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  #181  
Alt 24.03.2017, 22:41
Kai Kai ist offline
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Aber zumindest wird der Insolvenzverwalter unsere Alemannia sanieren, das steht ja wohl fest... Und kann man die Gremien nicht auf der JHV abwählen?

Ab besten wäre echt, hier würde was neues entstehen, mit neuen Leuten...das wäre ein Traum....wahrlich ein Traum
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  #182  
Alt 24.03.2017, 22:44
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Aus der Pressemitteilung von Dienstag dem 21.03.2017 > Es wird erwartet, dass das Gericht die ersten Weichen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs stellen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernennen wird.

http://www.alemannia-aachen.de/aktuelles/nachrichten/details/Presseerklaerung-der-Alemannia-Aachen-GmbH-23902b/

Aus der AN vom 21.03.2017
Am Dienstagabend gab es in Krefeld bereits die erste Besprechung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Christoph Niering.....

https://www.aachener-zeitung.de/spor...z-an-1.1584466
Es ist doch Usus, dass bei einer solchen Insolvenz am Tag der Antragstellung der Insolvenz der vorläufige Verwalter benannt wird und unmittelbar tätig wird.

Das bei Gericht auch schonmal Vorschläge gemacht werden, was den Verwalter angeht, ist genauso Usus. Das ist jetzt kein Alleinstellungsmerkmal der Alemannia.

Macht jetzt bitte nicht aus allem eine Verschwörungstheorie.

Es kann sein, dass da im Vorfeld Gespräche stattgefunden haben - alles andere würde mich aber auch wundern und es kann auch sein, dass irgendwelche Leute einen Plan verfolgen.

Aber es ist genauso Fakt, dass ein Insolvenzverwalter kein großen Schindluder treiben kann, da es gesetzliche Vorgaben gibt. Und der wird bestimmt nicht für eine kleine Insolvenz, wie die der Alemannia seinen Ruf oder Job riskieren.

Ich denke, der Verwalter wird versuchen, ein tragfähiges Konzept auf die Beine zu stellen. Ob das nun mit Hilfe eines Investors sein wird ( was ich vermute ), oder mit anderen Maßnahmen, mir ist es inzwischen ein wenig egal. Ich will, dass die Alemannia wieder eine Perspektive hat und es aufwärts geht.
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  #183  
Alt 24.03.2017, 23:28
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Zitat:
Zitat von tjangoxxl Beitrag anzeigen
Es ist doch Usus, dass bei einer solchen Insolvenz am Tag der Antragstellung der Insolvenz der vorläufige Verwalter benannt wird und unmittelbar tätig wird.

Das bei Gericht auch schonmal Vorschläge gemacht werden, was den Verwalter angeht, ist genauso Usus. Das ist jetzt kein Alleinstellungsmerkmal der Alemannia.

Macht jetzt bitte nicht aus allem eine Verschwörungstheorie.

Es kann sein, dass da im Vorfeld Gespräche stattgefunden haben - alles andere würde mich aber auch wundern und es kann auch sein, dass irgendwelche Leute einen Plan verfolgen.

Aber es ist genauso Fakt, dass ein Insolvenzverwalter kein großen Schindluder treiben kann, da es gesetzliche Vorgaben gibt. Und der wird bestimmt nicht für eine kleine Insolvenz, wie die der Alemannia seinen Ruf oder Job riskieren.

Ich denke, der Verwalter wird versuchen, ein tragfähiges Konzept auf die Beine zu stellen. Ob das nun mit Hilfe eines Investors sein wird ( was ich vermute ), oder mit anderen Maßnahmen, mir ist es inzwischen ein wenig egal. Ich will, dass die Alemannia wieder eine Perspektive hat und es aufwärts geht.
Ich mag auch keine Verschwörungstheorien und möchte auch keine hier aufstellen - Auch glaube ich das ein Insolvenzverwalter kein Schindluder treiben wird.
Was ich aber möchte, ist das man Zusammenhänge erkennt und sich ein Bild machen kann.
Wenn man liest das der GF am Tag der Insolvenzeröffnung und einen Tag danach der AR den ersten Kontakt mit dem Iso Verwalter hatten, dann möchte ich dies glauben -
Hat man sich jedoch schon vorab unterhalten wären die Aussagen des ersten Kontakts nicht der Wahrheit entsprechend.

