherrschung der Gesellschaft durch ein anderes Unternehmen dar (Fall des qualifiziert faktischen Konzerns). Dieser Haftungstatbestand war gegeben, wenn ein anderes Unternehmen an einer Gesellschaft die Mehrheitsanteile hält und dabei in dem abhängigen Unternehmen ständig Leitungsmacht in solchem Ausmaß ausübt, als läge ein Unternehmensvertrag (in Form eines Beherrschungsvertrags) vor.
[...]
Der BGH hat diesen Haftungstatbestand mit der Entwicklung des Haftungstatbestandes "Existenzvernichtender Eingriff" aufgegeben.
http://www.juraforum.de/lexikon/durchgriffshaftung
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  #208  
Alt 05.02.2013, 17:00
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Moment:
der erste Schritt ist ja nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern die Zustimmung zum Insolvenzplan durch das Gericht und durch die Gläubiger.
Die genauen Abläufe kenne ich nicht, aber ich bezog mich auf die Spielordnung des DFB, die nunmal besagt, dass durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Abstieg feststeht.

Zitat:
Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Vielleicht ist es geplant, dass die "echte Eröffnung" erst nach dem 30.06. stattfindet und vor dem ersten Spieltag das Verfahren wieder geschlossen ist. Das würde dann passen.
...
Das könnte aber auch bedeuten, dass man dieses Jahr die Klasse hält, aber durch eine Insolvenzeröffnung nach dem 30.6. als erster Absteiger der Saison 2013/2014 feststünde. Das wäre auch nicht so erstrebenswert. Nur wenn der TSV vor der Insolvenzeröffnung Lizenzinhaber wird und die GmbH somit praktisch außerhalb des Spielbetriebes saniert würde, ergäbe das für mich Sinn.

Ob es eine Sonderregelung geben kann, wenn man vor dem ersten Spieltag sowohl ein Insolvenzverfahren eröffnet als auch mit Sanierung erfolgreich abschließt, geht aus der Spielordnung nicht hervor. Meiner Ansicht nach gibt sie dafür auch keinen Interpretationsspielraum her. Aber Juristen finden ja manchmal Lücken, wo meine Brillengläser nur Beton sehen.
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  #209  
Alt 05.02.2013, 17:09
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Harvey Specter Harvey Specter ist offline
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Es gibt keinen Link, da es sich um die Inhalte einer Besprechung handelt.

Es soll aber demnächst noch einmal eine Klarstellung dazu auf der Homepage erscheinen.

Es handelt sich um eine Besprechung mit eingeladenen Personen (Fan-IG & "Retter-Aktivisten").
Gegenfrage: Warum ist es wichtig, WEM Mönning & Mönig das gesagt haben?

Gruß

svenc
Wichtig ist diese Frage überhaupt nicht, ich bin nur neugierig. Mich hat es einfach interessiert und ich freue mich, dass ich es jetzt weiss.

Nichtsdestotrotz hättest Du M&M gerne auch fragen können, ob es genehm wäre, wenn Du noch ein paar Gleichgesinnte mitbringen dürftest. Wenn Du dann z.B. Allen, die hier InsO-technisch schon gepostet haben eine PN geschickt hättest und sie eingeladen hättest, hättest Du bei einem erhobenem "Spenden"-Eintrittsgeld von EUR 20 bei zehn Leuten (ich hätte das bezahlt!) schon wieder einen Teil des Mehraufwands von M&M kompensiert, falls die Aktion nicht ein reines "Dankeschön" von denen war. [Grins mal, war NICHT ernstgemeint!!!]
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  #210  
Alt 05.02.2013, 17:20
WoT WoT ist offline
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Die Frage war darauf gerichtet, ob der Verein mit in die Insolvenz geht. Das scheint so zu sein. [...]
Ups, warum bitte?

"Konzernhaftung" ist da mE kein sehr einleuchtendes Stichwort, wenn der Gesellschafter (TSV) keine erstens wirklich groben und zweitens angesichts der tatsächlichen Lage der gesamten Alemannia in den letzten Jahren wirklich sehr überraschenden Dummheiten gemacht haben sollte.*
Plausibilitätserwägung, auch für juristische Laien gut geeignet: Anderenfalls fragte sich ja doch auch jeder, warum überhaupt ausgründen/ausgliedern und nicht einfach als eK wirtschaften, wenn ohnehin gehaftet würde? Bzw fragten wir uns als eV, warum ausgliedern, wenn der einzige Zweck der Übung gar nicht erreichbar ist?

