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  #1  
Alt 27.03.2018, 08:29
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Rabauke12 Beitrag anzeigen
Hallo Tivolino,

ich sehe es weiterhin anders. Eine überarbeitet neue Satzung soll aus meiner Sicht kein Husarenstück sein, das mit einer schnellen Nadel gestrickt ist, um dann wieder einige Fallstricke zu haben.
Und Nein, einstimmig war die Abstimmung nicht, da Teile der Versammlung wegen dem Auszählen der Stimmen von ihrer Stimmabgabe gehindert wurden. Das ist z.B. auch ein Problem der Satzung und der Durchführung von Abstimmungen bei der JHV und muss klar geregelt werden.

Ich bin und bleibe ein Befürwortet der Satzungsanpassung. Wir haben aber nichts von Aktionismus, wenn dabei dann die erforderliche Aufgaben des eV dabei auf der Stecke bleiben oder nicht vollständig erledigt werden können. Fordern kann man viel, es muss jedoch auch die Zeit dafür vorhanden sein.
Ich sehe diese Zeit derzeit nicht.

Der eV ist kein Schützenverein mit 45 Mitglieder sondern ein Verein mit verschiedenen Abteilungen, einem Jahresumsatz von geschätzt mehr als eine halbe Mio €, und ich denke viele derer die nun in der Führung sind haben diese Punkte unterschätzt die hier aufzuarbeiten sind.
Hier mal die Kasse zurückblickend für 2016 und für das Jahr 2017 nachzuvollziehen, den Jahresabschluss 2017 sauber herzustellen, so dass jeder ihn versteht, die Verbindungen zwischen den einzelnen Abteilungen nachzuvollziehen etc. ist nicht mal eben in ner viertel Stunde erledigt.

Ich bleibe dabei Start nach der nächsten JHV die ja im zweiten Quartal stattfinden muss als ab nächsten Monat. Dann mit der nötigen Zeit die da ist und dann zur JHV 2019, das ist die übernächste, einen Vorschlag ausgearbeitet, der auch die notwenige Zustimmung von 75% erhält. Sollte es nicht gelingen reicht auch die JHV 2020, da erst 2021 die wichtigsten Ämter neu besetzt werden müssen.

Gruß
Rabauke
Ganz so entspannt wie du sehe ich das angesichts der jüngsten Planungen (Rückführung des Profifußball-Betriebs in den e.V.) nicht. Im Gegenteil: Aus meiner Sicht ist sogar akuter Handlungsbedarf gegeben.

Denn: Unsere Vereinssatzung in ihrer jetzigen Form geht in vielen Einzelpunkten und in ihrer Gesamtheit wie selbstverständlich davon aus, dass der Profifußball in eine GmbH ausgegliedert ist und auch bleibt. Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall.

Ich erinnere mich schwach an eine Mitteilung des Verwaltungsrates, in dem er nachdrücklich betont, sich nur um den e.V. kümmern und das Profi-Geschäft strikter denn je vom restlichen Verein trennen zu wollen. Wie soll das denn nun in Zukunft aussehen: Wird der VR plötzlich quasi zum neuen "Aufsichtsrat" und Hauptkontrollorgan für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball? Das wäre das Gegenteil von dem, was sich der VR eigentlich vorgestellt hat. Und wäre der VR, der bisher davon ausgegangen ist, nur einen relativ überschaubaren e.V.-Etat von wenigen Hunderttausend Euro kontrollieren zu müssen, überhaupt willens und fähig, plötzlich zusätzlich den Drei-Millionen-Etat der Profis zu überwachen?

Wemgegenüber muss Martin vom Hofe seine Planungen verantworten? Nur dem Präsidium gegenüber oder auch dem VR? Und wie ist es mit den Geschäftsjahren: Der e.V. kalkuliert derzeit für das Kalenderjahr, die GmbH für das Fußballjahr.

Da gibt es ganz akut also eine Vielzahl von Fragen zu klären, wenn wir im Zuge der anscheinend ja kurz bevorstehenden Rückübertragung nicht Gefahr laufen wollen, dass mit dieser Rückführung plötzlich ein Regelungsvakuum, ein Durcheinander bei der Finanzplanung und ein Kompentenzwirrwarr entstehen.

