Zitat:
Zitat von svenc
lies dazu bitte die Dissertation zu dem Thema.
Du hast recht, dass Mönning dieses Recht nicht hat. Mönig hat aber das Recht zur Kündigung.
Und es gibt auch im Planverfahren die Möglichkeit Spieler "frei zu stellen", wenn dadurch die Sanierung gesichert werden kann.
Gruß
svenc
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Die juristische Dissertation ist aber nicht unbedingt der Maßstab, nach dem Gerichte urteilen.
In dieser Hinsicht werden Mönig und Mönning schon wissen, was sie können und was nicht.