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Alt 27.03.2018, 15:00
Franz Wirtz Franz Wirtz ist offline
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Ausrufezeichen „Ein solches Wirrwarr gilt es zu verhindern ...“

Zitat:
Zitat von tivolino Beitrag anzeigen
Der sich jetzt andeutende Fall einer Rückführung in den e.V. ist in der geltenden Satzung überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt keinerlei Zuständigkeits- und Kontrollregelungen für diesen nicht vorgesehenen Fall. (...)
Meines Erachtens sind ausschließlich Entscheidungsprozesse denkbar, die die Vereinssatzung entsprechend auch vorsieht. Der Handlungsdruck baut sich quasi von alleine auf. - Darüberhinaus gehende Entscheidung lassen entsprechende Haftungskonsequenzen vermuten.
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„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“
Joachim Ringelnatz
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