Wenn dich das nicht stört, ist es doch ok -
Ich habe einen anderen Anspruch und bin mir sicher das viele Fans auch die Wahrheit hören möchten. Als Alemannia Fan wurde man zu oft belogen und im Unklaren gelassen und schlussendlich dann mit unliebsamen Fakten konfrontiert - Das muss sich ändern da man ansonsten kein Vertrauen in Alemannia Aachen zurückgewinnt. Tricksen & Täuschen gehört in die Mottenkiste ....das muss in die Birne - Ganz schnell !
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Geändert von Öcher Wellenbrecher (24.03.2017 um 23:35 Uhr)
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AIXtremist (26.03.2017), Go (25.03.2017), Hells (25.03.2017), hemingway (25.03.2017), Kleeblatt4TSV (25.03.2017), Michi Müller (25.03.2017), tivolino (25.03.2017)
  #184  
Alt 25.03.2017, 08:17
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https://www.gsk.de/uploads/tx_ivpubl..._DI_050214.pdf

Interessantes Detail:

Zitat:
Insbesondere kann der Insolvenzplan die Anteile des Gesellschafters herabsetzen und können Gläubiger im Wege des sogenannten debt-equity-swaps neue Gesellschafter werden. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich sogar gegen den ausdrücklichen Willen des bisherigen Gesellschafters möglich, ...
Kommt Kölmel durch diese "Hintertür"?
Will der Vorstand im Amt verbleiben, damit es erst gar keinen Widerstand des bisherigen Alleingesellschafters gibt?

Wie verhält sich Infront? Wenn Kölmel Anteile bekäme, würde Infront sich wohl kaum mit der Abschreibung ihrer Forderung begnügen. Insbesondere da diese ja meines Wissens nach höher als die Darlehensforderung von Kölmel ist. Und die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan zumindest mehrheitlich zustimmen.

Ich würde es begrüßen, wenn der Verwaltungsrat Maßnahmen einleitet, welche die baldige Neubesetzung des Vorstands ermöglichen. Ich habe kein Vertrauen darin, dass eine weitere Beteiligung dieser Personen an den laufenden Vorgängen dem Wohle des TSV dient.
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Hells (25.03.2017), Mia Schwarz Gelb (30.03.2017), Öcher Wellenbrecher (25.03.2017)
  #185  
Alt 25.03.2017, 08:28
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Zitat von a.tetzlaff Beitrag anzeigen
Das ist der Sohn von Tim Hammer.
Na ja, der VR - Vorsitzende Fröhlich jr. ist da auch . Und auch noch der Höfgen.

Und was sagt uns das ?
Man wählt sich weiter gegenseitig.
Dass Hammer jr. , Soiron, Fröhlich jr- + sr , Höffgen in 1 Kanzlei sind oder waren, ist kein Zufall.

Wir können froh sein , dass es solche Netzwerke noch immer gibt, die uns auch in Situationen wie heute helfen.
Zu dem Netzwerk gehören übrigens noch weitere Oecher Juristen zu.
Das ist ja interessant. Das erklärt, warum jemand der der Kanzlei nahe steht, eindringlich vor der Lebenslangen Mitgliedschaft warnte (am Tag der Marketingoffensive), weil die Alemannia eh Pleite wäre und bald insolvent wäre.
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Turbopaul (25.03.2017)
  #186  
Alt 25.03.2017, 08:36
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Ich mag auch keine Verschwörungstheorien und möchte auch keine hier aufstellen - Auch glaube ich das ein Insolvenzverwalter kein Schindluder treiben wird.
Was ich aber möchte, ist das man Zusammenhänge erkennt und sich ein Bild machen kann.
Wenn man liest das der GF am Tag der Insolvenzeröffnung und einen Tag danach der AR den ersten Kontakt mit dem Iso Verwalter hatten, dann möchte ich dies glauben -
Hat man sich jedoch schon vorab unterhalten wären die Aussagen des ersten Kontakts nicht der Wahrheit entsprechend.