Ein solches Wirrwarr gilt es umso mehr zu verhindern, da wir einen Präsidenten haben, der es in seiner Zeit als VR-Chef - siehe China-Mann-Affäre, Kölmel-2-Deal und anderes - schon mit den eigentlichen klaren Vorschriften der bestehenden Satzung offenbar nicht immer so ganz genau genommen hat. Und einen neuen VR, der anscheinend größtmögliche Nachsicht bei der Aufklärung der Frage walten lässt, ob bei früheren Zugriffen auf die Vereinskasse zu Gunsten der GmbH immer alles satzungskonform und mit rechten Dingen abgewickelt worden ist.

Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie schnell ein Verein ins Verderben geführt werden kann, wenn eine Mini-Clique von am Ende nur noch vier, fünf nicht hinreichend kontrollierten Granden glaubt, in (selbst herbeigeführten) Notlagen auch mal ihre eigenen Regeln machen zu dürfen. Und dann beispielsweise meint, zum vermeintlichen "Wohl des Vereins bzw. der GmbH" plötzlich reihenweise (ungenehmigte???) "Sonderausgaben" zu Lasten der Vereiskasse tätigen zu dürfen.

Kurzum: Sollte vorgesehen sein, den Profi-Fußball nicht nur ganz kurz, sondern über längere Zeit hinweg im Verein zu belassen, dann müssen sehr schnell satzungsmäßige, von den Mitgliedern zu beschließende Regelungen her, die dieser neuen Situation auch wirklich gerecht werden und die den Führungsgremien ganz klare Richtlinien dafür an die Hand geben, wer was wie tun, lassen, entscheiden oder genehmigen darf und muss.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 11:18 Uhr)
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Andreas (27.03.2018), Franz Wirtz (27.03.2018)
  #2  
Alt 27.03.2018, 15:00
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall. (...)
Meines Erachtens sind ausschließlich Entscheidungsprozesse denkbar, die die Vereinssatzung entsprechend auch vorsieht. Der Handlungsdruck baut sich quasi von alleine auf. - Darüberhinaus gehende Entscheidung lassen entsprechende Haftungskonsequenzen vermuten.
.
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  #3  
Alt 27.03.2018, 16:41
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ganz so entspannt wie du sehe ich das angesichts der jüngsten Planungen (Rückführung des Profifußball-Betriebs in den e.V.) nicht. Im Gegenteil: Aus meiner Sicht ist sogar akuter Handlungsbedarf gegeben.

Denn: Unsere Vereinssatzung in ihrer jetzigen Form geht in vielen Einzelpunkten und in ihrer Gesamtheit wie selbstverständlich davon aus, dass der Profifußball in eine GmbH ausgegliedert ist und auch bleibt. Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall.

Ich erinnere mich schwach an eine Mitteilung des Verwaltungsrates, in dem er nachdrücklich betont, sich nur um den e.V. kümmern und das Profi-Geschäft strikter denn je vom restlichen Verein trennen zu wollen. Wie soll das denn nun in Zukunft aussehen: Wird der VR plötzlich quasi zum neuen "Aufsichtsrat" und Hauptkontrollorgan für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball? Das wäre das Gegenteil von dem, was sich der VR eigentlich vorgestellt hat. Und wäre der VR, der bisher davon ausgegangen ist, nur einen relativ überschaubaren e.V.-Etat von wenigen Hunderttausend Euro kontrollieren zu müssen, überhaupt willens und fähig, plötzlich zusätzlich den Drei-Millionen-Etat der Profis zu überwachen?

Wemgegenüber muss Martin vom Hofe seine Planungen verantworten? Nur dem Präsidium gegenüber oder auch dem VR? Und wie ist es mit den Geschäftsjahren: Der e.V. kalkuliert derzeit für das Kalenderjahr, die GmbH für das Fußballjahr.

Da gibt es ganz akut also eine Vielzahl von Fragen zu klären, wenn wir im Zuge der anscheinend ja kurz bevorstehenden Rückübertragung nicht Gefahr laufen wollen, dass mit dieser Rückführung plötzlich ein Regelungsvakuum, ein Durcheinander bei der Finanzplanung und ein Kompentenzwirrwarr entstehen.