Mir scheint aber auch, daß Sven das wohl nicht meinte und vielleicht von einer die Insolvenzgründe beseitigenden Liquidation sprach. Wobei mir auch da völlig unklar ist, warum es auf Konzernhaftung ankommen könnte. Vielleicht wäre es hilfreicher, wir sendeten nicht mit jedem Forumseintrag pilgernde Boten zum schwer deutbaren Orakel.** Wenn dort Nebel eben nicht zum Konzept gehört, könnte auf direktem Weg einfach klar verlautbart werden, was keiner Vertraulichkeit bedarf. Und zum Rest sollte so oder so geschwiegen werden.

Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
[...] Ich glaube aber nicht, dass das so dramatisch ist; [....]
"Wäre" scheint mir einstweilen richtiger, bitteschön! Ansonsten ist "nicht so dramatisch" eine ganz erstaunlich gelassene Formulierung, lieber Max. Nimmst Du etwa gerade starke Beruhigungsmittel? "Ist nur ein Sportverein", wirst Du einwenden. Stimmt auch, aber es ist meiner und den gibt es schon einige Zeit und ... Kurz: Wenn es auch den Verein erwischte, wäre das schon etwas dramatisch.

Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
[...] Ganz wichtig ein dritter Punkt: Wer auf die Anleihenrückzahlung jetzt verzichtet, hilft nicht der Alemannia, sondern nur den Gläubigern. Für den Insolvenzplan wird aber eine Mehrheit benötigt - daher: Ansprüche anmelden, um bei der Insolvenz mitreden (und zustimmen) zu können!
Ja, wenn die Summe der Forderungen ins Gewicht fallen sollte. Einzelheiten müßte man halt gelegentlich klären. Eilig scheint mir da aber nichts zu sein.

*Und so viel Unfug kann doch bitteschön gar nicht geschehen sein. Wir hatten in den letzten Jahren immer rd zwei Dutzend Honoratioren aller Lager, Coleur und Preisklassen in den entscheidenden Gremien. So kapital können die doch gar nicht alle gepennt haben. Das soll jetzt bitte nicht als Polemik verstanden werden. Es ist tatsächlich schlicht nicht vorstellbar.
** Bei allem Respekt vor Eurem aufopfernden Engagement. Bei manchen Sachen ist "ungefähr richtig" einfach deutlich anstrengender als gar nichts zu wissen. Dann weiß man wenigstens, daß man gar keine Grundlage zu grüblerischer, spekulativer Sorge hat. Die Ungenaugkeit oben bei "Quote" ist ja im Grunde auch einfach schnurz. Aber "Insolvenz", "Haftung" etc wäre etwas Klarheit schon wünschenswert.

Geändert von WoT (05.02.2013 um 17:37 Uhr)
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  #211  
Alt 05.02.2013, 17:34
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Vorweg, lieber WoT: Ich kann zunächst einmal nur weitergeben, was ich gestern von den Herren Mönig und Mönning gehört habe. Wie Du weißt, bin ich im Gegensatz zu den beiden auch kein Jurist. Natürlich könnten wir auch einfach zu den Gesprächsinhalten schweigen, aber mich treibt die Sorge genauso um wie alle anderen hier...

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Ups, warum bitte?

"Konzernhaftung" ist da mE kein sehr einleuchtendes Stichwort, wenn der Gesellschafter (TSV) keine erstens wirklich groben und zweitens angesichts der tatsächlichen Lage der gesamten Alemannia in den letzten Jahren wirklich sehr überraschenden Dummheiten gemacht haben sollte.*
Plausibilitätserwägung, auch für juristische Laien gut geeignet: Anderenfalls fragte sich ja doch auch jeder, warum überhaupt ausgründen/ausgliedern und nicht einfach als eK wirtschaften, wenn ohnehin gehaftet würde? Bzw fragten wir uns als eV, warum ausgliedern, wenn der einzige Zweck der Übung gar nicht erreichbar ist?
Meine ursprüngliche Frage war darauf gerichtet, ob der Verein durch den Wertverlust seiner Beteiligung an der GmbH möglicherweise überschuldet sein könnte. Herrn Professor Mönnings Argumentation bestand dann darin, dass (etwa durch die hundertprozentige "Tochterschaft", aber auch durch die Bestellung des AR durch den Verein) klar wäre, dass es sich hier um einen solchen Fall handle. Das habe ich dann so erst einmal angenommen; ein befähigter Jurist könnte dazu ja gegebenenfalls anders argumentieren.[/quote]