Wenn dich das nicht stört, ist es doch ok -
Ich habe einen anderen Anspruch und bin mir sicher das viele Fans auch die Wahrheit hören möchten. Als Alemannia Fan wurde man zu oft belogen und im Unklaren gelassen und schlussendlich dann mit unliebsamen Fakten konfrontiert - Das muss sich ändern da man ansonsten kein Vertrauen in Alemannia Aachen zurückgewinnt. Tricksen & Täuschen gehört in die Mottenkiste ....das muss in die Birne - Ganz schnell !
Ob die sich vorher unterhalten haben, ich glaube es nicht bzw wenn, war es nichts elementares. Grundsätzlich darf keiner als Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der vorher in irgendeiner Form tätig war. Ein Verwalter soll ja die Gläubiger-Interessen vertreten und gleichzeitig " sanieren ", wenn es Sinn ergibt.
Es ist aber tatsächlich so, dass bei Antragstellung oftmals Vorschläge für einen Verwalter gemacht werden. Mal werden die dann angenommen, mal nicht.
Und eins wäre ja naiv zu glauben. Natürlich wird sich der AR und die GF im Vorfeld Gedanken über diesen Schritt gemacht haben und wird sich unter Umständen sogar beraten lassen. Und das sind Vorgehensweisen, die ja üblich und sogar vernünftig sind.

Viel interessanter ist doch, wie sich die Insolvenz jetzt entwickelt.

Die gesamte Summe, die vermutlich angemeldet worden ist, dürfte sich auf ca 5 Mio belaufen

3 Mio Steuern
1,5 Mio Infront / Kölmel
0,5 Mio Unterdeckung - wird wohl überwiegend durch das AA übernommen, die Verbindlichkeiten bleiben aber erstmal

Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass die Steuern durch die neue Gesetzgebung wegfallen, sind es noch 2 Mio.

Bei den 2 Mio Ist für mich die große Frage, ob das Darlehen von Infront an zukünftigen Rechten hängt, oder bezahlt werden muss. Hier muss man mal abwarten, was damit ist und inwieweit die für irgendwelche Vorschläge offen sind.
Kölmel ist die große Frage. Sollten die ein tragbaren Investorenangebot vorlegen, dann werden mit Sicherheit diese Summen irgendwo mit verrechnet werden können.

Je nachdem wir hier die nächsten paar Wochen und Monate verlaufen, kann da alles bei raus kommen. Die Summen und die anzahl der Gläubiger sind dieses Mal so überschaubar, dass es spannend wird.

Es bleibt aber bei dem Punkt. Ohne Moos nix los. Wenn nicht in irgendeiner Form zusätzlich Kapital rein kommt, wird die Alemannia mit dem Stadion nicht mehr auf die Beine kommen
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Landalemanne (25.03.2017)
  #187  
Alt 25.03.2017, 11:42
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https://www.gsk.de/uploads/tx_ivpubl..._DI_050214.pdf

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Kommt Kölmel durch diese "Hintertür"?
Will der Vorstand im Amt verbleiben, damit es erst gar keinen Widerstand des bisherigen Alleingesellschafters gibt?

Wie verhält sich Infront? Wenn Kölmel Anteile bekäme, würde Infront sich wohl kaum mit der Abschreibung ihrer Forderung begnügen. Insbesondere da diese ja meines Wissens nach höher als die Darlehensforderung von Kölmel ist. Und die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan zumindest mehrheitlich zustimmen.

Ich würde es begrüßen, wenn der Verwaltungsrat Maßnahmen einleitet, welche die baldige Neubesetzung des Vorstands ermöglichen. Ich habe kein Vertrauen darin, dass eine weitere Beteiligung dieser Personen an den laufenden Vorgängen dem Wohle des TSV dient.

Grüss dich
Wertvoller Beitrag - Mit der Frage sollte man sich mit beschäftigen....soll nicht untergehen deine Frage

Leider bekommt man mit Leuten wie R.M, Höfken und Abteilungsleiter Griesser aufgrund der Verbundenheitsstrukturen & falscher Loyalität keine 75% zusammen.
In einem 9 köpfigen VR Gremium braucht man mindestens 7 Mitglieder die eine Ablösung des Präsidiums in die Wege leiten. Geschieht das nicht kann man nur auf eine Abwahl hoffen,welche frühestens in ein paar Monaten möglich wäre. Diese Lösung wäre möglicherweise Unschön für die Beteiligten, jedoch hat man Zeit gewonnen, da sie bis zu einer Abwahl im Amt bleiben.