Ein solches Wirrwarr gilt es umso mehr zu verhindern, da wir einen Präsidenten haben, der es in seiner Zeit als VR-Chef - siehe China-Mann-Affäre, Kölmel-2-Deal und anderes - schon mit den eigentlichen klaren Vorschriften der bestehenden Satzung offenbar nicht immer so ganz genau genommen hat. Und einen neuen VR, der anscheinend größtmögliche Nachsicht bei der Aufklärung der Frage walten lässt, ob bei früheren Zugriffen auf die Vereinskasse zu Gunsten der GmbH immer alles satzungskonform und mit rechten Dingen abgewickelt worden ist.

Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, wie schnell ein Verein ins Verderben geführt werden kann, wenn eine Mini-Clique von am Ende nur noch vier, fünf nicht hinreichend kontrollierten Granden glaubt, in (selbst herbeigeführten) Notlagen auch mal ihre eigenen Regeln machen zu dürfen. Und dann beispielsweise meint, zum vermeintlichen "Wohl des Vereins bzw. der GmbH" plötzlich reihenweise (ungenehmigte???) "Sonderausgaben" zu Lasten der Vereiskasse tätigen zu dürfen.

Kurzum: Sollte vorgesehen sein, den Profi-Fußball nicht nur ganz kurz, sondern über längere Zeit hinweg im Verein zu belassen, dann müssen sehr schnell satzungsmäßige, von den Mitgliedern zu beschließende Regelungen her, die dieser neuen Situation auch wirklich gerecht werden und die den Führungsgremien ganz klare Richtlinien dafür an die Hand geben, wer was wie tun, lassen, entscheiden oder genehmigen darf und muss.
Und wenn der Spielbetrieb ausgegliedert bleibt , indem er nicht zurückgeführt, sondern in eine neue GmbH ausgegliedert wird, die "Alemannia Spielbetriebs-GmbH" heisst?
Darauf lässt Nierings Mitteilung v. 22.12.2017 schliessen
Dann ziehen Deine Argumente nicht, weil der Spielbetrieb weiter ausgegliedert bleibt.

Deine Sorgen in Ehren, aber manchmal übertreibst Du doch.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (27.03.2018 um 16:52 Uhr)
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  #4  
Alt 27.03.2018, 16:59
Mausi Mausi ist offline
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Übertreiben will ich es nicht nennen.
Im Raum steht die Information möglicher Spielbetrieb über den e.V. .

Wer, wo, wie und was genau geplant ist, darüber werden wir doch alle wieder nicht informiert und im Regen stehen gelassen. Informationsfluss Fehlanzeige.

Man lässt die Mitglieder, egal ob durch Informationen durch Präsidium, Verwaltungsrat oder aus der GmbH unwissend und untransparent dastehen.

Was ist eigentlich aus der Sache Filbrich und dem China-Deal geworden? Auch darüber - nothing.
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  #5  
Alt 27.03.2018, 17:20
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a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
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Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
Übertreiben will ich es nicht nennen.
Im Raum steht die Information möglicher Spielbetrieb über den e.V. .

Wer, wo, wie und was genau geplant ist, darüber werden wir doch alle wieder nicht informiert und im Regen stehen gelassen. Informationsfluss Fehlanzeige.

Man lässt die Mitglieder, egal ob durch Informationen durch Präsidium, Verwaltungsrat oder aus der GmbH unwissend und untransparent dastehen.

Was ist eigentlich aus der Sache Filbrich und dem China-Deal geworden? Auch darüber - nothing.

Wenn der Spielbetrieb zukünftig über den e.V. abgewickelt werden soll, MUSS es definitiv vorher eine MV geben, genasu wie 2006.

Die China-Sache haben der neue Präsident und der neue VR-Vorsitzende im interview mit idP bestätigt. Nicht bestätigt wurde aber, ob seinerzeit der VR informiert war oder nicht.