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
Mir scheint aber auch, daß Sven das wohl nicht meinte und vielleicht von einer die Insolvenzgründe beseitigenden Liquidation sprach. Wobei mir auch da völlig unklar ist, warum es auf Konzernhaftung ankommen könnte. Vielleicht wäre es hilfreicher, wir sendeten nicht mit jedem Forumseintrag pilgernde Boten zum schwer deutbaren Orakel. Wenn dort Nebel eben nicht zum Konzept gehört, könnte auf direktem Weg einfach klar verlautbart werden, was keiner Vertraulichkeit bedarf. Und zum Rest sollte so oder so geschwiegen werden.
Um genau diese Klarheit in der Öffentlichkeit ging es uns gestern ganz zentral. Laut Herrn Voskuhl soll da in Bälde auch einiges kommen.

Zitat:
Zitat von WoT Beitrag anzeigen
"Wäre" scheint mir einstweilen richtiger, bitteschön! Ansonsten ist "nicht so dramatisch" eine ganz erstaunlich gelassene Formulierung, lieber Max. Nimmst Du etwa gerade starke Beruhigungsmittel? "Ist nur ein Sportverein", wirst Du einwenden. Stimmt auch, aber es ist meiner und den gibt es schon einige Zeit und ... Kurz: Wenn es auch den Verein erwischte, wäre das schon etwas dramatisch.
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Der Verein kann ja als Personengesellschaft weiterbestehen, auch nach einer Insolvenz, oder? Natürlich will niemand eine Insolvenz des Vereins, am allerwenigsten ich. Aber was wären denn dann noch die Konsequenzen? Im Volleyball kenne ich mich nicht genug aus; in den anderen Abteilungen, die meines Wissens "nur" aus Ehrenamtlern bestehen, dürfte sich der Schaden doch in Grenzen halten? Wenn nicht, kläre mich bitte auf...
__________________
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Geändert von Max (05.02.2013 um 17:39 Uhr)
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  #212  
Alt 05.02.2013, 18:29
WoT WoT ist offline
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
[...] Korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Der Verein kann ja als Personengesellschaft weiterbestehen, auch nach einer Insolvenz, oder? Natürlich will niemand eine Insolvenz des Vereins, am allerwenigsten ich. Aber was wären denn dann noch die Konsequenzen? Im Volleyball kenne ich mich nicht genug aus; in den anderen Abteilungen, die meines Wissens "nur" aus Ehrenamtlern bestehen, dürfte sich der Schaden doch in Grenzen halten? Wenn nicht, kläre mich bitte auf...
Der Verein als solcher könnte eine Insolvenz unter bestimmten Umständen, die aber noch überhaupt nicht klar sind, tatsächlich eventuell gerade so eben überstehen. Ob das, was dann wegbräche, ein "sich in Grenzen haltender Schaden" wäre, was ich für sehr zweifelhaft halte, müßte man überlegen, wenn sich die Frage einer Insolvenz des Vereins stellte. Das ist bislang immer klar verneint worden und -das vorweg- folgt für mich aus nicht aus Euren Berichten.