Die aktuelle Situation wirft bei mir die Fragen auf >
Warum die Herren nicht schon vorher ihren Grips bei zukunftsweisenden Entscheidungen in den letzten 3 Jahren eingesetzt haben?
Konnte man es nicht, war es mutwillig oder hat man sich jetzt extern sehr schlaue Leute ins Boot geholt?
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Geändert von Öcher Wellenbrecher (25.03.2017 um 11:50 Uhr)
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Kreuzritter (25.03.2017)
  #188  
Alt 25.03.2017, 11:47
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Andreas Andreas ist offline
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Zitat:
Zitat von Öcher Wellenbrecher Beitrag anzeigen
Wertvoller Beitrag - Mit der Frage sollte man sich mit beschäftigen....soll nicht untergehen deine Frage

Leider bekommt man mit Leuten wie R.M, Höfken und Abteilungsleiter Griesser aufgrund der Verbundenheitsstrukturen & falscher Loyalität keine 75% zusammen.
In einem 9 köpfigen VR Gremium braucht man mindestens 7 Mitglieder die eine Ablösung des Präsidiums in die Wege leiten. Geschieht das nicht kann man nur auf eine Abwahl hoffen,welche frühestens in ein paar Monaten möglich wäre. Diese Lösung wäre möglicherweise Unschön für die Beteiligten, jedoch hat man Zeit gewonnen, da sie bis zu einer Abwahl im Amt bleiben
Nochmal Modus "Glaskugel": Binnen vier Wochen wird die Vertragsverlängerung mit Kilic verkündet. Alles wird gut.

Und dann : Husch husch, die Hände hoch.

VORSTAND RAUS!
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Aachen ohne Alemannia?
Für mich nicht vorstellbar...


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Michi Müller (25.03.2017), Öcher Wellenbrecher (25.03.2017)
  #189  
Alt 25.03.2017, 13:11
Aki Aki ist offline
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
https://www.gsk.de/uploads/tx_ivpubl..._DI_050214.pdf

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Kommt Kölmel durch diese "Hintertür"?
Will der Vorstand im Amt verbleiben, damit es erst gar keinen Widerstand des bisherigen Alleingesellschafters gibt?

Wie verhält sich Infront? Wenn Kölmel Anteile bekäme, würde Infront sich wohl kaum mit der Abschreibung ihrer Forderung begnügen. Insbesondere da diese ja meines Wissens nach höher als die Darlehensforderung von Kölmel ist. Und die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan zumindest mehrheitlich zustimmen.

Ich würde es begrüßen, wenn der Verwaltungsrat Maßnahmen einleitet, welche die baldige Neubesetzung des Vorstands ermöglichen. Ich habe kein Vertrauen darin, dass eine weitere Beteiligung dieser Personen an den laufenden Vorgängen dem Wohle des TSV dient.
Das ist eine interessante Frage. Ich hatte sie auch schon Herrn Prof. Mönning gestellt, als er letztes Mal bei der IG war. Er war etwas überrascht, konnte/wollte ein solches Vorgehen nach meiner Erinnerung nicht entkräften.

Die Bedeutung wird immer größer, wenn man etwas laienhaft in der InsO rumstöbert.

Zitat:
§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

(1) Die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen bleiben vom Insolvenzplan unberührt, es sei denn, dass der Plan etwas anderes bestimmt.

(2) Im gestaltenden Teil des Plans kann vorgesehen werden, dass Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umgewandelt werden. Eine Umwandlung gegen den Willen der betroffenen Gläubiger ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Plan eine Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, die Leistung von Sacheinlagen, den Ausschluss von Bezugsrechten oder die Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Anteilsinhaber vorsehen.

(3) Im Plan kann jede Regelung getroffen werden, die gesellschaftsrechtlich zulässig ist, insbesondere die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft oder die Übertragung von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten.

(4) Maßnahmen nach Absatz 2 oder 3 berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung von Verträgen, an denen der Schuldner beteiligt ist. Sie führen auch nicht zu einer anderweitigen Beendigung der Verträge. Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen sind unwirksam. Von den Sätzen 1 und 2 bleiben Vereinbarungen unberührt, welche an eine Pflichtverletzung des Schuldners anknüpfen, sofern sich diese nicht darin erschöpft, dass eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 in Aussicht genommen oder durchgeführt wird.

