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Alt 07.06.2018, 18:47   #1
tivolino
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Zitat von greeny Beitrag anzeigen
Eine Wahl kann auf dieser JHV nicht stattfinden. Die Einhaltung der 90-Tages-Frist war nicht möglich. Nun wird die Satzung beachtet ... und es ist auch nicht richtig/gut. Verstehe das, wer will.
Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
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Geändert von tivolino (07.06.2018 um 22:35 Uhr)
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Alt 08.06.2018, 11:00   #2
twickenham
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?

ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.
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Alt 08.06.2018, 11:51   #3
tivolino
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Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?

ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
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Alt 08.06.2018, 12:22   #4
twickenham
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Geändert von twickenham (08.06.2018 um 12:26 Uhr)
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Alt 08.06.2018, 12:32   #5
tivolino
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Zitat von twickenham Beitrag anzeigen
ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
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Alt 08.06.2018, 13:45   #6
twickenham
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
ok, das sehe ich anders. die beiden gesellschaften erfüllen die gleiche funktion und sind vermutlich strukturell auch gleich. der gf wird übernommen, der gesellschafter ist auch der gleiche. da kann der ar auch gerade bleiben.
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greeny (08.06.2018), Hawk-Eye (09.06.2018), Heinsberger LandEi (08.06.2018), Mott (08.06.2018), Tommytb (09.06.2018)
Alt 08.06.2018, 16:20   #7
Heinsberger LandEi
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.

Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
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Alt 08.06.2018, 17:05   #8
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.

Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
Es ist sicherlich etwas unglücklich, sicher war aber keine Asbootung von Kall und Schleiden bezweckt.

Das macht auch keinen Sinn, denn die beiden sind die "Fachleute", während Fröhlich, Delheid, Gronen quasi Laien sind.

Waren nicht Kall und Scleiden sogar von den Gremien vorgeschlagen worden?
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Rudolf Servatius
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Alt 08.06.2018, 20:58   #9
greeny
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
... Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
Da hat sicher keine Ausbootung stattgefunden. Beim letzten Fan-Abend hat der Vorstand schon erste Informationen gegeben, ebenso Dr. Kall. Unter anderem wurde dargelegt, dass die neue GmbH zwar vor Monaten gegründet wurde, sich aber immer wieder neue Hindernisse/Schwierigkeiten auftaten. In der Wirtschaft ist eine Neugründung keine Seltenheit, im Fußball aber schon.

Das Verhältnis zwischen Vorstand und Dr. Kall erschien mir offen und vertrauensvoll. Hier gab es unter einander keinerlei Misstöne.
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Heinsberger LandEi (08.06.2018)
Alt 08.06.2018, 21:22   #10
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Da hat sicher keine Ausbootung stattgefunden. Beim letzten Fan-Abend hat der Vorstand schon erste Informationen gegeben, ebenso Dr. Kall. Unter anderem wurde dargelegt, dass die neue GmbH zwar vor Monaten gegründet wurde, sich aber immer wieder neue Hindernisse/Schwierigkeiten auftaten. In der Wirtschaft ist eine Neugründung keine Seltenheit, im Fußball aber schon.

Das Verhältnis zwischen Vorstand und Dr. Kall erschien mir offen und vertrauensvoll. Hier gab es unter einander keinerlei Misstöne.
Dann bin ich schonmal beruhigt, das Verhalten ehemaliger Alemannia-Vorstände - auch in Bezug auf angekündigte Kooptierungen in den AR - macht einen halt misstrauisch.

Viele Mitglieder haben schließlich lange darum gerungen, dass der Souverän mehr Einfluss auf die AR-Besetzung erhält und um die dortige Implementierung von sportlichem Sachverstand. Daher ist es zumindest schade, dass Kall und Schleiden weder durch eine Regelung im Zuge der GmbH-Gründung noch durch eine Wahl bei der anstehenden Mitgliederversammlung das ihnen eigentlich zustehende AR-Mandat offiziell erhalten können.
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Alt 12.06.2018, 19:12   #11
Kaiser Wilhelm
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Michi Müller (12.06.2018)
Alt 12.06.2018, 20:48   #12
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Alt 13.06.2018, 00:22   #13
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
Hierzu wurde von Herrn Laschet ausgeführt, dass das Präsidium den AR mit Schleiden und Kall ergänzt hat, welche entgegen voriger Meldungen vollwertige, stimmberechtigte Mitglieder sind. Dies war letztes Jahr Wille der Mitglieder für die alte GmbH und die Situation wurde nun so auf die neue GmbH übertragen. Ich finde dies sehr schlüssig und gelungen, good Job!
Tommytb ist offline   Mit Zitat antworten
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twickenham (13.06.2018)
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