Dann müßte man aber auch zuerst darüber nachdenken, ob zu der Insolvenz des Vereins eine Alternative besteht, ob also die Rettung des Vereins und der dort bestehenden Strukturen zu Lasten eines anderen, sich ggf deutlich stärker "in Grenzen haltenden" Schadens möglich wäre. "Wer hat was zum Schlamassel beigetragen und deshalb was verdient?" oder allgemeiner "Was müßte geopfert werden, damit was doch noch Hoffnung auf Rettung hat?", müßte konkret und transparent angesprochen und von den Mitgliedern entschieden werden, stellte sich die Frage den klaren bisherigen Auskünften entgegen doch.
Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
[...] Meine ursprüngliche Frage war darauf gerichtet, ob der Verein durch den Wertverlust seiner Beteiligung an der GmbH möglicherweise überschuldet sein könnte. Herrn Professor Mönnings Argumentation bestand dann darin, dass (etwa durch die hundertprozentige "Tochterschaft", aber auch durch die Bestellung des AR durch den Verein) klar wäre, dass es sich hier um einen solchen Fall handle. Das habe ich dann so erst einmal angenommen; [...]
Mir stellt sich das so dar, als hättet Ihr ganz klassisch aneinander vorbei geredet.
Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
[...] Um genau diese Klarheit in der Öffentlichkeit ging es uns gestern ganz zentral. Laut Herrn Voskuhl soll da in Bälde auch einiges kommen. [...]
Hoffentlich!
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balu (05.02.2013)
  #213  
Alt 05.02.2013, 18:39
wampie
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Du wirst Dich da besser auskennen als ich. Herr Mönig sprach gestern von Gläubigergruppen, in denen man jeweils eine Mehrheit bräuchte...
Ob er sich auch besser auskennt als M&M?
Für mich klang das plausibel und mit Plan durchdacht.
Fakt ist nach gestern für mich auch das viele Rädchen in den nächsten Wochen & Monaten wie geflupt ineinander greifen müssen, nur dann klappt die Rettung.

Geändert von wampie (05.02.2013 um 18:43 Uhr)
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  #214  
Alt 05.02.2013, 19:05
svenc
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Zitat:
Zitat von Max Beitrag anzeigen
Die Frage war darauf gerichtet, ob der Verein mit in die Insolvenz geht. Das scheint so zu sein. Ich glaube aber nicht, dass das so dramatisch ist; der Verein ist ja eine Personengesellschaft und dürfte weiterbestehen.
wie denn das? Der Verein würde aufgelöst, weil ebenso insolvent. Somit ist eine Neugründung notwendig.


Zitat:
Ganz wichtig ein dritter Punkt: Wer auf die Anleihenrückzahlung jetzt verzichtet, hilft nicht der Alemannia, sondern nur den Gläubigern. Für den Insolvenzplan wird aber eine Mehrheit benötigt - daher: Ansprüche anmelden, um bei der Insolvenz mitreden (und zustimmen) zu können!
100% Zustimmung.

Gruß

svenc
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  #215  
Alt 05.02.2013, 19:06
svenc
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Zitat:
Zitat von AndreAC Beitrag anzeigen




Ich glaube, du hast nur die falschen Abschnitte herausgepickt. Eine Abweisung Mangels Masse wird es nach aktuellem Stand nicht geben.
Welche Masse hätte der Verein denn anzubieten, wenn alle Schulden der Stadion und der Alemannia GmbH auf ihn durchgreifen?


Gruß

svenc
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  #216  
Alt 05.02.2013, 19:08
svenc
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Es geht bei der Mehrheit aber nicht nach der Kopfzahl, sondern nach den Forderungsbeträgen. Es kommt also ausschließlich auf die Stadt Aachen und die AM an, die anderen spielen keine Rolle.

das ist nur insoweit korrekt, dass der Insolvenzverwalter Gläubigergruppen bilden kann, die jede für sich abstimmen müssen.
Natürlich muss jede Gruppe für sich eine Mehrheit für den Insolvenzplan abgeben, aber durch geschickte Gruppierung der Gläubiger kann man zumindest einige Mehrheiten dadurch beeinflussen.

Gruß

svenc
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  #217  
Alt 05.02.2013, 19:08
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Welche Masse hätte der Verein denn anzubieten, wenn alle Schulden der Stadion und der Alemannia GmbH auf ihn durchgreifen?


Gruß

svenc
Das ein oder andere Schwergewicht aus Fankreisen würde sich sicher gerne zur Verfügung stellen!
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balu (05.02.2013)
  #218  
Alt 05.02.2013, 19:13
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Zitat von svenc Beitrag anzeigen
Es gibt keinen Link, da es sich um die Inhalte einer Besprechung handelt.

Es soll aber demnächst noch einmal eine Klarstellung dazu auf der Homepage erscheinen.

Es handelt sich um eine Besprechung mit eingeladenen Personen (Fan-IG & "Retter-Aktivisten").
Gegenfrage: Warum ist es wichtig, WEM Mönning & Mönig das gesagt haben?