(5) Stellt eine Maßnahme nach Absatz 2 oder 3 für eine am Schuldner beteiligte Person einen wichtigen Grund zum Austritt aus der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit dar und wird von diesem Austrittsrecht Gebrauch gemacht, so ist für die Bestimmung der Höhe eines etwaigen Abfindungsanspruches die Vermögenslage maßgeblich, die sich bei einer Abwicklung des Schuldners eingestellt hätte. Die Auszahlung des Abfindungsanspruches kann zur Vermeidung einer unangemessenen Belastung der Finanzlage des Schuldners über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gestundet werden. Nicht ausgezahlte Abfindungsguthaben sind zu verzinsen.
Umwandlung gegen den Willen der Schuldner/Anteilseigner (= TSV)?

Zitat:
§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

(1) Das Stimmrecht der Anteilsinhaber des Schuldners bestimmt sich allein nach deren Beteiligung am gezeichneten Kapital oder Vermögen des Schuldners. Stimmrechtsbeschränkungen, Sonder- oder Mehrstimmrechte bleiben außer Betracht.

(2) § 237 Absatz 2 gilt entsprechend.
Der TSV hält 100 %.

Zitat:
§ 245
Obstruktionsverbot

(1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wenn

1. die Angehörigen dieser Gruppe durch den Insolvenzplan voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne einen Plan stünden,
2. die Angehörigen dieser Gruppe angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der auf der Grundlage des Plans den Beteiligten zufließen soll, und
3. die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt hat.

(2) Für eine Gruppe der Gläubiger liegt eine angemessene Beteiligung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 vor, wenn nach dem Plan

1. kein anderer Gläubiger wirtschaftliche Werte erhält, die den vollen Betrag seines Anspruchs übersteigen,
2. weder ein Gläubiger, der ohne einen Plan mit Nachrang gegenüber den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, noch der Schuldner oder eine an ihm beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhält und
3. kein Gläubiger, der ohne einen Plan gleichrangig mit den Gläubigern der Gruppe zu befriedigen wäre, bessergestellt wird als diese Gläubiger.

(3) Für eine Gruppe der Anteilsinhaber liegt eine angemessene Beteiligung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 vor, wenn nach dem Plan

1. kein Gläubiger wirtschaftliche Werte erhält, die den vollen Betrag seines Anspruchs übersteigen, und
2. kein Anteilsinhaber, der ohne einen Plan den Anteilsinhabern der Gruppe gleichgestellt wäre, bessergestellt wird als diese.
Zitat:
§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

Beteiligt sich keines der Mitglieder einer Gruppe der Anteilsinhaber an der Abstimmung, so gilt die Zustimmung der Gruppe als erteilt.
Falls ich es nicht falsch verstehe, könnten Investoren schon Gläubiger sein (Kölmel) oder werden (Infront verkauft womöglich Anteile mit besserer Quote an Interessierte). Die Gläubiger könnten womöglich Druck aufbauen, dass ein "Debt-Equity-Swap" in den Insolvenzplan aufgenommen wird. Wenn die Anteilseigner (Präsidium des TSV) sich dann nicht regen, gilt der Insolvenzplan seitens der Anteilseigner als beschlossen.

Der "Debt-Equity-Swap" selbst ist nicht offenkundig ein Verkauf (da könnten bestimmt Fachleute streiten und Gutachten verfassen). Die Gläubiger werden über eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung anscheinend auch Gesellschafter. Es wird interessant sein, an welcher Stelle dann die Abstimmung der Mitgliederversammlung notwendig wird und ob düse überhaupt Relevanz hätte. NACHTRAG: § 225a gibt an, dass der Insolvenzplan bereits die Kapitalherabsetzung und -erhöhung vorsehen kann. U.U. gilt die Zustimmung zum Plan dann schon gleichzeitig als entsprechende Gesellschafterbeschlüsse?

Dieses Thema kann eine Fiktion sein, die unrelevant sein könnte, weil kein Beteiligter dies plant. Es ist aber mehr als eine banale Verschwörungstheorie. U.U. geht alles sehr schnell und man ist überrascht. Dem Gläubigerausschuss wird viel Bedeutung zukommen. Wenn dort Infront, Kölmel und Stadt sitzen, dann bin ich NICHT unbedingt beruhigter. Transparent braucht er vermutlich nicht zu sein.

Da der Aufsichtsrat zurückgetreten ist, kann nun nur das Präsidium als Gesellschafter handeln. Hier hat der Verwaltungsrat die Aufgabe der Kontrolle. Diese ist nicht kleiner und auch nicht leichter geworden, wenn ich an solche Möglichkeiten/Konstrukte denke. Da muss man schon ausgeschlafen und hellhörig sein, wenn die Gläubiger in diese Richtung aktiv werden.

