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  #41  
Alt 06.06.2018, 20:27
greeny greeny ist offline
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Fest zugesagt?

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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Ärgerlicher finde ich, dass man es nicht auf die Reihe bekommen hat, eine ordentliche Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die neue GmbH auf die Tagesordnung zu setzen (obwohl Carsten Laschet dies beim Fan-Abend fest zugesagt hatte). Statt dessen behilft man sich mit diesem seltsamen Not-Konstrukt "Kooptierung ohne Stimmrecht". Mal sehen, was der Wahlausschuss dazu sagt...
Ich war zwar auf dem Fan-Abend und Herr Laschet sprach auch von "Wahl", aber ich habe nicht gehört, dass er eine Wahl fest zusagte?

Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Wahrnehmung von Menschen ist!
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  #42  
Alt 06.06.2018, 22:27
tivolino tivolino ist offline
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Ich war zwar auf dem Fan-Abend und Herr Laschet sprach auch von "Wahl", aber ich habe nicht gehört, dass er eine Wahl fest zusagte?

Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Wahrnehmung von Menschen ist!
Du hast deine Wahrnehmung, ich habe meine. Und ich habe acht engbeschriebene Seiten mit Notizen und wörtlichen Zitaten. Demnach hat Herr Laschet gesagt, dass "wir auf der nächsten Mitgliederversammlung offizielle Wahlen für den neuen Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft haben werden". Hat man wohl irgendwie vergessen, so wie einiges andere auch.
Mindestens ebenso wichtig wäre es gewesen, diese neue Gesellschaft und beispielsweise die Voraussetzungen, unter denen Anteile verkauft werden dürfen, überhaupt mal in der Vereinssatzung zu verankern. In unserer Satzung und auf unserer Homepage ist diese neue Gesellschaft aber noch gar nicht existent, und es ist offenbar auch nicht vorgesehen, sie beizeiten, also am 12.6., zu verankern. Hat ja alles noch ein Jährchen Zeit. Der Aufsichtsrat der neuen TSV-GmbH ist allerdings schon seit vier Monaten notariell beurkundet mit den Herren Fröhlich, Delheid und Gronen besetzt. Neben den "geborenen" auch die von den Mitgliedern zu wählenden AR-Mitglieder ordnungsgemäß reinzuholen, ist offenbar nicht so dringlich.
Aber das wird sicher alles seine Richtigkeit haben. Wir haben schließlich nicht umsonst drei Volljuristen in unserem fünfköpfigen Präsidium sitzen. Ich vertraue voll darauf, dass die Herren wissen, was sie tun.
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  #43  
Alt 06.06.2018, 23:35
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a.tetzlaff a.tetzlaff ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Du hast deine Wahrnehmung, ich habe meine. Und ich habe acht engbeschriebene Seiten mit Notizen und wörtlichen Zitaten. Demnach hat Herr Laschet gesagt, dass "wir auf der nächsten Mitgliederversammlung offizielle Wahlen für den neuen Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft haben werden". Hat man wohl irgendwie vergessen, so wie einiges andere auch.
Mindestens ebenso wichtig wäre es gewesen, diese neue Gesellschaft und beispielsweise die Voraussetzungen, unter denen Anteile verkauft werden dürfen, überhaupt mal in der Vereinssatzung zu verankern. In unserer Satzung und auf unserer Homepage ist diese neue Gesellschaft aber noch gar nicht existent, und es ist offenbar auch nicht vorgesehen, sie beizeiten, also am 12.6., zu verankern. Hat ja alles noch ein Jährchen Zeit. Der Aufsichtsrat der neuen TSV-GmbH ist allerdings schon seit vier Monaten notariell beurkundet mit den Herren Fröhlich, Delheid und Gronen besetzt. Neben den "geborenen" auch die von den Mitgliedern zu wählenden AR-Mitglieder ordnungsgemäß reinzuholen, ist offenbar nicht so dringlich.
Aber das wird sicher alles seine Richtigkeit haben. Wir haben schließlich nicht umsonst drei Volljuristen in unserem fünfköpfigen Präsidium sitzen. Ich vertraue voll darauf, dass die Herren wissen, was sie tun.

Das ist mir eher suspekt.
Volljuristen weden überbewertet.
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Rudolf Servatius
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Heinsberger LandEi (08.06.2018), LaPalma (07.06.2018), printenduevel (11.06.2018)
  #44  
Alt 07.06.2018, 00:04
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Das ist mir eher suspekt.
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Genau, beim nächsten Mal wählen wir Oberstudienräte...
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  #45  
Alt 07.06.2018, 00:33
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Genau, beim nächsten Mal wählen wir Oberstudienräte...
Hauptsache volle Akademiker.
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Rudolf Servatius
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  #46  
Alt 07.06.2018, 09:02
Mausi Mausi ist offline
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Das ist mir eher suspekt.
Volljuristen weden überbewertet.
Mitgliedervertreter in den Gremien ebenfalls.
Heiße Luft und bla bla statt die angekündigte Transparenz zu liefern
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Einzelkind (07.06.2018)
  #47  
Alt 07.06.2018, 11:32
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Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
Mitgliedervertreter in den Gremien ebenfalls.
Heiße Luft und bla bla statt die angekündigte Transparenz zu liefern
Nochmal: es gibt keine Mitgliedervertreter, sondern von Mitgliedern
( und nicht aus den Gremien ) vorgeschlagene Kandidaten.
Insoweit wüsste ich nicht, wer was angekündigt haben könnte.
Oder hat etwa ein Kanidat versprochen, für Transparenz zu sorgen, wenn er gewählt wird.