Filbrich ist noch nächster Nachrücker für den neuen VR, sobald jemand zurücktritt.
Offenbar tritt er selber von sich aus nicht als Nachrücker zurück und es ist noch nicht gelungen, ihn dazu zu "überreden".
Er ist m.E. so beschädigt, dass er im Falle des Nachrückens der Alemannia schadet.
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Rudolf Servatius
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  #6  
Alt 27.03.2018, 17:21
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Und wenn der Spielbetrieb ausgegliedert bleibt , indem er nicht zurückgeführt, sondern in eine andereGmbH ausgegliedert wird, die nur anders heisst?
Dann ziehen Deine Argumente nicht.
Eben dies macht der DFB aber (verständlicherweise) nicht mit. Deshalb ist Nierings Plan B, der die Übertragung von der alten in die bereits existierende neue GmbH vorsah, ja auch verworfen worden - und es musste Plan C (Übertragung des Spielbetriebs in den e.V.) gewählt werden. Der Königsweg und die Dauerlösung ist dies sicherlich nicht. Dazu ein kleiner Lesetipp:

www.rp-online.de/sport/fussball/sportrechtsexperte-warum-fussballvereine-ihre-profiabteilung-ausgliedern-sollten-aid-1.7284429

Man kann also nur hoffen, dass der Profifußball nicht allzu lange im Verein verbleibt, sondern möglichst schnell in die neue GmbH ausgelagert wird. Wenn ich die Statuten richtig verstehe, ist dies jederzeit und sogar rückwirkend möglich. Hoffentlich auch für den Sonderfall Alemnnia. Dann könnte man sich vielleicht auch ein aufwendiges Ummodellieren der Satzung sparen. Wäre schön, wenn die Vereinsführung mal ihren Fahrplan vorstellen würde...

Andererseits wären Spielchen wie die China-Mann-Aktion innerhalb des e.V. nicht mehr so ohne weiteres möglich. Denn steuerbegünstigte Spendengelder und Mitgliedsbeiträge aus dem gemeinnützigen Vereinszweig zu verwenden, um Deals im nicht steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Profifußball zu finanzieren, hätte mit ziemlicher Sicherheit den sofortigen Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge. Dazu ein Zitat aus einer Infobroschüre eines Landesfinanzministeriums:

Es ist nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (z.B. Beiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus Zweckbetrieben) und Erträge aus der Vermögensverwaltung sowie das angesammelte Vermögen zum Ausgleich von Verlusten aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden. Nur in ganz engen Grenzen akzeptiert die Finanzverwaltung einen Verlustausgleich noch als steuerunschädlich. Die Gemeinnützigkeit bleibt u.a. erhalten, wenn die Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen und innerhalb von 12 Monaten aus Mitteln, die nicht aus dem ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung stammen, wieder ausgeglichen werden. Gemeinnützige Vereine gefährden ihre Steuerbegünstigung, wenn sie Verlust bringende wirtschaftliche Betätigungen nicht zeitnah aufgeben. Das gilt entsprechend auch für Verluste im Bereich der Vermögensverwaltung.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob dieser Gemeinnützigkeitsverlust nicht ohnehin immer noch droht. Es sind ja offenbar in nicht unbeträchtlichem Umfang Vereinsgelder in die darbende GmbH geleitet worden. Ich hatte da mal in der Chefetage nachgefragt und die Auskunft bekommen, dass dies geprüft worden sei und dass ich mir da überhaupt keine Sorgen machen müsse. Mache ich mir aber trotzdem. Aus alemannischer Erfahrung.
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  #7  
Alt 27.03.2018, 17:26
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Und wenn der Spielbetrieb ausgegliedert bleibt , indem er nicht zurückgeführt, sondern in eine neue GmbH ausgegliedert wird, die "Alemannia Spielbetriebs-GmbH" heisst?
Darauf lässt Nierings Mitteilung v. 22.12.2017 schliessen
Dann ziehen Deine Argumente nicht, weil der Spielbetrieb weiter ausgegliedert bleibt.