Gruß

svenc
Vorweg : mich stört nicht , dass ich nicht dabei war.
Aber welche Legitimation haben denn ig und rettungs- Aktivisten?
Garkeine!

Man muss die Botschaften schon richtig kommunizieren.
Die Zeit der kluengelrunden muss vorbei sein , auch bei den vermeintlich " guten".
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Rudolf Servatius
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  #219  
Alt 05.02.2013, 19:17
svenc
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Zitat von Dexter Beitrag anzeigen
Wichtig ist diese Frage überhaupt nicht, ich bin nur neugierig. Mich hat es einfach interessiert und ich freue mich, dass ich es jetzt weiss.

Nichtsdestotrotz hättest Du M&M gerne auch fragen können, ob es genehm wäre, wenn Du noch ein paar Gleichgesinnte mitbringen dürftest. Wenn Du dann z.B. Allen, die hier InsO-technisch schon gepostet haben eine PN geschickt hättest und sie eingeladen hättest, hättest Du bei einem erhobenem "Spenden"-Eintrittsgeld von EUR 20 bei zehn Leuten (ich hätte das bezahlt!) schon wieder einen Teil des Mehraufwands von M&M kompensiert, falls die Aktion nicht ein reines "Dankeschön" von denen war. [Grins mal, war NICHT ernstgemeint!!!]
Ich bin ganz ehrlich. Für konstruktive Gespräche waren gestern schon viel zu viele Leute dabei.
Somit war das eher ein "informativer Abend", echte Planungen für Aktionen, etc.. konnten wir nicht umsetzen.
Allerdings finden nächste Woche Anschlusstermine in kleineren Gruppen statt und M & M haben auch betont, dass diese Gespräche fortgesetzt werden sollen.

Ich hoffe, dass man das dann thematisch etwas zusammenfassen kann.
Dann müssen solche Abende auch nicht 2h dauern, sondern es reicht 1h, in der man in einer kleinen Gruppe dann Lösungen erarbeiten kann.

Für den Start waren die Gespräche sehr gut, man hat sich mal kennen gelernt und ich kann für mich sagen, dass sich M & M sehr gut präsentiert haben.
Aussagen von Mönig: "Wir haben eigentlich keine Chance, aber diese müssen wir nutzen!".

Ich fände es ja mal super, wenn die ganze Energie, die hier in juristische Spitzfindigkeiten investiert wird, auch in Ideen oder auch nur Mithilfe bei jeglichen Fan-Aktionen fliessen würde.
Dann wären schon 50.000 Euro mehr in der Kasse!

M & M, aber auch Frau Reinisch haben betont, wie wichtig diese Aktionen sind. Nicht unbedingt monetär, wir können bis März keine 1.2 Mio. Euro auftreiben, aber durch die permanente Präsenz der Alemannia in Aachen und Umgebung.

Ralf hat sich schon bei zig Geschäftsleuten in Aachen "den Mund fusselig" geredet (er hat sich also nur kurz vorgestellt ) und sehr viel positives Feedback erhalten. Gerade viele ältere Aachener interessiert erst mal nur auf den zweiten Blick, wer für was verantwortlich ist, denen geht es um die primäre Frage, wie kann geholfen werden.
Und das sind so Momente, die einfach richtig Spass machen.

Gruß

svenc

Geändert von svenc (05.02.2013 um 19:34 Uhr)
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I LOV IT (08.02.2013)
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Alt 05.02.2013, 19:18
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Vorweg : mich stört nicht , dass ich nicht dabei war.
Aber welche Legitimation haben denn ig und rettungs- Aktivisten?
Garkeine!

Man muss die Botschaften schon richtig kommunizieren.
Die Zeit der kluengelrunden muss vorbei sein , auch bei den vermeintlich " guten".
Muss es denn immer eine Legitimation geben, wenn sich erwachsene Menschen in Gruppen unterhalten? Wurde bei dieser Gesprächsrunde etwas beschlossen, für das die Beteiligten eine bestimmte Legitimation benötigt hätten?

Auch wenn Du in Deinem Einstiegssatz es direkt dementierst - ich glaube Dir das nicht.
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"Tradition ist die Bewahrung des Feuers – und nicht die Anbetung der Asche." Gustav Mahler
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