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  #1  
Alt 16.06.2013, 20:28
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Blackthorne Blackthorne ist offline
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Zitat von Kiki13 Beitrag anzeigen
Wenn ja, kann man denn die schrieftliche Ausurteilung überhaupt zeitlich festmachen?
Normalerweise gibt das Gericht nach der letzten Verhandlung bekannt, wann die Urteilsverkündung ist.

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  #2  
Alt 16.06.2013, 21:06
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Normalerweise gibt das Gericht nach der letzten Verhandlung bekannt, wann die Urteilsverkündung ist.

Es gibt aber doch auch Verhandlungen, wo dies nicht konkret kommuniziert wird. Da kommt dann eben nach geraumer Zeit das schriftliche Urteil.
Mich hätte interessiert, wie dies im Fall Kölmel war.
Dann hätte man ja einen konkreten Zeitraum.
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  #3  
Alt 17.06.2013, 00:00
WoT WoT ist offline
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Normalerweise gibt das Gericht nach der letzten Verhandlung bekannt, wann die Urteilsverkündung ist.

Ja. Aber wenn _beide_ Seiten das Gericht bäten, weil sie doch noch eine Einigung ausloten wollten, würde das Gericht sich nicht zieren, glaube ich.

Man sollte sich dann aber höflicherweise rechtzeitig vorm Termin melden, damit sich das Gericht nicht unnötig die Arbeit macht, das Urteil bereits en detail auszuarbeiten (mit Gründen etc zu formulieren). Nach meiner Erinnerung war die letzte Verhandlung Ende April und wurde in der Presse berichtet, es noch sei sechs Wochen Zeit, Zahlen vorzulegen ... Wer es aber zuverlässig haben wollte, müßte es sich trotz der späte Stunden noch zurechtgooglen. Ich mach das jetzt nicht mehr, es ist auch nicht so wichtig und bliebe zudem doch trotz allem Spekulation.

Gute Nacht!

NACHTRAG:
Es stand -zumindest im jetzt noch gefundenen Artikel- wohl doch anders in der Zeitung als ich es in Erinnerung hatte.
Zitat:
[...] Dafür müsste Alemannia den immer noch nicht feststehenden Jahresabschluss 2012 vorlegen. Ein Termin zur Fortsetzung des Prozesses wurde nicht gesetzt. [...], Alemannia: Kölmel-Prozess bringt Verein in juristische Not, AZ/Pauli vom 25. April 2013

Geändert von WoT (17.06.2013 um 10:57 Uhr)
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  #4  
Alt 25.04.2013, 10:24
AlterFan AlterFan ist offline
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Zitat:
Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Ds Kölner Gericht wird im Sinne Kölmel entscheiden so das Alemannia einen mehrstelligen Mio Betrag zurückzahlen muss. Damit wäre der mutterverein TSV überschuldet und ebenfalls Pleite !
Verstehe nicht wie man 2011 anders entscheiden konnte. Hoffentlich kann Alemannia in Berufung gehen, sonst sieht es zappenduster aus!
Es ist in dieser Instanz keine Berufung möglich.
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