Das bleibt komplex und spannend mit diesem "Debt-Equity-Swap".
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"Ein kleiner Buchstabendreher kann einem den ganzen Satz urinieren." (WDR2)

Geändert von Aki (25.03.2017 um 16:53 Uhr) Grund: NACHTRAG und "NICHT" ("düse" lass ich)
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Achim F. (25.03.2017), AIXtremist (26.03.2017), Blackthorne (25.03.2017), carlos98 (25.03.2017), clash (25.03.2017), Mott (25.03.2017)
  #190  
Alt 25.03.2017, 13:33
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Zitat:
Zitat von Aki Beitrag anzeigen
... und ob düse überhaupt Relevanz hätte.
...
Joa, mir geht bei dem Thema auch die Düse.
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  #191  
Alt 25.03.2017, 13:53
Benutzerbild von cui.bono
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Zitat von Aki Beitrag anzeigen
Falls ich es nicht falsch verstehe, könnten Investoren schon Gläubiger sein (Kölmel) oder werden (Infront verkauft womöglich Anteile mit besserer Quote an Interessierte). Die Gläubiger könnten womöglich Druck aufbauen, dass ein "Debt-Equity-Swap" in den Insolvenzplan aufgenommen wird. Wenn die Anteilseigner (Präsidium des TSV) sich dann nicht regen, gilt der Insolvenzplan seitens der Anteilseigner als beschlossen.

Der "Debt-Equity-Swap" selbst ist nicht offenkundig ein Verkauf (da könnten bestimmt Fachleute streiten und Gutachten verfassen). Die Gläubiger werden über eine Kapitalherabsetzung und eine anschließende Kapitalerhöhung anscheinend auch Gesellschafter. Es wird interessant sein, an welcher Stelle dann die Abstimmung der Mitgliederversammlung notwendig wird und ob düse überhaupt Relevanz hätte.

Dieses Thema kann eine Fiktion sein, die unrelevant sein könnte, weil kein Beteiligter dies plant. Es ist aber mehr als eine banale Verschwörungstheorie. U.U. geht alles sehr schnell und man ist überrascht. Dem Gläubigerausschuss wird viel Bedeutung zukommen. Wenn dort Infront, Kölmel und Stadt sitzen, dann bin ich unbedingt beruhigter. Transparent braucht er vermutlich nicht zu sein.

Da der Aufsichtsrat zurückgetreten ist, kann nun nur das Präsidium als Gesellschafter handeln. Hier hat der Verwaltungsrat die Aufgabe der Kontrolle. Diese ist nicht kleiner und auch nicht leichter geworden, wenn ich an solche Möglichkeiten/Konstrukte denke. Da muss man schon ausgeschlafen und hellhörig sein, wenn die Gläubiger in diese Richtung aktiv werden.

Das bleibt komplex und spannend mit diesem "Debt-Equity-Swap".
Wikipedia ist ja nicht für jede Auskunft brauchbar. Aber unter "Debt Equity Swap" findet sich dort u.a. folgender Text:

Zitat:
Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 wurde in § 225a InsO für Gläubiger die Möglichkeit geschaffen, auch gegen den Willen der an einer schuldnerischen Gesellschaft beteiligten Personen Forderungen in Anteile am Unternehmen umzuwandeln. Dieser weitreichende Eingriff in die Stellung der bisherigen Gesellschafter lässt sich mit dem Insolvenzziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 Satz 1 InsO) rechtfertigen, da die Gesellschafter im Rahmen einer Gesellschaftsinsolvenz nachrangig, das heißt erst nach allen anderen Gläubigern, befriedigt werden. Die bisherigen Gesellschafter müssen daher hinnehmen, dass die Gläubiger sich den Unternehmenswert nutzbar machen, um so im Rahmen einer Sanierung des Unternehmens ihre Forderungen erfüllt zu bekommen. Dies kann in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass die Altgesellschafter infolge eines Kapitalschnitts auf Null gänzlich aus dem Unternehmen ausscheiden.
Ich bin an sich kein Verschwörungstheoretiker. Aber die Tatsache, dass Kölmel einer der Gläubiger (mit einem nicht geringen Anteil an der Summe der offenen Forderungen) und gleichzeitig einer der potenziell denkbaren Investoren ist, stimmt mich durchaus bedenklich. Nicht, dass am Ende dieser § 225 a InsO - die Rechtsnorm gibt es übrigens erst ab Ende 2011 - alle strategischen und sinnvollerweise unter Einbeziehung der Mitglieder als Souverän des Vereins zu führenden Überlegungen obsolet macht.
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a.tetzlaff (25.03.2017)
  #192  
Alt 25.03.2017, 14:10
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Zitat von cui.bono Beitrag anzeigen
Wikipedia ist ja nicht für jede Auskunft brauchbar. Aber unter "Debt Equity Swap" findet sich dort u.a. folgender Text:



Ich bin an sich kein Verschwörungstheoretiker. Aber die Tatsache, dass Kölmel einer der Gläubiger (mit einem nicht geringen Anteil an der Summe der offenen Forderungen) und gleichzeitig einer der potenziell denkbaren Investoren ist, stimmt mich durchaus bedenklich. Nicht, dass am Ende dieser § 225 a InsO - die Rechtsnorm gibt es übrigens erst ab Ende 2011 - alle strategischen und sinnvollerweise unter Einbeziehung der Mitglieder als Souverän des Vereins zu führenden Überlegungen obsolet macht.
OK, die Variante kannte ich noch nicht. Es wird spannend

Würde aber Sinn ergeben, warten wir mal ab. Kölmel hat wohl ne Summe von 500.000€ an Forderungen, was wohl keine Mehrheitsbeteiligung bedeuten würde.
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  #193  
Alt 25.03.2017, 15:02
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Nochmal Modus "Glaskugel": Binnen vier Wochen wird die Vertragsverlängerung mit Kilic verkündet. Alles wird gut.

Und dann : Husch husch, die Hände hoch.

VORSTAND RAUS!
Ich sagte auch schon, dass bis zur JHV noch einiges passieren wird.
Ein Beispiel wäre die Vetragsverlängerung v. Kilic, falls das überhaupt möglich ist oder aber das Halten bestimmter Spieler.

Das Präsidium wird weder zeitnah zurücktreten noch wird der VR es entlassen.

Es bleibt die Wiederwahl oder Nichtwiederwahl auf der JHV , falls sie sich denn zur Wahl stellen.
Ich bleibe dabei: bis dahin sollte man sich von Seiten der Fans enthalten.

Bei einem Rücktritt oder einer Entlassung wäre ein Not-Präsidium zu ernennen,das eh aus den Gremien rekrutiert würde, und zwar aus dem Establishment und kaum aus den Fanvertetern.

Wir brauchen aber einen Neuanfang mit neuen Leuten und der geht nur über die Wahlen auf der JHV.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (25.03.2017 um 15:07 Uhr)
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AIXtremist (26.03.2017), hodgepodge (25.03.2017), Kreuzritter (25.03.2017), Turbopaul (25.03.2017)
  #194  
Alt 25.03.2017, 16:13
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Wissquass Wissquass ist offline
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Zitat von cui.bono Beitrag anzeigen
Wikipedia ist ja nicht für jede Auskunft brauchbar. Aber unter "Debt Equity Swap" findet sich dort u.a. folgender Text:







Ich bin an sich kein Verschwörungstheoretiker. Aber die Tatsache, dass Kölmel einer der Gläubiger (mit einem nicht geringen Anteil an der Summe der offenen Forderungen) und gleichzeitig einer der potenziell denkbaren Investoren ist, stimmt mich durchaus bedenklich. Nicht, dass am Ende dieser § 225 a InsO - die Rechtsnorm gibt es übrigens erst ab Ende 2011 - alle strategischen und sinnvollerweise unter Einbeziehung der Mitglieder als Souverän des Vereins zu führenden Überlegungen obsolet macht.


wenn Kölmel dann noch die Forderungen von infront übernimmt ...

Andererseits: hätten Mitglieder / Fans das Gefühl, durch die Hintertür enteignet worden zu sein, könnte der Investor sich schon mal warm anziehen..

..evtl aber nur zunächst....,
denn, wer weiß, auch wenn viele sich entrüsten und wegblieben, vlt denkt ein Großteil der potentiell 30.000 Zuschauer, mir alles Sch.. egal, Hauptsache, wieder 2. Liga Fußball...