Ausserdem gibt es wie immer Mitläufer und Mächtige.
Seit Jahrzehnten wird bei Alemannia vom Präsidium der VR- Vorsitzende in alle Handlungen des Präsidiums einbezogen. und ihm obliegt die Information seines Gremiums.
Warum soll das jetzt andes sein?


Ausserdem ist nächste Woche MV.
Da kann jeder alle Fragen stellen.
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Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (07.06.2018 um 11:40 Uhr)
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Aix-la-Chapelle (07.06.2018)
  #48  
Alt 07.06.2018, 12:06
twickenham twickenham ist offline
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Nochmal: es gibt keine Mitgliedervertreter, sondern von Mitgliedern
( und nicht aus den Gremien ) vorgeschlagene Kandidaten.
im gegenteil: alle gewählten, egal von wem vorgeschlagen, sollten sich als mitgliedervertreter verstehen.
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  #49  
Alt 07.06.2018, 12:29
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Zitat von Mausi Beitrag anzeigen
Mitgliedervertreter in den Gremien ebenfalls.
Heiße Luft und bla bla statt die angekündigte Transparenz zu liefern

Was bitte ist denn ein Mitgliedervertreter?


Von einer solchen Person/Position im Verein habe ich noch nie etwas gehört.


Oder meintest du den Vertreter einer bestimmten Abteilung oder eines bestimmten Organs des Vereins, eines Gremiums oder aber, so etwas gibt es in bestimmten Vereinen tatsächlich, einen Vertreter der Selbsthilfegruppen?


Wobei es dann noch zu klären gälte, welche Selbsthilfegruppe bei der Alemannia im Speziellen damit gemeint sein sollte.................
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  #50  
Alt 07.06.2018, 12:46
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im gegenteil: alle gewählten, egal von wem vorgeschlagen, sollten sich als mitgliedervertreter verstehen.

Noch mehr. Alle Kandidaten müssen normalerweise Mitglieder sein, und werden, falls sie es noch nicht waren, durch ihre Wahl zum aktiven Mitglied.


Die Aufgaben und Funktionen, die sie mit der Annahme der Wahl z.B. in den Vorstand eines Vereins übernehmen, sind in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt.


Dies ist der Maßstab und nicht unbedingt das, was sich einzelne Mitglieder wünschen oder darunter vorstellen.


Bei Mißfallen können u. müssen die Mitglieder gegebenenfalls notwendige Mehrheiten organisieren, um entweder die Besetzung der satzungsgemäßen Gremien oder gar die jeweilige Satzung selbst zu ändern.


Zum großen Teil geregelt und festgelegt im Deutschen Vereinsrecht.
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  #51  
Alt 07.06.2018, 18:13
greeny greeny ist offline
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... Demnach hat Herr Laschet gesagt, dass "wir auf der nächsten Mitgliederversammlung offizielle Wahlen für den neuen Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft haben werden". Hat man wohl irgendwie vergessen, so wie einiges andere auch. ...
Eine Wahl kann auf dieser JHV nicht stattfinden. Die Einhaltung der 90-Tages-Frist war nicht möglich. Nun wird die Satzung beachtet ... und es ist auch nicht richtig/gut. Verstehe das, wer will.
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  #52  
Alt 07.06.2018, 18:47
tivolino tivolino ist offline
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Eine Wahl kann auf dieser JHV nicht stattfinden. Die Einhaltung der 90-Tages-Frist war nicht möglich. Nun wird die Satzung beachtet ... und es ist auch nicht richtig/gut. Verstehe das, wer will.
Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
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Geändert von tivolino (07.06.2018 um 22:35 Uhr)
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  #53  
Alt 08.06.2018, 00:39
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...
http://www.alemannia-aachen.de/aktue...es-TSV-24659A/

Vielleicht gibt's hier ja Experten, die so was fachmännisch lesen und erläutern können, wo der e.V. finanziell aktuell vermutlich steht - wenn man noch die bald fälligen 78.000 Euro für Niering einrechnet. ...
Muss der e.V. irgendwas an Niering zahlen? Falls ja, warum?
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  #54  
Alt 08.06.2018, 11:00
twickenham twickenham ist offline
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Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?

ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.
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  #55  
Alt 08.06.2018, 11:51
tivolino tivolino ist offline
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diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?

ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
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  #56  
Alt 08.06.2018, 12:22
twickenham twickenham ist offline
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Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Nun ja, wenn man den gesamten Spielbetrieb in eine neue GmbH auslagern kann, die in der Satzung gar nicht existent ist, dann müsste man eigentlich doch wohl auch Aufsichtsräte wählen können, oder? Und auf welcher Grundlage sind denn dann Fröhlich, Delheid und Gronen bereits in den neuen AR eingezogen?

Ich vermute mal, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages, den man leider nicht ohne weiteres einsehen kann.
Und was ist beispielsweise mit der für die alte GmbH in die Satzung aufgenommene Vorschrift, dass Anteilsverkäufe nur mit 75-prozentigem Mitgliedervotum möglich sind. Gilt das für die neue GmbH jetzt vorerst nicht mehr?

Eine saubere Lösung wäre gewesen, die nötigen Satzungsänderungen am 12.6. beschließen zu lassen und gleich anschließend auch die Aufsichtsräte zu wählen. Wenn du weitere saubere Lösungen hast - gern her damit.
ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Geändert von twickenham (08.06.2018 um 12:26 Uhr)
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  #57  
Alt 08.06.2018, 12:32
tivolino tivolino ist offline
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ich würde als gesellschafter den gesellschaftsvertrag so formulieren, dass die gewählten mitglieder des ar der alemannia aachen gmbh auch voll stimmberechtigte mitglieder der tsv alemannia aachen gmbh sind. das wäre super-sauber.

oder die drei bisherigen aufsichtsräte verpflichten sich entscheidungen so zu treffen als wären die kooptierten voll stimmberechtigt. weiss aber nicht wie bindend das wäre. mir würde es reichen, weil ich glaube dass kall und schleiden völlig unumstritten und für alle sehr wichtig sind. die wird keiner überfahren. triotzdem wäre eine rechtssichere lösung wie oben wünschenswert. und in drei jahren kann man dann mit neuer satzung wunderbar neu wählen.

für wahlen zu dieser gesellschaft ist in der satzung einfahc nichts vorgesehen. weiss nicht mal ob dafür alle fristen gelten.

Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
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  #58  
Alt 08.06.2018, 13:45
twickenham twickenham ist offline
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
ok, das sehe ich anders. die beiden gesellschaften erfüllen die gleiche funktion und sind vermutlich strukturell auch gleich. der gf wird übernommen, der gesellschafter ist auch der gleiche. da kann der ar auch gerade bleiben.
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu twickenham für den nützlichen Beitrag:
greeny (08.06.2018), Hawk-Eye (09.06.2018), Heinsberger LandEi (08.06.2018), Mott (08.06.2018), Tommytb (09.06.2018)
  #59  
Alt 08.06.2018, 16:20
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Finde ich nicht. Die Mitglieder haben die Herren Schleiden und Kall in den AR der alten GmbH gewählt. Da gab es die neue GmbH noch gar nicht, und es war auch keine Rede davon, dass eine neue GmbH überhaupt geplant ist. Sie haben aus meiner Sicht deshalb kein Mandat, "einfach so" in den neuen AR übernommen zu werden, sondern müssen von den Mitgliedern neu hineingewählt werden.
Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.

Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
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  #60  
Alt 08.06.2018, 17:05
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Für die neue GmbH sind den Mitgliedern noch gar keine Regelungen bekannt bezüglich der AR-Besetzung. Das wurde also offenbar durch den e.V.-Vorstand alleine bestimmt. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung eines AR bei einer GmbH, also muss die jetzt kommunizierte Entsendung von drei Vorstandsmitgliedern in den AR schon individuell geregelt worden sein.
Es wäre kein Problem gewesen, hätte der Vorstand bei der GmbH-Gründung die Regelung getroffen, dass der AR - solange es keine Neuwahlen gab - aus den Mitgliedern des AR der alten GmbH besteht. Schließlich entspräche dies am ehesten dem Willen des Souveräns.

Die nun offenbar erfolgte - zumindest vorläufige - "Ausbootung" der von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreter ist weder fair gegenüber den betroffenen AR-Mitgliedern, noch zeugt sie vor Respekt gegenüber dem Willen des Souverän.

Ich weiß nicht, welche Motivation der Vorstand hatte, jetzt diese Regelung so zu treffen, aber es ist alles andere als glücklich und bedarf zumindest einer Erklärung.
Es ist sicherlich etwas unglücklich, sicher war aber keine Asbootung von Kall und Schleiden bezweckt.

Das macht auch keinen Sinn, denn die beiden sind die "Fachleute", während Fröhlich, Delheid, Gronen quasi Laien sind.

Waren nicht Kall und Scleiden sogar von den Gremien vorgeschlagen worden?
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Rudolf Servatius
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