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Alt 15.03.2010, 23:04
sensimilia sensimilia ist offline
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Wenn man ein allgemein zu beobachtendes Phänomen analysiert, ist es nicht so hilfreich, nur auf ausgewählte Einzelfälle zu fokussieren, erst recht nicht hilfreich, nur auf einen in der Wahrnehmung partiell ausgeblendeten ausgewählten Einzelfäll zu fokussieren.
ich dachte die diskussion wäre bei dem konkreten fall - ejal.

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Deinen Versuch einer "rechtlichen Würdigung" in allen Ehren. Er krankt bereits daran, daß Du ziemlich irrationale Grundlagen setzt: Wegen Landfriedensbruchs werde immer dann angeklagt, wenn man dem Beschuldigten "nix" nachweisen könne
in der praxis läuft es häufig genau darauf hinaus...

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Hausfriedensbruch sei nicht so schlimm, wenn das Opfer keine Anzeige erstatte
wo hab ich das geschrieben? es ist aber so. was geht und was nicht entscheidet in erster linie der hausherr und nicht die polizei oder die presse.

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und bei einer zweifelsfreien Sachbeschädigung hänge was auch immer von der Schadenshöhe ab.
ich versuche nur das ausmaß nachzuvollziehen. hab auf spon nur ein foto mit zwei umgestürzten bänken und einer zerlegten plaste-werbe-box gesehen.

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... weil es schnurz ist, ob man "nur" "leichte" Straftaten begeht, wenn man denn Straftaten begeht. Selbst wenn ein Verhalten nicht strafbar wäre (das ist ein sogenannter Konjunktiv!), folgte daraus nicht eo ipso, daß es vorbildlich wäre, ...
da biste wohl gut drin... wo hat das irgendwer in dieser diskussion behauptet? und nein, es ist nicht schnurz. der vorfall wurde mit der androhung/rechtfertigung von kollektivstrafen in dem brief in verbindung gebracht. für mich hat das nix mit der jüngsten (tatsächlich bescheuerten) entwicklung in teilen der deutschen fanszenen zu tun. aber in der presse, dfl, polizei und natürlich in diesem forum stürzen sich alle auf den neuesten randalefall.

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... wie es -hoffentlich offensichtlich- nicht ausreicht, um ein Denkmal gesetzt zu bekommen, sich des Totschlags enthalten zu haben. Das ist einerseits ad absurdum andererseits vergleichend argumentiert. Man könnte auch den Vergleich ziehen, daß man von anderen als unangenehm (zB sexistisch) empfundene Sprüche nicht in einen Internetchat schreiben muß, nur weil es unterhalb der strafrechtlichen Verbotsschwelle liegt oder jedenfalls keine „schwere“ Straftat ist.
Erstaunlich, für einen, der eben noch glauben machen wollte, die verbindliche rechtliche Würdigung schon gefunden zu haben.
Nochmal: Einige "Fans" haben das Spielfeld gestürmt, sind bewaffnet auf Menschen zugelaufen (§ 124 StGB?) und haben Sachen zerstört (§ 303 StGB?). Zudem wurden vier Menschen leicht verletzt (§§ 223, 224 StGB? §§ 125, 125a StGB?). Aha.
hab weder gesagt, dass man sowas machen darf, weil es keine schwere straftat ist, noch hab ich behauptet eine verbindliche rechtliche würdigung gefunden zu haben. himmel, zum x-ten mal, DU hast hier von schweren straftaten geredet, einfach mal so in den raum gestellt, hauptsache "schwer". auf jeden fall besser als "leicht"! im übrigen gut, dass ich dich nicht erst darauf hinweisen muss fans in anführungszeichen zu setzen, das ist auch immer ganz wichtig! korrekt müsste es allerdings 'sogenannte "fans"' heißen. sorry, die bewaffnung hatte ich vergessen. ich nehme an es handelt sich dabei um die üblichen plastikstangen. 4 Polizisten, ja das hatte ich auch gelesen. weiß aber nicht in welchem zusammenhang das mit dem platzsturm steht.

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Was spricht dagegen, die Beachtung geltenden Rechts als Mindeststandart der "gemeinsamen Grundlage" anzusehen? Ein solcher Konsens ist elementar für jeden Rechtsstaat. Und bereits an dieser Stelle steigst Du kategorisch aus der Diskussion aus?
wo hab ich behauptet, dass nicht geltendes recht angewandt werden soll? ich versuchs mal: wer mist baut muss für den entstandenen schaden aufkommen. wer besonders großen mist baut bekommt darüber hinaus vom staat eine strafe. in diesem thread geht es aber über konsequenzen für alle fußballfans darüber hinaus (!).

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Zur Hülf!
1. Was könnte ich wohl gemeint haben als ich wiederholt schrieb, zB:
das beantwortet nur einen teil meiner frage.

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2. Der notwendige Respekt vor den tatsächlichen Opfern des Rassismusses gebietet es zwingend, diesen Begriff nicht wahllos, und –mit Verlaub- kampfschwätzerisch zu verwenden, um zum Ausdruck zu bringen, daß einem irgend etwas warum auch immer nicht behagt. Wer seine Kampagnen gegen SexistInnen damit begründet, aus der Abteilung „Anonyme Internetbeschriftung“ unseres TurnSport(!)Vereins heraus schon ganze „3x absolut rassistische *******“ gelesen haben zu „müssen“, erweckt den Eindruck, ausgesprochen unsorgfältiger Gedankenführung.
ich führe keine kampagnen gegen sexistinnen! ich habe zum ausdruck gebracht, dass ich es prinzipiell in ordnung finde sowas aufzunehmen, da ich weiß, dass diskriminierungen verschiedenster art unter vielen alemanniafans an der tagesordnung sind, u.a. auch hier im forum. ich mein, in der praxis sind das wohl ohnehin eher kann-bestimmungen.

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Donnerwetter! Wenn man schon in Tränen ausbricht, weil jemand im Stadion oder in diesem merkwürdigen Internet mal einen blöden Witz reißt, dann soll man nicht anfangen, darüber zu "philosophieren", ob ein Fehlverhalten evtl gar kein Fehlverhalten sei, weil es evtl nicht um "schwere" Straftaten geht! Das wirkt -mit Verlaub- höchst eigentümlich und befremdlich.
wer ist in tränen ausgebrochen? wer hat wo was für einen blöden witz gemacht? oder kurz: HÄ?!
ansonsten "philosophiere" ich immer noch nicht darüber, ob ein fehlverhalten evtl gar kein fehlverhalten sei.
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