#121
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Formuliert ja, aber handelt er auch so? Ich denke nicht - sonst hätte gestern beim Fanclubtreffen eine Person weniger im Presseraum sitzen müssen.
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"Wir brauchen jetzt Ruhe im Verein!" "Also ich habe lieber Leben im Verein!" |
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#122
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Immerhin zeigen Karlsbande Mitglieder mit den Randalierern von Wuppertal eindeutige Verbundenheit, ein Beispiel von den offiziellen Fotos der Reviersport-Seite. Ich habe mal eine Person eingekreist, die zu 100% ein Karlsbande T-Shirt trägt. Wenn mich nicht alles täuscht, ist er nicht der einzige.
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Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.
(Werner Hansch) |
#123
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Ganz klipp und klar. So sehr ich die braune Gedankenwelt auch verachte, ich gehe soweit , das der alt oder auch Neonazi genau wie ich im Stadion Fußball gucken darf, solange er die regeln des normalen miteinander beachtet. Wenn er sich durch den Gebrauch entsprechender Symbole oder Handlungen strafbar macht, raus. Sonst darf er da stehen wie jeder andere auch.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#124
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Da unterliegst du offenbar einem Irrtum. Ich war gestern nirgendwo, wo ich hätte handeln können oder müssen.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#125
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Du bist auch nicht gemeint. er = Mronz
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#126
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@ I LOV IT
Ach, ich hatte deine Frage falsch verstanden. Du meintest, wenn einer IRGENDWO sich deutlich rechts (vielleicht sogar im Konflikt mit Gesetzen) geriert, dann sollte er ein Stadionverbot erhalten? Grundsätzlich sicherlich kein schlechter Ansatz, aber in der Praxis stelle ich mir das als sehr schwer umsetzbar vor. Wenn jemand entsprechende Vergehen begeht, müsste er ja erst mal polizeilich behandelt werden, dann müsste es vermutlich ein Urteil geben, und dieses Urteil müsste dann obendrein auch noch an die Alemannia weitergeleitet werden, damit diese dann wiederum ein Stadionverbot aussprechen kann. Ich stehe mir gerade vor, wie der (vermutlich) gute Anwalt des Delinquenten das Gericht oder die Polizei volley nimmt, wenn sie solche Informationen an Dritte weiterleitet. Was wäre also dein Vorschlag, wie die Alemannia an solche Informationen über Vergehen außerhalb des Stadions auf legale Art und Weise gelangt? |
#127
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Das Problem ist ja noch viel komplexer. Mit welcher Begründung sollte ein Hausverbot gegen jemanden der wegen des Gebrauchs von NS Symbolen ausserhalb des Stadions verurteilt worden ist vor Gericht standhalten , wenn anderere verurteilte Straftäter (Pädophile Steuerhinterzieher Mörder....) Das Stadion besuchen dürfen. Solange sich die Straftaten ausserhalb des Stadions in dem man Hausrecht hat abspielen bewegt man sich juristisch auf ganz dünnem Eis , ob einem (mir) das Gefälllt oder nicht. Beispiel der junge Mann der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist, darf ins Stadion wenn die Tat Beschaffungskriminalitöät war oder ein Beziehungsdrama oder einer psychichen Krankheit geschuldet nicht aber wenn sie Politisch oder fremdenfeindlich war??? Das kriegst vor unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht durch. Das Tatmotiv spielt allenfalls beim Strafmass eine Rolle.
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Darum geht es doch. Wir als gesamte Fanszene werden in eine Ecke gestellt und kollektiv als Nazis beschimpft. Wenn es dann gelingt Personen Dismkriminierung, Fremdenhass und Co. nachzuweisen, dann muss man auch handeln. Der Alemannia liegen Informationen über solche Leute vor. Sie hat das Heft des Handelns in der Hand.
