Zitat:
Zitat von Klenkes
Wenn sie die haben können sie die vorlegen. Da sie jetzt juristisch auf Unterlassung verklagt werden können sie das tun. Ich denke das sie nichts in der Hand haben außer das "Hörensagen". Und das ist zuwenig.
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Sicher?
Zunächst einmal haben wir Meinungsfreiheit, wo man grundsätzlich erst einmal Dinge vermuten darf und diese Vermutung auch äußern darf. Die Meinungsfreiheit hat natürlich auch Grenzen, wo man bewusst falsche Dinge behauptet, um andere zu schädigen. Aber auch das muss erst einmal bewiesen werden.