Deine Sorgen in Ehren, aber manchmal übertreibst Du doch.
Diese Mitteilung ist doch kalter Kaffee, Schnee von gestern. Wo warst du die letzten sechs Wochen? Weit weg in einer Welt ohne Internet? Die in diesem Zusammenhang maßgebliche Mitteilung ist die vom 1. März. Dort heißt es:

Anders als ursprünglich geplant, ist eine direkte Übertragung des Spielbetriebs von der insolventen Alemannia Aachen GmbH auf die neu gegründete TSV Alemannia Aachen GmbH nicht möglich. Nach intensiven Gesprächen mit dem Westdeutschen Fußballverband und dem DFB wurde daher der sogenannte Plan C und damit die Rückübertragung des Spielbetriebes auf den TSV Alemannia Aachen 1900 e.V. gewählt.

PS: Ich habe Niering am Freitag kurz darauf angesprochen, wie lange die Profiabteilung nach der Rückübertragung seiner Meinung nach denn im e.V. verbleiben sollte. Seine sinngemäße Antwort: Dies zu entscheiden, sei dann nicht mehr seine Sache, sondern eine Entscheidung der Mitgliedschaft.
Zu deiner Information: Die neue GmbH ist bereits gegründet. Sie heißt aber nicht "Alemannia Spielbetriebs-GmbH", sondern "TSV Alemannia Aachen GmbH".
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 17:38 Uhr)
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  #8  
Alt 27.03.2018, 18:20
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Die neue GmbH ist bereits gegründet. Sie heißt aber nicht "Alemannia Spielbetriebs-GmbH", sondern "TSV Alemannia Aachen GmbH".
Allerdings ist die neue GmbH meines Wissens nur mit dem für eine GmbH-Gründung vorgeschriebenen Mindestkapital von 25.000 € gegründet worden und genügt damit nicht den Anforderungen der DFL, die 1.000.000 € vorschreibt.

Wo die restlichen schlappen 975.000 € herkommen sollen, hat uns bisher auch noch keiner gesagt.

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  #9  
Alt 27.03.2018, 18:28
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Allerdings ist die neue GmbH meines Wissens nur mit dem für eine GmbH-Gründung vorgeschriebenen Mindestkapital von 25.000 € gegründet worden und genügt damit nicht den Anforderungen der DFL, die 1.000.000 € vorschreibt.

Wo die restlichen schlappen 975.000 € herkommen sollen, hat uns bisher auch noch keiner gesagt.

Nach meiner Erinnerung hat Herr Laschet beim Fan-Abend im Januar erklärt, man wolle die Vermarkungsrechte einbringen.
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  #10  
Alt 27.03.2018, 19:00
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nach meiner Erinnerung hat Herr Laschet beim Fan-Abend im Januar erklärt, man wolle die Vermarkungsrechte einbringen.
Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

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  #11  
Alt 27.03.2018, 19:23
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Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

abschließend kann ich die Frage vermutlich wie die wenigsten beantworten, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass alle Vermögensposten tatsächlich verwertbar sind. Ich wüsste nicht, inwieweit die Gläubiger mit einem einfachen Vermarktungsrecht etwas anfangen können. Dazu benötigt man auch die entsprechende Lizenz bzw Mannschaft, um überhaupt etwas vermarkten zu können. Das ist das, was ich mir herleiten kann. Korrekt kann uns das mit Sicherheit aber nur ein entsprechender Fachmann sagen. Ich denke aber, dass Niering schon alles verwerten muss, was er verwerten kann. Er ist schließlich vom Staat mit der Wahrung der Gläubigerinteressen beauftragt worden und nicht mit der Wahrung unserer Interessen. Das wäre schon ziemlich unfassbar, wenn er eine Mio übersehen würde
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  #12  
Alt 27.03.2018, 20:00
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abschließend kann ich die Frage vermutlich wie die wenigsten beantworten, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass alle Vermögensposten tatsächlich verwertbar sind. Ich wüsste nicht, inwieweit die Gläubiger mit einem einfachen Vermarktungsrecht etwas anfangen können. Dazu benötigt man auch die entsprechende Lizenz bzw Mannschaft, um überhaupt etwas vermarkten zu können. Das ist das, was ich mir herleiten kann. Korrekt kann uns das mit Sicherheit aber nur ein entsprechender Fachmann sagen. Ich denke aber, dass Niering schon alles verwerten muss, was er verwerten kann. Er ist schließlich vom Staat mit der Wahrung der Gläubigerinteressen beauftragt worden und nicht mit der Wahrung unserer Interessen. Das wäre schon ziemlich unfassbar, wenn er eine Mio übersehen würde
Ich aber. Mit einem Vermarktungsrecht kann man auch ohne Spiellizenz durchaus etwas anfangen. Ich könnte dem Verein oder der GmbH beispielsweise die feste Ganrantiesumme X für das Recht anbieten, die Werbeflächen vor der Südtribüne für eine gewisse Zeit auf meine eigene Rechnung an Sponsoren vergeben zu dürfen. Das hat Infront ja bei uns gemacht.
Oder ich könnte für eine Summe Y das Recht erwerben, selbstproduzierte T-Shirts oder Schals mit dem offiziellen Vereins-Logo als offizielle Merchandising-Artikel verkaufen zu dürfen. Oder ich könnte für Summe Z das Recht erwerben, Tivoli-Live-Spiele per Webcam im Netz zu übertragen. Das macht Sporttotal bei anderen Vereinen, zahlt allerdings kein Geld dafür.
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Geändert von tivolino (27.03.2018 um 20:13 Uhr)
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  #13  
Alt 02.05.2018, 16:01
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alemannia-aachen.de Paritätische Satzungskommission konstituiert | Profis | Nachrichten | Aktuelles