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Alemanne1980 (24.07.2014), Eu-Forist (24.07.2014) |
#129
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#130
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Ich übertreibe, wenn es z.B. die wirtschaftskriminalität wären die einem Verein nicht gefallen , könnte man dann Uli Hoenes Stadionverbot erteilen.?? Könnte Bayern München diesen ganzen Öko Fuzzis die mal in Brokdorf oder Wackersdorf entsprechend aufgefallen sind Stadionverbot erteilen. Glaube mir bitte das ich nicht mit den ewig gestrigen im Bunde bin , aber ich habe bei Gericht so manche schlacht erlebt mit verblüffenden Erkenntnissen. Stichwort gleichbehandlungsgrundsatz.
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#131
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Es soll hier keine Willkür stattfinden können, deshalb kann man nur den Weg unserer rechtsstaatlichen Mittel gehen meiner Meinung nach. Und gerade auch deshalb finde ich den Dialog zum einen gar nicht schlecht, zum anderen aber könnte man das Mittel, welches man als Verein hat, nämlich Stadionverbote, wesentlich konsequenter nutzen. |
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Allerdings könnte ich mir vorstellen, das man so eine Stadionordnung ja auch erweitern bzw. umschreiben könnte. |
#133
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Für mich Grundlage genug wenn man wie gesagt das Ganze belegen kann. Wilkür und Gutdünkentum will ich genausowenig. So ein Passus gehört auch in die Stadionordnung.
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Eu-Forist (24.07.2014) |
#134
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Sind alle Übeltäter Mitglieder? Und weitere Sanktionierungen (wie z.B. eben das Stadionvernbot) sind damit auch noch lange nicht satzungsgemäß vereinbart. Was also hat die Vereinssatzung damit zu tun, wie man diese Leute aus dem Stadion herausbekommen könnte? |
#135
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"Die zugrunde gelegten Vergehen müssen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung standen, nicht zwingend an der Sportstätte selbst stattgefunden haben. Außerdem bedarf es für ein Verbot keiner rechtskräftigen Verurteilung für eine Straftat. Ausreichend ist bereits ein gegen eine Person eingeleitetes Ermittlungsverfahren". "" Das rote ist das Entscheidende. Die Vorfälle nach dem Public Viewing an der Synagoge sind eventuell noch konstruirbar, alles ander im privaten Nazidasein nicht relevant für den Stadionbesuch.
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"Mein Ziel war es immer, einen Klub so zu übergeben, das der für die Zukunft ruiniert ist. An diesem Punkt sind wir nun“, sagt Kraemer."
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#136
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Wer das Hausrecht hat, darf Hausverbot erteilen. Am Spieltag ist das die Alemannia. Und selbst die Stadt kann ein Hausverbot verhängen als wahrscheinlich bald Eigentümer des Stadions. Ich sehe da keine Probleme drin.
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#137
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#138
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Blöderweise fahren die Affen dann immer noch auswärts und bilden dann einen prozentual deutlich größeren sichtbaren Anteil, als auf dem Tivoli. Dies verhindert ein Hausverbot seitens der Alemannia leider nicht.
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. (Sokrates) |
#139
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#140
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Aber man sollte dieses ja nun in irgendeiner Weise so tun, das nicht der Verdacht der Willkür aufkommt. Ein Hausverbot gilt zuhause, aber was ist mit Auswärtsfahrten? Und Stadionverbote sind ja nun auch bundesweit erteilbar, sogar bis in Liga 4 herunter. Das würde doch so Deppen härter treffen, denke ich. Siehe auch hier Das ist der Unterschied Hausverbot / Stadionverbot an sich. Noch immer unbeantwortet aber bleibt nachwievor die Frage, an welchen Kriterien man Haus- und/oder Stadionverbot festmacht. Und ob dafür Taten IN einem Stadion notwendig sind, oder aber irgendwo irgendwelche Taten auch ausreichend sein können. Wobei wir dann wieder bei der Gefahr der Willkür wären. So sehr ich mir wünschte, das es eine einfache Lösung gäbe, ich glaube, sie gibt es nicht. |
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