Nochmals ein Wort zu dem Punkte Abzug. ME ist das eine Kann, keine Muss Bestimmung.
Man könnte argumentieren, dass die Insolvenz bei regulärer Zahlung des damaligen Hauptsponsors check2loose vermeidbar gewesen wäre.
Und diesbzgl ist noch ein Gerichtsverfahren anhängig. Zumindest so lange müsste abgewartet werden. Die Zahlungen des Ersatzsponsors waren vermutlich deutlich geringer.
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Da hat doch jetzt tatsächlich einer eine zusätzliche Flasche aufs Spielfeld geworfen..
(Werner Hansch)
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  #195  
Alt 25.03.2017, 16:51
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Zitat von Aki Beitrag anzeigen
Umwandlung gegen den Willen der Schuldner/Anteilseigner (= TSV)?
Das verstehe ich unter lebenslangem Lernen, das war mir so nicht bekannt.

Konkret heißt das, dass es am Ende des Verfahrens so sein könnte, dass Kölmel und Infront die alleinigen Eigentümer der GmbH sind, ohne dass die bisherigen Eigentümer (= die Mitglieder des TSV) gefragt worden sind, ohne auch nur einen weiteren Euro zu investieren.

Sehe ich das richtig?

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  #196  
Alt 25.03.2017, 17:20
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Das verstehe ich unter lebenslangem Lernen, das war mir so nicht bekannt.

Konkret heißt das, dass es am Ende des Verfahrens so sein könnte, dass Kölmel und Infront die alleinigen Eigentümer der GmbH sind, ohne dass die bisherigen Eigentümer (= die Mitglieder des TSV) gefragt worden sind, ohne auch nur einen weiteren Euro zu investieren.

Sehe ich das richtig?

Insolvenz - Hintertür - Investoreneinstieg
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  #197  
Alt 25.03.2017, 17:22
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Warum wären Kölmel und Infront die alleinigen Eigentümer, falls es wie oben beschrieben kommen würde? Der TSV hätte doch weiterhin die restlichen Anteile in der eigenen Hand. Die GmbH ist doch sicher mehr Wert als die ca 1,5 Millionen, die als Schulden bei Kölmel und Infront diskutiert werden.
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Geändert von hemingway (25.03.2017 um 17:24 Uhr)
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  #198  
Alt 25.03.2017, 17:41
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Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Die GmbH ist doch sicher mehr Wert als die ca 1,5 Millionen, die als Schulden bei Kölmel und Infront diskutiert werden.
Eine Gesellschaft, die insolvent ist (überschuldet und zahlungsunfähig), ist zunächst einmal nichts mehr wert.

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  #199  
Alt 25.03.2017, 17:49
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Eine Gesellschaft, die insolvent ist (überschuldet und zahlungsunfähig), ist zunächst einmal nichts mehr wert.

Bei allem Respekt vor Deiner oft hier dargelegten hohen Fachlichkeit kann ich an diese Aussage dennoch nicht glauben. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind aus meiner Sicht eigenständige Gesellschaftsfaktoren und sagen nicht unbedingt etwas über den Wert einer Gesellschaft aus. So könnte ich z.B. 10 Hochhäuser besitzen, aber dennoch zahlungsunfähig sein.

Zwar kann ich mir vorstellen, dass Kölmel und Infront (wahrscheinlich kauft Kölmel deren Forderungen ab?) so als Gesellschafter in die GmbH kommen, aber nicht zu 100 Prozent. Falls doch, wäre das echt der HAMMER!
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  #200  
Alt 25.03.2017, 18:42
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Zitat von hemingway Beitrag anzeigen
Bei allem Respekt vor Deiner oft hier dargelegten hohen Fachlichkeit kann ich an diese Aussage dennoch nicht glauben. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind aus meiner Sicht eigenständige Gesellschaftsfaktoren und sagen nicht unbedingt etwas über den Wert einer Gesellschaft aus. So könnte ich z.B. 10 Hochhäuser besitzen, aber dennoch zahlungsunfähig sein.

Zwar kann ich mir vorstellen, dass Kölmel und Infront (wahrscheinlich kauft Kölmel deren Forderungen ab?) so als Gesellschafter in die GmbH kommen, aber nicht zu 100 Prozent. Falls doch, wäre das echt der HAMMER!
Bei 10 Hochhäuser ist ja auch noch ein Wert da, der zu Geld gemacht werden kann. Bei der Alemannia GmbH sehe ich aber leider weit und breit keine Werte, die ggf. liquidiert werden könnten.
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