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In der Jahreshauptversammlung 2017 beschlossen die anwesenden Mitglieder der Alemannia, eine paritätische Satzungskommission aus Vertretern der Gremien und der Mitgliedschaft einzurichten. Der Vorstand hat die Satzungskommission von maximal acht Mitgliedern nach Benennung von je einer Person durch die Gremien (Präsidium, Verwaltungsrat, Ehrenrat, Wahlausschuss) und unter Berücksichtigung von vier Vorschlägen aus der Mitgliedschaft berufen.
Die paritätisch besetzte Satzungskommission hat sich am Freitag, 27.04.2018, konstituiert. Von den Mitgliedern der Kommission wurde Ellen Grünwald zur Sprecherin gewählt. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:
Jansen, Björn (Schatzmeister, Präsidium)
Baur, Maximillian (Verwaltungsrat)
Reinders, Manfred (Ehrenrat)
Forst, Gregor (Wahlausschuss)
Fröhlich, Hans-Werner (Vereinsmitglied)
Grünwald, Ellen (Vereinsmitglied / Sprecherin)
Jeschke, Friedrich (Vereinsmitglied)
Röhrig, Joachim (Vereinsmitglied)
Die Satzungskommission möchte gerne die Mitgliedschaft der Alemannia in die Satzungsarbeit einbinden und bittet deshalb um Ihre Mithilfe. Was ist Ihnen wichtig? Worauf kann in Zukunft verzichtet werden? Ihre Wünsche und Vorstellungen senden Sie bitte bis zum 03.08.2018 an: satzungskommission@alemannia-aachen.de
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und danken herzlich für Ihre Mitarbeit.
Ellen Grünwald Björn Jansen
Sprecherin der Satzungskommission für das Präsidium



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  #14  
Alt 27.03.2018, 19:24
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Das würde doch bedeuten, dass die insolvente GmbH noch über Vermögen in Form der Vermarktungsrechte von mind. 1 Mio. € verfügt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Insolvenzverwalter, der doch den Gläubigern verpflichtet ist und für sie das Maximum herausholen soll, dieses Vermögen einfach so ohne Gegenleistung an den Eigentümer der alten GmbH, also den e.V., herausgibt, damit der die dann in die neue GmbH einbringt und somit aus dem Nichts heraus wieder über ein Eigenkapital von 1 Mio. € verfügt.

Auf besagtem Infoabend ist aber erklärt worden, dass die Gläubiger alles, was nicht niet- und nagelfest (außer den Schulden) und für die Fortführung des Spielbetriebs notwendig ist, für einen symbolischen Euro rausrücken sollen. Da war zwar noch an die neue GmbH und noch nicht an den e.V. als Empfänger gedacht, aber der jetzt einzuschlagende kleine Umweg ändert ja nichts an der Grundidee.
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