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Habe gerade mal im Lizenzierungsverfahren für die RL West nachgelesen.
Dort heißt es im Statut unter ll. Nr 9 das das selbe gilt wie im Verfahren für die 3.liga unter ll. Nr.9 ... Also dort weiter nachgelesen und ja: Kapitalgesellschaften müssen ein gezeichnetes Kapital von 1 Mio € besitzen. Laut HGB "reichen" dazu 500.000€ als Geldeinlage. Bin mal gespannt wo die denn herkommen sollen , allerdings traue ich Niering da mal und hoffe, dass es irgendwie klappt und der Spuk bald vorbei ist... Ich posaune ja auch nicht in der Öffentlichkeit Rum ne GmbH zu gründen und hab kein Cent in der Tasche, um die 25000 € zu erbringen. Für so klug halte ich Herrn Niering mal, dass er auch ne Lösung dafür hat. Ob dazu Anteile veräußert werden müssten, keine Ahnung, aber ansonsten geht es ja gar nicht weiter. Das spielrecht einfach so auf den e.V. abzugeben scheint auch nach meinen Internet Recherchen nicht so einfach, würde evtl ein paar Ligen tiefer dann weiter gehen. Dann wärs wohl eher ganz vorbei Ich hoffe es geht irgendwie weiter!! |
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#922
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Also wenn meine Laienkenntnisse da richtig sind, heißt Geldeinlage ja erstmal, dass das Geld vorhanden sein muss, dann aber benutzt werden darf. Da wir diese Saison einen Etat von 2,8 Mio. hatten, sollte das mit frühzeitigen Zahlungen der Sponsoren für die nächste Saison eigentlich kein Problem sein oder sehe ich das falsch?
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Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts |
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Ich denke mal, dass der Verband das Geld nicht schon bei der Mitte März fälligen Einreichung des Lizenzantrags sehen will, sondern dass er uns bis zum Saisonbeginn am 1. Juli Zeit lassen wird. Wird zeitlich zwar trotzdem alles ziemlich eng, und die Sponsoren müssten Entgegenkommen zeigen, aber es kann funktionieren. Trotzdem wäre es aber nicht ganz unheikel, das gesamte Stammkapital innerhalb der ersten paar Monate gleich wieder auszugeben. Da sollten im Etat unbedingt ein paar Sicherheitspuffer eingebaut werden. Denn wenn man am Geschäftsjahresende ins Minus geriete, weil vielleicht der kalkulierte Zuschauerschnitt nicht erreicht wurde oder weil sich im Saisonverlauf unvorgesehene Zusatzkosten ergeben haben, drohte gleich wieder eine bilanzielle Überschuldung. Mindestens eine schwarze Null zu schreiben ist also absolute Pflicht. Es tun sich aber noch andere Fragen auf - vor allem die Frage, wie man mit den Gläubigern der jetzigen insolventen GmbH klarkommen will. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll ja das gesamte materielle und immaterielle Vermögen von der alten auf die neue GmbH übertragen werden. Angefangen vom Spielrecht, der Marke selbst, den Vermarktungsrechten und dem Personal bis hin zur letzten Ballpumpe und den Trainingsleibchen. In der insolventen GmbH verbleiben nur die Verbindlichkeiten inklusive der Steuerschulden. Niering hat grundsätzlich Recht, wenn er die Zeitung schreiben lässt, dass eine solche Übertragung der Betriebsmittel in vielen Insolvenzverfahren angewendet werde. Allerdings rücken die Gläubiger die Rosinen in der Regel nicht "einfach so" und nur sehr selten für einen symbolischen Euro heraus, sondern sie lassen sich diese Rosinen gut bezahlen. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Gag an einer solchen übertragenden Sanierung ja, dass der neue Betreiber quasi als Investor auftritt und den Gläubigern mehr zahlt als sie bei einer einfachen Liquidierung der insolventen Gesellschaft herausholen würden. Ich nehme also an, dass man den Gläubigern irgendetwas anbieten muss, damit sie bei dem Deal mitmachen. Aber was, wenn man aktuell gar nichts auf der hohen Kante hat? Vielleicht einen dicken Stapel Besserungsscheine, der die neue GmbH in Zukunft auf lange Zeit hinaus belasten würde? Lieber nicht ausmalen möchte ich mir die Vorstellung, dass in dieser Situation aus dem Nichts ein China-Mann, ein Kölmel oder sonst ein Geldsack auftaucht, der für die derzeit noch bei der insolventen GmbH liegenden Betriebsmittel einfach mal ein oder zwei Milli****** auf den Tisch legt. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere Gläubiger da vielleicht weich werden würde und ob Niering so ein Angebot überhaupt ablehnen könnte.
