Zitat:
Zitat von Bucki
OK, schon verstanden worauf ihr hinauswollt.
Aber z. B. bei einem Todesfall des Dauerkarteninhabers erwarte bzw. fordere ich sogar von der Alemannia ein Entgegenkommen den Hinterbliebenen gegenüber.
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Da bin ich bei dir, solche Ausnahmefälle, ok. Aber nur, weil es jemandem nicht mehr gefällt darf kein Rückgabegrund sein. Bei Todesfällen, bei Umzug und ähnlichem kann ich da auch nur sagen: da sollte was von Seiten der Alemannia machbar sein, aber sonst: Nein!
Und dieses Nein sage ich auch, wenn Alemannia nicht finanziell so schlecht dran wäre...