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Alt 05.01.2013, 02:15
svenc
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht durch den Insolvenzverwalter, das auch für laufende Verträge gilt:

http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-695-99.htm

Dies gilt aber erst nach Insolvenzeröffnung. Der vorläufige Insolvenzverwalter oder Sachwalter hat diese Sonderrechte nicht:

http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-134-04.htm
lies dazu bitte die Dissertation zu dem Thema.
Du hast recht, dass Mönning dieses Recht nicht hat. Mönig hat aber das Recht zur Kündigung.
Und es gibt auch im Planverfahren die Möglichkeit Spieler "frei zu stellen", wenn dadurch die Sanierung gesichert werden kann.

Gruß

svenc
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hemingway (05.01.2013)