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Franz Wirtz (29.12.2017), Modefan (29.12.2017) |
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Jeder private Haushalt sollte übrigens auch so rechnen. Würde die Zahl der Privatinsolvenzen reduzieren.
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig. (John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962) Geändert von Wolfgang (10.01.2018 um 09:51 Uhr) |
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printenduevel (10.01.2018), tivolino (10.01.2018) |
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War jemand aus dem Forum auf dem Info-Abend gestern und kann diesen Zusammenfassen?
Vielen Dank im Voraus! |
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Zitat:
https://www.facebook.com/BlackEagles...LmPlmIME_EyA-o |
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Braveheart (19.01.2018) |
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Gab es eine Erklärung zu den 65.000 EUR?
Langsam aber sich muss doch mal eine Erklärung kommen. |
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Von sich aus hätte Fröhlich dazu gar nichts gesagt. Als er dann doch gefragt wurde, meinte er in anderthalb Sätzen nur, der China-Deal sei "in Abstimmung" mit dem Verwaltungsrat ordnungsgemäß gelaufen. Ein Satzungsverstoß sei nicht zu erkennen. Auf den Einwand, dass mehrere VR-Räte angeblich gar nichts von dem 45.000-Euro-Vertrag gewusst haben, sagte er nur, er werde sich zu "internen Vorgängen" nicht äußern. Denn Rest übernahm dann Niering, der das Ex-Restpräsidium "und den Verwaltungsrat" in höchsten Tönen für ihr aus seiner Sicht absolut nachvollziehbares Tun lobte.
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Naja hoffen wir trotzdem das Beste !!
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Än se krij- jen os, än se krij- jen os, än se krij- jen os net kapott - tralalala lalalala - Wenn das so weiter geht - ein halbes Jahr - hab'n wir`s Tilerium - hallelujah |
#934
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So ausführlich, wie der China-Deal in der Öffentlichkeit thematisiert wurde finde ich es schon unverschämt, dass man überhaut selber danach Fragen muss und unser Präsident nicht selbst von sich aus die Chance zur Aufklärung wahrnimmt.
An einem Mitglieder(Fan)abend, zu dem man noch selbst einlädt um über wichtige Vorgänge zu berichten sollte man eine Aufklärung schon erwarten dürfen. Sehr sehr schwach. Transparenz und Liefern - Fehlanzeige Die scheinen das Thema wirklich aussitzen zu wollen. Lieber Verwaltungsrat, auch ihr habt Transparenz versprochen. Geändert von Mausi (19.01.2018 um 10:51 Uhr) |
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Dass man auch in Dingen, die vor der zweiten Insolvenz lagen und die in erster Linie klar den e.V. betreffen, inzwischen den für dieses Feld nun wirklich nicht zuständigen Herrn Niering vorschickt, ist einfach nur armselig. Diese Hilflosigkeit lässt Schlimmes befürchten für die wohl bald anbrechende Zeit, wo der Insolvenzverwalter seine schützende Hand nicht mehr über die Herren hält.
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a.tetzlaff (19.01.2018), Franz Wirtz (19.01.2018), Hawk-Eye (20.01.2018), josef heiter (19.01.2018), rocker (19.01.2018) |
#936
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Zitat:
Sie ist eine eV-Angelegenheit und damit hat Niering garnichts zu tun.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
#937
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Zitat:
Sehr schön ! Dieses Lob ist garnichts wert. Herr Niering sollte sich um seine Aufgaben als Insolvenzverwalter der GmbH kümmern. Die China-Geschichte ist alleine Angelegenheit der TSV-Führung.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius Geändert von a.tetzlaff (19.01.2018 um 10:56 Uhr) |
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Zitat:
Satzungskonform war der Zugriff auf die Vereinskasse meiner Auffassung nach aber trotzdem nur dann, wenn das Restpräsidium den VR in seiner Gesamtheit und in jedem Einzelfall über die Höhe der vom ihm gewünschten Sonderausgaben (dazu zählen neben dem Heun-Honorar auch das fünfstellige Horstmann-Honorar und eventuell auch die beträchtlichen Ausgaben für die Bockmist-Aktion "Lebenslange Mitgliedschaft") informiert hat, wenn das Restpräsidium dem VR Sinn und Zweck dieser Sonderausgaben erläutert hat und wenn der VR seine Zustimmung erteilt hat. So ist es in Paragraf 14.10.2 der e.V. Satzung glasklar vorgesehen: 14.10.2 ihm (dem Verwaltungsrat) obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplanes; Überschreitungen auf der Ausgabenseite bedürfen seiner vorherigen Zustimmung Können hier entsprechend protokollierte VR-Beschlüsse vorgelegt werden, dann ist zumindest satzungsmäßig alles in Butter. Über die Sinnhaftigkeit dieser Ausgaben könnte man natürlich immer noch streiten. Wenn es keine entsprechend protokollierten VR-Beschlüsse gibt oder wenn womöglich nur einzelne Ex-VR-Mitglieder quasi im Hinterzimmer eingeweiht worden sind, dann ist der Zugriff auf die Vereinskasse möglicherweise satzungswidrig erfolgt, und es gibt ein Problem mit der noch ausstehenden Entlastung der ehemaligen Präsidiumsmitglieder und des ehemaligen VR-Vorsitzenden, der zugegebenermaßen Mitwisser und laut Pratsch sogar Mitwirkender war. Ich weiß nicht, was genau passiert ist. Die "Pratsch"-Recherche lässt aber befürchten, dass der VR in seiner Gesamtheit eben nicht umfassend und satzungsmäß informiert worden ist und erst recht nicht seine Zustimmung zu den Sonderausgaben erteilt hat. Vom neuen VR erwarte ich deshalb, dass er Vorgänge, die das Vereinsvermögen offenbar nicht unwesentlich verringert haben, lückenlos aufklärt und dass er, falls notwendig, die erforderlichen Schritte gegen alle involvierten Ex-Funktionäre ergreift.
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#939
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wieso sollte der vr da zuständig sein? es geht um vorgänge aus der vorhergehenden amtszeit. eine zuständigkeit ergibt sich aus der satzung nicht.
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#940
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Weil die alten Gremiker erfreulicherweise allesamt noch nicht entlastet sind. Und weil es sich zumindest teilweise um Vorgänge aus dem bei ihrer Amtsübernahme noch laufenden Geschäftshahr 2017 handelt. Was auf der anderen Seite sehr schade ist. Hätte man schon auf der JHV 2017 über die zu dieser Zeit aktuelle Kassenlage berichten müssen, wären bestimmte Fragen schon vor der Wahl gestellt worden. Da ließ man den Wirtschaftsprüfer lieber treuherzig über die Lage zum Stichtag 31.12.2016 berichten und hielt sich über die aktuelle Entwicklung und das fette Defizit ganz bedeckt - obwohl der eine oder andere Kandidat genauestens informiert war.
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Geändert von tivolino (19.01.2018 um 13:00 Uhr) |
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Hawk-Eye (20.01.2018) |
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